# taz.de -- Ein weiterer Mindestlohn: 7,75 Euro fürs Tiereschlachten
       
       > Die Tarifpartner einigen sich auf einen Mindestlohn für die
       > Fleischindustrie. Davon profitieren vor allem Beschäftigte mit
       > Werkverträgen.
       
 (IMG) Bild: Bei der Arbeit: Vier oder fünf Euro in der Stunde dafür sind keine Seltenheit
       
       BERLIN taz | Beschäftigte in der Fleischindustrie haben künftig Anspruch
       auf einen Mindestlohn. Darauf haben sich die Gewerkschaft
       Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgeberverband Nahrung und
       Genuss (ANG) geeinigt, wie vor wenigen Tagen durchgesickert war. Am
       Dienstag stellten die Tarifpartner in Berlin die Details der Einigung vor.
       
       Ab dem 1. Juli 2014 sollen alle Arbeitskräfte der Fleischindustrie Anspruch
       auf einen Stundenlohn von 7,75 Euro haben. Der Betrag, der nicht nach Ost
       und West differenziert wird, soll in Stufen ansteigen und ab dem 1.
       Dezember 2016 bei 8,75 Euro liegen.
       
       Damit der Mindestlohn für die ganze Branche verbindlich gilt, muss diese
       zuerst noch in das Entsendegesetz aufgenommen werden. Die Tarifpartner
       wollen nun den entsprechenden Antrag beim Bundesarbeitsministerium stellen.
       Steht die Branche im Gesetz, kann das Ministerium den Mindestlohn für
       allgemein verbindlich erklären. Es gilt als sicher, das dies passieren
       wird.
       
       Der Mindestlohn ist nicht für alle der rund 100.000 Beschäftigten der
       Fleischindustrie von Bedeutung. Sondern vor allem für diejenigen, die sich
       in Schlachthäusern verdingen. Die NGG schätzt, das dort neben rund 23.000
       regulär Beschäftigen rund 15.000 Menschen arbeiten, die einen Werkvertrag
       haben. Viele von ihnen stammen aus Osteuropa und werden über Subunternehmer
       für Löhne von 4 oder 5 Euro in der Stunde angeheuert.
       
       ## Belgien protestierte gegen deutsches Lohndumping
       
       Auch dem Ausland war diese Praxis ein Dorn im Auge. Die belgische Regierung
       hatte 2013 offiziell bei der EU-Kommission gegen die deutschen Dumpinglöhne
       protestiert, weil sie die belgische Schlachtindustrie ruinieren würden. In
       Belgien gilt ein allgemeiner Stundenmindestlohn von 9,10 Euro.
       
       Laut NGG-Vizechef Claus-Harald Güster werden sich nun die Löhne von
       mehreren Tausend Beschäftigten erhöhen, teilweise gleich um 2 oder 3 Euro.
       „Es ist allerdings erst der Anfang des Endes vom Lohndumping. Noch nicht
       alles ist aus der Welt geschafft“, sagte Güster. Mit den Unternehmen müsse
       man nun dafür sorgen, dass Arbeitskräfte nicht mehr „in Schandunterkünften“
       leben. Güster warnte die Unternehmen davor, den Mindestlohn zu umgehen.
       
       Valerie Holsboer, Hauptgeschäftsführerin der ANG, sprach von einem „echten
       Neubeginn“ für die Branche. Alle neun Landesverbände der ANG trügen den
       Mindestlohn mit.
       
       14 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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