E-1 Das Buch Levitikus Das Buch traegt in der griechischen und lateinischen Bibel den Namen Levitikus, weil es fast ganz aus Vorschriften fuer den Kult und fuer die Priester aus dem Stamm Levi besteht. Die Juden nennen es nach den Anfangsworten Wajjikri (Und er rief). Das ganze Buch gehoert der priesterlichen Ueberlieferungsschicht (P) an. Es enthaelt nur zwei kurze erzaehlende Abschnitte: ueber den Tod der Aaron-Soehne Nadab und Abihu (10,1-5) und ueber die Steinigung eines Gotteslaesterers (24,10- 15). Die Vorschriften dieses Buches werden so in die Geschichtsdarstellung des Pentateuch eingefuegt, dass sie als Anordnungen Gottes waehrend des Sinai-Aufenthalts erscheinen. E-2 Die Gliederung des Stoffes ist nicht leicht ueberschaubar. Lev 8 - 10 greift auf Ex 40 (Einsetzung der Priester aus dem Stamm Levi) zurueck. In Kap. 1 - 7 stehen Anweisungen fuer verschiedene Opfer; in Kap. 11 - 15 folgen Vorschriften ueber die kultische Reinheit; Kap. 16 ist das Ritual fuer den Versoehnungstag. In Kap. 17 - 26 folgt das sogenannte Heiligkeitsgesetz, eine Gesetzessammlung, die in ihrem Grundbestand alte Vorschriften ethischer und kultischer Art enthaelt und wie altorientalische Gesetzbuecher mit Segenszusagen und Fluchandrohungen schliesst. Ein Nachtrag (Kap. 27) regelt die Abloesung von Geluebden und Zehnten durch Geld. E-3 Dieser ganze Stoff wurde erst nach dem Babylonischen Exil in seine jetzige Gestalt gebracht; das Buch enthaelt aber vieles, was bereits lange in der Praxis der Priester und in der zur Unterweisung der Priester dienenden Tradition vorlag. Das alles wird unter die Autoritaet des Mose und des Bundesgesetzes vom Sinai gestellt und daher Mose in den Mund gelegt. E-4 Die fuer uns teilweise befremdlichen Riten und Vorschriften, die die sogenannte kultische Reinheit regeln und die "Heiligkeit" Israels garantieren sollen, erklaeren sich daraus, dass die altorientalischen Voelker keine scharfe Trennung zwischen Alltagsleben und Religion kannten. Dem heiligen, von aller Befleckung freien Gott duerfen nur Menschen dienen, die sich von ethischen Vergehen freihalten, aber auch die Regeln des Anstands und der Hygiene beachten. Sie muessen sich ausserdem von allem fernhalten, was an heidnische Braeuche erinnert; dazu gehoeren der Genuss von bei heidnischen Opfern geschlachteten Tieren und die meisten Trauerriten. Darum machen bestimmte Tiere und Speisen und alles, was mit dem Bereich des Todes zu tun hat, z. B. Leichen und Aas, "unrein". Wer sich gegen solche Reinheitsbestimmungen vergangen hat, und sei es nur unbeabsichtigt, muss sich bestimmten Reinigungsriten unterziehen und Schuld- oder Suendopfer darbringen, wenn er wieder am Gottesdienst teilnehmen will. E-5 Wenn auch diese Vorschriften durch das Neue Testament ueberholt sind, behaelt das Buch Levitikus seine Bedeutung fuer die Kenntnis des Judentums und fuer das Verstaendnis des Neuen Testaments. Durch die strenge Befolgung der levitischen Gesetze hat das Judentum bis heute seine Identitaet bewahrt und ist nicht im Voelkergemisch des Mittelmeerraums aufgegangen. 1:1 Die Opfervorschriften fuer das Volk: 1,1 - 5,26 Das Brandopfer: 1,1-17 Der Herr rief Mose, redete ihn vom Offenbarungszelt aus an und sprach: 1-17: Brandopfer sind Tieropfer, bei denen das ganze Tier auf dem Altar verbrannt wird, im Unterschied zu anderen Opfern, bei denen nur ein Teil verbrannt, der andere Teil aber den Priestern uebergeben oder von der Gemeinschaft, die das Opfer stiftet, beim Opfermahl verzehrt wird. 1:2 Rede zu den Israeliten, und sag zu ihnen: Wenn einer von euch dem Herrn von den Haustieren eine Opfergabe darbringt, koennt ihr das mit Rind und Kleinvieh tun. 1:3 Ist seine Opfergabe ein Brandopfer vom Rind, so bringe er ein maennliches Tier ohne Fehler dar; er soll es an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen, damit es vor dem Herrn Annahme findet. 1:4 Er lege seine Hand auf den Kopf des Opfertiers, damit es fuer ihn angenommen werde, um ihn zu entsuehnen. 1:5 Er soll dann den Stier vor dem Herrn schlachten, und die Soehne Aarons, die Priester, sollen das Blut darbringen. Sie sollen es ringsum an den Altar sprengen, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht. 1:6 Dann soll er das Opfer abhaeuten und es in Stuecke zerlegen. 1:7 Die Soehne Aarons, die Priester, sollen Feuer auf den Altar bringen und Holz darauf schichten. 1:8 Hierauf sollen die Soehne Aarons, die Priester, die Stuecke sowie den Kopf und das Fett auf das Holz ueber dem Altarfeuer legen. 1:9 Der Priester soll dann die Eingeweide und die Beine mit Wasser waschen und das Ganze auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Ein Brandopfer ist es, ein Feueropfer zum beruhigenden Duft fuer den Herrn. Feueropfer sind alle Opfer, bei denen die Opfergabe ganz oder teilweise verbrannt wird. - Zum "beruhigenden Duft" vgl. die Anmerkung zu Gen 8,21. 1:10 Ist seine Opfergabe ein Brandopfer vom Kleinvieh, von den Schafen oder Ziegen, dann soll er ein fehlerloses maennliches Tier bringen. 1:11 Er soll es an der Nordseite des Altars vor dem Herrn schlachten, und die Soehne Aarons, die Priester, sollen sein Blut ringsum an den Altar sprengen. 1:12 Dann soll der Priester es in Stuecke zerlegen und diese sowie den Kopf und das Fett auf das Holz ueber dem Altarfeuer legen. 1:13 Er soll dann die Eingeweide und die Beine mit Wasser waschen, und der Priester soll das Ganze darbringen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Ein Brandopfer ist es, ein Feueropfer zum beruhigenden Duft fuer den Herrn. 1:14 Ist seine Opfergabe fuer den Herrn ein Brandopfer vom Gefluegel, dann soll er eine Turteltaube oder eine junge Taube bringen. 1:15 Der Priester soll sie zum Altar bringen, ihren Kopf abtrennen und ihn auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; ihr Blut soll gegen die Altarwand ausgepresst werden. 1:16 Dann soll er ihren Kropf mit den Federn entfernen und ihn an der Ostseite des Altars auf den Platz der Fett-Asche werfen. 1:17 Darauf soll der Priester den Vogel an den Fluegeln einreissen, ohne ihn dabei zu teilen, und ihn auf dem Altar, auf dem Holz ueber dem Feuer, in Rauch aufgehen lassen. Ein Brandopfer ist es, ein Feueropfer zum beruhigenden Duft fuer den Herrn. 2:1 Das Speiseopfer: 2,1-16 Wenn jemand dem Herrn ein Speiseopfer darbringt, muss seine Opfergabe aus Feinmehl bestehen, auf das er Oel giessen und Weihrauch legen soll. 2:2 Er bringe es zu den Soehnen Aarons, den Priestern. Er nehme davon eine Handvoll, vom Feinmehl und vom Oel mit dem ganzen Weihrauch, und der Priester lasse sie auf dem Altar als Gedaechtnisanteil in Rauch aufgehen, als ein Feueropfer zum beruhigenden Duft fuer den Herrn. Gedaechtnisanteil: der Teil des Opfers, der Gott dazu bewegen soll, an den Opfernden zu denken. 2:3 Der Rest des Speiseopfers gehoert Aaron und seinen Soehnen als etwas Hochheiliges von den Feueropfern des Herrn. 2:4 Wenn du ein im Ofen gebackenes Speiseopfer darbringst, so soll es aus Feinmehl sein, ein mit Oel vermengter ungesaeuerter Kuchen und ein mit Oel bestrichener ungesaeuerter Brotfladen. 2:5 Ist deine Opfergabe eine auf einer Ofenplatte zubereitete Speise, so soll sie aus ungesaeuertem Feinmehl sein, das mit Oel vermengt ist. 2:6 Du sollst sie zerbroeckeln und Oel daruebergiessen. Ein Speiseopfer ist es. 2:7 Ist deine Opfergabe eine im Kochtopf zubereitete Speise, so soll sie aus Feinmehl mit Oel angemacht sein. 2:8 Du sollst die daraus zubereitete Speise zum Herrn bringen. Man soll sie dem Priester reichen, der sie an den Altar bringt. 2:9 Der Priester soll davon den Gedaechtnisanteil abheben und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer zum beruhigenden Duft fuer den Herrn. 2:10 Der Rest des Speiseopfers gehoert Aaron und seinen Soehnen als etwas Hochheiliges von den Feueropfern des Herrn. 2:11 Kein Speiseopfer, das ihr dem Herrn darbringt, darf mit Sauerteig angemacht sein; denn ihr duerft dem Herrn weder Sauerteig noch Honig als Feueropfer darbringen. 2:12 Ihr sollt sie dem Herrn als Erstlingsopfer darbringen, aber auf dem Altar sollen sie nicht zum beruhigenden Duft aufsteigen. 2:13 Jedes Speiseopfer sollst du salzen, und deinem Speiseopfer sollst du das Salz des Bundes deines Gottes nicht fehlen lassen; jede deiner Opfergaben sollst du mit Salz darbringen. Salz des Bundes: Salz gehoert zum Mahl und darum auch zum Opfer, das den Bund zwischen Gott und Volk bewusst macht (vgl. Num 18,19 und 2 Chr 13,5). 2:14 Wenn du dem Herrn ein Speiseopfer von den Erstlingsfruechten darbringst, sollst du geroestete reife Koerner und Gruetze aus frischen Koernern als Speiseopfer deiner Erstlingsfruechte darbringen. 2:15 Du sollst Oel darauf giessen und Weihrauch darauf geben. Ein Speiseopfer ist es. 2:16 Der Priester soll den Gedaechtnisanteil mit einem Teil der Gruetze und des Oels mit dem ganzen Weihrauch als ein Feueropfer fuer den Herrn in Rauch aufgehen lassen. 3:1 Das Heilsopfer: 3,1-17 Ist seine Opfergabe ein Heilsopfer und vom Rind, dann soll er ein maennliches oder ein weibliches fehlerloses Tier vor den Herrn bringen. 1-17: Bei Heilsopfern oder, wie manche uebersetzen, bei Fried- oder Bundesopfern, werden nur die besten Teile des geschlachteten Tiers auf dem Altar verbrannt, waehrend der Rest beim Opfermahl von den Teilnehmern der Feier verzehrt wird (vgl. die Anmerkung zu 1,1-17). 3:2 Er soll seine Hand auf den Kopf des Opfers legen und es am Eingang des Offenbarungszeltes schlachten. Dann sollen die Soehne Aarons, die Priester, das Blut ringsum an den Altar sprengen. 3:3 Er soll einen Teil dieses Opfers als Feueropfer fuer den Herrn darbringen, und zwar das Fett, das die Eingeweide bedeckt, das gesamte Fett ueber den Eingeweiden, 3:4 die beiden Nieren, das Fett ueber ihnen und das an den Lenden sowie die Fettmasse, die er von der Leber und den Nieren losloest. 3:5 Die Soehne Aarons sollen diesen Teil mit dem Brandopfer, das auf dem Holz ueber dem Feuer liegt, auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Es ist ein Feueropfer zum beruhigenden Duft fuer den Herrn. 3:6 Ist seine Opfergabe ein Heilsopfer fuer den Herrn vom Kleinvieh, dann soll er ein maennliches oder weibliches fehlerloses Tier darbringen. 3:7 Wenn er ein Schaf darbringt, soll er es vor den Herrn bringen. 3:8 Er soll seine Hand auf den Kopf des Opfers legen und es vor dem Offenbarungszelt schlachten; dann sollen die Soehne Aarons das Blut ringsum an den Altar sprengen. 3:9 Von diesem Heilsopfer soll er das Fett als Feueropfer fuer den Herrn darbringen: den ganzen Fettschwanz, den er nahe an den Schwanzwirbelknochen abloesen soll, das Fett, das die Eingeweide bedeckt, das gesamte Fett ueber den Eingeweiden, 3:10 die beiden Nieren, das Fett ueber ihnen und das an den Lenden sowie die Fettmasse, die er von der Leber und den Nieren losloest. 3:11 Der Priester lasse diese Teile auf dem Altar in Rauch aufgehen. Das soll eine Feueropferspeise fuer den Herrn sein. 3:12 Wenn er eine Ziege darbringt, soll er sie vor den Herrn bringen. 3:13 Er soll seine Hand auf ihren Kopf legen und sie vor dem Offenbarungszelt schlachten; dann sollen die Soehne Aarons ihr Blut ringsum an den Altar sprengen. 3:14 Von ihr soll er als Feueropfer fuer den Herrn darbringen: das Fett, das die Eingeweide bedeckt, das gesamte Fett ueber den Eingeweiden, 3:15 die beiden Nieren, das Fett ueber ihnen und das an den Lenden sowie die Fettmasse, die er von der Leber und den Nieren losloest. 3:16 Der Priester lasse diese Teile auf dem Altar in Rauch aufgehen. Sie sind eine Feueropferspeise zum beruhigenden Duft fuer den Herrn. Das ganze Fett gehoert dem Herrn. 3:17 Als feste Regel gelte bei euch von Generation zu Generation an allen euren Wohnstaetten: Ihr duerft weder Fett noch Blut geniessen. 4:1 Das Suendopfer eines Priesters: 4,1-12 Der Herr sprach zu Mose: 1-5,26: Der Unterschied zwischen Suendopfern und Schuldopfern ist nur schwer festzustellen. Bei beiden Opferarten geht es um Suehne fuer absichtliche und unabsichtliche Uebertretungen von zumeist kultischen Vorschriften. Dabei spielt das Blut eine wichtige Rolle. Es wird an den Altar und andere Teile des Heiligtums gesprengt oder gestrichen. Zur Bedeutung des Blutes beim Opfer vgl. 17,11. 4:2 Sag zu den Israeliten: Wenn einer ohne Vorsatz gegen eines der Gebote des Herrn suendigt und etwas Verbotenes tut, 4:3 dann soll er, wenn es ein gesalbter Priester ist, der suendigt und dadurch Schuld auf das Volk laedt, dem Herrn fuer die von ihm begangene Suende einen fehlerlosen Jungstier als Suendopfer darbringen. 4:4 Er soll diesen Jungstier zum Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn bringen, ihm die Hand auf den Kopf legen und ihn vor dem Herrn schlachten. 4:5 Dann soll der gesalbte Priester etwas vom Blut dieses Stiers nehmen, es in das Offenbarungszelt bringen, 4:6 seinen Finger in das Blut tauchen und es vor dem Herrn siebenmal gegen den Vorhang des Heiligtums spritzen. 4:7 Darauf soll der Priester etwas vom Blut auf die Hoerner des Rauchopferaltars tun, der vor dem Herrn im Offenbarungszelt steht, und dann soll er das ganze Blut des Stiers am Sockel des Brandopferaltars ausgiessen, der sich am Eingang des Offenbarungszeltes befindet. Die Hoerner des Altars sind hornfoermige Aufbauten an den vier Ecken, die wahrscheinlich die Macht Gottes versinnbilden (vgl. die Anmerkung zu Ex 32,1-35). 4:8 Dann soll er das ganze Fett des Suendopferstieres abheben, und zwar das Fett, das die Eingeweide bedeckt, das gesamte Fett ueber den Eingeweiden, 4:9 die beiden Nieren, das Fett ueber ihnen und das an den Lenden sowie die Fettmasse, die er von der Leber und den Nieren losloest - 4:10 genau so, wie es beim Stier des Heilsopfers geschieht -, und der Priester lasse diese Teile auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen. 4:11 Das Fell des Stiers aber, sein ganzes Fleisch mit dem Kopf, den Beinen, den Eingeweiden und dem Mageninhalt, 4:12 also den ganzen Stier, soll er aus dem Lager hinaus an einen reinen Ort, naemlich den Abfallplatz der Fett-Asche, schaffen und ihn auf einem Holzfeuer verbrennen; auf dem Abfallplatz der Fett-Asche soll es verbrannt werden. 4:13 Das Suendopfer der Gemeinde: 4,13-21 Wenn die ganze Gemeinde Israels ohne Vorsatz gesuendigt und etwas vom Herrn Verbotenes getan hat, ohne es bemerkt zu haben, und dadurch schuldig wurde, 4:14 dann soll die Gemeinde fuer die Verfehlung, sobald sie bekannt wird, einen Jungstier als Suendopfer darbringen und ihn vor das Offenbarungszelt bringen. 4:15 Die Aeltesten der Gemeinde sollen ihre Haende vor dem Herrn auf den Kopf des Stiers legen, und man soll ihn vor dem Herrn schlachten. 4:16 Dann soll der gesalbte Priester etwas vom Blut des Stiers in das Offenbarungszelt tragen, 4:17 seinen Finger in das Blut tauchen und es siebenmal gegen den Vorhang vor dem Herrn spritzen. 4:18 Darauf soll er ein wenig von dem Blut auf die Hoerner des Altars tun, der vor dem Herrn im Offenbarungszelt steht, und dann soll er das ganze Blut am Sockel des Brandopferaltars ausgiessen, der sich am Eingang des Offenbarungszeltes befindet. 4:19 Dann soll er das ganze Fett des Tieres abheben und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. 4:20 Er soll mit dem Stier tun, was auch mit dem Suendopferstier gemacht wird; so soll er es mit ihm machen. Dann soll er die Gemeinde entsuehnen, und es wird ihnen vergeben werden. 4:21 Er soll den Stier aus dem Lager hinausbringen und ihn verbrennen, wie er den ersten Stier verbrannt hat. Das ist das Suendopfer fuer die Gemeinde. 4:22 Das Suendopfer eines Sippenhauptes: 4,22-26 Angenommen, ein Sippenhaupt suendigt, tut ohne Vorsatz etwas, was der Herr, sein Gott, verboten hat, und wird dadurch schuldig, 4:23 oder man teilt ihm eine Verfehlung mit, die er begangen hat, so soll er als seine Opfergabe einen fehlerlosen Ziegenbock bringen. 