# taz.de -- Reform der Sozialberatung: Keine Hilfe mehr bei Formularen
       
       > Die Beratung Arbeitsloser soll sich künftig auf die psychosoziale
       > Betreuung von Hartz-IV-Empfängern konzentrieren. Hilfe-Vereine sehen
       > dadurch ihre Vertrauensbasis gefährdet.
       
 (IMG) Bild: Soll sich auf die Zielgruppe Hartz-IV-Empfänger konzentrieren: Sozialberaterin im Gespräch.
       
       HAMBURG taz | Wer heute seinen Hartz-IV-Bescheid nicht versteht und findet,
       das Jobcenter verweigere ihm Leistungen, kann sich an die
       Arbeitslosen-Telefonhilfe (ATH) wenden. Der Hamburger Verein schaut sich
       den Bescheid an, übersetzt oder erläutert ihn und gibt dem Antragsteller
       Tipps, wie er sich wehren kann.
       
       Nach den Vorstellungen der Sozialbehörde soll damit bald Schluss sein. „Die
       Unterstützung bei der Antragstellung und das Erklären von Bescheiden sind
       Aufgaben des Jobcenters“, heißt es in einer Mitteilung des Senats an die
       Bürgerschaft. Dass vom Senat bezahlte private Träger die gleiche Aufgabe
       übernähmen, sei unnötig.
       
       Kai Voet van Vormizeele, Geschäftsführer der Telefonhilfe, hält das für
       blauäugig. „Wenn die Jobcenter nicht mehr weiter wissen, schicken sie die
       Leute zu uns“, sagt er. Und Renate Schumak von der Solidarischen
       Psychosozialen Hilfe Hamburg (SPSH) kritisiert: „Die Begründung, man wolle
       Parallelstrukturen vermeiden, ist geradezu zynisch.“ Oft genug ließen die
       Jobcenter es an Respekt den Hilfebedürftigen gegenüber fehlen, oft genug
       legten sie die rechtlichen Vorgaben falsch aus.
       
       Die Frage, zu welchen Themen Vereine wie die ATH oder die SPSH beraten
       dürfen, ist Gegenstand eines Reformpakets, mit dem die Sozialbehörde die
       psychosoziale Betreuung für Langzeitarbeitslose neu ausrichten möchte.
       Bereits 2008 hatte der Rechnungshof moniert, dass sich der Senat um Dinge
       kümmere, für die er nach Hartz-IV-Reformen der Schröder-Regierung gar nicht
       zuständig sei.
       
       Demnach habe der Stadtstaat nur Langzeitarbeitslose zu betreuen und nicht
       alle Arbeitslosen. Zudem sei er nur für deren psychosoziale Betreuung
       zuständig, müsse also nur helfen, deren allgemeine Lebensführung zu
       verbessern, um sie für den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Fragen zur
       Arbeitslosenunterstützung oder zu Schulden gehörten nicht dazu. Hierfür
       gebe es andere Institutionen.
       
       Die Träger der Beratung befürchten, dass die vorgeschlagene Neuregelung
       ihre Arbeit gefährdet: Wenn nur noch Langzeitarbeitslose beraten werden
       dürften, sei keine vorbeugende Arbeit mehr möglich, kritisiert die SPSH.
       Dass Ratsuchende die Zustimmung des Jobcenters einholen müssten und die
       Beratungsstellen ihre Arbeitsergebnisse an das Jobcenter rückmelden
       müssten, untergrabe das Vertrauen in die Beratung.
       
       In den Gesprächen gehe es um Themen wie die Gesundheit, die Psyche und
       Beziehungsprobleme. „Das sind alles Dinge, die man nur besprechen kann,
       wenn man das Vertrauen hat, dass es vertraulich bleibt“, sagt Renate
       Schumak von der SPSH.
       
       Ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Jobcenter hält der
       SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Jens-Peter Schwieger für unbegründet. Seine
       Fraktion hat die Reform parlamentarisch ins Rollen gebracht. Das Jobcenter
       habe das Recht zu erfahren, ob die psychosoziale Beratung bei einem
       Klienten fruchte.
       
       „Wichtig für uns ist, dass die Zuwendungen nicht verringert werden und dass
       es weiterhin eine offene Eingangsberatung gibt“, sagt Schwieger. Das
       schließe im ersten Schritt auch ALG-I-Empfänger ein. Die endgültige
       Beratung müsse sich aber auf ALG-II-Empfänger beschränken. Am kommenden
       Mittwoch diskutiert die Bürgerschaft die geplante Reform.
       
       18 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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