# taz.de -- Freikirchler: Evangelikale suchen Schutz
       
       > Vielen Muslimen ist die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts
       > verwehrt, eine 700-Personen-Gemeinde bekommt sie. Und fühlt sich
       > benachteiligt.
       
 (IMG) Bild: Die Bremer Paulus-Gemeinde hat Sorge, sich bald nicht mehr, wie hier in Stuttgart, "kritisch zu Homosexualität und Gender-Ideologie äußern zu können".
       
       Der evangelikalen [1][Bremer Paulus-Gemeinde] mit knapp 700 Mitgliedern
       soll der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen
       werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf leitete der Senat vergangene
       Woche an das Parlament weiter, das das Gesetz beschließen muss.
       
       Bemerkenswert ist dies vor dem Hintergrund, dass den weitaus größeren
       muslimischen Verbänden in Deutschland dieses Recht nicht eingeräumt wird.
       Eine Ausnahme bildet die Abspaltung der Ahmadiyya, denen Hessen vor einem
       Jahr die Körperschaftsrechte verliehen hat.
       
       Nach Auffassung des Bremer Senats wären Anträge der drei großen Bremer
       Verbände Schura, Ditib und Verband islamischer Kulturzentren (VIKZ)
       chancenlos. Das Problem sei, dass muslimische Religionsgemeinschaften nicht
       über Mitgliedschaften organisiert seien, sagte der Bremer Senatssprecher
       Hermann Kleen gestern. Tatsächlich verlangen Moscheevereine von denen, die
       ihre Einrichtungen nutzen, keinen Vereinsbeitritt. Und als
       Religionsgemeinschaft gelten nur „Zusammenschlüsse natürlicher Personen“.
       Sich irgendwie zum Beten oder in der Gemeinde treffen, reicht nicht.
       
       Doch so einfach, wie es sich der Bremer Senat macht, ist es nicht. Denn
       gänzlich unorganisiert sind die muslimischen Vereine und ihre Dachverbände
       auch nicht.
       
       Nach vorherrschender Rechtsauslegung muss im Einzelfall geprüft werden, ob
       eine Religionsgemeinschaft „die Gewähr der Dauer bietet“, wie es im
       Grundgesetz heißt. In seiner Begründung, warum dem Antrag der Habenhauser
       Paulus-Gemeinde stattgegeben wurde, gibt der Senat den Zeitraum von
       mindestens 30 Jahren an. Der Bundesverband von Ditib wurde 1984 gegründet,
       der des VIKZ 1973, die Bremer Schura 2006.
       
       Ob einer der Verbände für das Gesetz straff genug organisiert ist, bleibt
       fraglich. Daher wollen die muslimischen Verbände derzeit keinen Antrag auf
       Körperschaftsanerkennung stellen. „Solange wir keine Signale bekommen, dass
       ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, gehen wir kein Risiko ein“, sagt Emine
       Oguz, Juristin bei Ditib Bremen-Niedersachsen. Die Gefahr sei hoch, dass
       mit einem negativen Grundsatzurteil alle Bemühungen um den Status zunichte
       gemacht würden, so Oguz. Erstrebenswert sei die Anerkennung als
       Körperschaft aufgrund organisatorischer und finanzieller Vorteile. „Und es
       hat einen symbolischen Wert, wenn wir den anderen Religionsgemeinschaften
       gleichgestellt wären.“ In Bremen sind dies die jüdische sowie einige
       christliche Gemeinden.
       
       Die Paulus-Gemeinde begründet ihrem Antrag anders. „In der Praxis ändert
       das nichts für uns“, sagt der Gemeindeleiter und Vorstandsvorsitzende
       Matthias Schultz. „Wir versprechen uns davon einen besseren juristischen
       Schutz, unser Recht auf Meinungsfreiheit ausüben und unseren Glauben leben
       zu können.“ Schultz beobachtet in Deutschland „einen Trend, der den
       christlichen Glauben einschränkt“ – zugunsten von „Andersgläubigen“ wie er
       sagt. „Minderheiten werden deutlich stärker beachtet als die christliche
       Mehrheit.“ Damit meint er vor allem Muslime. „Wenn wir uns als Freikirchler
       kritisch zu Homosexualität oder der Gender-Ideologie äußern, beziehen wir
       in den Medien dafür viel mehr Keile als Moslems etwa für das Kopftuch.“
       
       27 Jun 2014
       
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