4:24 Er soll die Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn dort schlachten, wo man das Brandopfer vor dem Herrn schlachtet. Ein Suendopfer ist es. 4:25 Der Priester soll mit seinem Finger etwas vom Blut des Suendopfers auf die Hoerner des Brandopferaltars tun, dann das Blut am Sockel des Brandopferaltars ausgiessen 4:26 und das ganze Fett, wie das Fett des Heilsopfers, auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. So entsuehnt der Priester den Betreffenden und loest ihn von seiner Suende; dann wird ihm vergeben werden. 4:27 Das Suendopfer eines gewoehnlichen Israeliten: 4,27-35 Wenn jemand aus dem Volk ohne Vorsatz suendigt und schuldig wird, weil er etwas vom Herrn Verbotenes getan hat, 4:28 oder man teilt ihm eine Verfehlung mit, die er begangen hat, so bringe er als seine Opfergabe fuer seine Suende, die er begangen hat, eine fehlerlose Ziege. 4:29 Er soll die Hand auf den Kopf des Suendopfers legen und es dort schlachten, wo man das Brandopfer schlachtet. 4:30 Der Priester soll mit seinem Finger etwas vom Blut auf die Hoerner des Brandopferaltars tun und dann das ganze Blut am Sockel des Altars ausgiessen. 4:31 Er soll das ganze Fett abloesen, wie man das Fett eines Heilsopfers abloest, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als beruhigenden Duft fuer den Herrn und so diesen Mann entsuehnen; dann wird ihm vergeben werden. 4:32 Will er aber zum Suendopfer ein Schaf als Opfergabe bringen, soll er ein fehlerloses weibliches Tier bringen. 4:33 Er soll die Hand auf den Kopf des Suendopfers legen und es dort schlachten, wo man das Brandopfer schlachtet. 4:34 Der Priester soll mit seinem Finger etwas vom Blut dieses Opfers nehmen, auf die Hoerner des Brandopferaltars tun und das ganze Blut am Sockel des Altars ausgiessen. 4:35 Das ganze Fett soll er abloesen, wie man das Fett des Schafes eines Heilsopfers abloest. Der Priester soll die Fetteile mit dem Feueropfer des Herrn auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen und ihn so entsuehnen, um ihn von seiner Suende zu loesen, die er begangen hat; dann wird ihm vergeben werden. 5:1 Die Schuld- und Suendopfer fuer einzelne Vergehen: 5,1-13 Angenommen, jemand suendigt in einem der folgenden Faelle: er hat eine laute Verfluchung gehoert, ist Zeuge, da er es gesehen oder darum gewusst hat, aber er zeigt es nicht an und laedt damit Schuld auf sich; Wie noch heute bei den Beduinen, so hat man in Israel dem Fluch die Kraft zugeschrieben, das angedeutete Unheil auch wirklich herbeizufuehren. Ein Fluch ist ueblich und erlaubt, wenn jemand etwas verloren hat und den Finder vor Fundunterschlagung oder den Hehler vor Annahme oder Kauf des Gegenstands warnen will. Der unredliche Finder oder der Hehler wuerde Unheil auf sich bringen. 5:2 oder jemand beruehrt eine unreine Sache, das Aas eines unreinen wilden Tieres oder eines unreinen Haustiers oder eines unreinen Kriechtiers, und es blieb ihm verborgen, aber er merkt es dann und wird unrein und schuldig; aber er merkt es dann: sinngemaess ergaenzt (vgl. V. 3). 5:3 oder er beruehrt etwas Unreines von einem Menschen, dessen Beruehrung unrein macht, und bemerkt es nicht, aber er erfaehrt es spaeter und wird schuldig; 5:4 oder jemand schwoert unbesonnen, ob zum Schaden oder zum Nutzen, wie eben der Mensch bisweilen unbesonnen schwoert, aber er merkt es gar nicht, doch dann erfaehrt er es und wird schuldig durch so etwas - 5:5 wenn also jemand in einem dieser Faelle schuldig wird, so soll er gestehen, wodurch er sich verfehlt hat. 5:6 Als Schuldopfer fuer seine begangene Verfehlung soll er dann ein weibliches Stueck Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, vor den Herrn als Suendopfer bringen, und der Priester soll ihn entsuehnen und so von seiner Verfehlung loesen. 5:7 Wenn seine Mittel fuer ein Schaf nicht ausreichen, soll er als Schuldopfer fuer seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben vor den Herrn bringen, die eine als Suend- und die andere als Brandopfer. 5:8 Er soll sie zum Priester bringen, und dieser soll zuerst die eine fuer das Suendopfer darbringen. Er soll ihren Kopf vom Genick trennen, aber nicht ganz abreissen; 5:9 er soll etwas vom Blut des Suendopfers gegen die Altarwand spritzen und das uebrige Blut am Sockel des Altars auspressen. Ein Suendopfer ist das. 5:10 Die zweite Taube soll er, wie vorgeschrieben, als Brandopfer darbringen. Der Priester soll ihn entsuehnen und von der Suende, die er begangen hat, loesen; dann wird ihm vergeben werden. 5:11 Falls seine Mittel fuer zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht ausreichen, soll er als Opfergabe fuer seine Verfehlung ein Zehntel Efa Feinmehl darbringen, aber weder Oel noch Weihrauch darauftun, denn es ist ein Suendopfer. 5:12 Er bringe es dem Priester, der davon eine Handvoll nimmt und als Gedaechtnisanteil auf dem Altar mit den Feueropfern des Herrn in Rauch aufgehen laesst. Ein Suendopfer ist das. 5:13 Der Priester soll ihn so fuer die von ihm in einem dieser Faelle begangene Verfehlung entsuehnen, und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester gehoert das gleiche wie beim Speiseopfer. 5:14 Das Schuldopfer fuer sakrale Vergehen: 5,14-19 Der Herr sprach zu Mose: 5:15 Wenn jemand sich verfehlt und sich ohne Vorsatz an Dingen vergeht, die dem Herrn heilig sind, soll er als Schuldopfer fuer den Herrn von seiner Herde einen fehlerlosen Widder bringen, der in Silberschekel nach dem Schekelgewicht des Heiligtums zu schaetzen ist. 5:16 Wenn er sich am Heiligen verfehlt hat, soll er Ersatz leisten und noch ein Fuenftel des Wertes hinzufuegen. Er soll es dem Priester geben, und dieser soll ihn mit dem Schuldopferwidder entsuehnen; dann wird ihm vergeben werden. 5:17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was der Herr verboten hat, es nicht bemerkt, aber dann schuldig wird, soll er die Folgen seiner Schuld tragen. 5:18 Er soll als Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem ueblichen Schaetzwert zum Priester bringen, und dieser soll ihn fuer seine unabsichtliche Verfehlung, die er ohne Vorsatz begangen hat, entsuehnen; dann wird ihm vergeben werden. 5:19 Ein Schuldopfer ist das; der Betreffende hat sich tatsaechlich vor dem Herrn schuldig gemacht. 5:20 Das Schuldopfer fuer unsoziales Verhalten: 5,20-26 Der Herr sprach zu Mose: 5:21 Wenn jemand suendigt und eine Veruntreuung gegen den Herrn begeht, indem er einen aus seinem Volk ueber anvertrautes oder hinterlegtes oder geraubtes Gut taeuscht oder ihn uebervorteilt (21-26) Ex 22,6-14 5:22 oder verlorenes Gut findet und es leugnet oder einen Meineid leistet hinsichtlich irgendeiner Suende, die ein Mensch begehen kann, 5:23 wenn er also auf solche Weise suendigt und schuldig wird, muss er das, was er geraubt oder durch Uebervorteilung gewonnen hat oder was ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurueckgeben, 5:24 oder er muss den Schaden, den er durch den Meineid angerichtet hat, wiedergutmachen; am Tag seines Schuldopfers erstatte er dem Geschaedigten den um ein Fuenftel vermehrten Wert. 5:25 Er soll einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem ueblichen Schaetzwert als sein Schuldopfer vor den Herrn zum Priester bringen, 5:26 und dieser soll ihn vor dem Herrn entsuehnen; dann wird ihm jede Tat vergeben werden, durch die er sich schuldig gemacht hat. 6:1 Die Opfervorschriften fuer die Priester: 6,1 - 7,38 Das Brandopfer: 6,1-6 Der Herr sprach zu Mose: 6:2 Trag Aaron und seinen Soehnen auf: Fuer das Brandopfer gilt folgendes Gesetz: Das Brandopfer soll die ganze Nacht bis zum Morgen auf der Feuerstelle des Altars bleiben, und das Altarfeuer soll darauf brennen. 6:3 Der Priester soll sein Leinengewand anlegen und seinen Koerper mit einem leinenen Beinkleid bedecken. Dann soll er die Fett-Asche nehmen, zu der das Brandopfer auf dem Altar vom Feuer verzehrt wurde, und sie neben den Altar schuetten. Ex 28,42f 6:4 Dann soll er seine Kleider ablegen, andere anziehen und die Fett-Asche aus dem Lager hinaus an einen reinen Platz schaffen. 6:5 Das Feuer soll auf dem Altar brennen bleiben, es darf nicht erloeschen, und der Priester soll jeden Morgen Holz nachlegen. Er lege darauf das Brandopfer und lasse auf ihm die Fetteile des Heilsopfers in Rauch aufgehen. 6:6 Ein staendiges Feuer soll auf dem Altar brennen; es darf nicht verloeschen. 6:7 Das Speiseopfer: 6,7-11 Fuer das Speiseopfer gilt folgendes Gesetz: Einer der Soehne Aarons bringt es vor den Herrn zur Vorderseite des Altars, (7-11) 2,1-13 6:8 hebt von ihm eine Handvoll Feinmehl, zusammen mit dem Oel und dem ganzen darauf befindlichen Weihrauch ab und laesst es als Gedaechtnisanteil fuer den Herrn auf dem Altar zum beruhigenden Duft in Rauch aufgehen. 6:9 Das uebrige sollen Aaron und seine Soehne als ungesaeuertes Brot an einem heiligen Ort, im Vorhof des Offenbarungszeltes, essen. 6:10 Man soll den Anteil an meinen Feueropfern, den ich ihnen gebe, nicht gesaeuert backen. Es ist etwas Hochheiliges wie das Suend- und das Schuldopfer. 6:11 Jede maennliche Person unter den Soehnen Aarons darf von diesem Anteil an den Feueropfern des Herrn essen. Das gelte bei euch als feste Regel von Generation zu Generation. Alles, was damit in Beruehrung kommt, wird heilig. 6:12 Das Opfer bei der Priesterweihe: 6,12-16 Der Herr sprach zu Mose: 6:13 Das ist die Opfergabe, die Aaron und seine Soehne am Tag ihrer Salbung dem Herrn darbringen sollen: ein Zehntel Efa Feinmehl als dauerndes Speiseopfer, die Haelfte am Morgen und die Haelfte am Abend. 6:14 Dieses Speiseopfer soll, mit Oel eingeruehrt, auf einer Ofenplatte zubereitet werden; du sollst es in mehrere Stuecke zerbroeckeln und als beruhigenden Duft fuer den Herrn darbringen. 6:15 Der Priester, der an Aarons Stelle aus dem Kreis seiner Soehne gesalbt ist, soll es zubereiten. Als feste Regel gelte: Das Speiseopfer soll fuer den Herrn ganz in Rauch aufgehen; 6:16 jedes Speiseopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein; man darf es nicht essen. 6:17 Das Suendopfer: 6,17-23 Der Herr sprach zu Mose: (17-23) 4,1-35 6:18 Sag zu Aaron und seinen Soehnen: Fuer das Suendopfer gilt folgendes Gesetz: Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll das Suendopfer vor dem Herrn geschlachtet werden. Es ist etwas Hochheiliges. 6:19 Der Priester, der dieses Opfer darbringt, soll es essen; an einem heiligen Ort, im Vorhof des Offenbarungszeltes, muss es gegessen werden. 6:20 Alles, was mit dem Fleisch in Beruehrung kommt, wird heilig, und wenn vom Blut etwas auf die Gewaender spritzt, soll die Stelle an einem heiligen Ort gewaschen werden. 6:21 Das Tongefaess, in dem das Fleisch gekocht wird, soll zerbrochen werden, und wenn es in einem Bronzegefaess gekocht wird, muss dieses gescheuert und mit Wasser abgespuelt werden. 6:22 Jede maennliche Person unter den Priestern darf davon essen; es ist etwas Hochheiliges. 6:23 Aber man darf kein Suendopfer essen, dessen Blut man in das Offenbarungszelt gebracht hat, um im Heiligtum die Suehne zu vollziehen; es muss im Feuer verbrannt werden. 7:1 Das Schuldopfer: 7,1-10 Fuer das Schuldopfer gilt folgendes Gesetz: Es ist etwas Hochheiliges. (1-10) 5,1-26 7:2 Dort, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man das Schuldopfer schlachten, und der Priester soll das Blut ringsum an den Altar sprengen. 7:3 Dann soll er das ganze Fett davon darbringen: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt, 7:4 die beiden Nieren, das Fett ueber ihnen und das an den Lenden sowie die Fettmasse, die er von der Leber und den Nieren losloest. 7:5 Der Priester lasse das alles auf dem Altar als Feueropfer fuer den Herrn in Rauch aufgehen; es ist ein Schuldopfer. 7:6 Jede maennliche Person unter den Priestern darf davon essen; man soll es an einem heiligen Ort essen. Es ist etwas Hochheiliges. 7:7 Fuer das Schuldopfer gilt dasselbe Gesetz wie fuer das Suendopfer. Es gehoert dem Priester, der damit die Suehne vollzieht. 7:8 Das Fell des Opfertieres, das einer als ein Brandopfer zum Priester bringt, gehoert dem Priester, der es darbringt. 7:9 Jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in einem Kochtopf oder auf einer Ofenplatte zubereitet wurde, gehoert dem Priester, der es darbringt. 7:10 Jedes mit Oel vermengte und jedes trockene Speiseopfer gehoert allen Soehnen Aarons ohne Unterschied. 7:11 Das Heilsopfer: 7,11-21 Fuer das Heilsopfer, das man fuer den Herrn darbringt, gilt folgendes Gesetz: (11-21) 3,1-17 7:12 Wenn man es als Dankopfer darbringt, soll man zu diesem Dankschlachtopfer ungesaeuerten, mit Oel vermengten Kuchen hinzutun und ungesaeuerte, mit Oel bestrichene Brotfladen sowie Kuchen aus Feinmehl, das mit Oel vermengt und eingeruehrt ist. 7:13 Dazu soll man auch Gebaeck aus gesaeuertem Brot geben und das alles zusammen mit dem Heilsopfer als Dankopfer darbringen. 7:14 Einen Teil von jeder Opfergabe soll man mit dem Erhebungsritus dem Herrn darbringen; es gehoert dem Priester, der das Blut des Heilsopfers sprengt. Der Erhebungsritus ist ein ritueller Akt, bei dem der Priester die Opfergabe mit beiden Haenden hochhebt zum Zeichen dafuer, dass er sie Gott anbietet. 7:15 Das Opferfleisch des Schlachtdankopfers soll am Tag der Darbringung gegessen werden; nichts davon darf bis zum naechsten Morgen liegenbleiben. 7:16 Wenn es sich um ein Geluebde oder um ein freiwilliges Opfer handelt, darf das Fleisch am Tag der Darbringung und am folgenden Tag gegessen werden; was uebrigbleibt, darf gegessen werden; 7:17 was aber vom Fleisch des Schlachtopfers dann noch uebrigbleibt, soll am dritten Tag verbrannt werden. 7:18 Wenn man vom Fleisch des Heilsopfers am dritten Tag isst, findet der Darbringende keine Annahme. Es wird ihm nicht angerechnet und ist untauglich, und die Person, die davon isst, muss die Folgen ihrer Schuld tragen. 7:19 Fleisch, das mit irgend etwas Unreinem in Beruehrung kommt, darf man nicht essen; man soll es im Feuer verbrennen. Jeder Reine darf Opferfleisch essen; 7:20 wenn aber jemand im Zustand der Unreinheit vom Fleisch des Heilsopfers isst, das dem Herrn gehoert, soll er aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden. 7:21 Wenn jemand mit irgend etwas Unreinem in Beruehrung kommt, sei es mit etwas Unreinem von einem Menschen oder einem unreinen Tier oder irgendeiner unreinen, abscheulichen Sache, und dann vom Fleisch eines Heilsopfers isst, das fuer den Herrn geopfert wird, soll er aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden. 7:22 Das Verbot von Fett- und Blutgenuss: 7,22-27 Der Herr sprach zu Mose: 7:23 Sag zu den Israeliten: Von Rind, Schaf oder Ziege duerft ihr keinerlei Fett essen. 7:24 Das Fett eines verendeten oder zerrissenen Tieres kann zu jedem Zweck verwendet werden, doch essen duerft ihr es auf keinen Fall. Ex 22,30 7:25 Jeder, der dennoch das Fett eines Tieres isst, das man als Feueropfer fuer den Herrn darbringt, soll aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden. 7:26 Wo immer ihr wohnt, duerft ihr kein Blut geniessen, weder von Voegeln, noch vom Vieh. Gen 9,4 7:27 Wer Blut geniesst, soll aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden. 7:28 Die Feueropfer: 7,28-38 Der Herr sprach zu Mose: 7:29 Sag zu den Israeliten: Wer ein Tier als Heilsopfer fuer den Herrn darbringen will, soll davon als Opfergabe fuer den Herrn folgendes herbeibringen: 7:30 Mit seinen Haenden bringe er als Feueropfer fuer den Herrn das Fett des Bruststueckes; er soll dieses Fett und die Brust bringen, die er vor dem Herrn hin- und herschwingen und so darbringen soll. 7:31 Der Priester lasse das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen, die Brust aber gehoert Aaron und seinen Soehnen. 7:32 Fuer den Erhebungsritus gebt von euren Heilsopfern die rechte Schenkelkeule dem Priester! 