# taz.de -- Verteidiger bleiben draußen: Kein Zutritt für Anwälte
       
       > Polizisten auf der Davidwache verweigern Anwälten das Recht, ihren
       > beschuldigten Mandanten beizustehen. Staatsanwaltschaften nicken das
       > Vorgehen ab.
       
 (IMG) Bild: Hier kommt ein Anwalt nicht so ohne weiteres rein: Keller der Davidwache.
       
       Der Rechtsanwalt Ulfert Jährig ist entsetzt: „Beschuldigtenrechte werden
       nicht nur beschnitten, sondern abgeschafft“, schimpft der Verteidiger. „Das
       ist eine gefährliche Entwicklung, die ich verhindern wollte“, sagt er. Doch
       die Generalstaatsanwaltschaft hat seine Strafanzeige gegen Polizisten in
       der Davidwache wegen „Rechtsbeugung“ und „versuchter Aussageerpressung“ als
       unbegründet zurückgewiesen.
       
       Jährigs Mandant soll als Türsteher der Techno-Disco „Halo“ in der Großen
       Freiheit am Morgen des 21. September vergangenen Jahres in eine Schlägerei
       verwickelt gewesen sein. Er und ein weiterer Mann wurden von der Polizei
       unter dem Tatverdacht des „versuchten Totschlags“ um kurz nach sieben Uhr
       festgenommen und zum Kiezrevier gebracht.
       
       Jährig versuchte wenige Stunden später am Vormittag, mit seinem Mandanten
       zu telefonieren, was ihm ein Polizist verweigerte. „Ich wies ihn
       ausdrücklich daraufhin, dass ich der Verteidiger des Beschuldigten bin und
       dass dieser ein Recht darauf habe, Kontakt zu seinem Anwalt aufzunehmen“,
       sagt Jährig. Der Polizist habe gesagt, er habe eine Weisung vom
       Sachbearbeiter der Mordkommission des Landeskriminalamtes (LKA), dessen
       Handynummer er aber nicht weitergeben dürfe.
       
       Parallel versuchte Jährigs Büro- und Anwaltskollegin Kristin Raddi, mit
       ihrem mitbeschuldigten Mandanten direkt in der Davidwache zu sprechen, was
       ihr ebenfalls mit dem Hinweis auf den LKA-Sachbearbeiter untersagt wurde.
       
       Und das, obwohl nach Paragraf 137 der Strafprozessordnung (StPO) ein
       Beschuldigter sich „in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines
       Verteidigers bedienen“ können muss. Und zwar „jederzeit“ auch vor einer
       polizeilichen Vernehmung, sagt Jährig. Das sei die einhellige
       Rechtsauffassung, ohne dass es hier einen Ermessensspielraum der Polizei
       gäbe.
       
       Jährig erstattete Strafanzeige gegen die beteiligten Polizisten, weil diese
       sich durch die Abschottung offenbar Geständnisse erhofft hätten, doch
       Oberstaatsanwalt Lars Mahnke stellte das Verfahren ein. Von „Isolation
       gegenüber Anwälten“ könne wenige Stunden nach der Festnahme keine Rede
       sein. „Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, angeblichen
       Verstößen gegen den Paragrafen 137 StPO im Rahmen eines
       Ermittlungsverfahren nachzugehen“, schrieb Mahnke.
       
       Jährigs Beschwerde dagegen hat die Generalstaatsanwaltschaft in dieser
       Woche ebenfalls verworfen. „Es ist nicht so, dass in jeder Phase der
       Ermittlungen der Anwalt schon Zugang haben muss“, sagte deren Sprecherin
       Nana Frombach der taz. Es sei zumutbar gewesen, dass der LKA-Beamte sich
       erst einen Überblick über die Sachlage verschaffe. „Eine versuchte
       Aussageerpressung setzt voraus, dass man auch eine Aussage erzwungen hat“,
       sagt Frombach. „Das ist nicht geschehen.“
       
       Das sei richtig, bestätigt Jährig, „weil mein Mandant intelligent ist und
       keine Aussage gemacht hat“, entgegnet er. Doch das Vorgehen zeige eine
       gefährliche rechtsstaatswidrige Tendenz, wenn gerade bei schweren
       Tatvorwürfen oder im Milieu die Polizisten willkürlich Anwälten den Zugang
       zu Beschuldigten verwehrten, sagt Jährig, „und die Staatsanwaltschaft das
       auch noch abnickt“. Übrigens: Vom Vorwurf des versuchten Totschlags ist bei
       Jährigs Mandanten eine „Beihilfe zur Körperverletzung“ übrig geblieben, was
       immer das auf dem Kiez ist.
       
       29 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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