# taz.de -- Behandlungsmethoden in der Psychiatrie: Einer fliegt über das Kuckucksnest
       
       > Nach der Reform des Betreuungsrechts finden wieder Zwangsbehandlungen von
       > psychisch Kranken statt. Die Grünen finden sie zu stations- und
       > medikamentenlastig.
       
 (IMG) Bild: Herzlich willkommen im „Krisenraum“ des Zentrums für Psychiatrie Südwürttemberg
       
       BERLIN dpa | Die Grünen haben die Bundesregierung aufgefordert,
       Zwangsbehandlungen von psychisch kranken Menschen genauer zu überprüfen.
       Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink sagte der Deutschen
       Presse-Agentur: „Zwei Jahre nach der Reform des Betreuungsrechts scheint es
       in den psychiatrischen Krankenhäusern ein stärkeres Bewusstsein für den mit
       Zwang verbundenen Grundrechtseingriff zu geben. Aber wir sind noch weit
       entfernt von einem Ende des Zwangs in der Psychiatrie.“
       
       Es sei nicht hinnehmbar, dass die Regierung heute noch keine Auskunft
       darüber geben könne, wie viele Behandlungen seit der Reform gegen den
       Patientenwillen durchgeführt wurden, kritisierte Klein-Schmeink.
       Zwangsmaßnahmen seien schwere Eingriffe in die Grundrechte von Menschen,
       die streng kontrolliert werden müssten. Die Regierung müsse dringend den
       rechtlichen Rahmen für eine lückenlose Dokumentation aller beantragten und
       genehmigten medizinischen Zwangsbehandlungen schaffen. Dazu sollte eine
       Prüfstelle benannt werden.
       
       In den psychiatrischen Krankenhäusern fehle oft das Konzept, die Zeit oder
       das Personal, um auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzugehen - „"mit der
       Folge einer zwangsweisen Behandlung“, sagte die
       Grünen-Bundestagsabgeordnete weiter. „Auch die Krankenhäuser sind
       aufgefordert, ihre Behandlungskultur zu überprüfen.“ Das heutige
       Behandlungssystem bei akuten psychischen Krisen sei immer noch zu stations-
       und medikamentenlastig.
       
       Wichtig sei nach der neuen Regelung, dass vor Genehmigung einer
       Zwangsmaßnahme der Arzt Alternativen prüfen und auch ernsthaft versuchen
       müsse, den Betroffenen von der Behandlung zu überzeugen oder aber diese
       erst mal zu unterlassen. Grundsätzlich seien weitere Anstrengungen nötig,
       die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Betroffene in der
       Entscheidungsfindung zu unterstützen, anstatt ihre Entscheidung zu
       ersetzen, sagte Klein-Schmeink.
       
       23 Feb 2015
       
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