7:33 Diese rechte Schenkelkeule soll jenem der Soehne Aarons als Anteil gehoeren, der das Blut und das Fett des Heilsopfers darbringt. 7:34 Ich nehme naemlich von den Heilsopfern der Israeliten die Brust fuer den Darbringungsritus und die Schenkelkeule fuer den Erhebungsritus und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Soehnen als ein dauerndes Anrecht, das die Israeliten ihnen gewaehren muessen. 7:35 Das also ist der Anteil Aarons und seiner Soehne an den Feueropfern des Herrn an dem Tag, an dem er sie dem Herrn als Priester darbringt. 7:36 Das hat der Herr ihnen zu geben befohlen an dem Tag, an dem er sie unter den Israeliten salbte. Das gelte fuer sie als feste Regel von Generation zu Generation. 7:37 Das ist das Gesetz fuer Brandopfer, Speiseopfer, Suendopfer, Schuldopfer, Priestereinsetzungsopfer und Heilsopfer. 7:38 So hat es der Herr dem Mose auf dem Sinai an dem Tag aufgetragen, an dem er die Israeliten verpflichtete, ihre Gaben dem Herrn in der Wueste Sinai darzubringen. 8:1 Die Priestergesetze: 8,1 - 10,20 Die Priesterweihe: 8,1-36 Der Herr sprach zu Mose: (1-36) Ex 29,1-37 1-10,20: Dass nur Angehoerige des Stammes Levi opfern, hat sich erst in der Koenigszeit durchgesetzt. Aus Ri 17f erfahren wir zwar, dass Leviten als Priester bevorzugt wurden; aus den Samuelerzaehlungen und aus den Nachrichten ueber die Ueberfuehrung der Bundeslade (2 Sam 6,17f) und ueber die Tempelweihe (1 Koen 8,62f) ersehen wir aber, dass der Nichtlevit Samuel und die Koenige David und Salomo Opfer dargebracht haben. Nach 2 Sam 8,18 und 20,26 hat David seine Soehne und andere Nichtleviten als Priester eingesetzt. Die herausragende Stellung und die Weihe des Hohenpriesters oder einer hohepriesterlichen Dynastie ist fuer die Koenigszeit noch nicht nachweisbar, sondern erst in der nachexilischen Zeit zu belegen. 8:2 Nimm Aaron und seine Soehne, die Gewaender, das Salboel, den Stier fuer das Suendopfer, die beiden Widder und den Korb mit den ungesaeuerten Broten! 8:3 Dann ruf die ganze Gemeinde am Eingang des Offenbarungszeltes zusammen! 8:4 Mose tat, was ihm der Herr befohlen hatte, und die Gemeinde versammelte sich am Eingang des Offenbarungszeltes. 8:5 Mose sagte zur Gemeinde: Der Herr hat angeordnet, das Folgende zu tun. 8:6 Mose liess Aaron und seine Soehne naehertreten und wusch sie mit Wasser. 8:7 Er legte ihm das Gewand an, guertete ihn mit dem Guertel, bekleidete ihn mit dem Obergewand und legte ihm das Efod an. Dann band er ihm die Schaerpe um, an der er das Efod befestigte. Ex 28,4-43 8:8 Er uebergab ihm die Lostasche, in die er die Lose Urim und Tummim steckte. 8:9 Dann setzte er ihm den Turban auf und befestigte an der Vorderseite des Turbans die goldene Rosette, das heilige Diadem, wie der Herr dem Mose vorgeschrieben hatte. 8:10 Darauf nahm Mose das Salboel und salbte die Wohnstaette und alles, was darin war, um sie zu weihen. Zur Wohnstaette vgl. die Anmerkung zu Ex 25,9. 8:11 Mit dem Oel spritzte er siebenmal gegen den Altar, salbte ihn und alle seine Geraete, das Becken und sein Gestell, um sie zu weihen. 8:12 Vom Salboel goss er etwas auf das Haupt Aarons und salbte ihn, um ihn zu weihen. 8:13 Dann liess Mose die Soehne Aarons naehertreten, bekleidete sie mit Gewaendern und legte ihnen den Guertel an; er setzte ihnen den Kopfbund auf, wie es der Herr dem Mose befohlen hatte. 8:14 Dann liess er den Suendopferstier heranbringen. Auf seinen Kopf legten Aaron und seine Soehne ihre Haende, 8:15 und Mose schlachtete ihn. Dann nahm Mose das Blut und tat etwas davon mit seinem Finger ringsum auf die Hoerner des Altars, um ihn zu entsuendigen. Nachher goss er das Blut am Sockel des Altars aus und weihte ihn; so entsuehnte er ihn. 8:16 Danach nahm er das ganze Fett, das die Eingeweide bedeckt, die Fettmasse ueber der Leber, die beiden Nieren und ihr Fett und liess diese Stuecke auf dem Altar in Rauch aufgehen. 8:17 Was vom Stier noch uebrig war, sein Fell und Fleisch sowie seinen Mageninhalt verbrannte er ausserhalb des Lagers, wie es der Herr dem Mose befohlen hatte. 8:18 Dann liess er den Widder fuer das Brandopfer herbeibringen. Aaron und seine Soehne legten ihre Haende auf den Kopf des Widders, 8:19 und Mose schlachtete ihn. Er sprengte das Blut ringsum gegen den Altar. 8:20 Dann zerteilte er den Widder und liess den Kopf, die Teile und das Fett in Rauch aufgehen. 8:21 Er wusch die Eingeweide und die Beine mit Wasser und liess den ganzen Widder auf dem Altar in Rauch aufgehen. Es war ein Brandopfer zum beruhigenden Duft, ein Feueropfer fuer den Herrn, wie es der Herr dem Mose befohlen hatte. 8:22 Dann liess er den zweiten Widder, den Widder fuer das Opfer der Priestereinsetzung, herbeibringen. Aaron und seine Soehne legten ihre Haende auf den Kopf des Widders, 8:23 und Mose schlachtete ihn. Er nahm etwas Blut und tat es auf das rechte Ohrlaeppchen Aarons, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses. 8:24 Dann liess er die Soehne Aarons naehertreten und tat etwas Blut auf ihr rechtes Ohrlaeppchen, auf den Daumen ihrer rechten Hand und auf die grosse Zehe ihres rechten Fusses. Danach goss Mose das Blut ringsum an den Altar. 8:25 Er nahm auch das Fett, den Fettschwanz, das ganze Fett, das sich ueber den Eingeweiden befindet, die Fettmasse ueber der Leber, die beiden Nieren und ihr Fett und die rechte Schenkelkeule. 8:26 Aus dem Korb mit den ungesaeuerten Broten, der vor dem Herrn stand, nahm er einen ungesaeuerten Kuchen, einen Oelbrotkuchen und einen Brotfladen, die er auf die Fettstuecke und die rechte Schenkelkeule legte. 8:27 Das alles gab er in die Haende Aarons und seiner Soehne und liess sie es vor dem Herrn hin- und herschwingen und so darbringen. 8:28 Dann nahm es Mose wieder aus ihren Haenden und liess es auf dem Altar mit dem Brandopfer in Rauch aufgehen. Das war das Opfer der Priestereinsetzung zum beruhigenden Duft, ein Feueropfer fuer den Herrn. 8:29 Mose nahm auch das Bruststueck und vollzog mit ihm vor dem Herrn den Darbringungsritus. Dieser Teil des Einsetzungswidders gehoerte Mose als Anteil, wie es der Herr dem Mose befohlen hatte. 8:30 Danach nahm Mose etwas Salboel und etwas Blut, das auf dem Altar war, und spritzte es auf Aaron und dessen Gewaender sowie auf seine Soehne und deren Gewaender. So weihte er Aaron und dessen Gewaender sowie seine Soehne und deren Gewaender. 8:31 Mose sagte zu Aaron und seinen Soehnen: Kocht das Fleisch am Eingang des Offenbarungszeltes! Ihr sollt es dort essen, ebenso wie das Brot aus dem Einsetzungskorb, wie ich es angeordnet habe mit den Worten: Aaron und seine Soehne sollen es essen. Ex 29,31-34 8:32 Was vom Fleisch und vom Brot uebrigbleibt, sollt ihr verbrennen. 8:33 Sieben Tage lang sollt ihr den Eingang des Offenbarungszeltes nicht verlassen, bis die Zeit eurer Einsetzung um ist; denn sieben Tage dauert eure Einsetzung. 8:34 Wie man es am heutigen Tag getan hat, so hat der Herr angeordnet, soll man es auch weiter tun, um euch zu entsuehnen. 8:35 Sieben Tage lang, Tag und Nacht, sollt ihr am Eingang des Offenbarungszeltes bleiben und auf die Anordnungen des Herrn achten; dann werdet ihr nicht sterben. Denn so ist es mir befohlen worden. 8:36 Aaron und seine Soehne taten alles, was der Herr durch Mose angeordnet hatte. 9:1 Das Weiheopfer des Hohenpriesters: 9,1-24 Am achten Tag rief Mose Aaron, seine Soehne und die Aeltesten Israels zusammen 9:2 und sagte zu Aaron: Nimm ein Kalb, ein junges Rind, fuer ein Suendopfer und einen Widder fuer ein Brandopfer, fehlerlose Tiere, und bring sie her vor den Herrn! 9:3 Dann sollst du zu den Israeliten sagen: Nehmt einen Ziegenbock fuer ein Suendopfer, ferner ein Kalb und ein Schaf, einjaehrige und fehlerlose Tiere, fuer ein Brandopfer, 9:4 ein Rind und einen Widder fuer ein Heilsopfer, um sie vor dem Herrn zu schlachten, und ein Speiseopfer, das mit Oel vermengt ist. Denn heute wird euch der Herr erscheinen. 9:5 Sie brachten, was Mose befohlen hatte, zum Offenbarungszelt, und die ganze Gemeinde kam herbei und stellte sich vor dem Herrn auf. 9:6 Mose sagte: Das ist es, was der Herr euch zu tun geboten hat, damit euch die Herrlichkeit des Herrn erscheint. 9:7 Dann sagte Mose zu Aaron: Tritt zum Altar hin, bring dein Suend- und dein Brandopfer dar, und vollzieh so fuer dich und das Volk die Suehne! Dann bring das Opfer des Volkes dar, und entsuehne es, wie der Herr befohlen hat. fuer dich und das Volk, vielleicht nach G zu korrigieren: fuer dich und dein Haus. 9:8 Aaron trat an den Altar und schlachtete das Kalb fuer seine eigene Suende. 8,14-21 9:9 Dann brachten ihm die Soehne Aarons das Blut; er tauchte seinen Finger in das Blut, tat es auf die Hoerner des Altars und goss das uebrige Blut am Sockel des Altars aus. 9:10 Das Fett des Suendopfers, die Nieren und die Fettmasse ueber der Leber des Suendopfers liess er auf dem Altar in Rauch aufgehen, wie es der Herr dem Mose befohlen hatte. 9:11 Das Fleisch und das Fell verbrannte er ausserhalb des Lagers. 9:12 Danach schlachtete er das Brandopfer; die Soehne Aarons reichten ihm das Blut, und er sprengte es ringsum an den Altar. 9:13 Sie reichten ihm die einzelnen Stuecke und den Kopf des Brandopfers, und er liess sie auf dem Altar in Rauch aufgehen. 9:14 Er wusch die Eingeweide und Beine und liess auch sie mit dem Brandopfer auf dem Altar in Rauch aufgehen. 9:15 Dann liess er das Opfer des Volkes heranbringen. Er nahm den Bock fuer das Suendopfer des Volkes, schlachtete ihn und brachte ihn wie den ersten als Suendopfer dar. 9:16 Darauf liess er das Brandopfer bringen und verfuhr nach der Vorschrift. 1,10-13 9:17 Er liess das Speiseopfer bringen, nahm eine Handvoll davon und liess es auf dem Altar in Rauch aufgehen, dazu noch das Morgenbrandopfer. 2,1-16 9:18 Dann schlachtete er das Rind und den Widder als Heilsopfer fuer das Volk. Die Soehne Aarons reichten ihm das Blut, und er sprengte es ringsum an den Altar. 3,1-17 9:19 Die Fettstuecke des Rinds und des Widders, und zwar den Fettschwanz, das Eingeweidenetz, die Nieren und die Fettmasse ueber der Leber, 9:20 legte er auf die Bruststuecke und liess sie auf dem Altar in Rauch aufgehen. 9:21 Die Bruststuecke und die rechte Schenkelkeule schwang Aaron vor dem Herrn hin und her und brachte sie so dar, wie es Mose befohlen hatte. 9:22 Dann erhob Aaron seine Haende ueber das Volk und segnete es. Nachdem er so das Suend- und das Brandopfer sowie das Heilsopfer vollzogen hatte, stieg er herunter, 9:23 und Mose ging mit Aaron in das Offenbarungszelt. Dann kamen beide heraus und segneten das Volk. Da erschien die Herrlichkeit des Herrn dem ganzen Volk. 9:24 Feuer ging vom Herrn aus und verzehrte das Brandopfer und die Fettstuecke auf dem Altar. Als das ganze Volk das sah, stiess es Jubelschreie aus, und alle fielen auf ihr Gesicht nieder. 10:1 Die Strafe fuer unrechtmaessiges Opfern: 10,1-5 Die Soehne Aarons, Nadab und Abihu, nahmen jeder seine Raeucherpfanne. Sie legten Feuer auf, taten Raeucherwerk darauf und brachten vor dem Herrn ein unerlaubtes Feuer dar, eines, das er ihnen nicht befohlen hatte. Worin die Unrechtmaessigkeit des Opfers bestand, wird fuer uns nicht klar. 10:2 Da ging vom Herrn ein Feuer aus, das sie verzehrte, und sie kamen vor dem Herrn um. 10:3 Da sagte Mose zu Aaron: Das ist es, was der Herr meinte, als er sprach: An denen, die mir nahe sind, erweise ich mich heilig, und vor dem ganzen Volk zeige ich mich herrlich. Aaron schwieg. 10:4 Mose rief Mischael und Elizafan, die Soehne von Aarons Onkel Usiel, und sagte zu ihnen: Kommt her, und tragt eure Brueder vom Heiligtum weg, vor das Lager hinaus! 10:5 Sie traten heran und trugen sie in ihren Gewaendern vor das Lager hinaus, wie es Mose gesagt hatte. 10:6 Der Dienst im Heiligtum: 10,6-20 Zu Aaron und seinen Soehnen Eleasar und Itamar sagte Mose: Lasst euer Haar nicht lose herunterhaengen, und zerreisst nicht eure Kleider, sonst muesst ihr sterben, und der Herr zuernt ueber die ganze Gemeinde. Eure Brueder, das ganze Haus Israel, sollen ueber den Brand weinen, den der Herr entfacht hat. 10:7 Verlasst nicht den Eingang des Offenbarungszeltes, sonst muesst ihr sterben; denn das Salboel des Herrn ist auf euch. Sie taten, was Mose gesagt hatte. 10:8 Der Herr sagte zu Aaron: 10:9 Wenn ihr zum Offenbarungszelt kommt, duerft ihr, du und deine Soehne, weder Wein noch Bier trinken, sonst muesst ihr sterben. Das gelte bei euch als feste Regel von Generation zu Generation. 10:10 Ihr sollt zwischen heilig und profan, zwischen unrein und rein unterscheiden, 10:11 und die Israeliten sollt ihr ueber alle Vorschriften belehren, die der Herr euch durch Mose verkuendet hat. 10:12 Mose sagte zu Aaron und seinen ueberlebenden Soehnen Eleasar und Itamar: Nehmt das Speiseopfer, das von den Feueropfern des Herrn uebrigbleibt, esst davon die ungesaeuerten Brote neben dem Altar, denn es ist etwas Hochheiliges. 10:13 An einem heiligen Ort sollt ihr es essen, denn es ist das, was dir und deinen Soehnen von den Feueropfern des Herrn zusteht; so ist es mir naemlich befohlen worden. 10:14 Die Brust vom Darbringungsritus und die Schenkelkeule vom Erhebungsritus sollt ihr, du, deine Soehne und deine Toechter, an einem reinen Ort essen, denn sie sind der fuer dich und deine Soehne bestimmte Anteil an den Heilsopfern der Israeliten, den man dir gibt. 10:15 Die Schenkelkeule vom Erhebungsritus und die Brust vom Darbringungsritus, die bei den Fettstuecken der Feueropfer sind, sollen sie zur Darbringung vor den Herrn bringen; sie sollen dir und deinen Soehnen als dauerndes Anrecht gehoeren, wie es der Herr befohlen hat. 10:16 Mose erkundigte sich nach dem Suendopferbock, und siehe da, man hatte ihn verbrannt. Er geriet ueber Eleasar und Itamar, die ueberlebenden Soehne Aarons, in Zorn und sagte: 10:17 Warum habt ihr das Suendopfer nicht an einem heiligen Ort gegessen? Es ist etwas Hochheiliges, und es wurde euch gegeben, damit ihr die Schuld von der Gemeinde wegnehmt, indem ihr sie vor dem Herrn entsuehnt. 10:18 Sein Blut wurde ja nicht in das Innere des Heiligtums gebracht; das Fleisch haettet ihr im Heiligtum essen sollen, wie ich es angeordnet habe. 10:19 Aaron antwortete Mose: Heute haben sie ihr Suend- und ihr Brandopfer vor dem Herrn dargebracht, und doch hat mich so etwas getroffen. Wenn ich heute das Suendopfer gegessen haette, haette das dem Herrn gefallen? Die Entschuldigung Aarons ist unklar. 10:20 Als Mose das hoerte, schien es ihm richtig. 11:1 Die Reinheitsgesetze: 11,1 - 15,33 Reine und unreine Tiere: 11,1-47 Der Herr sprach zu Mose und Aaron: (1-47) Dtn 14,3-21a 1-47: Die meisten der fuer unrein gehaltenen Tiere sind fuer den Menschen ekelerregend, gelten als besonders unsauber oder spielen im Kult anderer Voelker eine Rolle. Die genaue Bedeutung der hebraeischen Tiernamen ist nicht immer gesichert. 11:2 Sagt den Israeliten: Das sind die Tiere, die ihr von allem Vieh auf der Erde essen duerft: 11:3 Alle Tiere, die gespaltene Klauen haben, Paarzeher sind und wiederkaeuen, duerft ihr essen. Die Einordnung in die Gattung der Wiederkaeuer geschieht nach dem Augenschein. Danach gelten z. B. Tiere wie der Hase, die staendig das Maul bewegen, als Wiederkaeuer. 11:4 Jedoch duerft ihr von den Tieren, die wiederkaeuen oder gespaltene Klauen haben, folgende nicht essen: Ihr sollt fuer unrein halten das Kamel, weil es zwar wiederkaeut, aber keine gespaltenen Klauen hat; 11:5 ihr sollt fuer unrein halten den Klippdachs, weil er zwar wiederkaeut, aber keine gespaltenen Klauen hat; 11:6 ihr sollt fuer unrein halten den Hasen, weil er zwar wiederkaeut, aber keine gespaltenen Klauen hat; 11:7 ihr sollt fuer unrein halten das Wildschwein, weil es zwar gespaltene Klauen hat und Paarzeher ist, aber nicht wiederkaeut. 11:8 Ihr duerft von ihrem Fleisch nicht essen und ihr Aas nicht beruehren; ihr sollt sie fuer unrein halten. 