# taz.de -- Der neue 218 ist völlig paradox
       
       > ■ Eine Woche nachdem die Verfassungsrichter ihr Urteil zum Paragraphen
       > 218 verkündet haben, lichtet sich die Verwirrung über ein
       > widersprüchliches Urteil
       
       ## Der neue 218 ist völlig paradox
       
       In Karlsruhe selbst machten sie alle noch ein zufriedenes Gesicht. Die
       FDP-Politikerin Uta Würfel, die maßgeblich am Zustandekommen der
       Fristenregelung mit Zwangsberatung beteiligt war, strahlte. Ihre
       SPD-Kollegin Inge Wettig-Danielmeier äußerte sich verhaltener, aber
       grundsätzlich zufrieden mit dem Karlsruher Urteilsspruch. Das Urteil sei
       zwar „kein Sieg auf ganzer Linie“, lautete ihr Votum, Frauen hätten aber
       dennoch „einen Fortschritt errungen“.
       
       Komisch nur, daß auch Klägerseite und Lebensschützer sich freuten. Ihnen
       gefielen vor allem die fundamentalistischen Formulierungen im Urteil, wie,
       der Staat dürfe sich an der Tötung ungeborenen Lebens nicht beteiligen und
       dürfe deshalb bei einer Abtreibung die Übernahme von Kosten durch die
       Krankenkassen lediglich in Ausnahmefällen erlauben.
       
       Frauen aus der ganzen wiedervereinten Republik blieb erst mal die Spucke
       weg, als sie vom Urteil hörten. Immerhin atmen die Karlsruher Ausführungen
       den Geist von vorgestern, und das blieb keiner verborgen. Frauen werden
       darin zum bloßen Objekt des umfassenden Schutz- und Beratungskonzepts
       herabgewürdigt. Ihnen wird per Gesetz die Gebärpflicht auferlegt. So manche
       trat darauf kurzentschlossen in den unbefristeten Gebärstreik.
       
       Politikerinnen wie die parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Fraktion
       Ina Albowitz, denken über ein „Schwangerschafts- Folgen-Haftungsgesetz“
       nach, das Männer nach dem Verursacherprinzip für die Kosten einer
       Abtreibung in die Pflicht nehmen will. Und wieder andere gehen angesichts
       der gestrichenen Kassenfinanzierung pragmatische Wege: Sie gründen
       Sozialfonds. Berlinerinnen, darunter die ehemalige Frauensenatorin Anne
       Klein, gründeten zusammen mit der Berliner Ärztekammer eine bundesweite
       Frauenkasse.
       
       Mit ihrer Hilfe soll Frauen, die nicht über ausreichende finanzielle
       Möglichkeiten verfügen, ab dem 16. Juni die Abtreibung per Zwangsberatungs-
       Fristenregelung ermöglicht werden. In die Frauenkasse, daß sei ausdrücklich
       vermerkt, dürfen und sollen natürlich auch Männer einzahlen.
       
       Doch nicht nur die geplatzte Kassenfinanzierung erregte die Gemüter. Gut
       eine Woche nach der Urteilsverkündung ist weitestgehend immer noch unklar,
       wie sich der Karlsruher Spruch und die ab 16. Juni in Kraft tretende
       Übergangsregelung auf den Alltag auswirken wird. Die Beratung soll zwar
       „ergebnisoffen“, aber „zielorientiert auf den Schutz des Lebens hin“ sein.
       Frauen müssen, und das ist „unerläßlich“, ihre Gründe nennen – aber nicht
       unter Zwang. Wie das bewerkstelligt werden soll, darüber schweigen sich die
       Karlsruher aus.
       
       Lediglich die Rahmenbedingungen wurden von ihnen bis ins Detail
       festgeschrieben. So müssen ab 16. Juni detaillierte Protokolle über jede
       Beratung geführt werden, in denen die Gründe der Frau für ihren
       Abtreibungswunsch ebenso enthalten sein müssen, wie die von BeraterInnen
       angebotenen Hilfen. „Rückschlüsse auf die Identität der Beratenen“ soll das
       Protokoll nicht möglich machen. Immerhin ist der Frau per Urteil die
       völlige Anonymität zugesichert. Doch ob diese in kleinen Beratungsstellen
       gewährleistet ist, bezweifelt Joachim von Baross, stellvertretender
       Geschäftsführer des Bundesverbands von Pro Familia.
       
