# taz.de -- Kommentar Arbeit an Universitäten: Schluss mit Dr. Zeitvertrag
       
       > Promovierte Mitarbeiter an den Unis hangeln sich von Zeitvertrag zu
       > Zeitvertrag. Es wird höchste Zeit, dass sich die Bedingungen ändern.
       
 (IMG) Bild: Der Lehrbetrieb bietet oft nur Zeitverträge
       
       Was in privaten Unternehmen undenkbar, ist an staatlichen Hochschulen die
       Regel: langjährige Mitarbeiter einen Zeitvertrag nach dem anderen
       unterschreiben zu lassen und dies oft im Abstand von wenigen Monaten.
       
       Möglich wird das durch ein Gesetz mit dem sperrigen Namen
       Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Die GEW hat den Vorschlag gemacht, dieses
       so zu verändern, dass befristete Verträge die Ausnahme und Hochschulen per
       Gesetz gezwungen werden, ihren Nachwuchswissenschaftlern und sonstigen
       Angestellten feste Stellen in Aussicht zu stellen. Das ist radikal, aber
       richtig.
       
       Radikal, weil eine Entfristung der Arbeitsverhältnisse die gängige Praxis
       in deutschen Hochschulen komplett umkrempeln würde. Feste Stellen haben
       hier in der Regel nur Professoren. Die Mehrheit müht sich und hangelt sich
       auf der Karriereleiter von Fristvertrag zu Fristvertrag. Die wenigsten
       gelangen bis nach oben. Kritik an der Hochschule, gar an Professoren zu
       üben, wird daher sehr schwierig.
       
       So bleiben die Hochschulen flexibel und offen für neue Köpfe und frische
       Ideen, lautet im Kern die Rechtfertigung der Hochschulen. Doch dieser
       vermeintliche Vorteil hat viele Nachteile. Die besten Absolventen gehen
       nach der Promotion lieber gleich in die Wirtschaft. Dort verdienen sie
       nicht nur besser, sie werden auch nach kurzer Zeit fest angestellt.
       
       Um gute Nachwuchswissenschaftler zu halten, ist die Aussicht auf eine
       Professur mit Anfang 40 (Durchschnittsalter) wenig verlockend. Das haben
       die ersten Hochschulen nun erkannt und steuern um. Die Uni Potsdam etwa
       schreibt Stellen für Nachwuchswissenschaftler aus, die eine Daueranstellung
       nach einer Bewährungsphase versprechen. Solche Ansätze gesetzlich zu
       flankieren, ist Aufgabe der Regierung. Der Vorstoß der GEW ist daher
       richtig.
       
       17 Jan 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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