# taz.de -- Urteil zu „Körperwelten“ in Berlin: Plastinate pflastern ihren Weg
       
       > Der Bezirk Mitte wollte die Ausstellung von Gunther von Hagens nicht
       > erlauben. Jetzt entschied ein Gericht, dass es sich bei den Toten gar
       > nicht um Leichen handelt.
       
 (IMG) Bild: Leichenpräparator Gunther von Hagens (hinten) im Mai 2014.
       
       BERLIN dpa | Die Toten posieren als Denker, als Radfahrer mit Sonnenbrille
       im Gesicht oder beim Sex. Die Haut hat man ihnen abgezogen, ihre Muskeln
       und Nervenstränge sind gut sichtbar. Die schwarze Lunge eines Rauchers
       steht eindrucksvoll neben dem hellrosa Organ eines Nichtrauchers.
       
       Etwa 20 plastinierte Körper und bis zu 200 Einzelstücke will der
       umstrittene Leichenpräparator Gunther von Hagens dauerhaft in einem
       „Menschen-Museum“ zeigen – mitten in Berlin, am Fuße des Fernsehturmes. Der
       Bezirk Mitte lief Sturm dagegen. Nach seiner Auffassung handelt es sich um
       Leichen und deren Ausstellung sei nach dem Bestattungsrecht nicht zulässig.
       Die Richter sehen das nun anders. Ende Januar soll das Museum eröffnet
       werden.
       
       Von Hagens, der das Museum vor einigen Monaten als einen lang gehegten
       Traum bezeichnet hatte, braucht dafür jedenfalls keine Genehmigung nach dem
       Bestattungsgesetz. So urteilte das Verwaltungsgericht am Freitag. Nach dem
       Willen des Gesetzgebers seien plastinierte Körper keine Leichen im Sinne
       der Vorschrift, begründete der Vorsitzende Richter Björn Schaefer das
       Urteil. In dem Gesetz gehe es um die schnelle Bestattung Verstorbener.
       Plastinate würden aber nicht verwesen und könnten damit nicht auf einem
       Friedhof bestattet werden. Auch eine Einäscherung sei nicht möglich.
       
       Nicht um den Tod, sondern um das Leben geht es auch von Hagens' Frau und
       Kuratorin, Angelina Whalley. Sie war im Verwaltungsgericht dabei. Ihr an
       Parkinson erkrankter Mann, war nicht dabei. Er hat sich aus der
       Öffentlichkeit zurückgezogen.
       
       ## Effekthascherische Posen
       
       Für sie als Ärztin sei die Ausstellung ein Erfolg, weil sie Menschen zum
       Nachdenken anrege, sagte Whalley. „Viele Menschen nehmen ihren Körper nach
       dem Besuch der Ausstellung nicht mehr für selbstverständlich“, sagt Whalley
       bei der mündlichen Verhandlung. „Sie hören etwa mit dem Rauchen auf.“
       
       Der Bezirk Mitte sieht das anders – für ihn verstößt die geplante
       Dauerausstellung gegen die Menschenwürde. Ähnlich argumentieren seit Jahren
       auch andere „Körperwelten“-Kritiker. Die Körper würden in
       „effekthascherischen Posen“ ausgestellt und die „Sensationslust“ bedient.
       Spender hätten keinen Einfluss darauf, in welchen Posen ihre Leichen
       ausgestellt würden.
       
       Für diese Bedenken lässt das Gericht dem Bezirk eine Hintertür offen:
       Verstoßen die Ausstellungsmacher gegen die öffentliche Ordnung – verletzen
       sie etwa die Menschenwürde –, könne die Behörde ein Verbot jederzeit auf
       das allgemeine Ordnungsrecht stützen. Bei den
       „Körperwelten“-Wanderausstellungen, die es in den vergangenen Jahren in
       verschiedenen Städten gab, ist dies nur bei einzelnen Exponaten geschehen.
       Gerichtlich verboten wurde etwa das Paar beim Sex.
       
       Das Berliner Bezirksamt Mitte überlege dennoch, ob es auf diesem Weg gegen
       das geplante Museum vorgehen kann, sagt die Rechtsamtsleiterin Luise
       Geisler-Ortmann.
       
       ## Eröffnung im Januar
       
       Dem Anwalt der Klägerin – also des Unternehmens, das die Ausstellung
       organisiert – bereitet das keine Sorgen: Die plastinierten Körper würden
       nicht in lächerlich machenden Posen ausgestellt, sagt er nach der
       Urteilsverkündung. Die Menschenwürde werde gewahrt.
       
       Kuratorin Whalley hatte sich schon im Vorfeld immer wieder auf
       Wissenschaftsfreiheit berufen. Sie betonte, auch bei den
       „Körperwelten“-Ausstellungen in Berlin in den Jahren 2001, 2009 und 2011
       seien keine Sondergenehmigungen abgefragt worden.
       
       Unabhängig davon kann der Bezirk auch gerichtlich weiter gegen das Museum
       kämpfen: Die Berufung an das Oberverwaltungsgericht ist wegen der
       grundsätzlichen Bedeutung des Falles zugelassen. Die Ausstellungsmacher
       lässt das ungerührt: Ende Januar werde das Museum öffnen, kündigten sie an.
       Der Berliner Senat hatte das Museum im Juni als Privatsache eingestuft.
       
       19 Dec 2014
       
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 (DIR) Leichen
       
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