11:9 Von allen Tieren, die im Wasser leben, duerft ihr essen; alle Tiere mit Flossen und Schuppen, die im Wasser, in Meeren und Fluessen leben, duerft ihr essen. 11:10 Aber alles, was in Meeren oder Fluessen lebt, alles Kleingetier des Wassers und alle Lebewesen, die im Wasser leben und keine Flossen oder Schuppen haben, seien euch abscheulich. 11:11 Ihr sollt sie als abscheulich ansehen; von ihrem Fleisch duerft ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr verabscheuen. 11:12 Alles, was ohne Flossen oder Schuppen im Wasser lebt, haltet fuer abscheulich! 11:13 Unter den Voegeln sollt ihr folgende verabscheuen - man darf sie nicht essen, sie sind abscheulich: Aasgeier, Schwarzgeier, Bartgeier, 11:14 Milan, die verschiedenen Bussardarten, 11:15 alle Arten des Raben, 11:16 Adlereule, Kurzohreule, Langohreule und die verschiedenen Falkenarten, 11:17 Kauz, Fischeule, Bienenfresser, 11:18 Weisseule, Kleineule, Fischadler, 11:19 den Storch, die verschiedenen Reiherarten, Wiedehopf und Fledermaus. 11:20 Alle Kleintiere mit Fluegeln und vier Fuessen seien euch abscheulich. 11:21 Von diesen Kleintieren mit Fluegeln und vier Fuessen duerft ihr aber jene essen, die Springbeine haben, um damit auf dem Boden zu huepfen. 11:22 Von ihnen duerft ihr die verschiedenen Arten der Wanderheuschrecke, der Solam-, der Hargol- und der Hagab-Heuschrecke essen. 11:23 Alle uebrigen Kleintiere mit Fluegeln und vier Fuessen aber seien euch abscheulich. 11:24 An diesen Tieren verunreinigt ihr euch; jeder, der ihr Aas beruehrt, wird unrein bis zum Abend. 11:25 Jeder, der ihr Aas traegt, muss seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend. 11:26 Alle Tiere mit gespaltenen Klauen, die aber nicht Paarzeher sind und nicht wiederkaeuen, sollt ihr fuer unrein halten; jeder, der sie beruehrt, wird unrein. 11:27 Alle Vierfuessler, die auf Pfoten gehen, sollt ihr fuer unrein halten; jeder, der ihr Aas beruehrt, wird unrein bis zum Abend, 11:28 und wer ihr Aas traegt, muss seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend. Ihr sollt sie fuer unrein halten. 11:29 Unter dem Kleingetier, das auf dem Boden kriecht, sollt ihr fuer unrein halten den Maulwurf, die Maus und die verschiedenen Arten der Eidechsen, 11:30 naemlich den Gecko, die Koach- und die Letaa-Eidechse, den Salamander und das Chamaeleon. 11:31 Unter allem Kleingetier sollt ihr diese fuer unrein halten. Jeder, der sie beruehrt, wenn sie tot sind, ist unrein bis zum Abend. 11:32 Jeder Gegenstand, auf den eines dieser Tiere faellt, wenn sie tot sind, wird unrein, jedes Holzgeraet, Kleid, Fell, grobes Zeug und jeder Gebrauchsgegenstand. Man muss einen solchen Gegenstand in Wasser tauchen; er ist unrein bis zum Abend und erst dann wieder rein. 11:33 Jedes Tongefaess, in das ein solches Tier faellt, muesst ihr zerbrechen, und sein Inhalt ist unrein. 11:34 Jede Speise, die man essen will, wird unrein, wenn Wasser aus einem solchen Gefaess darauf kommt; jedes Getraenk, das man trinken will, wird durch ein solches Gefaess unrein. 11:35 Alles, worauf ein Aas von ihnen faellt, wird unrein; ein Backofen und ein kleiner Herd muessen niedergerissen werden, denn sie sind unrein, und als unrein sollen sie euch gelten. 11:36 Nur eine Quelle und eine Zisterne mit angesammeltem Wasser bleiben rein. Jeder, der ein Aas von jenen Tieren beruehrt, wird unrein. 11:37 Wenn ein Aas von ihnen auf irgendeinen Samen faellt, der gesaet werden soll, so bleibt er rein. 11:38 Wenn aber das Korn mit Wasser befeuchtet war und ein solches Aas darauf faellt, sollt ihr es fuer unrein halten. 11:39 Wenn eines der Tiere, das euch zur Nahrung dient, verendet, so wird der, der sein Aas beruehrt, unrein bis zum Abend. Ex 22,30 11:40 Wer von solchem Fleisch isst, muss seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend; wer solches Aas traegt, muss seine Kleider waschen und ist unrein bis zum Abend. 11:41 Jedes Kleintier, das sich auf dem Boden bewegt, ist abscheulich und darf nicht gegessen werden. 11:42 Alles, was sich auf dem Bauch oder auf vier und mehr Fuessen fortbewegt, kurz alles Kleingetier, das sich auf dem Boden bewegt, duerft ihr nicht essen, denn es ist abscheulich. 11:43 Macht euch nicht selbst abscheulich mit all diesem Gewimmel von Kleintieren, und macht euch durch sie nicht unrein, indem ihr euch durch sie verunreinigen lasst. 11:44 Denn ich bin der Herr, euer Gott. Erweist euch als heilig, und seid heilig, weil ich heilig bin. Verunreinigt euch daher nicht selbst durch alle diese Kleintiere, die auf dem Boden kriechen. 11:45 Denn ich bin der Herr, der euch aus Aegypten heraufgefuehrt hat, um euer Gott zu sein. Ihr sollt daher heilig sein, weil ich heilig bin. 11:46 Das ist das Gesetz ueber das Vieh, die Voegel, alle Lebewesen, die sich im Wasser bewegen, und alle Lebewesen, die auf dem Boden kriechen. 11:47 So soll man das Unreine und das Reine unterscheiden, die Tiere, die man essen darf, und jene, die man nicht essen darf. 12:1 Die Reinigung der Woechnerin: 12,1-8 Der Herr sprach zu Mose: 1-8: Zur Unreinheit der Woechnerin vgl. die Einleitung. 12:2 Sag zu den Israeliten: Wenn eine Frau niederkommt und einen Knaben gebiert, ist sie sieben Tage unrein, wie sie in der Zeit ihrer Regel unrein ist. 12:3 Am achten Tag soll man die Vorhaut des Kindes beschneiden, Gen 17,12 12:4 und dreiunddreissig Tage soll die Frau wegen ihrer Reinigungsblutung zu Hause bleiben. Sie darf nichts Geweihtes beruehren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Zeit ihrer Reinigung vorueber ist. 12:5 Wenn sie ein Maedchen gebiert, ist sie zwei Wochen unrein wie waehrend ihrer Regel. Sechsundsechzig Tage soll sie wegen ihrer Reinigungsblutung zu Hause bleiben. 12:6 Wenn die Zeit ihrer Reinigung vorueber ist, soll sie, fuer einen Sohn ebenso wie fuer eine Tochter, ein einjaehriges Schaf als Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Suendopfer zum Priester an den Eingang des Offenbarungszeltes bringen. 12:7 Er soll es vor dem Herrn darbringen und sie entsuehnen; so wird sie von ihrem Blutfluss gereinigt. Das ist das Gesetz fuer eine Frau, die einen Knaben oder ein Maedchen gebiert. 12:8 Wenn sie die Mittel fuer ein Schaf nicht aufbringen kann, soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine als Brandopfer und die andere als Suendopfer; der Priester soll sie entsuehnen, und so wird sie gereinigt. Lk 2,24 13:1 Der Aussatz an Menschen: 13,1-46 Der Herr sprach zu Mose und Aaron: 1-46: Das mit "Aussatz" wiedergegebene hebraeische Wort meint nicht immer die Lepra in unserem Sinn, sondern duerfte auch andere ekelerregende Hautkrankheiten bezeichnen, die man mit Lepra verwechselte. 13:2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet, liegt Verdacht auf Hautaussatz vor. Man soll ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Soehne, den Priestern, fuehren. 13:3 Der Priester soll das Uebel auf der Haut untersuchen. Wenn das Haar an der kranken Stelle weiss wurde und die Stelle tiefer als die uebrige Haut liegt, ist es Aussatz. Nachdem der Priester das Uebel untersucht hat, soll er den Erkrankten fuer unrein erklaeren. 13:4 Wenn aber auf der Haut ein weisser Fleck besteht, der nicht merklich tiefer als die uebrige Haut liegt, und das Haar nicht weiss geworden ist, soll der Priester den Befallenen fuer sieben Tage absondern. 13:5 Am siebten Tag untersuche er ihn wieder. Wenn er mit seinen eigenen Augen feststellt, dass das Uebel gleich geblieben ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll er ihn noch einmal fuer sieben Tage absondern 13:6 und ihn am siebten Tag abermals untersuchen. Wenn er dann feststellt, dass das Uebel nachgelassen und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester fuer rein erklaeren. Es handelt sich um einen Ausschlag. Der Kranke soll seine Kleider waschen, dann ist er rein. 13:7 Breitet sich jedoch der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem der Kranke vom Priester untersucht und fuer rein erklaert wurde, soll er sich ihm noch einmal zeigen. 13:8 Stellt der Priester fest, dass der Ausschlag sich auf der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn fuer unrein erklaeren: Es handelt sich um Aussatz. 13:9 Wenn sich also an jemandem ein Uebel von der Art des Aussatzes zeigt, soll man ihn zum Priester bringen. 13:10 Stellt der Priester fest, dass sich auf der Haut eine weisse Schwellung zeigt, dass die Haare heller geworden sind und dass sich an der Schwellung wildes Fleisch gebildet hat, 13:11 dann ist es ein veralteter Aussatz auf der Haut. Der Priester soll ihn fuer unrein erklaeren, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein. 13:12 Wenn aber der Aussatz auf der Haut ausbricht, sie voellig ergreift und sich vom Kopf bis zu den Fuessen erstreckt, ueberall, wohin der Priester schaut, 13:13 so soll er den Kranken untersuchen und, falls er feststellt, dass der Aussatz den ganzen Koerper bedeckt, den Kranken fuer rein erklaeren. Da er voellig weiss geworden ist, ist er rein. 13:14 An dem Tag jedoch, an dem an ihm wildes Fleisch sichtbar wird, ist er unrein. 13:15 Hat der Priester das wilde Fleisch untersucht, soll er ihn fuer unrein erklaeren. Das wilde Fleisch ist etwas Unreines; es ist Aussatz. 13:16 Wenn aber das wilde Fleisch verschwindet und die befallene Stelle weiss wird, soll der Mann den Priester aufsuchen. 13:17 Dieser soll ihn untersuchen, und wenn er feststellt, dass die betroffene Stelle tatsaechlich weiss geworden ist, soll er den Kranken fuer rein erklaeren: Er ist rein. 13:18 Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Furunkel bildet und wieder abheilt, 13:19 sich aber dann an der Stelle des Furunkels eine weisse Schwellung oder ein hellroter Fleck bildet, soll er sich dem Priester zeigen; 13:20 dieser soll ihn untersuchen. Wenn er eine merkliche Vertiefung der Haut und heller gewordenes Haar feststellt, soll der Priester ihn fuer unrein erklaeren; es ist ein Fall von Aussatz, der im Furunkel ausgebrochen ist. 13:21 Wenn der Priester bei der Untersuchung weder weisse Haare noch eine Vertiefung der Haut, vielmehr ein Abklingen des Uebels feststellt, soll er den Kranken sieben Tage lang absondern. 13:22 Wenn sich das Uebel dann doch auf der Haut ausbreitet, soll er ihn fuer unrein erklaeren: Es ist ein Fall von Aussatz. 13:23 Wenn aber der helle Fleck unveraendert bleibt, ohne sich auszubreiten, so ist es eine Narbe vom Furunkel; der Priester soll diesen Menschen fuer rein erklaeren. 13:24 Wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich eine Wucherung als hellroter oder weisser Fleck bildet, 13:25 soll ihn der Priester untersuchen. Wenn er heller gewordenes Haar oder eine merkliche Vertiefung des Fleckes in der Haut feststellt, ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester soll den Menschen fuer unrein erklaeren; es ist ein Fall von Aussatz. 13:26 Untersucht ihn der Priester und stellt kein weisses Haar auf dem Fleck, keine Vertiefung der Haut, sondern ein Abklingen fest, so soll er ihn sieben Tage lang absondern. 13:27 Am siebten Tag soll er ihn wieder untersuchen. Hat sich das Uebel auf der Haut ausgebreitet, soll er ihn fuer unrein erklaeren; es ist ein Fall von Aussatz. 13:28 Wenn der helle Fleck unveraendert geblieben ist, ohne sich auf der Haut auszubreiten, vielmehr abgeblasst ist, so ist es nur eine angeschwollene Brandnarbe. Der Priester soll den Kranken fuer rein erklaeren, denn es ist nur eine Brandnarbe. 13:29 Zeigt sich bei einem Mann oder bei einer Frau an Kopf oder Kinn eine kranke Stelle, 13:30 soll der Priester sie untersuchen. Stellt er dort eine merkliche Hautvertiefung mit roetlich-gelb glaenzendem, schuetter gewordenem Haar fest, soll er den Kranken fuer unrein erklaeren. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder des Kinns. 13:31 Stellt der Priester bei der Untersuchung dieses Falls von Flechte weder eine merkliche Hautvertiefung noch schwarzes Haar fest, soll er den mit Flechte Behafteten sieben Tage lang absondern. 13:32 Am siebten Tag soll er das Uebel untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte nicht ausgebreitet hat, an ihr kein roetlich-gelb glaenzendes Haar aufgetreten ist und auch keine merkliche Hautvertiefung besteht, 13:33 soll sich der Kranke rasieren, dabei aber die befallene Stelle aussparen, und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern. 13:34 Am siebten Tag soll er das Uebel wieder untersuchen. Stellt er fest, dass es sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat und dass keine merkliche Hautvertiefung besteht, soll er den Kranken fuer rein erklaeren. Dieser soll seine Kleider waschen, dann ist er rein. 13:35 Hat sich aber die Flechte nach der Reinerklaerung doch auf der Haut ausgebreitet, 13:36 soll ihn der Priester wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut ausbreitet, braucht der Priester nicht erst festzustellen, ob das Haar roetlich-gelb glaenzend ist; er ist unrein. 13:37 Scheint aber dem Priester die Flechte gleichzubleiben und waechst an ihr schwarzes Haar, so heilt sie ab; er ist rein, und der Priester soll ihn fuer rein erklaeren. 13:38 Zeigen sich bei einem Mann oder bei einer Frau Flecken, weisse Flecken auf der Haut, 13:39 so soll der Priester sie untersuchen. Stellt er fest, dass diese Flecken auf der Haut verblassen, so handelt es sich um einen Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist; der Kranke ist rein. 13:40 Verliert ein Mann auf seinem Kopf die Haare, so ist es eine Hinterkopfglatze; er ist rein. 13:41 Geschieht es an der Schaedelvorderseite, so ist es eine Stirnglatze; er ist rein. 13:42 Entsteht aber auf der Glatze des Hinterkopfes oder ueber der Stirn ein hellroter Fleck, so ist es Aussatz, der auf dem Kopf oder auf der Stirn dieses Menschen ausbricht. 13:43 Der Priester soll ihn untersuchen. Stellt er auf der Hinterkopf- oder auf der Stirnglatze eine hellrote Aussatzschwellung fest, die wie Hautaussatz aussieht, 13:44 so ist der Mensch aussaetzig; er ist unrein. Der Priester muss ihn fuer unrein erklaeren; er ist an seinem Kopf von Aussatz befallen. 13:45 Der Aussaetzige, der von diesem Uebel betroffen ist, soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungepflegt lassen; er soll den Schnurrbart verhuellen und ausrufen: Unrein! Unrein! 13:46 Solange das Uebel besteht, bleibt er unrein; er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, ausserhalb des Lagers soll er sich aufhalten. 13:47 Der Aussatz an Kleidern: 13,47-59 Zeigt sich Aussatz auf einem Kleidungsstueck, sei es ein Woll- oder Leinenkleid, 47-59: Da man nur vom aeusseren Anschein ausging, galten auch Veraenderungen an Kleidern durch Faeulnis oder Verrottung, die entsprechenden Krankheitserscheinungen auf der menschlichen Haut aehnelten, als lepraverdaechtig und ansteckend. 13:48 ein Gewebe oder Gewirke aus Leinen oder Wolle, oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand, 13:49 so ist das ein Fall von Aussatz, der dem Priester dann zu zeigen ist, wenn der Fleck auf dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe, dem Gewirke oder irgendeinem Ledergeraet gruengelblich oder roetlich erscheint. 13:50 Der Priester soll das Uebel untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern. 13:51 Wenn er am siebten Tage beobachtet, dass sich das Uebel auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Gewirke, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Fall von boesartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein. 13:52 Man soll dieses Kleid, dieses Gewebe, dieses Gewirke aus Wolle oder Leinen oder das Ledergeraet, was es auch sein mag, auf dem sich das Uebel zeigt, verbrennen; denn es ist boesartiger Aussatz, der im Feuer verbrannt werden muss. 13:53 Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt, dass das Uebel sich auf diesem Kleid, Gewebe, Gewirke oder Ledergeraet nicht ausgebreitet hat, 13:54 soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern. 13:55 Nach dem Abwaschen soll er das Uebel untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht veraendert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Uebel nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Vorder- oder Rueckseite vor. 13:56 Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest, dass das Uebel nach dem Abwaschen abgeblasst ist, so soll er die befallene Stelle von dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe oder dem Gewirke abreissen. 