# taz.de -- Mietenpolitik: Längerer Schutz für verkaufte Mieter
       
       > SPD-Senator Michael Müller kündigt an: Wer eine Wohnung kauft, muss in
       > Zukunft zehn Jahre warten, bis er den Mietern kündigen darf.
       
 (IMG) Bild: Egal ob die Wohnlage einfach (gelb), mittel (orange) oder gut (rot) ist: Überall sollen Mieter besser geschützt werden
       
       Der Senat will den Schutz für Mieter verbessern, deren Wohnung verkauft
       wird: Die neuen Eigentümer sollen zehn Jahre lang die Mieter nicht wegen
       Eigenbedarf rauswerfen dürfen. „Die gestiegene Anzahl an Umwandlungen von
       Miet- in Eigentumswohnungen bestärkt den Senat darin, dass sich der
       Berliner Wohnungsmarkt in einer angespannten Lage befindet und dass auch
       mit wohnungspolitischen Steuerungsinstrumenten eingegriffen werden muss“,
       erklärte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) gegenüber der
       Berliner Zeitung.
       
       Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haben die Mieter nach dem Verkauf ihrer
       Wohnung bundesweit mindestens drei Jahre Schutz vor
       Eigenbedarfskündigungen. Der Zeitraum kann auf bis zu zehn Jahre verlängert
       werden, „wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen
       zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer
       Gemeinde besonders gefährdet ist“. Bisher hatte der Senat die Frist nur in
       den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte,
       Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg erhöht. Auch dort
       hatte er aber die zehn Jahre nicht voll ausgeschöpft, sondern den Schutz
       auf sieben Jahre begrenzt.
       
       Die Regelung sei richtig, meint Mieterverein-Geschäftsführer Reiner Wild,
       auch wenn sie nur begrenzt wirke. Das Problem sei, dass nach einem
       Wohnungsverkauf der neue Eigentümer „häufig umfassend modernisiert und dann
       auch kräftig die Miete erhöht“, sagte Wild der taz. Laut Untersuchungen
       steige danach die Miete im Schnitt um 20 bis 30 Prozent.
       
       Den Mietern hilft dann faktisch auch der Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
       nichts – sie müssen umziehen, weil sie sich ihre Wohnung nicht mehr leisten
       können. Trotzdem ist das Instrument auch nicht völlig wirkungslos und es
       ist immerhin eines der wenigen Mittel, mit denen das Land Einfluss auf das
       Mietrecht nehmen kann – die Kompetenz dafür liegt hauptsächlich beim Bund.
       
       Die Linksfraktion hatte bereits vor einem Jahr einen Antrag ins Parlament
       eingebracht, mit dem der Senat aufgefordert werden sollte, den
       Kündigungsschutz in ganz Berlin auf zehn Jahre zu verlängern. Damals
       stimmten Linke, Grüne und Piraten für den Antrag – mit SPD und CDU stimmte
       jedoch eine Mehrheit dagegen. „Eine generelle Verlängerung ist aus meiner
       Sicht nicht erforderlich“, hatte Manuel Heide gesagt, CDU-Abgeordneter und
       Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt.
       
       Auf eine Mehrheit im Parlament kommt es aber nicht an. Die Dauer des
       Kündigungsschutzes wird vom Land Berlin nicht in einem Gesetz festgelegt,
       sondern in einer Verordnung. Dafür ist allein der Senat zuständig, die
       Fraktionen von SPD und CDU können es im Parlament nicht nochmal blockieren.
       
       Die Verordnung gehe „in die richtige Richtung, aber nicht weit genug“,
       heißt es in einer Erklärung der Grünen-Abgeordneten Andreas Otto und Katrin
       Schmidberger. Sie forderten zusätzlich, dass Milieuschutzgebiete
       ausgeweitet werden, weil „die auch Luxusmodernisierungen unterbinden und
       ein kommunales Vorkaufsrecht garantieren können, um gemischte
       Bevölkerungsstrukturen zu schützen“. Bisher existieren solche Gebiete nur
       in Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg.
       
       9 Aug 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Mieten
       
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