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            1 Satzung
            2 =======
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            4 ## §1 — Name und Sitz
            5 
            6 (1) Der Verein führt den Namen "suckless.org e.V."
            7 
            8 (2) Der Verein hat seinen Sitz in München.
            9 
           10 ## §2 — Zweck
           11 
           12 (1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Freier Software. Freie Software im
           13 Sinne dieser Satzung ist Software, die der Definition von Open-Source-Software
           14 der "Open Source Initiative (OSI)" entspricht. Der Verein verfolgt keine
           15 wirtschaftlichen Interessen.
           16 
           17 (2) Der Vereinszweck wird erzielt durch die eigene Entwicklung freier Software
           18 und die Bereitstellung von Kommunikationsplattformen, sowie durch die
           19 Ausrichtung von Vortrags-, Vorführungs- und Diskussionsveranstaltungen. Die
           20 Ergebnisse der Vereinsarbeit stehen der Allgemeinheit offen.
           21 
           22 ## §3 — Mitgliedschaft
           23 
           24 Mitglieder des Vereins können alle volljährigen Personen werden, die einen
           25 schriftlichen (auch per E-Mail) Aufnahmeantrag beim Vorstand des Vereins
           26 gestellt haben. Lehnt der Vorstand die Aufnahme ab, kann der Beitrittswillige
           27 die Mitgliederversammlung berufen. Diese entscheidet endgültig über die
           28 Mitgliedschaft.
           29 
           30 ## §4 — Ende der Mitgliedschaft
           31 
           32 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der
           33 Austritt erfolgt durch schriftliche (auch per E-Mail) Erklärung gegenüber dem
           34 Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer
           35 Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
           36 
           37 ## §5 — Mitgliedsbeiträge
           38 
           39 Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags wird
           40 in der Mitgliederversammlung bestimmt.
           41 
           42 ## §6 — Organe des Vereins
           43 
           44 Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. 
           45 
           46 ## §7 — Vorstand
           47 
           48 (1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.
           49 Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und
           50 außergerichtlich durch den 1. oder 2. oder 3. Vorsitzenden je allein vertreten.
           51 
           52 ## §8 — Amtsdauer und Beschlussfassung des Vorstandes
           53 
           54 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren,
           55 vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Der Vorstand bleibt jedoch auch
           56 nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des neuen Vorstandes im Amt.
           57 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom 
           58 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden oder 3. Vorsitzenden schriftlich,
           59 telefonisch oder per E-Mail einberufen werden.
           60 
           61 ## §9 — Mitgliederversammlung
           62 
           63 Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
           64 Sie beschließt vor allem über die Beiträge, die Entlastung und die Wahl des
           65 Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine außerordentliche
           66 Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder
           67 einzuberufen. Die Einberufung zu Mitgliederversammlungen erfolgt durch den
           68 Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich (auch per E-Mail) unter
           69 Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Tagesordnung kann durch Mehrheitsbeschluss in
           70 der Mitgliederversammlung in der Sitzung ergänzt oder geändert werden; dies
           71 gilt nicht für Satzungsänderungen. Die Mitgliederversammlung fasst ihre
           72 Beschlüsse mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Stimmenthaltungen und
           73 ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
           74 
           75 ## §10 — Beurkundung der Beschlüsse der Vereinsorgane
           76 
           77 Über die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung ist eine
           78 Niederschrift aufzunehmen, die vom 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden
           79 oder dem 3. Vorsitzenden und einem von der Versammlung gewählten
           80 Protokollführer zu unterzeichnen ist.
           81 
           82 ## §11 — Auflösung
           83 
           84 Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck und mit einer Frist
           85 von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit
           86 einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen
           87 werden.  Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation und die
           88 Verwertung des verbleibenden Vermögens.
           89 
           90 Vorstehende Satzung wurde am 30. Oktober 2015 errichtet.
           91 Sowie am 21. Dezember 2015 geändert.
           92 Sowie am 01. September 2017 geändert.