# taz.de -- Rechtsgutachten: Versprochen ist versprochen
       
       > Berlin ist verpflichtet, die Zuständigkeit für die Flüchtlinge von
       > Oranienplatz und Hauptmann-Schule von anderen Bundesländern zu
       > übernehmen.
       
 (IMG) Bild: Auf ins Ungewisse: Flüchtlinge verlassen die Gerhart-Hauptmann-Schule
       
       Die Integrationsbeauftragte Monika Lüke hat ein Rechtsgutachten in Auftrag
       gegeben, das Innensenator Frank Henkel (CDU) widerspricht: Zusagen des
       Senats an die Flüchtlinge von Oranienplatz und Gerhart-Hauptmann-Schule
       sind sehr wohl verbindlich, lautet die Schlussfolgerung des Gutachters
       Andreas Fischer-Lescano, Juraprofessor an der Universität Bremen.
       
       Viele Flüchtlinge waren ursprünglich in einem anderen Bundesland
       registriert, bevor sie zum Protestcamp auf dem Oranienplatz oder zur
       Gerhart-Hauptmann-Schule kamen. Dabei sind Flüchtlinge eigentlich
       verpflichtet, in ihrem Bundesland zu bleiben. Doch Berlin kann die
       Zuständigkeit für sie übernehmen. In dem „[1][large:Einigungspapier]“
       zwischen Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) und Flüchtlingsvertretern
       wurde eine „umfassende Prüfung der Einzelfallverfahren“ auch in Hinblick
       auf „Anträge auf Umverteilung“ von einem anderen Bundesland nach Berlin
       zugesagt.
       
       Henkel schrieb im April in einem [2][Brief an die Innenminister der anderen
       Bundesländer] und des Bundes: Es sei keinesfalls so, dass Berlin „einer
       länderübergreifenden Verteilung faktisch zugestimmt hätte. Vielmehr wird
       nach den auch sonst üblichen Kriterien einzelfallbezogen entschieden
       werden“.
       
       Der taz veröffentlicht an dieser Stelle exklusiv das [3][Gutachten von
       Fischer-Lescano] für die Integrationsbeauftragte Lüke, das zu einem anderen
       Schluss kommt: Die Flüchtlinge haben einen verbindlichen Rechtsanspruch
       darauf, dass das Land Berlin die Zuständigkeit für sie übernimmt. Dieser
       Anspruch ergibt sich für einige Gruppen der Flüchtlinge aus dem Inhalt des
       Einigungspapiers, für andere auch daraus, dass die Flüchtlinge schon so
       lange in Berlin geduldet wurden.
       
       Die endgültige Entscheidung darüber, wie verbindlich die Zusagen sind,
       fällen allerdings weder der Innensenator noch ein Gutachter, sondern
       Richter. Wenn der Senat sich nicht an seine Zusagen hält, müssen die
       Flüchtlinge vor dem Verwaltungsgericht klagen.
       
       25 Jun 2014
       
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 (DIR) Sebastian Heiser
       
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