# taz.de -- Versicherung aufgeschwatzt: Reisevermittler darf nicht tricksen
       
       > Der Verbraucherzentralenverband gewinnt eine Klage gegen Opodo. Es geht
       > um eine Servicegebühr, die bei Nichtnutzung einer Kreditkarte anfällt.
       
 (IMG) Bild: Wer abheben will, darf sich nicht austricksen lassen.
       
       BERLIN taz | Die Internetreisevermittlungsfirma Opodo darf Kunden nicht
       durch eine irreführende Buchungsgestaltung und unseriöse Warnhinweise zum
       Abschluss von Reiseversicherungen verleiten. Das hat das Landgericht Berlin
       nach einer Klage des Verbraucherzentralen-Bundesverbands (VZBV) am Freitag
       entschieden.
       
       Die Berliner Richter verpflichteten das Unternehmen außerdem dazu, die für
       die meisten Zahlungsweisen erhobene Servicepauschale von Anfang an in den
       Flugpreis einzurechnen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung muss Opodo ein
       Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro zahlen.
       
       Opodo hatte nach Auffassung der Verbraucherschützer Kunden mit einer
       unfairen Masche zum Abschluss einer Reiseversicherung gedrängt. Kunden, die
       keine Versicherung wollten, mussten zunächst ausdrücklich auf den
       angebotenen Reiseschutz verzichten und erklären, dass sie im Notfall alle
       Kosten selbst zahlen. Nach dieser klaren Entscheidung öffnete sich ein
       neues Fenster, in dem Opodo vor hohen Stornokosten und täglich mehr als
       500.000 Flugverspätungen warnte und außerden die Reiseversicherung erneut
       anpries.
       
       Wer dann auf das Feld „Weiter“ klickte, um endlich mit der Buchung
       fortzufahren, entschied sich damit doch für die zuvor abgelehnte
       Versicherung – und das meist ungewollt. Denn das im Button nur
       kleingedruckte „Ich möchte abgesichert sein“ war ebenso leicht zu übersehen
       wie die alternative Option „Weiter ohne Versicherung“.
       
       ## Servicegebühr unzulässig
       
       Die Richter hatten für solche Tricks kein Verständnis. Mit der Warnung vor
       hohen Stornokosten baue das Unternehmen eine Drohkulisse auf, die mit der
       Realität nicht übereinstimme. Der Hinweis auf die vielen Flugverspätungen
       sei schlicht irreführend, weil Passagiere bei längeren Verspätungen auch
       ohne Versicherung Ansprüche gegen die Fluggesellschaft haben. Die
       Gestaltung der Internetseite verleite den Kunden durch irreführende
       Warnhinweise und eine farblich und textlich auffällige Gestaltung dazu,
       „die fakultative Zusatzleistung ohne bewusste Entscheidung abzunehmen“,
       heißt es in der Urteilsbegründung.
       
       Die Richter untersagten Opodo außerdem, die Gesamtpreise der ausgewählten
       Flüge am Buchungsbeginn zu niedrig auszuweisen. Die angezeigten Preise
       galten nur für die Zahlung per American Express Karte. Für alle anderen
       Zahlungsweisen kam eine so genannte Servicepauschale dazu. Dies erfuhren
       die Kunden allerdings erst nach Eingabe ihrer persönlichen Daten im dritten
       Buchungsschritt.
       
       Das Gericht schloss sich der Auffassung des Verbraucherverbandes an, dass
       es sich bei der Servicepauschale für die große Mehrzahl der Kunden um
       unvermeidbares Entgelt handelt. Sie ist deshalb von Anfang an in den
       Gesamtpreis einzurechnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
       
       29 Aug 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Richard Rother
       
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