# taz.de -- Euromayday: Kurzer Prozess
       
       > Das Amtsgericht Harburg spricht eine Euromayday-Aktivistin frei. Die
       > Verteidigung spricht von politischer Motivation der
       > Strafverfolgungsbehörden.
       
 (IMG) Bild: Immer bunt und immer laut: der Euromayday. Dabei aber nicht notwendigerweise gesetzesbrüchig.
       
       HAMBURG taz | Der zweite Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Harburg im
       Prozess gegen eine Euromayday-Aktivistin am Donnerstagmorgen war schnell
       vorüber. Gleich zu Beginn machte die Vorsitzende Richterin deutlich, dass
       sie Petra B. vom Vorwurf „Aufruf zu Straftaten“ freisprechen würde. Auf die
       Vorführung eines Videos der fraglichen Situation, das die Verteidigung zur
       Entlastung der Aktivistin zeigen wollte, wurde einvernehmlich verzichtet.
       
       ## Aktivisten auf der IGS
       
       B. war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, beim vergangenen
       Euromayday am 1. Mai 2013 zur Stürmung des Geländes der Internationalen
       Gartenschau (IGS) und damit zu Hausfriedensbruch aufgerufen zu haben.
       „Besucht die IGS umsonst! Lasst euch nicht von den Zäunen und den blauen
       Gartenzwergen abhalten“ soll die 43-Jährige laut Anklage von einem
       Lautsprecherwagen aus gerufen haben. Tatsächlich waren damals Aktivisten
       ohne Eintritt zu bezahlen auf das IGS-Gelände gegangen, um gegen die teuren
       Eintrittspreise der Gartenschau zu protestieren.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte noch in ihrem Plädoyer die Auffassung
       vertreten, dass B. sich strafbar gemacht habe und forderte eine
       Verurteilung zu 40 Tagessätzen à 30 Euro. Doch dazu kam es nicht: Die
       Richterin war am Ende des Verfahrens zwar davon überzeugt, dass vom
       Lautsprecherwagen aus zum Hausfriedensbruch aufgerufen worden sei.
       
       Allerdings sei unklar, wer dazu aufgerufen habe: „Wir konnten nicht
       feststellen, dass die Angeklagte diese Äußerungen getätigt hat“, sagte sie
       in der Urteilsbegründung. Es folgte der Freispruch, gegen den die
       Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel einlegen kann.
       
       ## „Skurril überzeichnet“
       
       B.s Anwältin Christine Siegrot sprach in ihrem Plädoyer von versuchter
       „Kriminalisierung“ der Euromayday-Aktivistin und wertete diesen Versuch als
       Einschränkung der Versammlungsfreiheit. „Personen, die sich auf einem
       Lautsprecherwagen exponieren, dürfen nicht blind für sämtliche Aktionen,
       die sich im Rahmen einer Demonstration ereignen, zur Verantwortung gezogen
       werden“, sagte sie. „Das würde dazu führen, dass Demonstrationen nicht mehr
       angemeldet werden, niemand mehr Laut gibt und Gegenstimmen nicht mehr zu
       hören sind.“
       
       Die Juristin war in ihrem Plädoyer scharf mit dem Zeugen ins Gericht
       gegangen, auf dessen Aussage die Staatsanwaltschaft ihre Anklage aufgebaut
       hatte. Der Polizist sei „offensichtlich gekränkt“ gewesen und hätte in
       seiner Aussage am ersten Verhandlungstag die Situation „skurril
       überzeichnet“. Der Lüge wollte Siegrot den Beamten, der die Anzeige gegen
       B. gestellt hatte, jedoch dann doch nicht bezichtigen: „Wenn man es gut mit
       ihm meint, hat er die Ereignisse anders wahrgenommen, als sie stattgefunden
       haben.“
       
       Die Juristin vermute, dass er und die anderen Polizeizeugen „Ansagen“
       bekommen hätten, dass B. in jedem Fall verurteilt werden soll.
       
       3 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benjamin Laufer
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Demos zum 1. Mai: Blumen für alle
       
       6.000 Teilnehmer beim traditionellen Marsch des DGB, Pfefferspray beim
       Euromayday in Wilhelmsburg. Frauendemo in die Walpurgisnacht.