# taz.de -- Satzungsänderung für hybride Versammlungen: Eine Entscheidung für die Zukunft
       
       > Unsere geplante Satzungsänderung steht in den Startlöchern für eine
       > zusätzlich digitale Teilnahme an der Generalversammlung.
       
       Berlin, 30.06.21 | Vorstand der taz Genossenschaft 
       
       In den letzten Jahren gab es immer wieder den Wunsch von Genoss:innen, auch
       digital an der jährlichen Generalversammlung der taz Genossenschaft
       teilzunehmen. Corona hat uns im Jahr 2020 dazu gezwungen, nicht nur eine
       digitale Teilnahme zu ermöglichen, sondern sogar die gesamte
       Generalversammlung im Netz durchzuführen. 
       
       In vielen Bereichen des Lebens hat die Coronapandemie die digitale
       Transformation unserer Gesellschaft beschleunigt. Und so ist auch uns eine
       lebendige Versammlung mit einer Rekordteilnahme von Genoss:innen aus ganz
       Deutschland und darüber hinaus gelungen, zu der wir viele positive
       Rückmeldungen bekommen haben. 
       
       Auch für die sichere Durchführung der Generalversammlung im Jahr 2021 sehen
       wir zum derzeitigen Zeitpunkt eine rein digitale Versammlung als einzige
       Möglichkeit. Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
       im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ gibt uns weiterhin die
       rechtliche Grundlage dafür. 
       
       Für den direkten Austausch unter Genoss:innen und zwischen Genoss:innen,
       Redakteur:innen und taz-Mitarbeitenden spielt ein persönliches Treffen auf
       der jährlichen Versammlung eine wichtige Rolle. Diesen Austausch vermissen
       wir derzeit auch in vielen anderen Bereichen schmerzlich. Deshalb wollen
       wir unsere Versammlung im nächsten Jahr auf jeden Fall wieder analog
       durchführen. 
       
       Abstimmung zur Satzungsänderung 
       
       Gleichzeitig wollen wir aber auch allen, denen eine Anreise nicht möglich
       ist, die digitale Teilnahme und insbesondere eine digitale Abstimmung
       ermöglichen. Um dies auch ohne das „Corona-Gesetz“, das bis Ende 2021
       befristet ist, rechtssicher machen zu können, müssen wir unsere Satzung
       ändern. 
       
       Deshalb haben wir im Austausch mit unserem Genossenschaftsverband eine
       entsprechende Satzungsänderung vorbereitet, die wir auf der
       Generalversammlung im September zur Abstimmung bringen wollen. Dafür ist
       einen 3/4 Mehrheit notwendig. Hier finden Sie den genauen
       [1][Änderungsvorschlag]. 
       
       Dem Vorstand der taz-Genossenschaft gehören aktuell Pascal Beucker, Andreas
       Bull, Anne Fromm, Andreas Marggraf und Anja Mierel an.
       
        3 Jun 2021
       
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