# taz.de -- Mein Embryo gehört mir?
       
       
       
       von UTE SCHEUB
       
       „Frauen, die nicht aus harten Gewissensgründen, sondern um der
       Bequemlichkeit des Wohlstandslebens willen am werdenden Leben schuldig
       geworden sind, rühmen sich öffentlich ihrer Verbrechen.“ So reagierte die
       Deutsche Bischofskonferenz auf die Selbstbezichtungsaktion von tausenden
       von Frauen, die am 3. Juni 1971 ihren Anfang im Stern genommen hatte.
       Abtreibende Frauen – für die Bischöfe, Chefredakteure und
       Fernsehkommentatoren von damals waren das nichts als egoistische Schlampen
       und Mörderinnen. Heute würde wohl nur noch der fundamentalistische Bischof
       Dyba, weilte er noch unter uns, solche Sätze als offizielles Statement zu
       formulieren wagen. Ein sicheres Indiz dafür, wie sehr sich wenigstens in
       dieser Hinsicht das gesellschaftliche Klima gewandelt hat.
       
       „Wir haben abgetrieben“, verkündete eine Banderole auf dem legendären
       Stern-Titelbild. Insgesamt 374 Frauen bekannten sich dazu, die meisten von
       ihnen Hausfrauen, aber auch Schauspielerinnen wie Romy Schneider, Vera
       Tschechowa oder Senta Berger. „Klagt uns an, sperrt uns ein, wenn ihr den
       Mut dazu habt!“, forderten sie die Strafverfolger heraus. Ein
       Schwangerschaftsabbruch wurde nach der damaligen Fassung des Paragrafen 218
       noch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft (siehe Kasten). 
       
       Und tatsächlich gab es wenig später in München eine Razzia bei der „Aktion
       218“, die auch nach dem Erscheinen des Stern weiterhin tausende
       Unterschriften sammelte. Dabei blieb es jedoch, denn der Justiz war die
       Angelegenheit ziemlich peinlich. Ein Landesjustizminister wurde im Stern
       folgendermaßen zitiert: „Sage ich, wir werden gegen die Frauen Anklage
       erheben, dann verliere ich einen großen Teil von meinen Wählern, vor allem
       Frauen. Sage ich, dass wir nicht reagieren, dann steht der ganze vermuffte
       Justizapparat gegen mich auf. Bitte lassen Sie mich aus der Sache heraus
       und nennen Sie meinen Namen nicht.“
       
       ## Parole: „Mein Bauch gehört mir“
       
       Die von Alice Schwarzer initiierte Kampagne im Stern war nicht die
       Geburtsstunde der neuen deutschen Frauenbewegung, wie sie sich in der
       aktuellen Emma selbst auf ihre Fahne schrieb. Aber es sei Schwarzer gerne
       zugestanden: Der neue Kampf gegen den alten 218 schuf endlich das, was die
       bereits 1968 erwachten Feministinnen immer noch am meisten entbehrten: eine
       Massenbasis. Er mobilisierte zehntausende, er schuf Aufbruchstimmung.
       Frauen riefen zum kollektiven Austritt aus der Kirche auf, demonstrierten
       in Amtsgerichten und auf der Straße mit Gefängniskugeln am Bein. Die
       Parole: „Mein Bauch gehört mir“ wurde berühmt. In autonomen Frauengruppen
       blieb nichts mehr unhinterfragt: Sexualität, Penetration, Männergewalt oder
       auch die leidigen Abwaschprobleme in Wohngemeinschaften. In
       Selbsterfahrungsgruppen diskutierte frau nächtelang die Frage, ob eine
       nackte Glühbirne überm Bett ähnlich wie der Vollmond den Zyklus steuern
       könnte, und schaute sich gegenseitig hochinteressiert in die Möse. Iih, wie
       komisch rot!
       
       Geschichte. Heutzutage schauen sich die jungen Frauen gemeinsam die
       Bilanzen von Start-ups an – iih, wie komisch rot! – oder gründen ein
       Netzwerk für Managerinnen. Die dringlichsten der von der neuen
       Frauenbewegung formulierten Probleme scheinen erledigt: Abtreibung ist
       straffrei, auch wenn die Gebärpflicht formal immer noch besteht. Häusliche
       Gewalttäter werden bestraft, wenn auch nur manchmal. Familie und Beruf sind
       vereinbar, zumindest im Prinzip. Die Homoehe wird erlaubt, wenn auch als
       Ehe zweiter Klasse. Also alle halbwegs zufrieden?
       
