# taz.de -- Umstrittenes Urteil: Urteil: Es war Liebe
       
       > Freispruch für den Schwimmtrainer: Kieler Amtsgericht sieht Missbrauch an
       > Schülerin als nicht erwiesen an. Staatsanwältin und Nebenklägerin erwägen
       > Berufung
       
 (IMG) Bild: Im Schwimmbad kannte die damals 16-Jährige sich aus, im Leben noch nicht. Gericht sagt, der Trainer habe das nicht ausgenutzt.
       
       Von den Olympischen Spielen in London vor das Kieler Amtsgericht: Vor einem
       Jahr sorgte die Anklage gegen einen Schwimmtrainer der deutschen
       Spitzenmannschaft für Aufsehen. Ihm wurde der Missbrauch einer
       Minderjährigen vorgeworfen, die er während seiner Tätigkeit für einen
       Kieler Verein betreut hatte. Gestern wurde der 41-Jährige freigesprochen.
       Es sei ein Liebesverhältnis gewesen, urteilte das Gericht. Der Prozess
       hatte weitgehend hinter verschlossenen Türen stattgefunden, um die heute
       25-jährige Frau, die als Nebenklägerin auftrat, zu schützen.
       
       Laut Anklage hatte der Trainer über einen Zeitraum von zwei Jahren
       zunehmend härtere Sexualpraktiken an dem Mädchen vollzogen, auch an
       öffentlichen Orten, die dem Mädchen unangenehm waren. 2004 war es bei einem
       gemeinsamen Kreta-Urlaub mit der damaligen Freundin des Trainers zum ersten
       Vorfall gekommen. Die Schwimmschülerin war damals 16 Jahre alt und sexuell
       unerfahren.
       
       „Ob wir es mögen oder nicht, ist nicht der juristische Maßstab“, sagte Hans
       Meenke, Richter und Sprecher des Amtsgerichts Kiel, der taz. Bei
       Minderjährigen ab 16 Jahren stehen sexuelle Handlungen nur unter Strafe,
       wenn Zwang ausgeübt oder „dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur
       Ausbildung oder zur Betreuung anvertraut“ war, heißt es im Gesetz.
       
       Genau dieser „klassische Missbrauchsfall“ liege vor, so die Staatsanwältin,
       die zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert hatte. Der Mann hatte dem
       Mädchen unter anderem vorgeschrieben, was sie essen und anziehen sollte.
       Eine „Partnerschaft auf Augenhöhe“ sei das Verhältnis nicht gewesen.
       
       So beschrieb es aber die Verteidigung, die von einer „Liebesbeziehung“
       ausgeht. Das Gericht teilte diese Sichtweise: „Die Nebenklägerin war in der
       Lage, sich selbst zu bestimmen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Dabei
       zweifelte das Gericht nicht an, dass die Taten stattgefunden haben.
       Strittig war nur, ob die junge Frau gezwungen wurde und wie sie das
       Verhältnis damals empfunden hat. Ein Gutachter hatte erläutert, dass sie
       möglicherweise „im Zuge einer Therapie die sexuellen Erlebnisse umbewertet“
       habe. Sie hatte den Mann 2009 angezeigt. Laut Anklageschrift hatte sie
       einigen der Taten widersprochen, geweint oder Schmerzen gehabt. Insgesamt
       wurden dem Mann 18 Taten vorgeworfen, von denen nach Ansicht der
       Staatsanwältin zwölf zu beweisen waren.
       
       Die Staatsanwältin und die Nebenklägerin, die sich inzwischen im
       Opferschutz engagiert, erwägen, in die Berufung zu gehen. Das Kieler
       Verfahren hatte einen unglücklichen Verlauf genommen: Es war wegen einer
       versäumten Frist geplatzt und musste von vorn aufgerollt werden. Die
       Staatsanwaltschaft hatte mehrere Jahre gegen den Mann ermittelt, der nach
       seiner Kieler Zeit in Nordrhein-Westfalen und dann mit dem Olympia-Team
       gearbeitet hatte.
       
       Der Deutsche Schwimmverband war gestern zur Frage, was er für den Schutz
       von Jugendlichen vor Missbrauch tut, nicht zu erreichen.
       
       29 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geisslinger
       
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 (DIR) Missbrauch
       
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