# taz.de -- Wissen ist Geld
       
       > Auch das Urheberrecht wird globalisiert. Auf dem Spiel stehen damit nicht
       > nur die Rechte der reichen Konsumenten. Gefährdet ist vor allem die
       > Informationsfreiheit in den Entwicklungsländern
       
       von KONRAD LISCHKA
       
       Für Wissenschaftler in Entwicklungsländern könnte das Internet ein
       wunderbarer Ersatz für die fehlenden Bibliotheken sein – so schien es.
       Allein der Verlag Elsevier Science bietet fast drei Millionen Artikel aus
       seinen über tausend Fachzeitschriften online an. Wenn allerdings ein
       Mediziner beispielsweise aus Simbabwe den Artikel über Schwierigkeiten bei
       Tuberkulosetherapien aus der Märzausgabe des Journal of Clinical
       Epidemiology im Netz lesen will, steht er heute vor unerfreulichen
       Alternativen: Entweder seine Forschungseinrichtung zahlt 1.706 Dollar für
       ein Jahresabonnement oder 30 Dollar für den Abruf des Artikels.
       
       Das durchschnittliche Monatseinkommen in Simbabwe liegt bei 40 Dollar. Die
       Rate der an Tuberkulose Erkrankten ist aber zehnmal höher als in Europa –
       und das digitale Zeitalter wird daran nichts ändern. Im Gegenteil: Die
       vermeintlich freie Informationsgesellschaft wird mehr und mehr zur
       Informationskontrollgesellschaft.
       
       Der US-Juraprofessor Lawrence Lessig hatte das schon 1999 in seinem Buch
       „Code“ prophezeit. Heute wettert Lessig vor dem Obersten Gerichtshof der
       Vereinigten Staaten gegen eine vom Senat 1998 beschlossene Verlängerung des
       Urheberrechtsschutzes von 75 auf 95 Jahre. Ein Erfolg der Medienlobby von
       Washington: Ohne diesen Beschluss hätte der bereitwillig an Politiker und
       Parteien spendende Disney-Konzern 2003 das Monopol auf seine Figuren Micky
       Maus, Pluto, Goofy und Donald Duck verloren. Jetzt kann Disney noch zwei
       weitere Jahrzehnte lang gegen Kindergärten vorgehen, die ihre Wände
       unerlaubt und ohne zu bezahlen mit den Umrissen Mickys und Goofys zieren –
       so geschehen in Florida.
       
       Lessig ficht diese Verlängerung an, weil er glaubt: „Immer wenn eine neue
       Technologie zur Distribution von Inhalten entstand, hat der Gesetzgeber
       zwar Kompensation garantiert, nicht aber Kontrolle ermöglicht.“ Doch genau
       das geschieht weltweit. Die Digitalisierung hat neben dem Gesetz eine
       zweite Kontrollebene etabliert: den Code.
       
       Wer heute die restaurierte US-Fassung von „Vertigo“ mit dem Kommentar des
       Produzenten sehen oder sich ein E-Book mit Hilfe von Blindensoftware
       vorlesen lassen will, kann das nicht. Die Rechte-Inhaber verhindern es mit
       Hilfe der Technik. Inzwischen dienen Code wie Gesetze in den USA vor allem
       den Partikularinteressen der Copyrightindustrien: Der Digital Millennium
       Copyright Act (DMCA) verbietet generell das Umgehen von Kopierschutz.
       Deshalb sagt Lessig: „Das Gesetz wurde benutzt, um ein extremes Konzept
       geistigen Eigentums durchzusetzen.“
       
       Die Folgen sind in den Entwicklungsländern am schlimmsten. Noch kann ein
       Wissenschaftler aus Simbabwe zumindest darauf hoffen, dass ein Kollege ihm
       die Kopie eines wichtigen Artikels zufaxt. Doch was geschieht, wenn
       wissenschaftliche Zeitschriften bald ausschließlich online vertrieben und
       dann gar per Digital-Rights-Management-Software verschlüsselt werden? Und
       was geschieht, wenn solche Schutzmechanismen weltweit mit ähnlichen
       Gesetzen wie in den Vereinigten Staaten geschützt werden?
       
