# taz.de -- Azubi im Rollstuhl: Von Amts wegen behindert
       
       > Wenn Arbeitgeber Menschen mit Behinderung einstellen wollen, müsste das
       > die Behörden freuen. Martin Keune und sein Azubi Alexander Abasov haben
       > das Gegenteil erlebt.
       
 (IMG) Bild: Büroalltag trotz Behinderung - das sollte eigentlich kein Problem mehr sein. Ist es aber.
       
       Als Martin Keune ans Mikrofon tritt, zittert seine Stimme leicht. Die
       Urkunde hat er vor sich aufs Pult gelegt. „Berliner Ausbildungsbetrieb
       2013“, so darf er seine Firma nun nennen. Aber Keune sagt: „Mir ist
       wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir hier als Problem wahrgenommen werden
       und nicht als Lösung.“
       
       Die Auszeichnung hat die IHK Keunes Werbeagentur Zitrusblau verliehen, weil
       sie einen schwerbehinderten jungen Mann zum Grafikdesigner ausbildet. Nicht
       zwei oder drei, auch nicht fünf – einen. „Wenn wir damit schon eine
       Ausnahme sind, was heißt das für die berufliche Situationen von Behinderten
       in diesem Land?“, fragt Keune. Es heißt, dass die betreute Werkstatt der
       Normalfall für Menschen mit Behinderung ist. Und dass die wenigsten den
       Sprung auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen.
       
       Alexander Abasov, der Azubi, sagt über seine Arbeit: „Es ist manchmal sehr
       anstrengend. Aber jeden Morgen, wenn ich aufwache, denke ich: Ich will da
       unbedingt hin.“ Wäre es nach den Behörden gegangen, hätte Abasov seine
       Chance auf Ausbildung vorbeiziehen lassen müssen.
       
       ## Kopf und Hand
       
       An einem Morgen im April vor zwei Jahren taucht der damals 26-jährige
       Abasov in der Wilmersdorfer Agentur auf. Er hat keinen Termin, aber ein
       Anliegen – er will Designer werden. Das Problem dabei ist offensichtlich,
       Abasov ist spastisch gelähmt. Seine Muskulatur wird von launischen Impulsen
       regiert. Nur der Kopf und eine Hand sind teilweise seinem Willen
       unterworfen. Beim Sprechen ringt er den Krämpfen die Worte einzeln ab. Kaum
       zu glauben, dass er mit der verdrehten rechten Hand nicht nur den
       Elektrorollstuhl, sondern auch ein Grafikprogramm bedienen kann.
       
       Geschäftsführer Keune hält Abasov vielleicht nicht für ein gestalterisches
       Genie, aber für ernsthaft, lernwillig und hochmotiviert. Zum ersten Mal in
       25 Jahren stellt die Firma einen Schwerbehinderten ein – den ersten, der
       gefragt hat. Dafür erhält Keune von den zuständigen Behörden reichlich
       warme Worte: „Vorbildlicher Einsatz“, „Solche wie Sie müsste es mehr
       geben“, „Respekt!“, „Hut ab!“.
       
       Aber dann wird es konkret. Die für den Zugang mit Rollstuhl notwendigen
       Umbauten in den Firmenräumen liegen in der Verantwortung des
       Integrationsamts. Zudem müssen zwei wesentliche Kostenpunkte von der
       Agentur für Arbeit finanziert werden: ein Fahrdienst, der Alexander Abasov
       zur Berufsschule fährt, und eine Arbeitsassistenz, also ein Helfer, der ihm
       während der Arbeitszeit zur Verfügung steht, beim Essen und Trinken hilft,
       kleine Handreichungen ausführt und zur Toilette begleitet.
       
