# taz.de -- SchwimmerInnen auf dem Trockenen: Baden gehen
       
       > Laut UN-Menschenrechtskonvention gibt es ein Recht auf Erholung – auch an
       > Stränden. Doch vor allem an Niedersachsens Küsten müssen Besucher für
       > dieses Recht Geld geben.
       
 (IMG) Bild: Fast überall in der Weser ist Schwimmen wieder erlaubt - Bremerhaven allerdings möchte da nicht mitmachen.
       
       HAMBURG taz | Der Cluvenhagener Baggersee ist eigentlich kein Badesee. Es
       gibt keine Mülleimer, Klos oder Rettungsschwimmer und die Wasserqualität
       prüft auch niemand. Badende gibt es aber sehr wohl. Man erzählt sich, dass
       der Besitzer des Seegrundstücks früher mit seinem Trecker angerauscht kam,
       grimmig guckte und die ungebetenen Badegäste vertrieb. Man erzählt sich
       aber auch, dass auf dem Grund des Sees eine unglücklich verliebte Frau
       liegt oder wahlweise eine tote Kuh.
       
       Der kleine See gehört zu einem der letzten Binnendünengebiete zwischen
       Bremen und Verden und liegt zwischen dem sanft hügeligen Daverdener Holz
       auf der einen und platter Marsch auf der anderen Seite. Kommt man vom Wald
       her, muss man sich durchs Unterholz schieben, bis der Wald sich lichtet, wo
       die weiße Düne sanft zum Ufer abfällt. Im Sommer riecht es nach
       Tannenzapfen. Hartnäckig hält sich das Gerücht, es sei verboten, hier zu
       baden.
       
       Kostenlos und erholsam ist es in jeden Fall, und genau darauf gibt es sogar
       einen Anspruch. Es gibt laut UN-Menschenrechtskonvention das Recht auf
       Erholung – auch umsonst und draußen. Doch die einen können es sich leisten,
       für einen Tag am Strand zu bezahlen und dort auszuspannen, die anderen
       möchten sich am See oder Meer erholen, ohne Geld zu geben. An
       Niedersachsens Küsten ist das allerdings schwierig, denn wer baden will,
       muss Eintritt bezahlen.
       
       Grundsätzlich gilt: Baden erlaubt 
       
       Grundsätzlich gilt, dass das Baden nicht extra erlaubt werden muss. Passend
       zum Bundesnaturschutzgesetz, das allen Menschen erlaubt, die „freie
       Landschaft“zu betreten, darf man also in jeden Baggersee oder auch in die
       Nordsee springen. Es sei denn, es handelt sich um Hafenbereiche,
       Naturschutzgebiete oder Privatbesitz. So schreiben es auch die
       Badegewässerverordnungen der Länder fest. Diese grundsätzliche
       Bade-Erlaubnis gilt nicht nur für die rund 280 offiziellen EU-Badegewässer,
       die es in diesem Jahr allein in Niedersachsen gibt, sondern für jeden noch
       so kleinen Tümpel.
       
       An Niedersachsens Nordseeküste ist das allerdings oft ein eher
       theoretisches Recht. Denn im Gegensatz zum Harz, wo nur Kurtaxe zahlen
       muss, wer über Nacht bleibt, wird an der Küste auch jeder Tagesausflügler
       zur Kasse gebeten. Cuxhaven an der niedersächsischen Nordseeküste etwa hat
       seine Strände samt der vorgelagerten Deiche eingezäunt. Wer hier an den
       Strand will, muss am Zaun entlangwandern bis zur nächsten Öffnung, wo von
       Mai bis Oktober abkassiert wird. Auch wer seine Füße nur kurz ins Watt
       stecken will, muss drei Euro Eintritt pro Person bezahlen.
       
       Wie im Schwimmbad 
       
       Einer der unschönen Nebeneffekte dieser Praxis ist die schlechte Stimmung.
       In Cuxhaven Duhnen verkauft die Kassiererin die Eintrittskarten aus einem
       hellblauen Strandkorb heraus. „Hamses nicht kleiner?“, fragt sie, als das
       Pärchen ihr einen 50-Euro-Schein reicht. Nee, haben sie nicht. Grummelig
       rollt die Kassiererin zwei Karten ab, grummelig geht das Paar an den
       Strand. Ein Tag am Meer fühlt sich so weniger nach Wind und Freiheit an,
       sondern eher wie ein Schwimmbadbesuch mit Schlangestehen.
       
       Unseren ganzen Schwerpunkt zum Thema "Baden im Norden" lesen Sie in der
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       20 Jun 2014
       
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