13:57 Sollte aber das Uebel auf diesem Kleid, Gewebe, Gewirke oder Ledergeraet wieder erscheinen, so greift das Uebel weiter um sich, und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen. 13:58 Aber das Kleid, das Gewebe, das Gewirke oder das Ledergeraet, auf dem das Uebel nach dem Abwaschen verschwunden ist, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein. 13:59 Das ist das Gesetz fuer den Fall von Aussatz auf einem Woll- oder Leinenkleid, einem Gewebe, Gewirke oder Ledergeraet, wenn es gilt, sie fuer rein oder unrein zu erklaeren. 14:1 Die Reinigungsriten fuer vom Aussatz Geheilte: 14,1-32 Der Herr sprach zu Mose: 14:2 Das ist das Gesetz fuer den Aussaetzigen, wenn er fuer rein erklaert wird: Man soll ihn zum Priester fuehren, 14:3 und der Priester soll vor das Lager herauskommen. Stellt er nach der Untersuchung fest, dass der Aussaetzige von seinem Aussatz geheilt ist, 14:4 soll er anordnen, dass man fuer den, der sich der Reinigung unterzieht, zwei lebende reine Voegel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nimmt. 14:5 Dann soll er anordnen, den einen Vogel ueber einem Tongefaess mit Quellwasser zu schlachten. 14:6 Den lebenden Vogel, das Zedernholz, das Karmesin und den Ysop soll er nehmen und alles, auch den lebenden Vogel, in das Blut des ueber dem Quellwasser geschlachteten Vogels tauchen. 14:7 Nun soll er den, der sich der Reinigung vom Aussatz unterzieht, siebenmal besprengen und, nachdem er ihn fuer rein erklaert hat, den lebenden Vogel ins freie Feld fliegen lassen. 14:8 Der sich der Reinigung unterzieht, der soll seine Kleider waschen, sein ganzes Haar scheren, sich in Wasser baden und dann rein sein. Nachher darf er ins Lager kommen, muss aber noch sieben Tage ausserhalb seines Zeltes bleiben. 14:9 Am siebten Tag soll er sein ganzes Haar scheren, die Kopfhaare, den Bart und die Augenbrauen; alle Haare muss er scheren. Nachdem er seine Kleider gewaschen und seinen Koerper in Wasser gebadet hat, ist er rein. 14:10 Am achten Tag soll er zwei fehlerlose Widder, ein einjaehriges fehlerloses Schaf, drei Zehntel Efa Speiseopfermehl, das mit Oel vermengt ist, und ein Log Oel nehmen. 14:11 Der Priester, der die Reinigung vornimmt, soll den, der sich der Reinigung unterzieht, mit seinen Opfergaben am Eingang des Offenbarungszeltes vor dem Herrn aufstellen. 14:12 Dann soll er den einen Widder nehmen, ihn zusammen mit dem Log Oel als Schuldopfer darbringen und mit beiden den Darbringungsritus vor dem Herrn vollziehen. 14:13 Er soll den Widder an der Stelle schlachten, wo man das Suend- und das Brandopfer schlachtet, an dem heiligen Ort. Dieses Schuldopfer naemlich gehoert wie ein Suendopfer dem Priester, es ist etwas Hochheiliges. 14:14 Der Priester soll etwas Blut vom Schlachtopfer nehmen und es auf das rechte Ohrlaeppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses. 8,23; Ex 29,20 14:15 Dann soll er etwas von dem Log Oel nehmen und auf seinen eigenen linken Handteller giessen. 14:16 Er soll einen Finger seiner rechten Hand in das Oel, das auf seinem linken Handteller ist, tauchen und mit diesem Finger siebenmal Oel vor dem Herrn verspritzen. 14:17 Dann soll er etwas von dem auf seinem Handteller uebriggebliebenen Oel auf das rechte Ohrlaeppchen dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses, auf das Blut des Schuldopfers. 14:18 Den Rest des Oels, das er auf seinem Handteller hat, soll er auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er ihn vor dem Herrn entsuehnen. 14:19 Nun soll der Priester das Suendopfer durchfuehren und den, der sich der Reinigung unterzieht, von seiner Unreinheit entsuehnen. Danach soll er das Brandopfer schlachten 14:20 und dieses und das Speiseopfer auf dem Altar als Ganzopfer darbringen. Hat der Priester den betreffenden Menschen entsuehnt, so ist er rein. 14:21 Wenn er arm ist und seine Mittel nicht ausreichen, soll der Priester einen einzigen Schuldopferwidder fuer den Darbringungsritus nehmen, um ihn zu entsuehnen. Er soll nur ein Zehntel Efa Feinmehl, das mit Oel vermengt ist, und ein Log Oel als Speiseopfer nehmen, 14:22 und je nachdem es seine Mittel gestatten, soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen, von denen die eine als Suendopfer und die andere als Brandopfer dienen soll. 14:23 Er soll sie am achten Tag zu seiner Reinigung dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes vor den Herrn bringen. 14:24 Der Priester soll den Schuldopferwidder und das Log Oel nehmen und damit den Darbringungsritus vor dem Herrn vollziehen. 14:25 Hat er diesen Schuldopferwidder geschlachtet, dann nehme er etwas Blut vom Schuldopfer und tue es auf das rechte Ohrlaeppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses. 14:26 Er soll etwas Oel auf seinen linken Handteller giessen 14:27 und etwas von diesem Oel, das auf seinem linken Handteller ist, mit seinem rechten Zeigefinger siebenmal vor dem Herrn verspritzen. 14:28 Dann soll er etwas von dem Oel, das auf seinem Handteller ist, auf das rechte Ohrlaeppchen dessen, der sich der Reinigung unterzieht, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die grosse Zehe seines rechten Fusses tun, und zwar auf die Stelle des Schuldopferblutes. 14:29 Den Rest des Oels auf seinem Handteller soll der Priester auf den Kopf dessen tun, der sich der Reinigung unterzieht. So soll er ihn vor dem Herrn entsuehnen. 14:30 Seinen Mitteln entsprechend soll er die eine der beiden Turteltauben oder jungen Tauben 14:31 als ein Suendopfer und die andere als ein Brandopfer mit einem Speiseopfer verwenden. Der Priester soll damit den, der sich der Reinigung unterzieht, vor dem Herrn entsuehnen. 14:32 Das ist das Gesetz fuer einen, der vom Aussatz befallen ist und dessen Mittel fuer seine Reinigung nicht ausreichen. 14:33 Der Aussatz an Haeusern: 14,33-57 Der Herr sprach zu Mose und Aaron: 33-57: Aehnliches wie zum Aussatz an Kleidern ist zum Aussatz an Haeusern zu sagen (vgl. die Anmerkung zu 13,47-59). 14:34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an einem Haus des Landes, das ihr besitzen werdet, Aussatz auftreten, 14:35 so soll der Hausherr kommen, es dem Priester anzeigen und sagen: Ich habe an meinem Haus so etwas wie Aussatz gesehen. 14:36 Der Priester soll anordnen, dass man das Haus raeumt, bevor er kommt, um das Uebel zu untersuchen; auf diese Weise wird das, was sich im Haus befindet, nicht unrein. Danach erst soll der Priester kommen, um das Haus zu besichtigen. 14:37 Stellt er dabei fest, dass sich an den Mauern des Hauses gruenlich-gelbe oder roetliche Vertiefungen zeigen, die Mulden in der Mauer bilden, 14:38 so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen und den Eingang fuer sieben Tage abschliessen. 14:39 Am siebten Tag soll er wiederkommen. Stellt er bei der Besichtigung fest, dass sich das Uebel an den Hausmauern ausgebreitet hat, 14:40 so ordne er an, die Steine, die vom Uebel befallen sind, herauszureissen und sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort zu werfen. 14:41 Dann soll er die Innenwaende des Hauses abkratzen lassen, und man soll den so entfernten Moertel aus der Stadt hinausschaffen und an einen unreinen Ort schuetten. 14:42 Man soll andere Steine nehmen, um die herausgerissenen zu ersetzen, und das Haus mit frischem Moertel bestreichen. 14:43 Hat man die Steine entfernt, das Haus abgekratzt und neu verputzt und das Uebel bricht wieder aus, 14:44 soll der Priester kommen, um es zu besichtigen. Stellt er fest, dass sich das Uebel an dem Haus ausgebreitet hat, so ist boesartiger Aussatz an dem Haus; es ist unrein. 14:45 Man soll es niederreissen und seine Steine, seine Balken und seinen ganzen Moertelverputz vor die Stadt hinausbringen an einen unreinen Ort. 14:46 Jeder, der das Haus waehrend der Tage, an denen es durch den Priester verschlossen war, betreten hat, ist unrein bis zum Abend. 14:47 Wer im Haus geschlafen hat, muss seine Kleider waschen; wer im Haus gegessen hat, muss seine Kleider waschen. 14:48 Kommt aber der Priester, um das Uebel zu besichtigen, und stellt fest, dass sich das Uebel, nachdem das Haus neu verputzt wurde, nicht ausgebreitet hat, soll er das Haus fuer rein erklaeren, denn das Uebel ist abgeheilt. 14:49 Um das Haus zu entsuendigen, soll er zwei Voegel, Zedernholz, Karmesin und Ysop nehmen. 14:50 Er soll einen der Voegel ueber einem Tongefaess mit Quellwasser schlachten. 14:51 Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, das Karmesin und den lebenden Vogel nehmen, um sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das Quellwasser zu tauchen. Er soll das Haus siebenmal besprengen und, 14:52 nachdem er das Haus mit dem Blut des Vogels, dem Quellwasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem Karmesin entsuendigt hat, 14:53 den lebenden Vogel aus der Stadt hinaus ins freie Feld fliegen lassen. So entsuehnt er das Haus, und es ist wieder rein. 14:54 Das ist das Gesetz fuer alle Faelle von Aussatz und Flechte, 14:55 von Aussatz an Kleidern und Haeusern, 14:56 von Geschwuelsten, Ausschlag und hellen Flecken, 14:57 zur Unterweisung, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz ueber den Aussatz. 15:1 Die Unreinheit bei Maennern: 15,1-18 Der Herr sprach zu Mose und Aaron: 15:2 Redet zu den Israeliten, und sagt zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss aus seinem Koerper hat, so ist dieser Ausfluss unrein. "Ausfluss aus dem Koerper" sind alle krankhaften Ausfluesse aus den natuerlichen Koerperoeffnungen und aus staendig naessenden Fisteln. Dazu und zu 15,19-33 vgl. die Einleitung. 15:3 Hat er diesen Ausfluss, so besteht seine Unreinheit, ob sein Koerper den Ausfluss fliessen laesst oder ihn zurueckhaelt; bei ihm liegt Unreinheit vor. 15:4 Jedes Lager, auf das sich dieser Mann legt, und jeder Gegenstand, auf den er sich setzt, ist unrein. 15:5 Wer sein Lager beruehrt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend. 15:6 Wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der Leidende sass, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend. 15:7 Wer den Koerper des Leidenden beruehrt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend. 15:8 Wenn der Kranke eine reine Person anspuckt, muss sie ihre Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend. 15:9 Jeder Sattel, den der Kranke benutzt, ist unrein. 15:10 Jeder, der irgendeinen Gegenstand beruehrt, der unter dem Kranken war, ist unrein bis zum Abend. Wer einen solchen Gegenstand traegt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend. 15:11 Jeder, den der Kranke beruehrt, ohne zuvor seine Haende mit Wasser abzuspuelen, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend. 15:12 Ein Tongefaess, das der Kranke beruehrt, muss zerbrochen, und jedes Holzgeraet mit Wasser abgespuelt werden. 15:13 Wird dieser Mann von seinem Ausfluss rein, soll er sieben Tage bis zu seiner Reinigung zaehlen. Danach muss er seine Kleider waschen, seinen Koerper in Quellwasser baden und ist dann rein. 15:14 Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, vor den Herrn zum Eingang des Offenbarungszeltes kommen und sie dem Priester geben. 15:15 Mit der einen soll der Priester ein Suendopfer und mit der andern ein Brandopfer darbringen. Der Priester soll ihn so vor dem Herrn wegen seines Ausflusses entsuehnen. 15:16 Hat ein Mann Samenerguss, soll er seinen ganzen Koerper in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend. 15:17 Jedes Kleid und jedes Lederstueck, auf das Samen gekommen ist, muss mit Wasser gesaeubert werden und ist unrein bis zum Abend. 15:18 Schlaeft ein Mann, der Samenerguss hat, mit einer Frau, muessen sie sich beide in Wasser baden und sind unrein bis zum Abend. 15:19 Die Unreinheit bei Frauen: 15,19-33 Hat eine Frau Blutfluss und ist solches Blut an ihrem Koerper, soll sie sieben Tage lang in der Unreinheit ihrer Regel verbleiben. Wer sie beruehrt, ist unrein bis zum Abend. 15:20 Alles, worauf sie sich in diesem Zustand legt, ist unrein; alles, worauf sie sich setzt, ist unrein. 15:21 Wer ihr Lager beruehrt, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend. 15:22 Wer irgendeinen Gegenstand beruehrt, auf dem sie sass, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend. 15:23 Befindet sich etwas auf dem Bett oder auf dem Gegenstand, auf dem sie sass, wird derjenige, der es beruehrt, unrein bis zum Abend. 15:24 Schlaeft ein Mann mit ihr, so kommt die Unreinheit ihrer Regel auf ihn. Er wird fuer sieben Tage unrein. Jedes Lager, auf das er sich legt, wird unrein. 15:25 Hat eine Frau mehrere Tage ausserhalb der Zeit ihrer Regel einen Blutfluss oder haelt ihre Regel laenger an, ist sie fuer die ganze Dauer dieses Ausflusses im gleichen Zustand der Unreinheit wie waehrend der Zeit ihrer Regel. 15:26 Jedes Lager, auf das sie sich waehrend der ganzen Dauer ihres Ausflusses legt, ist so wie ihr Lager, auf dem sie waehrend ihrer Regel liegt. Jeder Gegenstand, auf den sie sich setzt, wird unrein wie bei der Unreinheit ihrer Regel. 15:27 Jeder, der diese Gegenstaende beruehrt, wird unrein; er muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend. 15:28 Ist sie von ihrem Ausfluss rein, soll sie sieben Tage zaehlen und dann rein sein. 15:29 Am achten Tag soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie dem Priester zum Eingang des Offenbarungszeltes bringen. 15:30 Der Priester soll die eine als Suendopfer und die andere als Brandopfer verwenden. Er soll sie so vor dem Herrn wegen ihres verunreinigenden Ausflusses entsuehnen. 15:31 Ihr sollt die Israeliten vor ihrer Unreinheit warnen, damit sie nicht in ihr sterben muessen, weil sie meine Wohnstaette in ihrer Mitte verunreinigen. 15:32 Das ist das Gesetz fuer einen Mann, der einen Ausfluss hat, fuer einen, den ein Samenerguss unrein gemacht hat, 15:33 und fuer die Frau in der Unreinheit ihrer Regel, also fuer den Mann oder die Frau mit Ausfluss und den Mann, der mit einer unreinen Frau schlaeft. 16:1 Das Ritual fuer den Versoehnungstag: 16,1-34 Nach dem Tod der beiden Soehne Aarons, die umgekommen waren, als sie vor den Herrn hintraten, redete der Herr mit Mose. 10,1-5 1-34: Der Versoehnungstag wird am 10. Tag des Monats Tischri (September/Oktober), fuenf Tage vor dem Laubhuettenfest, gefeiert. Er ist ein Fasttag und der Tag, an dem der Hohepriester sich, die Priester und das Volk fuer alle Vergehen entsuehnt. Nur an diesem Tag darf er das Allerheiligste des Tempels betreten (vgl. auch Num 29,7-11). 16:2 Der Herr sprach zu Mose: Sag deinem Bruder Aaron, er soll nicht zu jeder beliebigen Zeit das Heiligtum hinter dem Vorhang vor der Deckplatte der Lade betreten. Dann wird er nicht sterben, wenn ich ueber der Deckplatte in einer Wolke erscheine. Ex 25,17-21 16:3 Aaron darf nur so in das Heiligtum kommen: mit einem Jungstier fuer ein Suendopfer und einem Widder fuer ein Brandopfer. 16:4 Ein geweihtes Leinengewand soll er anhaben, leinene Beinkleider tragen, sich mit einem Leinenguertel guerten und um den Kopf einen Leinenturban binden. Das sind heilige Gewaender; deshalb soll er seinen ganzen Koerper in Wasser baden und sie erst dann anlegen. 16:5 Von der Gemeinde der Israeliten soll er zwei Ziegenboecke fuer ein Suendopfer und einen Widder fuer ein Brandopfer erhalten. 