       Das Grundgesetz stellt in Artikel 3 klar: Niemand darf wegen seiner
       Behinderung benachteiligt werden. Und die
       [1][UN-Behindertenrechtskonvention], die von der Bundesrepublik 2009
       ratifiziert wurde, spricht ausdrücklich vom gleichberechtigten Zugang zu
       Beruf und Ausbildung. Es ist also keine Bittstellerei, es sind verbriefte
       Rechte, die Alexander Abasov über seinen Arbeitgeber bei den Behörden
       geltend macht. Und die diese Behörden, allen voran die Arbeitsagentur, ihm
       schließlich verwehren.
       
       Bei Zitrusblau gibt es einen prall gefüllten Ordner mit der Aufschrift
       „Alexander“. Darin enthalten ist ein wohlformulierter Antrag Keunes vom 24.
       Mai 2011, mehr als drei Monate vor Ausbildungsbeginn. Zudem die gesammelte
       Korrespondenz, die einen Eindruck davon vermittelt, wie leicht es Ämtern
       möglich ist, ihren Pflichten aus dem Weg zu gehen, während sie andere
       strampeln lassen. Keune muss mehr Unterlagen heranschaffen „als bei
       Unternehmensgründung, Heirat oder kreditfinanziertem Immobilienkauf“, wie
       er es ausdrückt.
       
       Dann wird Abasov für ein psychologisches Gutachten in die Arbeitsagentur
       bestellt. Er ist nicht geistig behindert, er hat ein Schulzeugnis mit guten
       Noten, eine Firma hält ihn für geeignet und will ihn einstellen. Dennoch
       nötigt man ihn im Jobcenter, sechs Stunden lang de facto Schulaufgaben zu
       bearbeiten. „Ein Idiotentest“, wie Abasov nüchtern feststellt. Schließlich
       werden ihm zufriedenstellende Leistungen bescheinigt. Die Herausgabe des
       Gutachtens wird auf mehrfache Nachfrage verweigert.
       
       „Das war der Tiefpunkt, da habe ich endgültig das Vertrauen verloren, dass
       die mit uns am selben Strang ziehen“, wird Keune sich später erinnern. Und
       genau drei Tage vor Ausbildungsbeginn am 1. September erhält Keune eine
       lapidare E-Mail. „Nach Rücksprache mit unserem Teamleiter kann dem Antrag
       zum jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden“, heißt es darin.
       
       „Ausbildung geplatzt, Azubi kann heimrollen, der Spastiker bitte zurück in
       die Werkstatt. Das war unser Ergebnis nach dreimonatigem Kampf!“ Keune ist
       fassungslos. Im Gefühl des Scheiterns startet er einen letzten,
       entscheidenden Versuch. Mit Hilfe eines Geschäftspartners leitet er einen
       Notruf direkt an den Senat.
       
       Am nächsten Morgen erörtert eine Staatssekretärin mit dem Teamleiter der
       Arbeitsagentur den Stand der Dinge. Der bedauert drei Stunden später am
       Telefon gegenüber Keune, „dass die Kommunikation so plötzlich abgerissen
       sei“. Man werde umgehend eine Lösung herbeiführen – kurz gesagt, alle
       erforderlichen Kosten würden pauschal übernommen.
       
       ## Scheitern trotz Happy End
       
       Als Preisträger spricht Keune nun, zwei Jahre später, vor dem Publikum des
       IHK-Events: „Wie viele Behinderte haben schon eine Staatssekretärin als
       Bodyguard?“ Er ist immer noch aufgewühlt, und vor allem möchte er
       klarstellen, dass es nichts zu jubeln gibt. Dass es, trotz Happy End, die
       Geschichte eines Scheiterns und eben darin exemplarisch für Tausende andere
       ist.
       
       Azubi Abasov, mittlerweile im zweiten Lehrjahr, wird nach der Veranstaltung
       sagen: „Preis hin oder her. Lieber wäre mir, Menschen in meiner Situation
       hätten weniger Probleme, eine Ausbildung zu bekommen.“ Und dann im
       Wegfahren: „Wir gehen jetzt wieder arbeiten.“
       
       27 Aug 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/?id=467
       
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