# taz.de -- Seiten entfernen auf Facebook: Die Reste der HoGeSa
       
       > Von HoGeSa ist auf Facebook nur wenig übrig. Die meisten Seiten wurden
       > gelöscht. Eine Seltenheit – denn zu oft lässt das Netzwerk hetzerische
       > Inhalte stehen.
       
 (IMG) Bild: Beleidigende Nazis auf Facebook: oft kein Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards.
       
       Wenn eine Seite „nicht auf Facebook sein sollte“, kann man sie dem sozialen
       Netzwerk [1][melden]. Auf Facebook mobilisieren Aktivisten zum kollektiven
       Anzeigen von Seiten der Hooligans gegen Salafisten (HoGeSa) und erreichten
       so, dass fast sämtliche Seiten und Veranstaltungen aus dem sozialen
       Netzwerk entfernt wurden. Doch auch die Rechten schafften es, genug Klicks
       zusammenzubekommen, um die gegnerische „No HogeSa“ auf Facebook
       verschwinden zu lassen.
       
       Zum Löschen ist also vor allem nötig, eine hohe Anzahl an Meldungen zu
       generieren. Denn von sich aus sieht Facebook selten Anlass, Seiten zu
       entfernen, auch wenn diese inhaltlich den „Gemeinschaftsstandards“ des
       sozialen Netzwerks widersprechen.
       
       Anders beim Kampf gegen den Rechten und Linken um HoGeSa auf Facebook: Fast
       stündlich wurden nach der Demo in Köln neue HoGeSa-Seiten in den
       verschiedensten Rechtschreibvariationen erstellt – und wieder gelöscht.
       Nach dem Meldungskampf ist momentan noch eine Seite namens „Ho Ge Sa“
       übrig, die nicht über die öffentliche Suche zu finden ist und deshalb auch
       nur 192 „Gefällt mir“ hat.
       
       Die Veranstaltung für die „Ho.Ge.Sa“-Demo in Hannover wurde von
       „Heimatliebe ist kein Verbrechen“ erstellt, deren erste Facebook-Seite
       ebenfalls schon gelöscht wurde. „Heimatliebe ist kein Verbrechen“ baut sich
       nun eine neue Fanpage auf. Daneben gibt es noch zwei auf Facebook aktive
       Fahrgemeinschaftsgruppen – öffentlich und nicht öffentlicht. Dort regten
       sich die Rechten über den Bahnstreik während der Demo in Köln auf und wüten
       nun gegen antifaschistische Seiten.
       
       ## Das große Jammern
       
       Um auf ihre neue Seiten hinzuweisen oder sich über „Zensur“ zu beschweren,
       weichen einige Rechte auf alternative Netzwerke aus. Nazis gibt es überall:
       bei Youtube, auf Tumblr und im russischen VKontakte – „Dort werden öfter
       mal Videos veröffenlicht, die auf Facebook nicht so erwünscht sind“,
       schreibt der User „Mut zur Wahrheit“ auf Facebook. Bei Twitter klingt das
       große Jammern so:
       
       @HoGeSa_Info: „Facebook sperre Beitraege geloescht !! #JetztErstRecht
       #Facebook #HoGeSa #WutBürger #Meinungsfreiheit #Grundgesetz“
       
       @Fresse_Presse: „Skandal Facebook löscht Einladung zur Petition 'Sofortige
       Abschiebung ausländischer Salafisten / Islamisten'“
       
       @Einzelfallbearb: „WARNUNG! NICHT AUF FACEBOOK POSTEN! #Petition Sofortige
       Abschiebung ausländischer Salafisten / Islamisten“
       
       @AllahPoperzia: „Marokkanisches Unternehmen übernimmt gemeldete Inhalte bei
       Facebook, deswegen wird auch keine Hass-Islam-Hetze und Kopf-ab-Bilder
       gelöscht.“
       
       Auch bei Twitter kann man [2][so einiges melden], was eventuell gegen die
       Richtlinien des Kurznachrichtendienstes verstößt: Spam, pornografische
       Bilder, Kreditkarteninformationen, private Telefonnummern, gefälschte
       Waren, gegen das Urheberrecht verstoßende Fotos. Volksverhetzende und zu
       Straftaten aufrufende Tweets gehen jedoch durch. Und verbotene Symbole
       sowieso.
       
