# taz.de -- Entsorgung von Kadavern: Tote Tiere in die Tonne
       
       > In Bremen dürfen Haustiere wegen des hohen Grundwasserstandes nicht
       > vergraben werden. Eine Alternative sind teure Tierfriedhöfe oder
       > Sondermüll.
       
 (IMG) Bild: Ob Amsel oder, wie hier, ein toter Spatz: In freier Wildbahn verrotten Tiere völlig unkontrolliert.
       
       „Unter welchen Bedingungen und wo dürfen Kleintiere in Bremen, zum Beispiel
       im eigenen Garten, bestattet werden?“, wollte Maike Schäfer vergangene
       Woche vom Bau und Umweltsenator wissen. Sie hat lange überlegt, ob sie das
       Thema überhaupt auf die Tagesordnung setzen sollte. Und wurde dann prompt
       von Kollegen gefragt: „Sag mal, haben wir in Bremen keine drängenderen
       Probleme?“ Doch, hat sich die grüne Umweltpolitikerin gedacht. Zum Beispiel
       das marode Tanklager in Farge, das das Grundwasser verseucht. Oder die
       Tatsache, dass Bremen seine ehrgeizigen Klimaschutzziele um Längen
       verfehlt.
       
       Aber manch einen und manch eine plagen ganz andere Sorgen, die einer akuten
       Lösung bedürfen. Das weiß Schäfer von einigen verzweifelten Anrufern: „Die
       rufen bei uns Grünen an, weil sie denken, wir seien doch für Tiere.“ Die
       heiß geliebte Katz, der Wellensittich, der Hund, das Kaninchen, die
       Wüstenrennmaus ist tot. Es gibt keinen Garten oder zu viele Skrupel, das
       Tier einfach zu vergraben, weil das in Bremen mit wenigen Ausnahmen
       schließlich verboten ist. Und jetzt?
       
       „Das klingt vielleicht nicht so schön, aber Sie können Ihre Katze einfach
       in den Restmüll werfen“, sagt die Frau von der Kundenberatung der
       Entsorgung Kommunal. Damit fordert sie zu einem Verstoß gegen das
       Tierkörperbeseitigungsgesetz auf. Nach diesem gelten tote Haustiere als
       höchst gefährlich für Mensch und Umwelt und müssen als Sondermüll entsorgt
       werden. Sammelstellen gibt es in Bremen auf zwei Recyclinghöfen, hat Maike
       Schäfer auf Anfrage vom Umweltsenator erfahren. Wer dort seine Katze
       hinbringt, zahlt 12 Euro, für Hunde fallen 15 Euro Gebühr an.
       
       Eine Information darüber gibt es auf keiner Internetseite, es gibt keinen
       Flyer. Nichts, was erklärt, warum das Verbuddeln unter bestimmten Umständen
       erlaubt, in Bremen aber verboten ist. „Die hydrogeologischen Verhältnisse
       in Bremen lassen das Vergraben im Garten grundsätzlich nicht zu“, heißt es
       nun in einem Behördenschreiben auf Schäfers Frage. Das Problem seien die
       hohen Grundwasserstände in der Stadt, die Ausnahmen wie in anderen
       Bundesländern kaum zuließen.
       
       „Die meisten halten sich nicht dran“, sagt eine Bremer Tierärztin, „die
       vergraben ihre Tiere trotzdem.“ Viele würden das eingeschläferte Tier aber
       auch einfach bei ihr lassen, sie fährt es dann zur Entsorgung auf den
       Recyclinghof. Das fühle sich wohl besser an, als selbst zu sehen, dass es
       in der Tonne landet. Würde sie im Viertel oder in Schwachhausen arbeiten,
       den Stadtteilen, in denen die meisten ihrer Bremer Kollegen zu finden sind,
       gäbe es vielleicht mehr Tierbesitzer, die sich für eine Beerdigung auf
       einem Tierfriedhof entscheiden würden.
       
       Denn das ist teuer. 288 Euro wollen zwei Unternehmer in Bremen Nord für
       drei Jahre in einem anonymen Grab haben, für 432 Euro gibt es auch einen
       Grabstein. Hinzu kommen noch einmalig 60 Euro für die Beerdigung einer
       Katze oder 90 Euro für einen mittelgroßen Hund. Ähnlich saftig sind die
       Preise eines Tier-Krematoriums in Badbergen, das für die Einäscherung eines
       30 Kilo Gramm schweren Hundes 269 Euro verlangt.
       
       Günstiger geht’s beim Bremer Tierschutzverein. Dort werden jährlich 150
       Tiere beerdigt, die meisten anonym. Für Kleintiere nimmt er einmalig 26
       Euro, für Katzen 100 und für Hunde 120 Euro. Die Reihengräber kosten 120
       beziehungsweise 150 Euro im Jahr, nach drei Jahren wird es günstiger.
       
       Maike Schäfer findet, dass das für Menschen, die mit 382 Euro
       Arbeitslosengeld im Monat auskommen müssen, sehr viel Geld ist. „Ja, der
       Grundwasserschutz geht vor“, sagt sie. „Aber vielleicht kann man wenigstens
       für Kleintiere Ausnahmen machen.“ Eine Amsel dürfe ja auch draußen
       verrotten, ein Wellensittich aber nicht.
       
       2 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Tiere
 (DIR) Bestattung
 (DIR) Bremen
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA