# taz.de -- Todesurteile in Indien: Späte Gnade für Attentäter
       
       > Drei Hintermänner des Mordes am früheren Premierminister Rajiv Gandhi
       > müssen lebenslange Haftstrafen absitzen. Ihre Todesurteile wurden
       > aufgehoben.
       
 (IMG) Bild: Staatsanwalt Ujjwal Nikam, ein Vertreter der Todesstrafe in Indien.
       
       NEU DELHI afp | Indiens Justiz hat die Todesurteile für drei Hintermänner
       des Mordes am früheren Premierminister Rajiv Gandhi in lebenslange
       Haftstrafen umgewandelt. Der Oberste Gerichtshof des Landes rechtfertigte
       seinen Beschluss vom Dienstag damit, dass über die Gnadengesuche der Täter
       erst nach elf Jahren und somit viel zu spät entschieden worden sei.
       
       Die Regierung hätte „innerhalb einer angemessenen Zeitspanne“ ihre
       Einschätzung zu einer möglichen Begnadigung abgeben müssen, über die in
       Indien letztlich der Staatspräsident zu befinden hat.
       
       Rajiv Gandhi war im Mai 1991 durch den Anschlag einer
       Selbstmordattentäterin getötet worden. Die drei Männer, die der
       srilankischen Rebellenbewegung Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE)
       angehörten, waren damals wegen der Planung des Attentats verurteilt worden.
       
       Der Oberste Gerichtshof des Landes bestätigte 1999 die gegen sie verhängte
       Todesstrafe. Auch Rajivs Mutter, die frühere Premierministerin Indira
       Gandhi, starb 1984 durch ein Attentat. Seine Tochter Sonia Gandhi ist die
       Vorsitzende der regierenden Kongress-Partei.
       
       ## Die Gnadengesuche landeten immer wieder in der Schublade
       
       Das im Jahr 2000 beim indischen Staatspräsidenten eingereichte Gnadengesuch
       der drei Männer landete - auch unter dessen Nachfolgern - immer wieder in
       der Schublade. Erst 2011 wurde es endgültig zurückgewiesen. Mehrere
       Regierungen hatten vermeiden wollen, die große tamilische Bevölkerung im
       Süden des Landes zu verärgern, wo die Drahtzieher des Attentats als Helden
       gelten.
       
       Die Gerichtsentscheidung vom Dienstag lobte ein Anwalt der Verurteilten nun
       als „menschliches“ Zeichen der Hoffnung, dass seine Mandanten eines Tages
       wieder frei kommen könnten. Ohnehin sei es „an der Zeit, dass die
       Todesstrafe in diesem Land abgeschafft wird“, sagte der Anwalt Yug
       Chaudhary dem Sender NDTV.
       
       Vergangenen Monat hatte der Oberste Gerichtshof ein wegweisendes Urteil
       erlassen, mit dem zusätzliche Einschränkungen für die Hinrichtung von
       Häftlingen eingeführt wurden. Wegen „übermäßiger und unerklärlicher“
       Verzögerungen bei der Vollstreckung ihrer Exekutionen wurden zudem die
       Todesstrafen von 15 Gefängnisinsassen aufgehoben.
       
       18 Feb 2014
       
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