# taz.de -- Fischfang ohne Felsen
       
       > MEERESSCHUTZ Das Steineversenken von Greenpeace in der Nordsee halten die
       > Fischereiminister der fünf norddeutschen Küstenländer für illegal.
       > Fangverbote in Schutzgebieten könnten nur letztes Mittel sein
       
       Für rechtswidrig halten die Fischereiminister der fünf norddeutschen
       Küstenländer das Versenken von Felsbrocken vor Sylt durch die
       Umweltorganisation Greenpeace. Das teilten sie am Mittwochnachmittag nach
       einer Konferenz in Kiel mit. „Illegale Maßnahmen zur Behinderung der
       Fischerei, wie das Verklappen von Steinen, lehnt die Konferenz als
       unverantwortlich ab“, so die Ministerrunde. Die Bundesregierung werde
       „aufgefordert, dies künftig zu unterbinden“.
       
       Greenpeace hatte 2008 im Sylter Außenriff, das ein
       Natura-2.000-Schutzgebiet der EU ist, etwa 320 tonnenschwere Steine
       versenkt, um die Fischerei mit Grundschleppnetzen zu behindern. Vorige
       Woche wurde Greenpeace von der Bundespolizei bei dem Versuch gestoppt,
       weitere Steine in dem Gebiet zu versenken. Das Verwaltungsgericht Schleswig
       muss demnächst darüber befinden, ob das Steineversenken eine Gefahr für
       Fischkutter oder eine Naturschutzmaßnahme ist.
       
       Nach Ansicht der Umweltorganisation ist hingegen die Fischerei in
       Meeresschutzgebieten in der deutschen Nord- und Ostsee illegal. „Nur ein
       ganzjähriges Verbot der Fischerei“ würde den strengen Anforderungen der
       EU-Richtlinie Flora-Fauna-Habitat (FFH) genügen, heißt es in einem
       Gutachten der Rechtsanwältin Michéle John für Greenpeace.
       
       Sollte sich der ökologische Zustand eines Natura-2.000-Gebietes
       verschlechtert haben, seien „geeignete Wiederherstellungsmaßnahmen zu
       ergreifen“, räumen die Fischereiminister ein. Fangbeschränkungen seien aber
       nur vertretbar, wenn „ein negativer Einfluss der Fischerei nachgewiesen“
       wurde.
       
       „Nicht wissenschaftlich belegbare Vermutungen reichen für Verbote, die die
       Existenz vieler Betriebe betreffen, nicht aus“, befindet die
       Ministerkonferenz. Bevor ein vollständiges Fangverbot ausgesprochen werde,
       müsse deshalb geprüft werden, ob „zeitliche Beschränkungen oder technische
       Lösungsmöglichkeiten“ zum gleichen Ziel führen würden. SVEN-MICHAEL VEIT
       
       11 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) SVEN-MICHAEL VEIT
       
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