# taz.de -- Prozess-Verschleppung: Der Richter soll schuld sein
       
       > Der Rechtsausschuss der Bürgerschaft hat sich in einer Sondersitzung mit
       > der schleppenden Aufklärung des 14 Jahre zurückliegenden „Bunkermordes“
       > beschäftigt.
       
 (IMG) Bild: Vor dem U-Boot-Bunker in Farge wurden 1999 Ayse Dizim (24) und Serif Alpsozman (23) brutal ermordet.
       
       Ein einziger überlasteter Richter: Laut Karin Goldmann, Präsidentin des
       Landgerichts Bremen, war das der Hauptgrund dafür, warum vier mutmaßliche
       Tathelfer beim „Bunkermord“ bis heute nicht vor Gericht mussten – 14 Jahre
       nach der Tat. Die Linksfraktion hatte eine Sondersitzung des
       Rechtsausschusses beantragt, nachdem durch [1][Recherchen von „Buten un
       Binnen“] bekannt geworden war, dass die Entscheidung über die Eröffnung des
       Hauptverfahrens noch immer aussteht.
       
       Den Namen „Bunkermord“ erhielt die Tat, weil sie sich am Bunker Valentin in
       Farge zugetragen hat: 1999 wurde dort das kurdischstämmige Ehepaar Ayse
       Dizim und Serif Alpsozman umgebracht. Beide waren AktivistInnen der
       verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK. Alpsozman war nach einer
       Verletzung, die ihm eine Artilleriegranate in der Türkei zugefügt hatte,
       querschnittsgelähmt. Er lebte in Bremen bei Familie Dizim, die ihn jedoch
       nicht als potenziellen Ehemann von Ayse akzeptieren wollte. Trotzdem
       verlobte sich das Paar im Frühjahr 1999 und heiratete kurz darauf.
       Funktionäre der PKK verlangten aus Gründen der „Parteidisziplin“ die
       Trennung des Paares. Weil es sich weigerte und zusammen blieb,
       verschleppten es PKK-Mitglieder in der Nacht zum 24. August zum Bunker
       Valentin. Dizim wurde dort im Schlick am Weserstrand erstickt, Alpsozman
       mehrfach von einem Auto überfahren und dann mit einem Schraubenschlüssel
       erschlagen.
       
       Die Täter wurden 2001 vor dem Landgericht Bremen zu 13 und 15 Jahren Haft
       wegen Totschlags verurteilt. Da das Schwurgericht die Tat nicht als Mord
       wertete, wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben, aber auch das
       zweite Urteil lautete Totschlag und wurde 2003 rechtskräftig.
       
       Das Verfahren gegen vier Tathelfer, die maßgeblich an der Vorbereitung und
       am nachträglichen Vertuschungsversuch der Tat beteiligt gewesen sein
       sollen, sollte erst nach dem Prozess gegen die Hauptangeklagten eröffnet
       werden: „Wir gehen also gutmütig davon aus, dass die Anklageschrift erst
       seit elf Jahren unbearbeitet ist“, sagte Peter Erlanson, Abgeordneter der
       Linksfraktion. Aber auch durch eine Verzögerung von „nur“ elf Jahren könne
       das Rechtsempfinden der Bürger beschädigt werden. Außerdem seien
       Tatbestände wie Nötigung oder Freiheitsberaubung inzwischen verjährt. „Ein
       Skandal“ sei das, sagte auch Maike Schaefer (Die Grünen): „Wenn jetzt die
       mutmaßlichen Tathelfer womöglich nicht mehr verurteilt werden können, dann
       ist das eine schreiende Ungerechtigkeit. Die hohe Arbeitsbelastung des
       zuständigen Gerichtes kann keine Ausrede für Untätigkeit sein.“ Im Übrigen
       bedauere sie, dass statt des Justizsenators nur Staatsrat Matthias Stauch
       (SPD) an der Sondersitzung teilnehme.
       
       Genau diese Begründung nannte aber Landgerichts-Präsidentin Karin Goldmann:
       Nur ein einziger Richter habe als ehemaliger Beisitzer der Hauptverhandlung
       über gründliche Kenntnisse des Falles verfügt. Regelmäßig habe er „Lücken
       für die Bearbeitung des Falles eingeplant, die sich aber immer wieder durch
       neu eingehende Haftsachen verschlossen haben“. Er habe „die beste Absicht
       gehabt, diese Sache selbst zu erledigen und wollte das Präsidium nicht um
       Entlastung bitten“. Das bereue er heute. Aber: Auch sie selbst bedauere,
       den Richter nicht entlastet zu haben. Nun habe er für diesen Sommer die
       Bearbeitung des Falles geplant, „und das Präsidium wird neue Fälle auf
       andere Kammern verteilen“, so Goldmann.
       
       Stauch erklärte, dass durch personelle Aufstockung seit 2008 die meisten
       Altfälle vor Gericht abgearbeitet werden konnten und verwies auf eine
       „Allgemeine Verfügung“ (AV), nach der mittlerweile alle Fälle, die älter
       als drei Jahre sind, dem Präsidium und dann auch dem Justizressort gemeldet
       werden müssen. „Nicht die AV hat diesen Fall ins Rollen gebracht, sondern
       Buten un Binnen“, sagte dazu Peter Erlanson.
       
       6 Aug 2014
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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