16:6 Hat er den Jungstier fuer seine eigene Suende dargebracht und sich und sein Haus entsuehnt, 16:7 dann soll Aaron die beiden Ziegenboecke nehmen und sie vor dem Herrn am Eingang des Offenbarungszeltes aufstellen. 16:8 Fuer die beiden Boecke soll er Lose kennzeichnen, ein Los "fuer den Herrn" und ein Los "fuer Asasel". 8.20-22: Der Ritus mit dem Suendenbock fuer Asasel geht wohl auf einen alten Brauch zurueck, der durch den Jahwekult nicht ganz verdraengt werden konnte und darum als symbolische Handlung in das Ritual des Versoehnungstags eingebaut wurde. Asasel ist ein Wuestendaemon. Alle Suenden Israels sollen durch die Handauflegung gleichsam auf den Ziegenbock geladen und mit ihm in die Wueste, zu den Wuestendaemonen, getrieben, d. h. aus der Mitte Israels verbannt werden. 16:9 Aaron soll den Bock, fuer den das Los "fuer den Herrn" herauskommt, herbeifuehren und ihn als Suendopfer darbringen. 16:10 Der Bock, fuer den das Los "fuer Asasel" herauskommt, soll lebend vor den Herrn gestellt werden, um fuer die Suehne zu dienen und zu Asasel in die Wueste geschickt zu werden. 16:11 Aaron soll den Jungstier fuer sein eigenes Suendopfer herbeibringen lassen, um sich und sein Haus zu entsuehnen, und diesen Jungstier als Suendopfer fuer sich schlachten. 16:12 Dann soll er eine Raeucherpfanne voll gluehender Kohlen vom Altar, der vor dem Herrn steht, und zwei Handvoll zerstossenen duftenden Raeucherwerks nehmen. Er soll alles hinter den Vorhang bringen 16:13 und das Raeucherwerk auf das Feuer vor dem Herrn tun; die Wolke des Raeucherwerks soll die Deckplatte ueber der Lade einhuellen, damit er nicht sterben muss. 16:14 Dann soll er vom Blut des Jungstiers nehmen und es mit seinem Finger gegen die Vorderseite der Deckplatte spritzen; auch vor die Deckplatte soll er mit seinem Finger siebenmal etwas Blut spritzen. 16:15 Nachher soll er den Bock schlachten, der als Suendopfer fuer das Volk bestimmt ist, und sein Blut hinter den Vorhang tragen. Er soll es mit diesem Blut ebenso machen wie mit dem Blut des Jungstiers und es auf die Deckplatte und vor die Deckplatte spritzen. 16:16 So soll er das Heiligtum von den Unreinheiten der Israeliten, von all ihren Freveltaten und Suenden entsuehnen, und so soll er mit dem Offenbarungszelt verfahren, das bei ihnen inmitten ihrer Unreinheiten seinen Sitz hat. 16:17 Kein Mensch darf im Offenbarungszelt sein, wenn er in das Heiligtum eintritt, um die Suehne zu vollziehen, bis er es wieder verlaesst. Hat er sich, sein Haus und die ganze Gemeinde Israels entsuehnt, 16:18 so soll er zum Altar vor dem Herrn hinausgehen und ihn entsuehnen. Er soll etwas Blut des Jungstiers und des Bockes nehmen und es auf die Hoerner rings um den Altar tun. 16:19 Etwas von diesem Blut soll er mit seinem Finger siebenmal auf den Altar spritzen. So soll er ihn von den Unreinheiten der Israeliten reinigen und ihn heiligen. 16:20 Hat er so die Entsuehnung des Heiligtums, des Offenbarungszeltes und des Altars beendet, soll er den lebenden Bock herbringen lassen. 16:21 Aaron soll seine beiden Haende auf den Kopf des lebenden Bockes legen und ueber ihm alle Suenden der Israeliten, alle ihre Frevel und alle ihre Fehler bekennen. Nachdem er sie so auf den Kopf des Bockes geladen hat, soll er ihn durch einen bereitstehenden Mann in die Wueste treiben lassen, 16:22 und der Bock soll alle ihre Suenden mit sich in die Einoede tragen. Hat er den Bock in die Wueste geschickt, 16:23 dann soll Aaron wieder in das Offenbarungszelt gehen, die Leinengewaender, die er beim Betreten des Heiligtums angelegt hat, ablegen und sie dort verwahren. 16:24 Er soll seinen Koerper in Wasser an einem heiligen Ort baden, wieder seine Kleider anlegen und hinausgehen, um sein Brandopfer und das des Volkes darzubringen. Er soll sich und das Volk entsuehnen 16:25 und das Fett des Suendopfers auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. 16:26 Der Mann, der den Bock fuer Asasel hinausgefuehrt hat, muss seine Kleider waschen, seinen Koerper in Wasser baden und darf danach wieder in das Lager kommen. 16:27 Den Jungstier und den Bock, die man als Suendopfer dargebracht und deren Blut man in das Heiligtum zur Entsuehnung gebracht hat, soll man aus dem Lager hinausschaffen und ihr Fell, ihr Fleisch und ihren Mageninhalt im Feuer verbrennen. 16:28 Wer sie verbrannt hat, muss seine Kleider waschen, den Koerper in Wasser baden und darf danach wieder ins Lager kommen. 16:29 Folgendes soll euch als feste Regel gelten: Im siebten Monat, am zehnten Tag des Monats, sollt ihr euch Enthaltung auferlegen und keinerlei Arbeit tun, der Einheimische und ebenso der Fremde, der in eurer Mitte lebt. 16:30 Denn an diesem Tag entsuehnt man euch, um euch zu reinigen. Vor dem Herrn werdet ihr von allen euren Suenden wieder rein. 16:31 Dieser Tag ist fuer euch ein vollstaendiger Ruhetag, und ihr sollt euch Enthaltung auferlegen. Das gelte als feste Regel. 16:32 Der Priester, den man gesalbt und an Stelle seines Vaters als Priester eingesetzt hat, soll die Suehne vollziehen. Er soll die Leinengewaender, die heiligen Gewaender, anlegen. 16:33 Er soll das geweihte Heiligtum, das Offenbarungszelt und den Altar entsuehnen; dann soll er die Priester und das ganze Volk der Gemeinde entsuehnen. 16:34 Das soll fuer euch als feste Regel gelten: Einmal im Jahr sollen die Israeliten von allen ihren Suenden entsuehnt werden. Und man tat, wie es der Herr dem Mose befohlen hatte. 17:1 Das Heiligkeitsgesetz: 17,1 - 26,46 Schlachtungen und Blutgenuss: 17,1-16 Der Herr sprach zu Mose: 1-16: Dieser Text scheint zu fordern, dass die Schlachtung eines Tiers nur am Heiligtum geschehen darf, und zwar in Verbindung mit einem Opfer, wobei zumindest das Fett und das Blut Gott gehoeren. Ein solches Gesetz waere nur denkbar zur Zeit der Wuestenwanderung, wie sie sich die Priestertradition vorstellt. In Palaestina nach der Sesshaftwerdung waere es nicht durchfuehrbar gewesen. Vielleicht meint aber 17,1-9 nur, dass man nirgends als nur am Heiligtum Schlachtopfer darbringen darf. So ist jedenfalls Dtn 12 gemeint, wo ausdruecklich festgestellt wird, dass man ueberall einfache Schlachtungen vornehmen darf, wenn man nur das Blut nicht geniesst, sondern zur Erde rinnen laesst und mit Erde bedeckt. Auch in Lev 17 wird der Blutgenuss ausdruecklich verboten. Das Verbot wird in V. 11 damit begruendet, dass das Blut Sitz des Lebens und von Gott dazu vorgesehen ist, beim Suehnopfer als Ersatz fuer das durch die Suende verwirkte Blut des Suenders zu dienen. 17:2 Rede zu Aaron, seinen Soehnen und allen Israeliten, und sag zu ihnen: Das ist es, worauf der Herr euch verpflichtet hat: 17:3 Jeder Mann aus dem Haus Israel, der innerhalb oder ausserhalb des Lagers ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege schlachtet 17:4 und das Tier nicht zum Eingang des Offenbarungszeltes bringt, um es dem Herrn vor seiner Wohnstaette zu opfern, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen und soll aus der Mitte seines Volkes ausgemerzt werden. 17:5 Daher sollen die Israeliten die Opfer, die sie (jetzt noch) auf dem freien Feld schlachten, dem Priester fuer den Herrn zum Eingang des Offenbarungszeltes bringen und sie als Heilsopfer fuer den Herrn schlachten. 3,1-17 17:6 Der Priester soll das Blut auf den Altar des Herrn am Eingang des Offenbarungszeltes giessen und das Fett zum beruhigenden Duft fuer den Herrn in Rauch aufgehen lassen. 17:7 Sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer fuer Bocksdaemonen schlachten, mit denen sie Unzucht treiben. Das gelte ihnen und ihren kommenden Generationen als feste Regel. 17:8 Du sollst ihnen weiter sagen: Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der ein Brand- oder Schlachtopfer darbringt, 17:9 ohne es zum Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, um es fuer den Herrn zu vollziehen, soll aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden. 17:10 Jeder Mann aus dem Haus Israel oder jeder Fremde in eurer Mitte, der irgendwie Blut geniesst, gegen einen solchen werde ich mein Angesicht wenden und ihn aus der Mitte seines Volkes ausmerzen. 17:11 Die Lebenskraft des Fleisches sitzt naemlich im Blut. Dieses Blut habe ich euch gegeben, damit ihr auf dem Altar fuer euer Leben die Suehne vollzieht; denn das Blut ist es, das fuer ein Leben suehnt. Gen 9,4; Dtn 12,23 17:12 Deshalb habe ich zu den Israeliten gesagt: Niemand unter euch darf Blut geniessen, auch der Fremde, der in eurer Mitte lebt, darf kein Blut geniessen. 17:13 Jeder unter den Israeliten oder der Fremde in eurer Mitte, der Wild oder fuer den Genuss erlaubte Voegel erlegt, muss das Blut ausfliessen lassen und es mit Erde bedecken. 17:14 Denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist das Blut, das darin ist. Ich habe zu den Israeliten gesagt: Das Blut irgendeines Wesens aus Fleisch duerft ihr nicht geniessen; denn das Leben aller Wesen aus Fleisch ist ihr Blut. Jeder, der es geniesst, soll ausgemerzt werden. 17:15 Jeder, sei er einheimisch oder fremd, der ein verendetes oder zerrissenes Tier isst, muss seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend; dann ist er rein. 11,40; Ex 22,30 17:16 Wer seine Kleider nicht waescht und seinen Koerper nicht in Wasser badet, muss die Folgen seiner Schuld tragen. 18:1 Sexuelle Vorschriften: 18,1-30 Einleitung: 18,1-5 Der Herr sprach zu Mose: 18:2 Rede zu den Israeliten, und sag zu ihnen: Ich bin der Herr, euer Gott. 18:3 Ihr sollt nicht tun, was man in Aegypten tut, wo ihr gewohnt habt; ihr sollt nicht tun, was man in Kanaan tut, wohin ich euch fuehre. Ihre Braeuche sollt ihr nicht befolgen. 18:4 Meine Vorschriften sollt ihr einhalten, und meine Satzungen sollt ihr beachten und befolgen. Ich bin der Herr, euer Gott. 18:5 Ihr sollt auf meine Satzungen und meine Vorschriften achten. Wer sie einhaelt, wird durch sie leben. Ich bin der Herr. 18:6 Unzucht unter Verwandten: 18,6-18 Niemand von euch darf sich einer Blutsverwandten naehern, um ihre Scham zu entbloessen. Ich bin der Herr. 18:7 Die Scham deines Vaters, naemlich die Scham deiner Mutter, darfst du nicht entbloessen. Sie ist deine Mutter, du darfst ihre Scham nicht entbloessen. 18:8 Die Scham der Frau deines Vaters darfst du nicht entbloessen; sie ist die Scham deines Vaters. 18:9 Die Scham deiner Schwester, einer Tochter deines Vaters oder einer Tochter deiner Mutter, darfst du nicht entbloessen, sei sie im Haus oder ausserhalb geboren. 18:10 Die Scham einer Tochter deines Sohnes oder einer Tochter deiner Tochter darfst du nicht entbloessen; denn ihre Scham ist deine eigene Scham. 18:11 Die Scham der Tochter einer Frau deines Vaters darfst du nicht entbloessen. Sie ist deinem Vater geboren, also deine Schwester; du darfst ihre Scham nicht entbloessen. 18:12 Die Scham einer Schwester deines Vaters darfst du nicht entbloessen; denn sie ist mit deinem Vater leiblich verwandt. 18:13 Die Scham der Schwester deiner Mutter darfst du nicht entbloessen; denn sie ist mit deiner Mutter leiblich verwandt. 18:14 Die Scham des Bruders deines Vaters darfst du nicht entbloessen; du darfst dich seiner Frau nicht naehern; denn sie ist deine Tante. 18:15 Die Scham deiner Schwiegertochter darfst du nicht entbloessen. Sie ist die Frau deines Sohnes; du darfst ihre Scham nicht entbloessen. 18:16 Die Scham der Frau deines Bruders darfst du nicht entbloessen; denn sie ist die Scham deines Bruders. 18:17 Die Scham einer Frau und gleichzeitig die ihrer Tochter darfst du nicht entbloessen; weder die Tochter ihres Sohnes noch die Tochter ihrer Tochter darfst du nehmen, um ihre Scham zu entbloessen. Sie sind leiblich verwandt, es waere Blutschande. 18:18 Du darfst neben einer Frau nicht auch noch deren Schwester heiraten; du wuerdest sie zur Nebenbuhlerin machen, wenn du zu Lebzeiten der Frau die Scham ihrer Schwester entbloesst. 18:19 Andere Unzuchtvergehen: 18,19-23 Einer Frau, die wegen ihrer Regel unrein ist, darfst du dich nicht naehern, um ihre Scham zu entbloessen. 18:20 Der Frau deines Stammesgenossen darfst du nicht beiwohnen; du wuerdest dadurch unrein. 18:21 Von deinen Nachkommen darfst du keinen fuer Moloch darbringen. Du darfst den Namen deines Gottes nicht entweihen. Ich bin der Herr. 20,2-5 Kinderopfer waren in ausserordentlichen Notsituationen bei den Kanaanitern ueblich (vgl. die Anmerkung zu Gen 22,1-19). Moloch bedeutet eigentlich "Koenig" und ist ein entstellter Beiname fuer Baal. Nach 2 Koen 23,10; Jer 32,35; Ez 16,20-22 ist das Kinderopfer fuer Moloch zur Koenigszeit auch in Israel und Juda geuebt worden, wobei man Kinder "durchs Feuer gehen liess", d. h. verbrannte. 18:22 Du darfst nicht mit einem Mann schlafen, wie man mit einer Frau schlaeft; das waere ein Greuel. 18:23 Keinem Vieh darfst du beiwohnen; du wuerdest dadurch unrein. Keine Frau darf vor ein Vieh hintreten, um sich mit ihm zu begatten; das waere eine schandbare Tat. 18:24 Schlussmahnung: 18,24-30 Ihr sollt euch nicht durch all das verunreinigen; denn durch all das haben sich die Voelker verunreinigt, die ich vor euch vertrieben habe. 18:25 Das Land wurde unrein, ich habe an ihm seine Schuld geahndet, und das Land hat seine Bewohner ausgespien. 18:26 Ihr aber sollt auf meine Satzungen und Vorschriften achten und keine dieser Greueltaten begehen, weder der Einheimische noch der Fremde, der in eurer Mitte lebt. 18:27 Denn all diese Greueltaten haben die Leute begangen, die vor euch im Land waren, und so wurde das Land unrein. 18:28 Wird es etwa euch, wenn ihr es verunreinigt, nicht ebenso ausspeien, wie es das Volk vor euch ausgespien hat? 18:29 Alle naemlich, die irgendeine dieser Greueltaten begehen, werden aus der Mitte ihres Volkes ausgemerzt. 18:30 Achtet auf meine Anordnungen, befolgt keinen von den greulichen Braeuchen, die man vor euch befolgt hat, und verunreinigt euch nicht durch sie. Ich bin der Herr, euer Gott. 19:1 Kultische und soziale Gebote: 19,1-37 Einleitung: 19,1-2 Der Herr sprach zu Mose: 19:2 Rede zur ganzen Gemeinde der Israeliten, und sag zu ihnen: Seid heilig, denn ich, der Herr, euer Gott, bin heilig. 19:3 Die Ehrfurcht gegenueber den Eltern: 19,3-4 Jeder von euch soll Mutter und Vater fuerchten und auf meine Sabbate achten; ich bin der Herr, euer Gott. (3-4) Ex 20,1-12; 23,12; 34,14-17.21; Dtn 5,6-16 19:4 Ihr sollt euch nicht anderen Goettern zuwenden und euch nicht Goetterbilder aus Metall giessen; ich bin der Herr, euer Gott. 19:5 Die rechte Einstellung zum Heilsopfer: 19,5-8 Wenn ihr fuer den Herrn ein Heilsopfer schlachtet, opfert es so, dass ihr Annahme findet. (5-8) 7,14-18 19:6 An dem Tag, an dem ihr es schlachtet, oder am folgenden Tag soll es gegessen werden; was davon am dritten Tag noch uebrig ist, soll im Feuer verbrannt werden. 19:7 Isst man davon am dritten Tag, so ist das Opfer untauglich und findet keine Annahme mehr. 19:8 Wer davon isst, muss die Folgen seiner Schuld tragen; denn er hat die Heiligkeit des Herrn entweiht. Ein solcher Mensch soll aus seinen Stammesgenossen ausgemerzt werden. 19:9 Das Verbot der Nachlese: 19,9-10 Wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollt ihr das Feld nicht bis zum aeussersten Rand abernten. Du sollst keine Nachlese von deiner Ernte halten. 19:10 In deinem Weinberg sollst du keine Nachlese halten und die abgefallenen Beeren nicht einsammeln. Du sollst sie dem Armen und dem Fremden ueberlassen. Ich bin der Herr, euer Gott. 19:11 Soziales Verhalten und Naechstenliebe: 19,11-18 Ihr sollt nicht stehlen, nicht taeuschen und einander nicht betruegen. (11-12) Ex 20,7.15f; 23,7; Dtn 5,11.19f 19:12 Ihr sollt nicht falsch bei meinem Namen schwoeren; du wuerdest sonst den Namen deines Gottes entweihen. Ich bin der Herr. 19:13 Du sollst deinen Naechsten nicht ausbeuten und ihn nicht um das Seine bringen. Der Lohn des Tageloehners soll nicht ueber Nacht bis zum Morgen bei dir bleiben. 