# taz.de -- Urteil gegen Helge Achenbach: 19,3 Millionen an Aldi-Erben
       
       > Kunsthändler Helge Achenbach soll Millionen an Schadenersatz an die
       > Familie des Aldi-Erben Berthold Albrecht zahlen. Parallel läuft der
       > Strafprozess weiter.
       
 (IMG) Bild: Hat beim Verkauf von Kunstwerken und Oldtimern an den 2012 gestorbenen Albrecht unberechtigte Aufschläge erhoben: Achenbach.
       
       DÜSSELDORF afp | Der Düsseldorfer Kunsthändler Helge Achenbach muss laut
       einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf den Hinterbliebenen des Aldi-Erben
       Berthold Albrecht 19,3 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Achenbach habe
       beim Verkauf von Kunstwerken und Oldtimern an den 2012 gestorbenen Albrecht
       unberechtigte Aufschläge erhoben, urteilte das Gericht am Freitag. In dem
       Geschäft zwischen Achenbach und Albrecht ging es um 21 Kunstwerke und elf
       Oldtimer, für die der Aldi-Erbe insgesamt rund 97 Millionen Euro zahlte –
       19,3 Millionen Euro zu viel, wie die Zivilkammer nun befand.
       
       Dem Gericht zufolge hatten sich Achenbach und Albrecht darauf verständigt,
       dass der Kunstberater für den Ankauf von Gemälden und Skulpturen eine
       Provision in Höhe von fünf Prozent und für den Ankauf von Oldtimern eine
       Provision von drei Prozent des Nettokaufpreises erhalten sollte. Vom Jahr
       2007 an erwarb Achenbach dann laut Urteil die 21 Kunstwerke zu einem
       Gesamtkaufpreis von gut 24 Millionen Euro und die elf Oldtimer für
       insgesamt mehr als 48 Millionen Euro – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
       
       Diese Kaufpreise rechnete Achenbach demnach nicht in gleicher Höhe mit
       Albrecht ab, sondern nahm nach eigenem Ermessen den Aufschlag vor.
       Letztlich zahlte Albrecht dann einschließlich Mehrwertsteuer für die
       Kunstwerke knapp 34 Millionen Euro und für die Oldtimer gut 63 Millionen
       Euro – 19,3 Millionen mehr als Achenbach an die Veräußerer der Kunstwerke
       und der Oldtimer gezahlt hatte.
       
       Dem Urteil zufolge war Achenbach zu diesen Aufschlägen nicht berechtigt,
       weil er Albrecht nicht darüber informiert hatte. „Kein wirtschaftlich
       einsichtiger Mensch und erst recht nicht eine Unternehmerpersönlichkeit“
       wie Albrecht hätte sich „auf eine solche völlig undurchsichtige
       Preisgestaltung eingelassen“, befanden die Richter.
       
       Gegen Achenbach läuft derzeit auch ein Strafprozess. Vor dem Landgericht
       Essen muss er sich wegen Betrugs verantworten.
       
       20 Jan 2015
       
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