# taz.de -- was fehlt ...: ... der Praktikanten-Lohn
Die Dauer-Praktikantin eines Bochumer Supermarktes bekommt nun doch keinen
Arbeitslohn. Das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm hob am Freitag ein
Urteil der ersten Instanz auf. Darin hatte das Arbeitsgericht Bochum einer
Frau für ein knapp sechsmonatiges Praktikum eine Nachzahlung von 17.281,50
Euro zugesprochen. Dagegen hatte der damalige Marktbetreiber Berufung
eingelegt. Die Richter am LAG gaben ihm jetzt Recht. Es sei kein
Arbeitsverhältnis begründet worden, darum stehe der Praktikantin auch kein
Arbeitsentgelt zu. Revision wurde nicht zugelassen. (dpa)
17 Oct 2014
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