# taz.de -- Online-Anbieter Azov-Films: „Erwarte, dass es an der Tür klopft“
       
       > In den Foren wurden Kunden des Online-Anbieters, bei dem auch Edathys
       > Name auftaucht, früh vor Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden
       > gewarnt.
       
 (IMG) Bild: Gut vernetzt: Übers Internet kommt die „Ware“ und dann auch die Warnung vor der Polizei.
       
       BERLIN taz | Die Kundschaft des kanadischen Online-Anbieters Azov-Films war
       alarmiert, viele Monate bevor die Nachricht von der Hausdurchsuchung bei
       dem SPD-Politiker Sebastian Edathy das politische Berlin erschütterte:
       Womit musste man rechnen, wenn man vermeintlich „legale“ DVDs bei dem in
       die Schlagzeilen geratenen Versandhandel aus Toronto bestellt hatte?
       
       In einschlägigen Pädophilen-Foren hatten sich Betroffene via Internet schon
       seit Mitte 2011 über diese Frage ausgetauscht – im englischsprachigen Raum,
       aber auch in Deutschland.
       
       So berichtete ein besorgter Forenteilnehmer der Community in einem
       englischsprachigen Onlineforum, er habe einen Rechtsanwalt in Sachen
       Azov-Films konsultiert und wolle dessen Einschätzung allen potenziell
       Betroffenen zur Verfügung stellen. Der Anwalt soll demnach Azov-Kunden
       gewarnt haben: „Erwarte, dass es an der Tür klopft.“
       
       Gerade wer mehrfach Filme bei Azov bestellt habe, müsse Überraschungsbesuch
       von Ermittlern befürchten. Die Betroffenen sollten deshalb sicherstellen,
       dass sie bis dahin alle kinderpornografischen Filme oder Fotos aus ihrer
       Wohnung schafften.
       
       Azov-Kunden in Deutschland, zu denen auch der ehemalige
       Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy gehörte, konnten also früh gewarnt
       sein – unabhängig davon, ob sie Insiderinformationen aus den
       Sicherheitsbehörden von Tippgebern zugespielt bekamen oder nicht. Denn auch
       in deutschsprachigen Szeneforen setzten schon frühzeitig juristische
       Diskussionen über den Fall des kanadischen Versandhändlers ein.
       
       Unter Überschriften wie „Haben Azov-Kunden in Deutschland
       Hausdurchsuchungen zu erwarten?“ oder „Tipps für Azov-Films-Kunden“
       tauschten dort User im Juli 2011 beziehungsweise im Oktober 2012 ihre
       Informationen und Einschätzungen zur deutschen Rechtslage aus.
       
       ## Gerichtsdokumente aus den USA
       
       Ein Teilnehmer mahnte, auch hierzulande könnten Kunden ins Visier der
       Ermittler geraten. Hausdurchsuchungen bei allen in der beschlagnahmten
       Kundenkartei aufgelisteten Käufern seien nicht ausgeschlossen. Verlinkt
       wurden auch Gerichtsdokumente aus US-Verfahren gegen Azov-Kunden mit
       Details über die strafrechtliche Bewertung durch dortige
       Sicherheitsbehörden.
       
       Eine unzweideutige Empfehlung an alle Betroffenen lautete: „Wer also dort
       mal was bestellt hat, sollte spätestens jetzt dafür sorgen, dass jegliches
       verfängliches Material aus seiner Wohnung und Datenträger verschwindet.“
       
       In den Foren fand die aufgeschreckte Kundschaft darüber hinaus auch
       praktische Verhaltenstipps im Vorfeld beziehungsweise während einer
       Polizeirazzia – und obendrein detaillierte Handreichungen, welche Software
       geeignet sei, verfängliche Spuren auf dem Laptop zu tilgen.
       
       Denn, so eine Einschätzung aus der Szene: Ermittelt werde bei solchen
       Videos „in der Regel auf jeden Fall“, auch wenn die Filme womöglich legal
       seien.
       
       19 Feb 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Astrid Geisler
       
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