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1 Satzung
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4 ## §1 — Name und Sitz
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6 (1) Der Verein führt den Namen "suckless.org e.V."
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8 (2) Der Verein hat seinen Sitz in München.
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10 ## §2 — Zweck
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12 (1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Freier Software. Freie Software im
13 Sinne dieser Satzung ist Software, die der Definition von Open-Source-Software
14 der "Open Source Initiative (OSI)" entspricht. Der Verein verfolgt keine
15 wirtschaftlichen Interessen.
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17 (2) Der Vereinszweck wird erzielt durch die eigene Entwicklung freier Software
18 und die Bereitstellung von Kommunikationsplattformen, sowie durch die
19 Ausrichtung von Vortrags-, Vorführungs- und Diskussionsveranstaltungen. Die
20 Ergebnisse der Vereinsarbeit stehen der Allgemeinheit offen.
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22 ## §3 — Mitgliedschaft
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24 Mitglieder des Vereins können alle volljährigen Personen werden, die einen
25 schriftlichen (auch per E-Mail) Aufnahmeantrag beim Vorstand des Vereins
26 gestellt haben. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, kann der Beitrittswillige
27 die Mitgliederversammlung berufen. Diese entscheidet endgültig über die
28 Mitgliedschaft.
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30 ## §4 — Ende der Mitgliedschaft
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32 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der
33 Austritt erfolgt durch schriftliche (auch per E-Mail) Erklärung gegenüber dem
34 Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer
35 Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
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37 ## §5 — Mitgliedsbeiträge
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39 Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags wird
40 in der Mitgliederversammlung bestimmt.
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42 ## §6 — Organe des Vereins
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44 Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.
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46 ## §7 — Vorstand
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48 (1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
49 Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und
50 außergerichtlich durch den 1. oder 2. oder 3. Vorsitzenden je allein vertreten.
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52 ## §8 — Amtsdauer und Beschlussfassung des Vorstandes
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54 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren,
55 vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch auch
56 nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt.
57 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom
58 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden oder 3. Vorsitzenden schriftlich,
59 telefonisch oder per E-Mail einberufen werden.
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61 ## §9 — Mitgliederversammlung
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63 Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
64 Sie beschließt vor allem über die Beiträge, die Entlastung und die Wahl des
65 Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine außerordentliche
66 Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder
67 einzuberufen. Die Einberufung zu Mitgliederversammlungen erfolgt durch den
68 Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich (auch per E-Mail) unter
69 Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Tagesordnung kann durch Mehrheitsbeschluss in
70 der Mitgliederversammlung in der Sitzung ergänzt oder geändert werden; dies
71 gilt nicht für Satzungsänderungen. Die Mitgliederversammlung fasst ihre
72 Beschlüsse mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Stimmenthaltungen und
73 ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
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75 ## §10 — Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane
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77 Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine
78 Niederschrift aufzunehmen, die vom 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden
79 oder dem 3. Vorsitzenden und einem von der Versammlung gewählten
80 Protokollführer zu unterzeichnen ist.
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82 ## §11 — Auflösung
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84 Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck und mit einer Frist
85 von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit
86 einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen
87 werden. Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation und die
88 Verwertung des verbleibenden Vermögens.
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90 Vorstehende Satzung wurde am 30. Oktober 2015 errichtet.
91 Sowie am 21. Dezember 2015 geändert.
92 Sowie am 01. September 2017 geändert.