# taz.de -- was fehlt ...: ... der Praktikanten-Lohn
       
       Die Dauer-Praktikantin eines Bochumer Supermarktes bekommt nun doch keinen
       Arbeitslohn. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm hob am Freitag ein
       Urteil der ersten Instanz auf. Darin hatte das Arbeitsgericht Bochum einer
       Frau für ein knapp sechsmonatiges Praktikum eine Nachzahlung von 17.281,50
       Euro zugesprochen. Dagegen hatte der damalige Marktbetreiber Berufung
       eingelegt. Die Richter am LAG gaben ihm jetzt Recht. Es sei kein
       Arbeitsverhältnis begründet worden, darum stehe der Praktikantin auch kein
       Arbeitsentgelt zu. Revision wurde nicht zugelassen. (dpa)
       
       17 Oct 2014
       
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