# taz.de -- Kommentar zu Organvergabe-Urteil: Schluss mit dem feigen Wegschauen
       
       > In der Transplantationsmedizin gibt es zu wenig demokratisch legitimierte
       > Regeln. Die Politik muss für Transparenz bei der Vergabe sorgen.
       
 (IMG) Bild: Es gibt zu wenig Spenderorgane für zu viele kranke Menschen.
       
       Ärzte haben Patienten bevorzugt und andere benachteiligt. Ärzte haben
       Labordaten gefälscht, Urin in Blutröhrchen gemischt, Dialysen vorgetäuscht.
       Ärzte haben eigenmächtig entschieden – über die Zukunft schwerkranker
       Menschen: Die Manipulationen bei der Vergabe lebensrettender Spenderorgane
       an mehreren deutschen Transplantationskliniken beherrschten im Sommer 2012
       wochenlang die Schlagzeilen, sie sind einer der größten Medizinskandale der
       Bundesrepublik.
       
       Am Mittwoch ist vor dem Landgericht Göttingen der Prozess gegen den
       ehemaligen Chirurgieprofessor Aiman O. zu Ende gegangen – mit einem
       Freispruch. Versuchter Totschlag in elf Fällen? Nicht nachweisbar. Dreimal
       Körperverletzung mit Todesfolge? Nicht belegbar. War die ganze Aufregung
       also umsonst? Ist die Staatsanwaltschaft – mit ihrer Anklage hatte sie
       juristisches Neuland betreten – einem riesigen Irrtum aufgesessen? Hätte
       man sich die bald einjährige Untersuchungshaft und das sich anschließende
       Mammutverfahren, 20 Monate, 101 Zeugen, 9 Sachverständige, sparen können?
       
       Mitnichten. Denn dass es Manipulationen gegeben hat, steht nun außer Frage.
       Viele von ihnen waren widerwärtig – aber zum damaligen Zeitpunkt nicht
       strafbar. Und das ist das eigentliche Verdienst dieses Prozesses: Er hat
       akribisch die Krise beleuchtet, die die Transplantationsmedizin in
       Deutschland überwinden muss, will sie das Vertrauen der Bevölkerung nicht
       länger erschüttern und damit schwerstkranken Patienten nicht weiter
       schaden; die mangelnde Strafbarkeit ist dabei nur ein Baustein.
       
       Die Transplantationsmedizin leidet – und das macht ihre absolute
       Sonderstellung innerhalb der Medizin aus – an einem eklatanten
       Ressourcenmangel. Es gibt zu wenig Spenderorgane für zu viele kranke
       Menschen. Wer also soll leben? Wer sterben? Diese Frage ist eine der
       brutalsten, die eine Gesellschaft beantworten muss. Aber: Es geht hier um
       Verteilungsgerechtigkeit und eben nicht um eine rein medizinische
       Angelegenheit. Doch als solche wird die Organverteilung in Deutschland
       immer noch gehandelt.
       
       ## Blitzschnelle Entscheidungen sind gefragt
       
       Es mangelt, auch das hat das Göttinger Verfahren gezeigt, an
       wissenschaftlich nachvollziehbaren, juristisch überprüfbaren und vor allem:
       demokratisch legitimierten Regeln. Bezeichnenderweise hat der Vorsitzende
       Richter den bisherigen pauschalen Ausschluss einer ganzen Patientengruppe –
       alkoholkranker Menschen – von Transplantationen „verfassungswidrig“
       genannt. Für die Organermittler andernorts – auch in Leipzig, Regensburg
       und München stehen Transplantationsmediziner unter Verdacht – dürfte auch
       diese Aussage Signalwirkung haben.
       
       Und für die schwerkranken Menschen auf der Warteliste? Bleibt die Hoffnung,
       dass der Göttinger Prozess zumindest so viel Aufmerksamkeit erregt hat,
       dass die Politik ihre feige Wegschauhaltung endlich aufgibt. Derzeit haben
       Patienten, die bei der Organverteilung leer ausgehen, nicht einmal die
       Möglichkeit, gegen die Entscheidung ihrer Ärzte oder der für die Vergabe
       verantwortlichen Stiftung Eurotransplant zu klagen: Es fehlt an einer
       Gerichtsbarkeit, die nicht bloß zuständig ist, sondern ihre Entscheidungen
       in einem für vom Tod bedrohte Menschen akzeptablen Zeitrahmen verkündet:
       blitzschnell.
       
       Das ist noch nicht alles: Diejenigen, die die Richtlinien für die
       Organvergabe derzeit in Hinterzimmerzirkeln der Bundesärztekammer
       auskungeln, sind hierzu gar nicht befugt. Normative Entscheidungen dürfen
       nicht länger einer ressentimentgeladenen Berufsorganisation überantwortet
       werden, sondern obliegen dem Gesetzgeber. Gebraucht wird ein unabhängiges,
       transparent agierendes Gremium, das nicht nur kontrolliert, sondern auch
       selbst kontrollierbar ist. Und das sich neben belastbaren Kriterien einer
       gerechten Verteilung auch dafür interessiert herauszufinden, welche Organe
       überhaupt wem und warum und zu welchem Zeitpunkt wie viel nutzen – oder
       auch nicht. Denn auch daran krankt die Transplantationsmedizin in
       Deutschland: Ihre tatsächliche Qualität ist bislang weitgehend unerforscht.
       
       Aiman O. verlässt das Gericht zu Recht als freier Mann. Für das System der
       Transplantationsmedizin und seine Verantwortlichen indes ist das Ende des
       Göttinger Verfahrens alles andere als ein Freispruch.
       
       6 May 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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