# taz.de -- Streit um A.C.A.B.-Mütze geht weiter: Bonus für Drecksarbeit
       
       > Landgericht hebt Freispruch-Urteil wegen Tragens einer „A.C.A.B“-Mütze
       > auf. Polizistin habe sich zu Recht beleidigt gefühlt.
       
 (IMG) Bild: Illegale Parkbank? Unter St.-Pauli-Fans genießt die Polizei offenbar auch keinen guten Ruf.
       
       Das Tragen einer Mütze mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ kann doch Geld kosten.
       Das Landgericht änderte am Mittwoch ein Freispruch-Urteil des Amtsgerichts
       gegen den „Recht auf Stadt“-Aktivsten Jonathan B. ab und verurteilte ihn
       wegen Polizisten-Beleidigung zu 20 Tagessätzen à 20 Euro, also 400 Euro
       Geldstrafe „Diese Aktionsform ist eine unzulässige Beleidigung des
       politischen Gegners“, sagte Landrichterin Ulrike Schönfelder.
       
       ## Revision gilt als sicher
       
       Es ist schon heute klar, dass der Fall nun in der Revision das
       Oberlandesgericht beschäftigten wird. Denn im Kern des Verfahrens steht
       eine interessante Rechtsfrage: Wo fängt eine Beleidigung an und wo ist sie
       von der Meinungsfreiheit gedeckt? „A.C.A.B“ steht für „All Cops Are
       Bastards“, zu Deutsch: „Alle Polizisten sind Bastarde“. Das
       Bundesverfassungsgericht wertet die Losung nur dann als Beleidigung, wenn
       sie gezielt gegen eine definierbare Personengruppe geäußert wird. Pauschal
       gegen Polizisten gerichtet sei sie hingegen von der Meinungsfreiheit
       gedeckt – genau wie „Soldaten sind Mörder“ oder „Wenn Schweine fliegen
       könnten, bräuchte die Polizei keine Hubschrauber“.
       
       Jonathan M. hatte die Strickmütze mit den Initialen „A.C.A.B“ im vorigen
       Jahr auf einem Stadtteilrundgang von Gentrifizierungs-Kritikern getragen,
       der vom Uni-Campus durch die anliegenden Viertel ziehen sollte, um auf die
       Wohnungsnot der Studierenden aufmerksam zu machen. Wegen des Gerüchts, es
       seien Hausbesetzungen geplant, hatte die Polizei den Rundgang zur
       Demonstration umdefiniert und mit starken Einheiten begleitet, ohne dass
       ein Polizist Anstoß an der Kopfbedeckung genommen hätte. Erst als M. eine
       Polizeimaßnahme mit dem Handy filmte, die er für unzulässig hielt, fühlte
       sich Gruppenführerin der Bereitschaftspolizei, Katja L., angesprochen und
       beleidigt, die fernab als Raumschutz eingesetzt war. „Er hat sich aufgeregt
       und gesagt, das ist keine Beleidigung“, sagt Katja L. Es sei zum
       Wortgefecht gekommen. Bei der Personalienfeststellung habe sie dann auch
       noch einen „A.C.A.B“-Aufkleber auf der Personalausweis-Hülle gesehen.
       
       ## Politische Demonstration
       
       Das sei eine zweifache Beleidigung gewesen, urteilte Richterin Schönfelder.
       M. habe davon ausgehen müssen, dass er bei der „politischen Demonstration“
       auf Polizisten stoßen würde. Die Gruppe der Polizistin L. habe sich
       angesprochen gefühlt, so dass nicht von einer „straffreien
       Kollektivbeleidigung“ auszugehen sei. Zudem habe es sich um eine Demo gegen
       Wohnungsleerstand gehandelt. Bei einem Protest gegen Polizeigewalt hätte
       man die Losung noch als „überzogene, aber hinnehmbare Kritik werten
       können“, in diesem Fall jedoch nicht. „Es war eine gezielte Provokation
       gegen Polizisten, die oft die Drecksarbeit für die Stadt machen.“
       
       7 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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