# taz.de -- Aufklärung und Glauben: Aktionstag gegen Religionsunterricht
       
       > SchülerInnen sind nicht zum Religionsunterricht verpflichtet. Der
       > Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten informiert darüber
       > bundesweit.
       
 (IMG) Bild: So viel ist klar: Niemand darf Kinder zur Suche nach Gott zwingen.
       
       BERLIN taz | Eigentlich hatte sich Andreas Braun klar ausgedrückt. Dachte
       er. Seine Tochter soll nicht am Religionsunterricht teilnehmen, hatte der
       Vater bei der Einschulung angegeben. Dann kam seine Tochter heim und
       erzählte, dass sie in der Klasse die Schöpfungsgeschichte gemalt hätten.
       Braun war sauer: „Ich will nicht, dass meine Kinder mit diesem Kram
       indoktriniert werden.“ An der Schule verstand man seinen Ärger nicht.
       
       Doch wie dem Vater aus Hessen gehe es vielen, die sich für ihre Kinder eine
       religionsfreie Erziehung in der Schule wünschen, sagt Rainer Ponitka, der
       für den Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA)
       Eltern und Schüler berät. Am Samstag ruft die IBKA zum bundesweiten
       Aktionstag mit Infoständen in 13 Städten auf. Das Motto: „Reli adieu!“
       
       „Die Information, dass niemand zum Religionsunterricht verpflichtet ist,
       wird von den meisten Schulen nicht offensiv verbreitet“, meint Ponitka. Oft
       zögen sie sogar Hürden hoch. Etwa indem sie Schüler, die sich abmelden
       möchte, zum Rapport beim Relilehrer oder Schulseelsorger zitieren.
       
       Zum Beispiel die Elly-Heuss-Knapp-Berufsschule in Düsseldorf. Dort kursiert
       ein Schreiben, das der taz vorliegt: Bei „Bekanntwerden der Abmeldung“,
       heißt es, solle dem Schüler die „Bedeutung des Unterrichts für die
       persönliche Entwicklung, wie auch die spätere Berufswahl (besonders:
       kirchliche Einrichtungen im sozialen Bereich) deutlich gemacht werden“.
       
       Der Religionsunterricht wird als einziges Schulfach im Grundgesetz erwähnt.
       Eigenständig abmelden dürfen sich Schüler in den meisten Bundesländern mit
       dem 14. Lebensjahr, weil sie ab diesem Zeitpunkt als religionsmündig
       gelten. Nicht so allerdings in Bayern: Dort regelt die Verfassung, dass ein
       Schüler sich erst mit der Volljährigkeit selbstständig vom
       Religionsunterricht abmelden kann. Auch darauf will der Atheistenbund mit
       seinem Aktionstag hinweisen.
       
       Das bayerische Kultusministerium weist die Kritik zurück: In der Praxis
       habe es bisher nie Probleme gegeben, sagte eine Sprecherin.
       
       6 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bernd Kramer
       
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