# taz.de -- Kommentar über Steuergerechtigkeit: Und es stinkt doch!
       
       > Wer dem Bremer Amtsgericht folgt, kann auch Zuhälter und Auftragskiller
       > besteuern. Solche Straftaten wären dann im Interesse des Staates. Das ist
       > schwer ertäglich.
       
 (IMG) Bild: Flasche in die Tasche: Gewohnheitsmäßige Ladendiebe müssten nach der Logik des Bremer Amtsgericht ihre Beute versteuern.
       
       Bremen ist ja ein Haushaltsnotlageland, da sind kreative Mittel erlaubt, um
       Steuern einzutreiben. Das wird sogar erwartet! Und wenn man dem Urteil des
       Bremer Amtsgerichts folgt, dann sind in Deutschland noch viele Millionen
       Euro an Steuermehreinnahmen zu holen, wenn nicht sogar Milliarden.
       
       Denn was für einen gilt, der geklaute Telefonkarten vertickt, muss
       natürlich auch für gewohnheitsmäßige Ladendiebe, Zuhälter, Menschen- und
       Drogenhändler gelten. Wenn einer das zu seinem Beruf macht, dann ist er ein
       Gewerbetreibender, ein Unternehmer. Also muss er für das damit verdiente
       Geld auch Steuern zahlen. Das ist die Logik hier. Hat eigentlich schon mal
       jemand einen Auftragsmörder nach seiner Steuererklärung gefragt?
       
       Vermutlich nicht. Es ist auch absurd. Und weil illegale Geschäfte die
       lukrativeren sind, würde der Staat selbst massiv von derlei Straftaten
       profitieren. Dann hätte er ein Interesse, sie auch noch zu fördern. Dieser
       Gedanke ist schwer erträglich.
       
       Am Ende wird die spannende Frage, ob das Bremer Amtsgericht hier recht- und
       verfassungsmäßig entschieden hat, nie geklärt werden können, schon gar
       nicht grundsätzlich und höchstrichterlich. Dafür fehlt dem Schuldner
       schlicht das Geld. So kann ein höchst fragwürdiges Beispiel in Bremen
       Schule machen.
       
       19 Jan 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Zier
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Steuerhinterziehung
       
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