# taz.de -- Daily Dope (675): Spitzensportlern droht Strafanstalt
       
       > Der erste Entwurf eines deutschen Antidopinggesetzes sieht schwere
       > Strafen vor. Das dürfte den Sportfunktionären kaum gefallen.
       
 (IMG) Bild: Immer rein in die Vene.
       
       BERLIN taz | Es ist ein grundsätzlicher Richtungswechsel, den das
       Bundesjustiz- und Innenministerium derzeit gemeinsam vornehmen. Sportlern,
       die dopen, drohen künftig Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Auch der
       Besitz von Dopingmitteln soll strafbar werden. Das steht in einem ersten
       Entwurf der Bundesregierung für ein Antidopinggesetz, dessen Inhalte zu
       Wochenanfang bereits über die Berliner Zeitung und den Deutschlandfunk
       weiterverbreitet wurden.
       
       Betroffen von dem neuen Antidopinggesetz sind all diejenigen, die im
       Testpool der Nationalen Antidopingagentur (Nada) geführt werden und somit
       Einnahmen über den Sport erzielen. Das sind derzeit rund 7.000 Athleten.
       Bislang unterstanden betrügende Athleten allein der Sportgerichtsbarkeit.
       Strafrechtlich wurden nur die Hintermänner über das Arzneimittelgesetz ins
       Visier genommen. Die „Verschreibung“, die „Anwendung“ und das
       „Inverkehrbringen“ von Dopingmitteln wurden als Straftatbestände
       festgehalten.
       
       Durch das neue Antidopinggesetz der Bundesregierung soll nun auch die Nada
       gestärkt werden, indem ihr ein behördenähnlicher Status erteilt wird. So
       kann sie mit Gerichten und Staatsanwaltschaften einfacher Informationen
       austauschen. In der Vergangenheit kam es an dieser Schnittstelle immer
       wieder zu Reibungsverlusten.
       
       Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich zuletzt zwar für ein
       Antidopinggesetz ausgesprochen. Die nun geplante Ausgestaltung dürfte den
       Sportfunktionären aber kaum gefallen. Sie hatten sich in der Vergangenheit
       ausdrücklich gegen die Ausdehnung der Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln
       auf geringe Mengen ausgesprochen.
       
       Die Umkehr der Beweislast vor staatlichen Gerichten, so argumentierte man,
       führe dazu, dass dopende Sportler nicht mehr unmittelbar gesperrt werden
       könnten. Zeitraubende Verfahren würden stattdessen geführt werden müssen.
       Umgekehrt hatte man sich beim DOSB für eine Kronzeugenregelung
       ausgesprochen, die im Entwurf der Bundesregierung fehlt. Dabei hat sich
       dieses juristische Instrument bei der Aufarbeitung der Dopinggeschichte von
       Radprofi Lance Armstrong in den USA als sehr nützlich erwiesen.
       
       29 Sep 2014
       
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