# taz.de -- Prozess wegen Bestechlichkeit: Bewährung für Ex-MDR-Sportchef
       
       > Ex-MDR-Sportchef Wilfried Mohren legt ein tränenreiches Geständnis ab -
       > und kommt auf Bewährung davon.
       
 (IMG) Bild: "Zu nah am Berichtsgegenstand": Wilfried Mohren.
       
       Wilfried Mohren musste weinen. Er kam in seinem Geständnis jetzt zu der
       Stelle, an der er von den Qualen sprach, die seine Frau, seine Kinder und
       er seit dem Verfahrensbeginn 2005 zu erleiden hatten.
       
       Es hat sich für den ehemaligen Fernsehsportchef des Mitteldeutschen
       Rundfunks (MDR) gelohnt: Am Ende des zweiten Prozesstages am Dienstag vor
       dem Landgericht Leipzig wurde der wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme,
       Steuerhinterziehung und des Betrugs angeklagte Mohren zu einer
       Bewährungsstrafe von zwei Jahren und 9.000 Euro verurteilt. Dazu kommt eine
       bereits vereinbarte Schadensersatzzahlung von rund 380.000 Euro an der MDR.
       
       Dieses Strafmaß hatte Richter Karsten Nickel Mohren in Aussicht gestellt,
       wenn sein Geständnis "glaubhaft" sein würde. Und so redete Mohren: Nach
       einer Stunde hatte der 51-Jährige zwar alle Anklagepunkte eingeräumt, sie
       jedoch immer mit großem Aber und Pathos versehen. Mohren sah sich durch
       eine Nebentätigkeitserlaubnis, die ihm 1992 erteilt worden sei, nicht in
       der "Bringschuld", seine genauen Einnahmen und Aufgaben preiszugeben.
       Vielmehr habe der MDR eine "Holschuld" gehabt.
       
       So sah Mohren sein Engagement für die Firma Techem gedeckt, von der er Jahr
       für Jahr ein Honorar von 7.500 Euro bekommen hatte - ohne zu moderieren.
       Gleichzeitig übertrug der MDR den "Techem Cup", ein Hallenfußballturnier,
       und platzierte von Techem gesponserte Sportler im Programm. Auch von der
       Stiftung Deutsche Sporthilfe gab es Provisionen, die Mohren aber nie
       gefordert habe. Für die Arbeit habe sogar eine Sondererlaubnis vorgelegen.
       Die Sporthilfe fand auch groß im MDR-Programm statt, Vertreter wurden
       interviewt und in Szene gesetzt.
       
       In beiden Fällen sei er "zu nah am Berichtsgegenstand gewesen", gab Mohren
       kleinlaut zu und "habe so den Eindruck der Beeinflussbarkeit geweckt". Er
       habe "ein Eigentor geschossen". Es sei immer sein Traum gewesen,
       Sportreporter zu sein und die deutsche Einheit zu erleben, als Kind habe er
       fiktive deutsch-deutsche Fußballpartien kommentiert. So viel zum Pathos.
       
       Schuldig zeigte sich Mohren auch gegenüber den Vorwürfen im Zusammenhang
       mit dem früheren Sportchef des Hessischen Rundfunks, Jürgen Emig. Für die
       Übertragung von Motorsportveranstaltungen war von einem Geschäftspartner
       Emigs Geld auf das Konto von Mohrens Frau Christiane geflossen. Auch sie
       gestand die Beihilfe in einer von ihrem Anwalt vorgetragenen Erklärung.
       Doch Mohren lavierte auch diesmal: Er sei von Emig unter Druck gesetzt
       worden. Er, der doch nur Sportchef "einer nicht gerade gemochten
       Ost-Anstalt" war, hatte im Gegenzug von Emig Hilfe in ARD-Gremien
       zugesichert bekommen.
       
       Nach einer Pause legte Mohrens Anwalt nach und verlas eine Erklärung, in
       der Mohren sich in allen Anklagepunkten umfänglich für schuldig erklärte -
       ohne Aber und Pathos. Der Weg war frei für eine Bewährungsstrafe.
       
       Die Staatsanwältin wollte sich dem nicht anschließen. Sie forderte drei
       Jahre Haft für Mohren und eineinhalb Jahre auf Bewährung für seine Frau.
       Ein am ersten Prozesstag vom Richter unterbreiteter Verständigungsvorschlag
       mit einer Bewährungs- und Geldstrafe für Mohren war von der
       Staatsanwaltschaft gleich am Dienstagmorgen abgelehnt worden. Ob die
       Staatsanwaltschaft in Revision geht, will sie nun "in Ruhe prüfen".
       
       Ein wichtiges Detail am Rande: Mohren wurde von Richter Nickel als
       Amtsträger eingestuft. Genau wie Jürgen Emig, der vor einem Jahr wegen
       Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Emig ist
       wegen dieser Einstufung, die ein höheres Strafmaß bedeuten kann, vor dem
       Bundesgerichtshof in Revision gegangen.
       
       1 Oct 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jürn Kruse
       
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