# taz.de -- Übergriff gegen Soldatin: Ermittlungen in Kaserne
       
       > Die Staatsanwaltschaft geht dem Vorwurf der sexuellen Nötigung bei der
       > Bundeswehr in Bückeburg nach.
       
 (IMG) Bild: Sexuelle Übergriffe hinter Kasernenmauern: In Bückeburg ermittelt auch jetzt wieder der Staatsanwalt
       
       HANNOVER taz | Schon wieder Bückeburg: Wegen eines sexuellen Übergriffs in
       einer dortigen Bundeswehrkaserne ermittelt erneut die Staatsanwaltschaft.
       Man habe ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen
       Nötigung und Körperverletzung eingeleitet, teilte der Sprecher der
       Staatsanwaltschaft Bückeburg, Klaus Jochen Schmidt, am Dienstag mit.
       
       In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag der vergangenen Woche soll eine
       18-jährige Soldatin in einer Kaserne der Heeresfliegerwaffenschule in
       Bückeburg (Kreis Schaumburg) Opfer eines Übergriffs geworden sein. Zu den
       näheren Umständen und zum Ermittlungsstand hält sich die Staatsanwaltschaft
       bedeckt. Derweil brodelt es auf Gerüchteebene: So berichtete die
       Bild-Zeitung zunächst, bei dem mutmaßlichen Täter handele es sich um einen
       Mann, zahlreiche Kameraden seien bereits von der Polizei verhört worden.
       Die Lokalpresse dagegen mutmaßte, es handele sich vielmehr um einen Vorfall
       unter Frauen: Zwischen der 18-Jährigen und einer anderen Soldatin habe es
       eine wüste Schlägerei gegeben.
       
       Zur Frage, ob man gegen eine mutmaßliche Täterin oder einen mutmaßlichen
       Täter ermittle, mag sich Oberstaatsanwalt Schmidt unterdessen nicht äußern.
       Er bestätigt lediglich das Verfahren an sich. Auch die Bundeswehr, die den
       Vorfall bei der Polizei angezeigt hatte, gibt sich verschwiegen: Die
       Soldatin sei „selbstverständlich ärztlicher Betreuung zugeführt worden“,
       psychologische Betreuung stehe der 18-Jährigen bei Bedarf zur Verfügung,
       erklärt Presseoffizier Michael Baumgärtner. Weitere Angaben macht er mit
       Hinweis auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht.
       
       Schon 2012 ging die Staatsanwaltschaft einem ähnlichen Verdacht bei den
       Heeresfliegern nach: Damals ermittelte sie wegen der Vergewaltigung einer
       25-jährigen Unteroffizierin. Die Frau soll in einer Bückeburger Kaserne
       überfallen, vergewaltigt und anschließend in einen Spind gesperrt worden
       sein. Nach einem Jahr wurden die Ermittlungen eingestellt. Auch ein
       DNA-Test zum Abgleich mit sichergestellten Spuren brachte keine
       Übereinstimmung – allerdings hatten nicht alle der 36 dazu aufgeforderten
       Soldaten eine Probe abgegeben.
       
       Ebenfalls ohne Ergebnis blieb damals ein Verfahren wegen Geheimnisverrats.
       Immer wieder waren Interna über die Vergewaltigungs-Ermittlungen an die
       Öffentlichkeit gespielt und Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen
       Opfers gestreut worden. Medien berichteten damals, die Frau leide an einem
       so genannten Borderline-Syndrom und habe die Vergewaltigung frei erfunden,
       auch seien keine typischen Verletzungen gefunden worden. Unter Berufung auf
       Ermittlerkreise hieß es weiter, die Tat könne nicht wie von der Frau
       behauptet abgelaufen sein. Und schließlich hieß es, einen Brief, den ihr
       der Täter geschrieben haben soll, habe sie selbst verfasst.
       
       Auch andere Soldatinnen kamen damals in der Lokalpresse zu Wort: Mit der
       Befürchtung, der Vorfall können Vorurteile gegenüber Frauen bei der
       Bundeswehr befeuern. Nun könnte der Eindruck entstehen, ließ sich eine
       Kameradin des mutmaßlichen Opfers zitieren, dass Frauen „dem Dienst bei der
       Bundeswehr nicht standhalten, dass sie dort krank werden“.
       
       Es sei sehr belastend für ihre Mandantin, dass der Täter nie gefunden
       wurde, erklärte die Anwältin am Ende des Verfahrens, dessen Einstellung sie
       gleichwohl zustimmte. Klaus Schmidt von der Staatsanwaltschaft Bückeburg
       sagt indes noch heute: „Wir hatten keinen Anfangsverdacht, dass uns die
       Frau etwas Falsches erzählt.“
       
       Anlass dafür, den unaufgeklärten Fall aus dem Jahr 2012 neu aufzurollen,
       gebe es nach dem aktuellen Vorfall aber auch nicht.
       
       29 Jan 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Teresa Havlicek
       
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