# taz.de -- Kita: Mit der Stechuhr
       
       > Der Senat überprüft, ob Eltern die ihnen bewilligten Betreuungszeiten
       > ausschöpfen. Kitas fürchten Mittelkürzungen.
       
 (IMG) Bild: Wachsen und gedeihen: Kitakinder mit Tomatenpflanzen
       
       Nutzen die Berliner Kita-Eltern die Kita-Betreuungszeiten, die ihnen vom
       Jugendamt bewilligt werden – oder holen sie ihre Kinder nicht doch früher
       ab? Noch gut eine Woche lang lässt der Berliner Senat 329 der insgesamt
       2.200 Berliner Kitas kontrollieren. Geprüft werden soll, wie viele Stunden
       die Kinder täglich in ihrer Kindertagestätte verbringen.
       
       Hinter der dreiwöchigen Kontrollaktion steckt eine simple Kostenfrage. Denn
       davon, wie viele Kinder eine Kita täglich wie lange betreut, hängt nicht
       nur der Personalschlüssel, sondern auch die Höhe der Bezuschussung aus
       Landesmitteln ab. Sollte sich also herausstellen, dass Kinder weniger Zeit
       in der Kita verbringen, als der Senat tatsächlich für sie bezahlt, könnte
       es passieren, dass den Kindertagesstätten Personal und Geld gestrichen
       werden.
       
       1,3 Milliarden Euro gibt der Senat jährlich für die Berliner
       Kindertagesstätte aus. Rund 300 Millionen Euro mehr als noch vor vier
       Jahren. Der Grund für die steigenden Kosten ist der Beschluss des damaligen
       rot-roten Senats, die Kita-Gebühren für Kinder ab dem dritten Lebensjahr
       abzuschaffen. Mehr Eltern sollten so animiert werden, ihre Kinder in einer
       Kita betreuen zu lassen.
       
       ## „Valide Datenbasis“
       
       Mit der Einführung der Beitragsfreiheit war der Senat allerdings auch
       gezwungen, sich ein neues Finanzierungsmodell für die Kindertagestätten zu
       überlegen: Waren die Gebühren früher nach Einkommen gestaffelt, bezahlen
       Eltern heute nur noch eine monatliche Pauschale von 23 Euro während der
       letzten drei Kita-Jahre. Der Rest der Kosten wird aus Landesmitteln
       bezuschusst. Wie hoch die Zuschüsse sind, die Kitas dabei vom Senat für
       Personal- und Sachkosten erhalten, richtet sich nach den Altersgruppen der
       Kinder und dem gesamten Betreuungsumfang einer Kita.
       
       Wollen Eltern ihre drei- bis fünfjährigen Kinder in einer Kindertagestätte
       betreuen lassen, müssen sie beim zuständigen Jugendamt angeben, wie lange
       und warum die Betreuung gebraucht wird. Dabei regeln Arbeits- und
       Anfahrtszeiten, wie lange ein Kind das Recht auf Betreuung hat. Möglich
       sind fünf, sieben, neun oder – in Ausnahmefällen – auch mehr Stunden. Sind
       alle Angaben gemacht, erhalten die Eltern einen sogenannten Kita-Gutschein,
       der sie berechtigt, ihre Kinder in einer Einrichtung betreuen zu lassen.
       
       Ob die bewilligten Zeiten auch eingehalten werden – das zu kontrollieren
       liegt bisher nicht in der Hand des Senats. Aus der Senatsverwaltung für
       Bildung, Jugend und Wissenschaft heißt es daher: „Ziel der Untersuchung ist
       die Gewinnung einer repräsentativen und validen Datenbasis.“ An jeweils
       drei Wochentagen sollen die Kita-Mitarbeiter die auf dem Papier angegebenen
       Betreuungszeiten mit der tatsächlichen Anwesenheit der Kinder vergleichen.
       
       Darüber hinaus soll in 90 der repräsentativ ausgewählten Kindertagestätten
       eine „stichprobenmäßige Kontrollzählung“ stattfinden. Angst um die Daten
       ihrer Kinder müssten sich die betroffenen Eltern aber nicht machen,
       versichert ein Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
       Wissenschaft: Der Datenschutz habe oberste Priorität.
       
       Es sei geplant, die Ergebnisse gemeinsam mit der Liga der Spitzenverbände
       der freien Wohlfahrtspflege (LIGA) und dem Dachverband der Berliner Kinder-
       und Schülerläden (DaKS e.V.) zu besprechen. Welche Auswirkungen die Studie
       letztendlich für Kinder, Eltern und Kitas haben werde, könne man noch nicht
       sagen, heißt es aus der Senatsverwaltung. Man sei sich aber durchaus
       darüber im Klaren, dass für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine
       „gewisse Flexibilität“ notwendig sei – und dass Eltern ihre Kinder nicht an
       jedem Tag der Woche zur gleichen Uhrzeit abholen könnten.
       
       Norman Heise, Vorsitzender des Landeselternausschusses Berliner
       Kindertagesstätten (LEAK Berlin), hofft, dass der Senat auch nach der
       Auswertung der Untersuchung an dieser Haltung festhält. Sollten sich die
       Betreuungszeiten verkürzen, würde „die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
       ad absurdum geführt – und das will kein Politiker riskieren“.
       
       Am Freitag endet die Überprüfungsaktion des Senats. Dann wird man bald
       sehen, ob Heise recht behält.
       
       30 Jun 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gesa Steeger
       
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