# taz.de -- EGMR verurteilt Schweden: Gesetz zu spät geändert
       
       > Der schwedische Staat wurde wegen heimlicher Nacktaufnahmen verurteilt.
       > Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entdeckte eine
       > Gesetzeslücke.
       
 (IMG) Bild: Heimlich die Privatspähre Anderer filmen? In Schweden nicht mehr.
       
       STRASSBURG dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat
       Schweden wegen einer Gesetzeslücke über heimliche Nacktaufnahmen
       verurteilt. Der Klägerin, einer heute 26-jährigen Schwedin,
       [1][[%22003-4563687-5513461%22]}:sprach der EGMR in seinem Urteil] am
       Dienstag eine Entschädigung von 10.000 Euro zu.
       
       Ihr Stiefvater hatte 2002 mit einer Videokamera im Bad heimlich
       Nacktaufnahmen von der damals 14-Jährigen gemacht. Der Mann war geständig
       und wurde wegen sexueller Belästigung verurteilt, in der Berufung jedoch
       freigesprochen. Das Berufungsgericht gab damals an, es sei in Schweden
       nicht verboten, Personen ohne ihre Einwilligung zu filmen. Dieses Gesetz
       wurde 2005 geändert.
       
       [2][[%22001-128043%22]}:Der EGMR befand,] dass das damalige Gesetz die
       Klägerin nicht ausreichend vor einer Verletzung ihres Privatlebens
       geschützt habe. Erschwerend sei hinzugekommen, dass sie minderjährig
       gewesen war, die Tat in ihrem Elternhaus begangen wurde und ihr Stiefvater
       zu dem Kreis vertrauenswürdiger Personen gehörte.
       
       Niemand sah die Aufzeichnungen, da die Mutter den Film sofort vernichtete.
       Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich. In Deutschland stehen
       heimliche Bildaufnahmen unter Strafe, die den höchstpersönlichen
       Lebensbereich verletzen.
       
       13 Nov 2013
       
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