# taz.de -- Freiheitsbeschränkung im Pflegeheim: An das Bett gefesselt
       
       > Alte Menschen werden in Heimen oft mit Gurten oder Bettgittern fixiert.
       > Aber wo ist die Grenze zwischen Schutz und Freiheitsberaubung?
       
 (IMG) Bild: Fixierung im Bett: Eine richterliche Erlaubnis muss vorliegen
       
       DÜSSELDORF dpa | In Deutschland werden nach Ansicht des
       nordrhein-westfälischen Justizministers Thomas Kutschaty (SPD) zu viele
       Menschen in Alten- und Pflegeheimen fixiert. In den Jahren 2000 bis 2010
       habe sich die Zahl solcher betreuungsgerichtlich erteilter Genehmigungen
       bundesweit auf fast 100.000 Fälle verdoppelt, sagte Kutschaty in
       Düsseldorf. Er will bei der Herbstkonferenz der Justizminister von Bund und
       Ländern am Donnerstag in Berlin für eine Verringerung solcher
       freiheitsbeschränkender Maßnahmen werben.
       
       In NRW sei die Zahl der genehmigten Fixierungen deutlich gesunken. Dies sei
       durch Schulung und Sensibilisierung der Richter gelungen. Dadurch seien im
       vergangenen Jahr rund 40 Prozent weniger Fixierungen in Alten- und
       Pflegeheimen genehmigt worden als noch 2010.
       
       Bei der Justizministerkonferenz werde er den anderen Bundesländern
       anbieten, ihre Richter an Schulungen in NRW teilnehmen zu lassen, kündigte
       der SPD-Politiker an. „Es gibt sehr gute Alternativen zu Bettgittern und
       Bauchgurten, wie zum Beispiel herunter fahrbare Betten oder spezielle
       Polster, die besonders sturzempfindliche Körperregionen schützen.“
       
       Stationäre Pflegeheime in NRW seien nach einer aktuellen Gesetzesänderung
       verpflichtet, Konzepte gegen Fixierungen vorzulegen, teilte
       NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) mit. Mit der seit
       Oktober geltenden Regelung solle das Bewusstsein für die Rechte von
       Pflegebedürftigen und deren Bedürfnis nach Freiheit weiter geschärft
       werden.
       
       ## Oftmals fehlt die richterliche Erlaubnis
       
       Patientenschützer gehen davon aus, dass für 20 Prozent der sogenannten
       freiheitsentziehenden Maßnahmen keine notwendige richterliche Erlaubnis
       vorliegt. Die Justizminister der Länder müssten den Medizinischen Dienst
       der Krankenkassen auffordern, nicht genehmigte Fixierungen anzuzeigen,
       forderte die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Die Beschneidung von
       Grundrechten sei kein Kavaliersdelikt, sagte der Vorstand der Deutschen
       Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.
       
       Statistisch gesehen stürze etwa ein Drittel aller 65-Jährigen mindestens
       einmal pro Jahr, berichtete Kutschaty. Bei Pflegebedürftigen in
       Einrichtungen oder Krankenhäusern könne sich das Sturzrisiko durch
       Krankheit noch erheblich erhöhen.
       
       Freiheitsentziehende Maßnahmen zum Schutz von Personen, die unter Betreuung
       stehen, müssen von Amtsgerichten genehmigt werden. Die Zahl der
       gesetzlichen Betreuungen ist nach Angaben des NRW-Justizministeriums
       zwischen 2000 und 2012 bundesweit um über 400.000 auf rund 1,3 Millionen
       gestiegen. Bei sturzgefährdeten Personen in diesem Kreis können
       Genehmigungen für Fixierungen mit Leibgurten oder Bettgittern erteilt
       werden.
       
       2 Nov 2014
       
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