       Zwar kann man diese anzeigen, gelöscht werden diese jedoch nicht. Wenn
       überhaupt, werden sie nur dem spezifischen Land „vorenthalten“, [3][wie
       Twitter es nennt]. Mit einer ausländischen IP-Adresse bleiben Tweets und
       Accounts jedoch weiterhin sichtbar.
       
       „Facebook, Instagram und Twitter wenden sich alle an den deutschen Markt,
       deshalb ist deutsches Recht gegenüber den Internetkonzernen in der Regel
       anwendbar“, sagt Rechtsanwältin Nina Diercks, die den [4][Social Media
       Recht Blog] betreibt. Auch das deutsche Datenschutzrecht sei anwendbar,
       wenn die Konzerne eine Niederlassung in Deutschland haben.
       
       Beim Hakenkreuzen sieht es dagegen anders aus: Diese fallen als verbotenes
       Symbol und Volksverhetzung unters Strafgesetzbuch – und dieses sei
       personenbezogen, sagt Diercks. Die Nutzer verwirkliche das Hakenkreuz,
       nicht das Unternehmen. „Insoweit wäre eine Bestrafung des Unternehmens,
       dessen Kunden die Straftaten begehen, ja auch nicht wirklich sachgerecht“.
       
       ## Oft kein Richtlinienverstoß
       
       So wendet das amerikanische Unternehmen Facebook vor allem seine eigenen
       Moralvorstellungen an. Dashalb werden pornografische Inhalte zeitnah
       gelöscht, gewaltverherrlichende Videos dagegen bleiben in der Timeline.
       Auch die Seite „Steinbruch statt Asylheim“ verstieß nicht gegen Facebooks
       Standards: „Danke, dass du dir die Zeit nimmst, etwas zu melden, was
       eventuell gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt“, antwortet Facebook
       auf die Meldungen wegen hetzerischen Posts gegen Flüchtlinge. Einen Grund
       zur Löschung sah Facebook jedoch nicht.
       
       Inzwischen haben die Betreiber der Seite diese selbst heruntergenommen. Bis
       dahin stellte Facebook jedoch keinen Richtlinienverstoß fest: „Wir haben
       die von dir wegen Hassbotschaften oder -symbole gemeldete Seite geprüft und
       festgestellt, dass sie nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt“.
       
       Die „Gemeinschaftsstandards“ von Facebook betonen zwar, dass es verboten
       sei, Personen oder Gruppen „aufgrund ihrer Rasse, Volkszugehörigkeit,
       nationalen Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihres
       Gesundheitszustands oder Geschlechts anzugreifen“, doch der Spielraum ist
       groß, denn: „Facebook erlaubt keine Hassbotschaften, unterscheidet
       allerdings zwischen ernsthaften und humorvollen Botschaften“, heißt es
       weiter.
       
       Doch wie humorvoll ist ein Satz wie „Nach Deutschland billigt jetzt auch
       Österreich Kindesvergewaltigungen in orientalischen Migrantenfamilien“? Der
       findet sich auf der Seite „Deutschland gegen Kindesmissbrauch“ mit über
       41.000 Likes.
       
       4 Nov 2014
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.facebook.com/help/263149623790594/
 (DIR) [2] http://support.twitter.com/groups/56-policies-violations/topics/238-report-a-violation/articles/116962#
 (DIR) [3] http://support.twitter.com/groups/56-policies-violations/topics/238-report-a-violation/articles/116962#
 (DIR) [4] http://www.socialmediarecht.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bednarczyk
       
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