# taz.de -- Polizeigewalt: Videofilm als Belastungszeuge
       
       > Amtsgericht Altona verurteilt Polizisten zu sechs Monaten wegen
       > Körperverletzung. Er hatte bei einem Bundesligaspiel einem Fan eine
       > „Kopfnuss“ verpasst.
       
 (IMG) Bild: Immer wieder Samstags: Gewalt in Fußball-Stadien.
       
       HAMBURG taz | Reue ist die beste Verteidigung: „Das Video spricht eine
       deutliche Sprache, ein Angriff hat nicht stattgefunden“, gesteht der
       Hamburger Bereitschaftspolizist Benjamin Z. gleich zu Beginn seines
       Prozesses vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona wegen gefährlicher
       Körperletzung im Amt ein. „Es ist passiert, ich kann mich nur
       entschuldigen.“
       
       Z. hatte beim Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem Hamburger SV und
       Eintracht Braunschweig am 31. August vorigen Jahres dem Eintracht-Fan
       Christian R. mit seinem behelmten Kopf eine „Kopfnuss“ erteilt und ihm das
       Nasenbein gebrochen. Z. und seine Einheit waren beim Spiel im
       Volksparkstadion HSV-Ordnern zur Hilfe geeilt, die im Sitz-Block „13a“
       einen randalierenden Eintracht-Fans entfernen wollten. Das brachte andere
       Gäste-Fans in Rage, die vom Nachbar-Block über den Zaum kletterten – so
       auch Christian R.. „Ich wollte schlichten“, sagte er vor Gericht. „Verpiss‘
       dich, du Wichser“, habe Z. ihm gesagt, „sonst tut‘s weh“. Dann habe er die
       Kopfnuss bekommen.
       
       Polizist Z. hatte den „Zwangsmitteleinsatz“ im Einsatzprotokoll
       festgehalten. Er sei von R. angegriffen und gepackt worden, so dass er
       gefürchtet habe, in die aufgebrachte Menge gezogen zu werden. „Aus Angst“
       habe er die Kopfnuss gegeben, weil ihm der Einsatz des Kampfstocks in der
       Enge „unverhältnismäßig“ erschienen sei. Z.‘s Version bestätigten seine
       Kollegen Christoph D. und Yvonne V. „In meinen Augen ist er nach vorne
       gezogen worden“, bestätigte V. noch vor Gericht. Die Beamten waren nach
       eigenen Angaben „geschockt“, als sie das Video ohne Angriff sahen. „Ich
       weiß nicht, woher die Schere kommt zwischen dem, was zu sehen ist und was
       ich damals wahrgenommen habe“, sagt Z., der R. freiwillig 250 Euro
       Schmerzensgeld zahlt.
       
       „Augenblicksversagen“, nennt es Amtsrichter Klaus Stoll, der Z. zu sechs
       Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. „Sie haben in Abwägung die falsche
       Entscheidung getroffen.“
       
       4 Aug 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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