       ## Diktatur der Reichen
       
       Die Entwicklungsländer können nicht selbst bestimmten, wann und in welcher
       Form sie Schutzrechte für geistiges Eigentum umsetzen. Mitglieder der World
       Trade Organization (WTO) müssen die so genannten trade-related aspects of
       intellectual-property rights (Trips) annehmen. Entwicklungsländer haben bis
       zum Jahr 2006 Zeit, die Anforderungen dieses Vertrags zu erfüllen. Die
       Trips schreiben zum Beispiel als unveränderbare Richtlinie vor, dass
       Computerprogramme, Schaltkreise, Medikamente und bestimmte
       Pflanzenvariationen geschützt werden. Außerdem muss derselbe Schutz und
       dieselbe Verfolgung von Verstößen für in- und ausländische Rechte-Inhaber
       gelten. Zwar ist die Ausführung überwiegend den nationalen Gesetzgebern
       überlassen, die aber stehen unter dem Druck der entwickelten Staaten. Als
       der Libanon beispielsweise 1997 wegen abstrus hoher Softwarepreise
       Zwangslizenzen für Programme in Bildungsinstitutionen einführen wollte,
       drohten die USA auf Betreiben großer Softwareunternehmen mit Sanktionen.
       Die Zwangslizenzen kamen nicht, die Preise blieben hoch.
       
       Eine mit dem DMCA vergleichbare Regulierung könnte dehalb durchaus auch in
       Entwicklungsländern durchgesetzt werden. Die Weltbank schreibt ganz offen
       in ihrem Bericht Global Economic Prospects and the Developing Countries
       2002: „Da die industrialisierten Staaten die Hauptprofiteure von geistigen
       Eigentumsrechten sind und hier große Herausforderungen in den
       Entwicklungsländern anstehen, ist es im Interesse der Ersteren, den ärmsten
       Staaten bei der Umsetzung von Trips zu helfen.“ Der Internationale
       Währungsfonds rechnet vor, dass die Vereinigten Staaten 1999 weltweit am
       meisten Geld durch Urhebertantiemen, Lizenz- und Patentgebühren verdienen:
       36,5 Milliarden Dollar. Dem stehen nur 13,5 Milliarden Dollar an solchen
       Zahlungen ins Ausland gegenüber.
       
       Die Wissenshandelsbilanzen der Entwicklungsländer dagegen sind defizitär.
       Ohnehin ist traditionelles Wissen bisher kaum je urheberrechtlich geschützt
       worden, und Regelungen wie die Trips machen es diesen Staaten schwer,
       eigene Ressourcen auf den neuen Wissensfeldern zu entwickeln. Die britische
       Regierungskommission zu geistigen Eigentumsrechten (IPR-Kommission)
       schreibt: „Letztendlich haben private Unternehmen ihren Inhabern gegenüber
       Verantwortung. Sie sind keine wohltätigen Organisationen und sie sind auch
       nicht dazu gedacht, welche zu sein.“
       
       ## Notwehr erlaubt
       
       Deshalb sei es unwahrscheinlich, dass viele Verleger wissenschaftlicher
       Zeitschriften dem Beispiel des British Medical Journal folgen, das Nutzer
       aus Entwicklungsländern kostenlos online zugreifen lässt. Eine Ausnahme ist
       auch das Massachusetts Institute of Technology, das seit Anfang dieses
       Monats Material zu Seminaren kostenlos online stellt. So hatte das Internet
       einst seine Karriere begonnen, doch der Bibliothekar Colin Darch, der in
       Äthiopien, Tansania, Mosambik, Simbabwe und Südafrika gearbeitet hat,
       bleibt pessimistisch: „Die Kommerzialisierung von Information ist eine
       düstere Aussicht für Bibliothekare und für Wissenschaftler, die an die
       volle Veröffentlichung als Grundlage wissenschaftlichen Arbeitens glauben.
       Es scheint, dass wir die elektronische Bibliothek der Zukunft nicht ohne
       Kreditkarte betreten können.“
       
       Auch die IPR-Kommission warnt die Entwicklungsländer davor, sich am Digital
       Millennium Copyright Act zu orientieren oder dem Urheberrechtsabkommen der
       World Intellectual Property Organization beizutreten: „Wo die Anbieter
       digitaler Informationen oder Software versuchen, den ‚fair use‘
       einzuschränken, sollten die Verträge als nichtig betrachtet werden. Wenn
       dieselben Einschränkungen technisch durchgesetzt werden, sollen Maßnahmen
       zum Umgehen des Schutzes nicht als illegal betrachtet werden.“
       
       Doch dem stehen die Interessen der Copyrightindustrie entgegen. Auch der
       streitbare Lawrence Lessig ist skeptisch: „Bisher habe ich verloren. Auf
       allen Ebenen verloren.“
       
       [1][kl@konrad-lischka.de]
       
       10 Oct 2002
       
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