       So kommt es, dass die jetzige Debatte um die genetische Ausweitung der
       weiblichen Reproduktionsfähigkeit viele Feministinnen so gänzlich
       unvorbereitet trifft. Dabei tun sich, wie sich in der Bundestagsdebatte um
       Präimplantationsdiagnostik (PID) und Embryonenforschung zeigte, die
       seltsamsten Koalitionen auf. Bis auf die einsamen Radikalen von der FDP,
       die den Embryonenverbrauch gänzlich deregulieren wollen, zeigten sich alle
       Parteien zutiefst gespalten, nicht einmal entlang der Geschlechterlinie
       waren Gemeinsamkeiten sichtbar.
       
       Für die große Mehrheit der CDU/CSU-Abgeordneten und der Bündnisgrünen indes
       ist die Menschenwürde des Embryos unantastbar. Wie aber verträgt sich das
       mit der geltenden Abtreibungsregelung? Wie kann man einerseits das Leben
       von Anbeginn schützen wollen und andererseits Abtreibungen bis kurz vor der
       Geburt ermöglichen, wenn der Fötus laut pränataler Diagnostik einen
       Genschaden aufweist? Wie kann man dann das Verhütungsmittel Spirale
       erlauben, die einen zu schützenden Embryo an der Einnistung hindert?
       
       Für Rita Grieshaber (Grüne) und Pia Maier (PDS) war der Verweis auf das
       geltende Abtreibungsgesetz denn auch der Grund, warum sie den Gencheck im
       Reagenzglas denn doch befürworteten. Eine PID an einem winzigen Zellhaufen
       sei weniger belastend als die Spätabtreibung eines spürbar lebendigen
       Fötus, argumentierten sie (wobei Hubert Hüppe von der CDU auf eine Studie
       hinwies, wonach weltweit neun Prozent der PID-behandelten Föten wegen
       später entdeckter „Schäden“ oder drohender Mehrlingsgeburten doch wieder
       abgetrieben wurden). Andrea Fischer (Grüne) hingegen wollte die
       „zweifelhafte Praxis der pränatalen Diagnostik“ mittels PID „nicht auch
       noch vereinfachen“. Fischer und auch einige Abgeordnete von CDU, SPD und
       PDS zogen in der Debatte einen dicken Trennungsstrich zwischen Paragraf 218
       und PID: Eine ungewollte Schwangerschaft sei durch den existenziellen
       Konflikt zwischen den Lebensinteressen von Frau und Fötus geprägt, den es
       bei der PID einfach nicht gäbe.
       
       ## Menschenwürde in Portionen
       
       Beide Positionen sind in sich logisch und doch auch angreifbar. Es
       erscheint ziemlich lächerlich, einem fünf Tage alten Zellhaufen die volle
       Menschenwürde zuzusprechen. Und wenn man glaubt, „das Leben an sich“ – nach
       Ivan Illich ein reines Ideologem – schützen zu müssen, dann müssten
       Spiralenbenutzerinnen in der Tat sofort als Kindsmörderinnen verhaftet
       werden. Aber ebenso lächerlich erscheint es, den Schutz des Grundgesetzes
       qua Parlamentsbeschluss portionsweise vergeben zu wollen: ein Viertel ab
       Zeugung, ein Viertel ab Einnistung, den Rest bei der Geburt oder wie?
       
       Trefflich lässt sich auch darüber streiten, ob PID der weiblichen
       Selbstbestimmung nutzt oder ein neues Instrument der Fremdbestimmung durch
       die medizinische Expertokratie ist. Ich neige zwar zu letzterer Ansicht,
       würde es aber nicht wagen, anderen Frauen vorzuschreiben, sie hätten auch
       so zu empfinden. Beunruhigung, Aufruhr, Debatten sind angesagt. Die grüne
       Bundestagsabgeordnete Monika Knoche hat Recht mit ihrer Bemerkung, die
       Gentechnik stelle eine Frauenfrage, „wie sie noch nie war“.
       
       6 Jun 2001
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) UTE SCHEUB
       
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