19:14 Du sollst einen Tauben nicht verfluchen und einem Blinden kein Hindernis in den Weg stellen; vielmehr sollst du deinen Gott fuerchten. Ich bin der Herr. 19:15 Ihr sollt in der Rechtsprechung kein Unrecht tun. Du sollst weder fuer einen Geringen noch fuer einen Grossen Partei nehmen; gerecht sollst du deinen Stammesgenossen richten. (15-16) Ex 23,3-7 19:16 Du sollst deinen Stammesgenossen nicht verleumden und dich nicht hinstellen und das Leben deines Naechsten fordern. Ich bin der Herr. 19:17 Du sollst in deinem Herzen keinen Hass gegen deinen Bruder tragen. Weise deinen Stammesgenossen zurecht, so wirst du seinetwegen keine Schuld auf dich laden. 19:18 An den Kindern deines Volkes sollst du dich nicht raechen und ihnen nichts nachtragen. Du sollst deinen Naechsten lieben wie dich selbst. Ich bin der Herr. Unter dem "Naechsten" verstand Israel vor allem den Volks- und Glaubensgenossen; doch sind nach V. 34 auch alle Fremden, die Gastrecht geniessen, in das Gebot der Naechstenliebe mit eingeschlossen. Jesus hat es nach Mt 5,43 und Lk 10,27-37 auf alle Menschen ausgedehnt. 19:19 Das Verbot von Mischungen: 19,19 Ihr sollt auf meine Satzungen achten: Unter deinem Vieh sollst du nicht zwei Tiere verschiedener Art sich begatten lassen. Dein Feld sollst du nicht mit zweierlei Arten besaeen. Du sollst kein aus zweierlei Faeden gewebtes Kleid anlegen. 19:20 Unzucht mit der Nebenfrau eines anderen: 19,20-22 Wohnt ein Mann einer Frau bei, die einem andern Mann als Sklavin zur Nebenfrau bestimmt ist und die weder losgekauft noch freigelassen ist, dann soll der Fall untersucht werden; sterben sollen sie nicht, da sie nicht freigelassen war. Ex 21,7-9 19:21 Er soll als sein Schuldopfer fuer den Herrn einen Widder zum Eingang des Offenbarungszeltes bringen. 19:22 Mit diesem Widder soll der Priester ihn vor dem Herrn von der begangenen Suende entsuehnen; so wird ihm die Suende, die er begangen hat, vergeben. 19:23 Die Erstlingsfruechte: 19,23-25 Wenn ihr in das Land kommt und einen Fruchtbaum pflanzt, sollt ihr seine Fruechte behandeln, als ob sie seine Vorhaut waeren. Drei Jahre lang sollen sie fuer euch etwas Unbeschnittenes sein, das man nicht essen darf. 19:24 Im vierten Jahr sollen alle Fruechte als Festgabe fuer den Herrn geheiligt sein. 19:25 Erst im fuenften Jahr duerft ihr die Fruechte essen und den Ertrag fuer euch ernten. Ich bin der Herr, euer Gott. 19:26 Das Verbot fremder Kultbraeuche: 19,26-31 Ihr sollt nichts mit Blut essen. Wahrsagerei und Zauberei sollt ihr nicht treiben. 17,10-12 19:27 Ihr sollt euer Kopfhaar nicht rundum abschneiden. Du sollst deinen Bart nicht stutzen. 19:28 Fuer einen Toten duerft ihr keine Einschnitte auf eurem Koerper anbringen, und ihr duerft euch keine Zeichen einritzen lassen. Ich bin der Herr. 19:29 Entweih nicht deine Tochter, indem du sie der Unzucht preisgibst, damit das Land nicht der Unzucht verfaellt und voller Schandtat wird. 19:30 Ihr sollt auf meine Sabbate achten und mein Heiligtum fuerchten. Ich bin der Herr. Ex 20,8; Dtn 5,12 19:31 Wendet euch nicht an die Totenbeschwoerer, und sucht nicht die Wahrsager auf; sie verunreinigen euch. Ich bin der Herr, euer Gott. 19:32 Die Ehrfurcht vor dem Alter: 19,32 Du sollst vor grauem Haar aufstehen, das Ansehen eines Greises ehren und deinen Gott fuerchten. Ich bin der Herr. 19:33 Verhalten gegen Fremde: 19,33-34 Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdruecken. 19:34 Der Fremde, der sich bei euch aufhaelt, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Aegypten gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott. 19:35 Uebervorteilung: 19,35-36 Ihr sollt kein Unrecht begehen bei Gericht, mit Laengenmass, Gewicht und Hohlmass. 19:36 Ihr sollt richtige Waagen, richtige Gewichtsteine, richtiges Efa und richtiges Hin haben. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Aegypten gefuehrt hat. 19:37 Schlussmahnung: 19,37 Ihr sollt auf alle meine Satzungen und alle meine Vorschriften achten und sie befolgen. Ich bin der Herr. 20:1 Todeswuerdige Verbrechen: 20,1-27 Das Kinderopfer: 20,1-5 Der Herr sprach zu Mose: 20:2 Sag zu den Israeliten: Jeder Mann unter den Israeliten oder unter den Fremden in Israel, der eines seiner Kinder dem Moloch gibt, wird mit dem Tod bestraft. Die Buerger des Landes sollen ihn steinigen. Zu den Kinderopfern fuer Moloch vgl. die Anmerkung zu 18,21. 20:3 Ich richte mein Angesicht gegen einen solchen und merze ihn aus seinem Volk aus, weil er eines seiner Kinder dem Moloch gegeben, dadurch mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entweiht hat. 20:4 Falls die Buerger des Landes ihre Augen diesem Mann gegenueber verschliessen, wenn er eines seiner Kinder dem Moloch gibt, und ihn nicht toeten, 20:5 so richte ich mein Angesicht gegen ihn und seine Sippe und merze sie aus der Mitte ihres Volkes aus, ihn und alle, die sich mit ihm dem Molochdienst hingeben. 20:6 Die Totenbeschwoerung und Wahrsagerei: 20,6-8 Gegen einen, der sich an Totenbeschwoerer und Wahrsager wendet und sich mit ihnen abgibt, richte ich mein Angesicht und merze ihn aus seinem Volk aus. 19,31 20:7 Ihr sollt euch heiligen, um heilig zu sein; denn ich bin der Herr, euer Gott. 20:8 Ihr sollt auf meine Satzungen achten und sie befolgen. Ich bin der Herr, der euch heiligt. 20:9 Die Verfluchung der Eltern: 20,9 Jeder, der seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft. Da er seinen Vater oder seine Mutter verflucht hat, soll sein Blut auf ihn kommen. Ex 21,17 20:10 Der Ehebruch: 20,10 Ein Mann, der mit der Frau seines Naechsten die Ehe bricht, wird mit dem Tod bestraft, der Ehebrecher samt der Ehebrecherin. Ex 20,14; Dtn 5,18 20:11 Unzuchtverbrechen: 20,11-17 Ein Mann, der mit der Frau seines Vaters schlaeft, hat die Scham seines Vaters entbloesst. Beide werden mit dem Tod bestraft; ihr Blut soll auf sie kommen. (11-17) 18,6-23 20:12 Schlaeft einer mit seiner Schwiegertochter, so werden beide mit dem Tod bestraft. Sie haben eine schaendliche Tat begangen, ihr Blut soll auf sie kommen. 20:13 Schlaeft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schlaeft, dann haben sie eine Greueltat begangen; beide werden mit dem Tod bestraft; ihr Blut soll auf sie kommen. 20:14 Heiratet einer eine Frau und ihre Mutter, so ist das Blutschande. Ihn und die beiden Frauen soll man verbrennen, damit es keine Blutschande unter euch gibt. 20:15 Ein Mann, der einem Tier beiwohnt, wird mit dem Tod bestraft; auch das Tier sollt ihr toeten. 20:16 Naehert sich eine Frau einem Tier, um sich mit ihm zu begatten, dann sollst du die Frau und das Tier toeten. Sie werden mit dem Tod bestraft; ihr Blut soll auf sie kommen. 20:17 Nimmt einer seine Schwester, eine Tochter seines Vaters oder eine Tochter seiner Mutter und sieht ihre Scham, und sie sieht die seine, so ist es eine Schandtat. Sie sollen vor den Augen der Soehne ihres Volkes ausgemerzt werden. Er hat die Scham seiner Schwester entbloesst; er muss die Folgen seiner Schuld tragen. 20:18 Der Verkehr mit einer Menstruierenden: 20,18 Ein Mann, der mit einer Frau waehrend ihrer Regel schlaeft und ihre Scham entbloesst, hat ihre Blutquelle aufgedeckt, und sie hat ihre Blutquelle entbloesst; daher sollen beide aus ihrem Volk ausgemerzt werden. 20:19 Die Unzucht mit Verwandten: 20,19-21 Die Scham der Schwester deiner Mutter oder der Schwester deines Vaters sollst du nicht entbloessen; denn wer seine eigene Verwandte entbloesst, muss die Folgen seiner Schuld tragen. 20:20 Ein Mann, der mit seiner Tante schlaeft, hat die Scham seines Onkels entbloesst. Sie muessen die Folgen ihrer Suende tragen; sie sollen kinderlos sterben. 20:21 Nimmt einer die Frau seines Bruders, so ist das Befleckung. Er hat die Scham seines Bruders entbloesst; sie sollen kinderlos bleiben. 20:22 Schlussmahnung: 20,22-26 Ihr sollt auf alle meine Satzungen und Vorschriften achten und sie befolgen; dann wird euch das Land nicht ausspeien, in das ich euch fuehre, und ihr werdet dort wohnen koennen. (22-26) 18,24-30 20:23 Ihr sollt euch nicht nach den Braeuchen des Volkes richten, das ich vor euren Augen vertreibe; denn all diese Dinge haben sie getan, so dass es mich vor ihnen ekelte. 20:24 Daher habe ich euch gesagt: Ihr seid es, die ihren Boden in Besitz nehmen sollen. Ich bin es, der ihn euch zum Besitz geben wird, ein Land, in dem Milch und Honig fliessen. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch von diesen Voelkern ausgesondert hat. 20:25 So unterscheidet zwischen reinem und unreinem Vieh, zwischen unreinen und reinen Voegeln! Macht euch nicht selbst abscheulich mit diesen Tieren, diesen Voegeln, mit allem, was auf dem Boden kriecht. Ich habe es fuer euch als unrein unterschieden. 20:26 Seid mir geheiligt; denn ich, der Herr, bin heilig, und ich habe euch von all diesen Voelkern ausgesondert, damit ihr mir gehoert. 20:27 Nachtrag: Die Totenbeschwoerung: 20,27 Maenner oder Frauen, in denen ein Toten- oder ein Wahrsagegeist ist, sollen mit dem Tod bestraft werden. Man soll sie steinigen, ihr Blut soll auf sie kommen. 19,31 21:1 Vorschriften fuer Priester: 21,1-24 Das Verhalten beim Begraebnis von Verwandten: 21,1-6 Der Herr sprach zu Mose: Rede zu den Priestern, den Soehnen Aarons, und sag zu ihnen: Keiner von ihnen darf sich an der Leiche eines seiner Stammesgenossen verunreinigen, 21:2 ausser an seinen naechsten Verwandten: seiner Mutter, seinem Vater, seinem Sohn, seiner Tochter oder seinem Bruder. 21:3 An seiner unverheirateten Schwester, die seine nahe Verwandte blieb, da sie keinem Mann angehoerte, darf er unrein werden. 21:4 Nicht aber darf er an seiner Schwester, die mit einem Stammesgenossen verheiratet ist, unrein werden; er wuerde sich entweihen. 21:5 Die Priester sollen sich auf ihrem Kopf keine Glatze scheren, ihren Bart nicht stutzen und an ihrem Koerper keine Einschnitte machen. 21:6 Sie sollen ihrem Gott geheiligt sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen. Denn sie sind es, die die Feueropfer des Herrn, die Speise ihres Gottes, darbringen; darum sollen sie heilig sein. 21:7 Ehehindernisse fuer Priester: 21,7-8 Sie duerfen weder eine Dirne, noch eine Entehrte, noch eine Frau heiraten, die ihr Mann verstossen hat; denn der Priester ist seinem Gott geweiht. 21:8 Du sollst ihn heilig halten, denn er bringt die Speise deines Gottes dar. Heilig soll er dir sein, denn ich bin heilig, der Herr, der euch heiligt. 21:9 Die Strafe fuer unzuechtige Priestertoechter: 21,9 Wenn sich die Tochter eines Priesters als Dirne entweiht, so entweiht sie ihren Vater; sie soll im Feuer verbrannt werden. 21:10 Das Verhalten des Hohenpriesters bei Todesfaellen: 21,10-12 Der Priester, der unter seinen Bruedern den hoechsten Rang einnimmt, auf dessen Haupt das Salboel ausgegossen wurde und der durch das Anlegen der heiligen Gewaender eingesetzt ist, soll sein Haar nicht lose herunterhaengen lassen, seine Kleider nicht zerreissen, w 21:11 sich an keinem Leichnam verunreinigen, auch nicht, wenn es sich um Vater oder Mutter handelt. 21:12 Er soll sich nicht vom Heiligtum entfernen, um nicht das Heiligtum seines Gottes zu entweihen; denn die Weihe des Salboels seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der Herr. 21:13 Ehehindernisse fuer den Hohenpriester: 21,13-15 Er soll nur eine Jungfrau heiraten. 21:14 Eine Witwe, eine Verstossene oder eine Entehrte, eine Dirne, darf er nicht heiraten; nur eine Jungfrau aus seinem Stamm darf er zur Frau nehmen; 21:15 sonst wuerde er seine Nachkommenschaft unter seinen Stammesgenossen entweihen; denn ich, der Herr, bin es, der ihn heiligt. 21:16 Die koerperliche Tauglichkeit fuer das Priesteramt: 21,16-23 Der Herr sprach zu Mose: 21:17 Sag zu Aaron: Keiner deiner Nachkommen, auch in den kommenden Generationen, der ein Gebrechen hat, darf herantreten, um die Speise seines Gottes darzubringen. 21:18 Denn keiner mit einem Gebrechen darf herantreten: kein Blinder oder Lahmer, kein im Gesicht oder am Koerper Entstellter, 21:19 kein Mann, der einen gebrochenen Fuss oder eine gebrochene Hand hat, 21:20 keiner mit Buckel, Muskelschwund, Augenstar, Kraetze, Flechte oder Hodenquetschung. 21:21 Keiner der Nachkommen Aarons, des Priesters, darf herantreten, um die Feueropfer des Herrn darzubringen, wenn er ein Gebrechen hat. Er hat ein Gebrechen, er darf nicht herantreten, um die Speise seines Gottes darzubringen. 21:22 Doch darf er von der Speise seines Gottes, von den hochheiligen und heiligen Dingen, essen, "Speise Gottes" ist das Opfer; im AT wird aber nirgends angenommen, dass Gott die Opferspeise geniesst oder ihrer bedarf (vgl. Ps 50,8-13). 21:23 aber nicht zum Vorhang kommen und sich nicht dem Altar naehern; denn er hat ein Gebrechen und darf meine heiligen Gegenstaende nicht entweihen; denn ich bin der Herr, der sie geheiligt hat. 21:24 Schlussbemerkung: 21,24 Das sagte Mose zu Aaron, zu dessen Soehnen und zu allen Israeliten. 22:1 Weitere Vorschriften fuer den Genuss und die Darbringung von Opfern: 22,1-33 Der Ausschluss von Priestern vom Genuss der Opfergaben: 22,1-9 Der Herr sprach zu Mose: 22:2 Sag zu Aaron und seinen Soehnen, sie sollen sich mit den heiligen Opfergaben der Israeliten in acht nehmen, um meinen heiligen Namen nicht zu entweihen; sie muessen fuer mich heilig gehalten werden. Ich bin der Herr. 22:3 Sag zu ihnen: Jeder aus euren Nachkommen, auch in den kommenden Generationen, der sich im Zustand der Unreinheit den heiligen Opfergaben naehert, die die Israeliten dem Herrn weihen, soll ausgemerzt und aus meiner Gegenwart weggeschafft werden. Ich bin der Herr. 22:4 Keiner aus den Nachkommen Aarons, der aussaetzig ist oder einen Ausfluss hat, darf von den heiligen Gaben essen, ehe er rein ist. Wer irgend etwas beruehrt hat, das durch eine Leiche unrein wurde, wer einen Samenerguss hatte, 22:5 wer Kleintiere beruehrt hat und sich damit verunreinigte oder einen Menschen, der ihn durch eine eigene Unreinheit befleckte, 22:6 jeder, der solche Beruehrungen hatte, soll bis zum Abend unrein sein und darf von den heiligen Gaben erst essen, nachdem er seinen Koerper in Wasser gebadet hat. 22:7 Mit Sonnenuntergang soll er wieder rein sein und darf danach von den heiligen Gaben essen; denn sie sind sein Lebensunterhalt. 22:8 Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen; er wuerde sich dadurch verunreinigen. Ich bin der Herr. 22:9 Sie sollen auf meine Anordnungen achten und keine Suende auf sich laden; sie sollen sterben, falls sie sie entweihen. Ich, der Herr, bin es, der sie heiligt. falls sie sie entweihen: H unklar. 22:10 Der Ausschluss der Laien vom Genuss der Opfergaben: 22,10-16 Kein Laie darf Heiliges essen; weder der Hausgenosse eines Priesters noch sein Lohnarbeiter darf etwas Heiliges essen. 22:11 Aber wenn ein Priester eine Person mit seinem Geld als Eigentum erwirbt, darf sie davon essen wie einer, der in seinem Haus geboren ist; sie duerfen von seiner Nahrung essen. 22:12 Wenn eine Priestertochter einen Laien heiratet, darf sie vom Anteil des Erhebungsritus, von den heiligen Gaben nicht essen; 22:13 aber wenn sie verwitwet oder verstossen ist und keine Kinder hat und deshalb in das Haus ihres Vaters zurueckkehrt, darf sie wie in ihrer Jugend vom Lebensunterhalt ihres Vaters essen; kein Laie aber darf davon essen. 22:14 Wenn einer ohne Vorsatz etwas Heiliges isst, soll er es dem Priester ersetzen und ein Fuenftel des Wertes hinzufuegen. 22:15 Die Priester duerfen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie dem Herrn darbieten, nicht entweihen. 