# taz.de -- Kotzen ist Menschenrecht
       
       > Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland wegen Brechmitteleinsatz.
       > Ein Drogenkurier bekommt Schadenersatz
       
       von CHRISTIAN RATH
       
       Der Einsatz von Brechmitteln gegen Kleindealer verstößt gegen die
       Europäische Menschenrechtskonvention. Deutschland wurde deshalb gestern vom
       Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Der
       Brechmitteleinsatz sei eine „inhumane und erniedrigende Behandlung“,
       entschieden die Richter mit 10 zu 6 Stimmen. Wenn der Staat auf diese Weise
       gewonnene Beweismittel im Strafprozess verwendet, verstoße dies gegen das
       Recht auf ein faires Verfahren. Die Bundesrepublik muss dem Kläger Abu
       Bakah Jalloh jetzt 10.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
       
       Jalloh ist ein 41-jähriger Mann aus Sierra Leone, der 1993 in Wuppertal von
       Zivilpolizisten beim Dealen erwischt wurde. Sie sahen, wie der Mann zwei
       Päckchen aus dem Mund nahm und Süchtigen verkaufte. Als sie Jalloh
       festnehmen wollten, schluckte er ein weiteres Päckchen. Die Polizisten
       brachten ihn deshalb ins Krankenhaus von Wuppertal-Elberfeld, wo ihm
       zwangsweise Brechmittel verabreicht wurden.
       
       Vier Beamte hielten Jalloh dabei nieder, während ihm der Arzt durch die
       Nase einen Schlauch einführte. So wurde ihm eine Salzlösung und Sirup aus
       der Brechwurzel (siehe Kasten) in den Magen gepumpt. Als weiteres
       Brechmittel injizierte ihm der Mediziner ein morphinartiges Medikament. Als
       Jalloh sich erbrach, kam ein Päckchen mit 0,2 Gramm Kokain zum Vorschein.
       Der Afrikaner wurde daraufhin wegen Drogenhandels zu einer Bewährungsstrafe
       von einem Jahr verurteilt.
       
       Die Verwendung von Brechmitteln gegen Kleindealer, die Drogenpäckchen oder
       -kügelchen verschlucken, ist in mehreren deutschen Bundesländern üblich. An
       vorderster Stelle waren dabei Bremen und Hamburg (siehe unten). Nach dem
       gestrigen Urteil müssen die Länder ihre Praxis sofort einstellen, sonst
       werden auch sie in Straßburg verurteilt. Gesetzesänderungen sind nicht
       erforderlich, da der Brechmitteleinsatz nirgends ausdrücklich gesetzlich
       geregelt ist.
       
       Dass der Fall grundsätzliche Bedeutung hat, war den Richtern in Straßburg
       sofort klar, denn der Fall wurde direkt an die höchste Straßburger Instanz,
       die große Kammer, verwiesen. Rechtsmittel sind gegen die Entscheidung nicht
       mehr möglich.
       
       Dass der Brechmitteleinsatz eine inhumane Behandlung sei – das Wort
       „Folter“ haben die Richter vermieden –, begründet der Gerichtshof mit den
       Schmerzen und der Angst, die ein Verdächtiger verspüre, wenn ihm gegen
       seinen Willen ein Schlauch durch die Nase gestoßen werde. Auch das Warten
       auf das Einsetzen des Brechreizes führe zu mentalem Leiden. Und schließlich
       sei es demütigend, unter diesen Bedingungen seinen Mageninhalt zu
       entleeren.
       
       Die Richter halten den Brechmitteleinsatz auch nicht für notwendig, um
       Beweismittel zu sichern. Sie verweisen auf das Beispiel anderer deutscher
       Bundesländer und anderer Staaten des Europarates, die einfach warten, bis
       verschluckte Drogenpäckchen über den Stuhlgang ausgeschieden werden. Auch
       Bayern, sonst nicht gerade für Zimperlichkeit bekannt, sichert die
       Beweismittel nach dieser natürlichen Methode.
       
       Zwar seien die Experten nicht ganz einig bei der Bewertung der
       gesundheitlichen Risiken des Brechmitteleinsatzes, doch nach Ansicht der
       Richter ist er zumindest nicht harmlos. Immerhin ist es in Deutschland
       schon zu zwei Todesfällen gekommen. Im Fall Jalloh sei die Zwangsmaßnahme
       auch deshalb gefährlich gewesen, weil mit dem Mann aus Sierra Leone kein
       Vorgespräch über medizinische Risiken und Unverträglichkeiten geführt
       werden konnte. Jalloh sprach kein Deutsch und nur bruchstückhaft Englisch.
       
       Jalloh kann nun versuchen, eine Wiederaufnahme seiner strafrechtlichen
       Verurteilung zu erreichen. Da das Urteil im Wesentlichen auf dem Drogenfund
       im Magen beruhte, könnte er dabei sogar mit einem Freispruch rechnen. Wie
       die Richter feststellten, dürfen derart gewonnene Beweismittel vor Gericht
       nicht verwendet werden. Der zwangsweise herbeigeführte Brechreiz
       widerspreche auch dem Grundsatz, dass niemand gezwungen werden könne, sich
       selbst zu belasten.
       
       Das ganze Straßburger Urteil ist nicht nur eine Schlappe für die deutsche
       Kriminalpolitik, die gerne auf das populistische Mittel Brechmittel setzte,
       sondern auch für die deutsche Justiz, insbesondere das
       Bundesverfassungsgericht. In Karlsruhe entschied 1999 eine mit drei
       Richtern besetzte Kammer ohne Begründung, dass der Brechmitteleinsatz nicht
       gegen die Menschenwürde verstoße. Die Richter ließen aber offen, ob das
       Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit verletzt wird. Diese Frage wurde
       an die Fachgerichte zurückverwiesen. Nach dem ersten Todesfall war den
       Richtern dieses zögerliche Vorgehen wohl selbst peinlich; sie betonten per
       Presseerklärung, dass die rechtliche Bewertung noch nicht zu Ende sei. Nun
       hat Straßburg für Klarheit gesorgt.
       
       12 Jul 2006
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) CHRISTIAN RATH
       
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