       Immerhin soll das Protokoll ja auch Auskunft über Alter, Familienstand,
       Staatsangehörigkeit, vorherige Schwangerschaften und Abbrüche und die
       Kinderzahl geben. Daß die Beratung daher „für Frauen abschreckend wirken
       wird“ und zwar „stärker als bisher“, ist für von Baross klar. Und auch bei
       den künftigen Anerkennungsverfahren für Beratungsstellen muß Pro Familia –
       vor allem in Bayern – mit Schwierigkeiten rechnen.
       
       Verwirrung über das Urteil herrscht aber auch in der Ärzteschaft. Daß
       Memmingen nun nicht mehr möglich sei, so das euphorische Urteil des
       Stuttgarter Arztes Friedrich Stapf kurz nach dem Urteilsspruch,
       relativierte sich längst, (siehe Interview).
       
       Die gestrichene Kassenfinanzierung machte Stapf, der bisher in
       Baden-Württemberg als einziger Arzt ambulante Schwangerschaftsabbrüche
       durchführt, bei KollegInnen auf äußerst unerfreuliche Weise beliebt. Man
       erkundigte sich schon einmal vorsorglich nach den Kosten des Abbruchs auf
       dem freien Markt, um künftig für betuchte Damen adäquate Angebote parat zu
       haben.
       
       Und obwohl der zweite Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, Ernst
       Gottfried Mahrenholz schon Anfang der Woche ausdrücklich klarstellte, daß
       Abtreibungen mit vorangegangener Beratung nach dem Urteil sowohl in
       öffentlichen als auch in privaten Kliniken vorgenommen werden können,
       herrscht Verwirrung in den Krankenhäusern. Manche Kliniken reagieren schon
       jetzt damit, daß Abtreibungen aus dem Repertoire des Angebots gestrichen
       werden. Mehr als 80 Prozent aller Abtreibungen in Westdeutschland wurden
       bislang in ambulanten Praxen durchgeführt. In Ostdeutschland fanden
       Schwangerschaftsabbrüche hingegen in erster Linie in Kliniken statt.
       
       Manfred Wachsmann, Oberarzt am Magdeburger Walter-Friedrich-Krankenhaus,
       zeigt sich ebenfalls verwirrt vom Karlsruher Urteil. „Wenn eine Frau am 16.
       Juni zu mir kommt, und noch so händeringend fleht, sie könne das Kind nicht
       kriegen – ich kann ihr nicht helfen“, meint er. Unbekannt ist dem guten
       Mann sicherlich, daß auch Richterin Karin Grasshof, die das Karlsruher
       Urteil mit zu verantworten hat, längst klarstellte, Abtreibungen in
       Kliniken seien weiterhin möglich.
       
       Der Präsident der Bundesärztekammer, Karsten Vilmar, bemängelt
       darüberhinaus, Karlsruhe habe ein „Halbrecht“ geschaffen. Der Arzt käme
       jetzt in die „merkwürdige Situation, daß er etwas rechtswidriges, aber
       straffreies tun muß“. Die Frage, welche ÄrztIn angesichts dieser Situation
       künftig noch Abtreibungen vornehmen wird, ließ er drohend im Raume stehen.
       Sein Berliner Kollege Ellis Huber findet für das Urteil markigere Worte:
       „Es stempelt den einzelnen Arzt zum Rechtsbrecher.“ Seiner Meinung nach
       wird das Urteil die „moralinsauren Kräfte in der Ärzteschaft“ mobilisieren.
       Dennoch geht er, ebenso wie die Vizepräsidentin des Deutschen
       Ärztinnenbundes, Inge Wolf, davon aus, daß die ÄrztInnen, die bisher
       Abbrüche vorgenommen haben, es jetzt auch weiterhin tun werden.
       
       Karla Schälicke, niedergelassene Gynäkologin in Ostberlin läßt sich
       jedenfalls von dem Urteil nicht verunsichern. Sie hat die Zulassung
       beantragt, um ambulante Abbrüche in ihrer Praxis durchführen zu können.
       „Rechtswidrig heißt ja, daß Abtreibungen letztlich eine kriminelle
       Geschichte sind“, empört sie sich. „Ist doch komisch, da sollen Ost- Frauen
       bisher etwas gemacht haben, was Unrecht war! Das macht mich völlig wütend!“
       
       5 Jun 1993
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) karin flothmann
       
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