22:16 Sie wuerden den Israeliten Schuld aufladen, die zu einem Schuldopfer verpflichtet, wenn sie ihre heiligen Gaben aessen; denn ich bin der Herr, der diese Gaben geheiligt hat. H ist nicht voellig klar. 22:17 Die Tauglichkeit der Opfertiere: 22,17-25 Der Herr sprach zu Mose: 22:18 Rede zu Aaron, seinen Soehnen und allen Israeliten, und sag zu ihnen: Jeder aus dem Haus Israel oder von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe wegen eines Geluebdes oder freiwillig bringt und sie fuer den Herrn als Brandopfer darbringt, 22:19 muss, damit ihr Annahme findet, ein fehlerloses, maennliches Tier von den Rindern, Schafen oder Ziegen darbringen. 22:20 Ihr duerft kein Tier mit einem Gebrechen darbringen, denn ihr wuerdet damit keine Annahme finden. 22:21 Wenn jemand ein Heilsopfer fuer den Herrn darbringt, sei es, um ein Geluebde zu erfuellen, oder sei es als freiwillige Gabe, so soll es ein fehlerloses Rind oder Schaf oder eine fehlerlose Ziege sein, um Annahme zu finden; es darf kein Gebrechen haben. 22:22 Ihr duerft dem Herrn kein Tier opfern, das blind, verstuemmelt, kraetzig, aussaetzig, eitrig ist oder zerbrochene Gliedmassen hat. Kein Stueck von solchen Tieren duerft ihr auf den Altar als ein Feueropfer fuer den Herrn legen. 22:23 Ein entstelltes oder verstuemmeltes Rind oder Schaf kannst du als freiwillige Opfergabe verwenden, aber als Einloesung eines Geluebdes ist es missfaellig. 22:24 Ihr duerft dem Herrn kein Tier darbringen, das zerdrueckte, zerschlagene, ausgerissene oder abgeschnittene Hoden hat. Ihr duerft das in eurem Land nicht tun, 22:25 und ihr duerft kein solches Tier aus der Hand eines Fremden erwerben, um es als Speise eures Gottes darzubringen. Ein derartiger Eingriff an ihnen bewirkt ein Gebrechen; sie wuerden euch keine Annahme bringen. 22:26 Einzelbestimmungen ueber Opfertiere: 22,26-30 Der Herr sprach zu Mose: 22:27 Wenn ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Vom achten Tag an ist es als Feueropfer fuer den Herrn annehmbar. Ex 22,29 22:28 Ein Rind oder Schaf sollt ihr nicht an einem Tag zugleich mit seinem Jungen schlachten. 22:29 Wenn ihr dem Herrn ein Dankopfer darbringt, opfert es so, dass es angenommen werden kann. 22:30 Man soll es noch am selben Tag essen, ohne etwas davon bis zum Morgen uebrigzulassen. Ich bin der Herr. 22:31 Schlussmahnung: 22,31-33 Ihr sollt auf meine Gebote achten und sie befolgen; ich bin der Herr. 22:32 Ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich inmitten der Israeliten geheiligt werde; ich, der Herr, bin es, der euch heiligt. 22:33 Ich, der euch aus Aegypten herausgefuehrt hat, um euer Gott zu sein, ich bin der Herr. 23:1 Festordnungen und Feiervorschriften: 23,1 - 24,23 Einleitung: 23,1-2 Der Herr sprach zu Mose: 23:2 Rede zu den Israeliten, und sag zu ihnen: Die Feste des Herrn, die ihr als Tage heiliger Versammlung ausrufen sollt, sind folgende: 23:3 Der Sabbat: 23,3 Sechs Tage soll man arbeiten, aber am siebten Tag ist vollstaendiger Ruhetag, ein Tag heiliger Versammlung, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten duerft. Es ist ein Feiertag zur Ehre des Herrn ueberall, wo ihr wohnt. Ex 20,8-11; 31,12-17; 35,2; Dtn 5,12-15 23:4 Das Pascha und das Fest der Ungesaeuerten Brote: 23,4-8 Das sind die Feste des Herrn, Tage heiliger Versammlungen, die ihr zur festgesetzten Zeit ausrufen sollt: 4-8: Zum Pascha und Fest der Ungesaeuerten Brote vgl. die Anmerkung zu Ex 12,1 - 13,16. 23:5 Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, zur Abenddaemmerung, ist Pascha zur Ehre des Herrn. Ex 12,2-11 23:6 Am fuenfzehnten Tag dieses Monats ist das Fest der Ungesaeuerten Brote zur Ehre des Herrn. Sieben Tage sollt ihr ungesaeuertes Brot essen. 23,15; Ex 34,18 23:7 Am ersten Tag habt ihr heilige Versammlung; ihr duerft keine schwere Arbeit verrichten. 23:8 Sieben Tage hindurch sollt ihr ein Feueropfer fuer den Herrn darbringen. Am siebten Tag ist heilige Versammlung; da duerft ihr keine schwere Arbeit verrichten. 23:9 Die Erstlingsfruechte: 23,9-14 Der Herr sprach zu Mose: 23:10 Rede zu den Israeliten, und sag zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, und wenn ihr dort die Ernte einbringt, sollt ihr dem Priester die erste Garbe eurer Ernte bringen. 23:11 Er soll sie vor dem Herrn hin- und herschwingen und sie so darbringen, damit ihr Annahme findet. Am Tag nach dem Sabbat soll der Priester den Ritus ausfuehren. 23:12 Am Tag, an dem ihr die Garbe darbringt, sollt ihr dem Herrn auch ein fehlerloses einjaehriges Schaf als Brandopfer herrichten, 23:13 dazu als Speiseopfer zwei Zehntel Feinmehl, das mit Oel vermengt ist. Das Ganze soll ein Feueropfer fuer den Herrn zum beruhigenden Duft sein; dazu kommt ein Viertel Hin Wein als Trankopfer. 23:14 Vor diesem Tag, bevor ihr eurem Gott die Opfergabe gebracht habt, duerft ihr kein Brot und kein geroestetes oder frisches Korn essen. Das gelte als feste Regel bei euch von Generation zu Generation ueberall, wo ihr wohnt. 23:15 Das Wochenfest (Pfingstfest): 23,15-22 Vom Tag nach dem Sabbat, an dem ihr die Garbe fuer die Darbringung gebracht habt, sollt ihr sieben volle Wochen zaehlen. Ex 23,16; 34,22 23:16 Zaehlt fuenfzig Tage bis zum Tag nach dem siebten Sabbat, und dann bringt dem Herrn ein neues Speiseopfer dar! 23:17 Bringt als Erstlingsgaben fuer den Herrn aus euren Wohnsitzen zwei Brote dar, gebacken aus zwei Zehntel Efa Feinmehl mit Sauerteig. 23:18 Zum Brot bringt sieben fehlerlose einjaehrige Laemmer, einen Jungstier und zwei Widder als Brandopfer fuer den Herrn dar, dazu das Speiseopfer sowie das Trankopfer als ein Feueropfer zum beruhigenden Duft fuer den Herrn. 23:19 Bereitet auch einen Ziegenbock als Suendopfer und zwei einjaehrige Laemmer als Heilsopfer zu! 23:20 Der Priester soll sie, zusammen mit dem Brot der Erstlingsgaben, vor dem Herrn hin- und herschwingen und sie so darbringen; sie sind mit den beiden Laemmern heilige Gaben fuer den Herrn, die dem Priester gehoeren. 23:21 Am selben Tag ruft eine heilige Versammlung aus, und haltet sie ab! Da duerft ihr keine schwere Arbeit verrichten. Das gelte bei euch als feste Regel von Generation zu Generation ueberall, wo ihr wohnt. 23:22 Wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du dein Feld nicht bis zum aeussersten Rand abernten und keine Nachlese deiner Ernte halten. Du sollst das dem Armen und dem Fremden ueberlassen. Ich bin der Herr, euer Gott. 19,9f 23:23 Der Neujahrstag: 23,23-25 Der Herr sprach zu Mose: 23:24 Sag zu den Israeliten: Im siebten Monat, am ersten Tag des Monats, ist fuer euch Ruhetag, in Erinnerung gerufen durch Laermblasen, eine heilige Versammlung. 23:25 Da duerft ihr keine schwere Arbeit verrichten, und ihr sollt dem Herrn ein Feueropfer darbringen. 23:26 Das Versoehnungsfest: 23,26-32 Der Herr sprach zu Mose: (26-32) 16,2-34 23:27 Am zehnten Tag dieses siebten Monats ist der Versoehnungstag. Da sollt ihr heilige Versammlung halten. Ihr sollt euch Enthaltung auferlegen und dem Herrn ein Feueropfer darbringen. 23:28 An ebendiesem Tag duerft ihr keinerlei Arbeit verrichten, denn es ist der Versoehnungstag, an dem man euch vor dem Herrn, eurem Gott, entsuehnt. 23:29 Denn jede Person, die sich an diesem Tag nicht Enthaltung auferlegt, soll aus ihren Stammesgenossen ausgemerzt werden. 23:30 Wer an diesem Tag irgendeine Arbeit verrichtet, den werde ich aus der Mitte seines Volkes austilgen. 23:31 Ihr duerft keinerlei Arbeit tun. Das gelte bei euch als feste Regel von Generation zu Generation ueberall, wo ihr wohnt. 23:32 Dieser Tag ist fuer euch ein vollstaendiger Ruhetag. Ihr sollt euch Enthaltung auferlegen. Vom Abend des neunten Tags in diesem Monat bis zum folgenden Abend sollt ihr Ruhetag halten. 23:33 Das Laubhuettenfest: 23,33-36 Der Herr sprach zu Mose: 23:34 Sag zu den Israeliten: Am fuenfzehnten Tag dieses siebten Monats ist sieben Tage hindurch das Laubhuettenfest zur Ehre des Herrn. Ex 23,16; 34,22 23:35 Am ersten Tag, einem Tag heiliger Versammlung, duerft ihr keine schwere Arbeit verrichten. 23:36 Sieben Tage hindurch sollt ihr ein Feueropfer fuer den Herrn darbringen. Am achten Tag habt ihr heilige Versammlung, und ihr sollt ein Feueropfer fuer den Herrn darbringen. Es ist der Tag der Festversammlung; da duerft ihr keine schwere Arbeit verrichten. 23:37 Schlussbemerkung: 23,37-38 Das sind die Festzeiten des Herrn, die ihr als Tage heiliger Versammlung ausrufen sollt, dazu bestimmt, fuer den Herrn Feueropfer, Brandopfer, Speiseopfer, Schlachtopfer und Trankopfer darzubringen, dem jeweiligen Tag entsprechend, 23:38 abgesehen von den Sabbaten des Herrn und abgesehen von euren Geschenken, den gelobten und freiwilligen Gaben, die ihr dem Herrn gebt. 23:39 Einzelbestimmung fuer das Laubhuettenfest: 23,39-44 Am fuenfzehnten Tag des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes erntet, feiert sieben Tage lang das Fest des Herrn! Am ersten und am achten Tag ist Ruhetag. 23:40 Am ersten Tag nehmt schoene Baumfruechte, Palmwedel, Zweige von dicht belaubten Baeumen und von Bachweiden, und seid sieben Tage lang vor dem Herrn, eurem Gott, froehlich! 23:41 Feiert dieses Fest zur Ehre des Herrn jaehrlich sieben Tage lang! Das gelte bei euch als feste Regel von Generation zu Generation. Ihr sollt dieses Fest im siebten Monat feiern. 23:42 Sieben Tage sollt ihr in Huetten wohnen. Alle Einheimischen in Israel sollen in Huetten wohnen, 23:43 damit eure kommenden Generationen wissen, dass ich die Israeliten in Huetten wohnen liess, als ich sie aus Aegypten herausfuehrte. Ich bin der Herr, euer Gott. 23:44 Da teilte Mose den Israeliten die Festzeiten des Herrn mit. 24:1 Einzelbestimmungen ueber den Leuchter und den Tisch fuer die Schaubrote: 24,1-9 Der Herr sprach zu Mose: 24:2 Befiehl den Israeliten, dass sie dir fuer den Leuchter reines Oel aus zerstossenen Oliven bringen, damit man staendig eine Lampe brennen lassen kann. (2-4) Ex 25,31-40 24:3 Im Offenbarungszelt, vor dem Vorhang der Lade, soll Aaron diese Lampe aufstellen. Sie soll hier vor dem Herrn staendig vom Abend bis zum Morgen brennen. Das gelte bei euch als feste Regel von Generation zu Generation. 24:4 Aaron soll die Lampen auf dem Leuchter aus reinem Gold vor dem Herrn staendig in Ordnung halten. 24:5 Du sollst Feinmehl nehmen und daraus zwoelf Kuchen backen; aus zwei Zehntel Efa Feinmehl soll jeder einzelne Kuchen zubereitet sein. Die zwoelf Kuchen werden in Ex 25,30 und 1 Sam 21,7 "Schaubrote" (woertlich: Brote des Angesichts) genannt, wahrscheinlich in dem Sinn, dass Gott sie anschaut und als Zeichen des Dankes Israels gnaedig annimmt. 24:6 Dann sollst du sie in zwei Schichten, sechs in jeder Schicht, auf den Tisch aus reinem Gold vor den Herrn legen. 24:7 Auf jede Schicht sollst du reinen Weihrauch tun; er soll der Gedaechtnisanteil des Brotes sein, ein Feueropfer fuer den Herrn. 24:8 Sabbat fuer Sabbat soll man die Brote vor dem Herrn zurichten als dauernde Bundesleistung von seiten der Israeliten. 24:9 Sie gehoeren Aaron und seinen Soehnen, die sie an einem heiligen Ort essen sollen; denn sie sind fuer ihn etwas Hochheiliges, ein dauerndes Anrecht von den Feueropfern des Herrn. 24:10 Einschub: Die Laesterung des Gottesnamens: 24,10-23 Der Sohn einer Israelitin und eines Aegypters ging unter die Israeliten. Im Lager geriet er in Streit mit einem Mann, der Israelit war. 24:11 Der Sohn der Israelitin schmaehte den Gottesnamen und fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose. Der Name der Mutter war Schelomit; sie war die Tochter Dibris aus dem Stamm Dan. 24:12 Man nahm ihn in Gewahrsam, um auf einen Spruch des Herrn hin zu entscheiden. 24:13 Der Herr sprach zu Mose: 24:14 Lass den, der den Fluch ausgesprochen hat, aus dem Lager hinausfuehren! Alle, die es gehoert haben, sollen ihm ihre Haende auf den Kopf legen; dann soll ihn die ganze Gemeinde steinigen. 24:15 Sag den Israeliten: Jeder, der seinem Gott flucht, muss die Folgen seiner Suende tragen. Ex 20,7; 22,27 24:16 Wer den Namen des Herrn schmaeht, wird mit dem Tod bestraft; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Der Fremde muss ebenso wie der Einheimische getoetet werden, wenn er den Gottesnamen schmaeht. 24:17 Wer einen Menschen erschlaegt, wird mit dem Tod bestraft. Ex 20,13; 21,12-20 24:18 Wer ein Stueck Vieh erschlaegt, muss es ersetzen: Leben fuer Leben. 24:19 Wenn jemand einen Stammesgenossen verletzt, soll man ihm antun, was er getan hat: 24:20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn. Der Schaden, den er einem Menschen zugefuegt hat, soll ihm zugefuegt werden. Ex 21,23-25; Dtn 19,21 24:21 Wer ein Stueck Vieh erschlaegt, muss es ersetzen; wer aber einen Menschen erschlaegt, wird mit dem Tod bestraft. 24:22 Gleiches Recht soll bei euch fuer den Fremden wie fuer den Einheimischen gelten; denn ich bin der Herr, euer Gott. 24:23 Nachdem Mose so zu den Israeliten gesprochen hatte, fuehrten sie den, der den Fluch ausgesprochen hatte, aus dem Lager hinaus und steinigten ihn. So erfuellten sie, was der Herr dem Mose aufgetragen hatte. 25:1 Sabbatjahr und Jubeljahr: 25,1-55 Einleitung: 25,1 Der Herr sprach zu Mose auf dem Berg Sinai: 25:2 Das Brachjahr: 25,2-7 Rede zu den Israeliten, und sag zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land Sabbatruhe zur Ehre des Herrn halten. (2-7) Ex 23,10f 25:3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besaeen, sechs Jahre sollst du deinen Weinberg beschneiden und seinen Ertrag ernten. 25:4 Aber im siebten Jahr soll das Land eine vollstaendige Sabbatruhe zur Ehre des Herrn halten: Dein Feld sollst du nicht besaeen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 25:5 Den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht ernten, und die Trauben deines nicht beschnittenen Weinstockes sollst du nicht lesen. Fuer das Land soll es ein Jahr der Sabbatruhe sein. 25:6 Der Sabbat des Landes selbst soll euch ernaehren: dich, deinen Knecht, deine Magd, deinen Lohnarbeiter, deinen Halbbuerger, alle, die bei dir leben. 25:7 Auch deinem Vieh und den Tieren in deinem Land wird sein ganzer Ertrag zur Nahrung dienen. 25:8 Das Jubeljahr: 25,8-31 Du sollst sieben Jahreswochen, siebenmal sieben Jahre, zaehlen; die Zeit von sieben Jahreswochen ergibt fuer dich neunundvierzig Jahre. 8-12: Das deutsche Wort "Jubel" kommt vom hebraeischen jobel (= Widderhorn). Mit dem Widderhorn blies man Alarm, kuendigte man aber auch freudige Ereignisse, Feste und Festzeiten an. 25:9 Im siebten Monat, am zehnten Tag des Monats, sollst du das Signalhorn ertoenen lassen; am Versoehnungstag sollt ihr das Horn im ganzen Land ertoenen lassen. 25:10 Erklaert dieses fuenfzigste Jahr fuer heilig, und ruft Freiheit fuer alle Bewohner des Landes aus! Es gelte euch als Jubeljahr. Jeder von euch soll zu seinem Grundbesitz zurueckkehren, jeder soll zu seiner Sippe heimkehren. 25:11 Dieses fuenfzigste Jahr gelte euch als Jubeljahr. Ihr sollt nicht saeen, den Nachwuchs nicht abernten, die unbeschnittenen Weinstoecke nicht lesen. 25:12 Denn es ist ein Jubeljahr, es soll euch als heilig gelten. Vom Feld weg sollt ihr den Ertrag essen. 25:13 In diesem Jubeljahr soll jeder von euch zu seinem Besitz zurueckkehren. 25:14 Wenn du deinem Stammesgenossen etwas verkaufst oder von ihm etwas kaufst, sollt ihr einander nicht uebervorteilen. 25:15 Kaufst du von deinem Stammesgenossen, so beruecksichtige die Zahl der Jahre nach dem Jubeljahr; verkauft er dir, dann soll er die noch ausstehenden Ertragsjahre beruecksichtigen. 25:16 Je hoeher die Anzahl der Jahre, desto hoeher berechne den Kaufpreis; je geringer die Anzahl der Jahre, desto weniger verlang von ihm; denn es ist die Zahl von Ernteertraegen, die er dir verkauft. 25:17 Ihr sollt einander nicht uebervorteilen. Fuerchte deinen Gott; denn ich bin der Herr, euer Gott. 25:18 Ihr sollt meine Satzungen befolgen und auf meine Vorschriften achten und sie ausfuehren; dann werdet ihr im Land in Sicherheit wohnen. 25:19 Das Land wird seine Frucht geben, ihr werdet euch satt essen und in Sicherheit darin wohnen. 25:20 Wenn ihr aber fragt: Was sollen wir im siebten Jahr essen, wenn wir nicht saeen und unseren Ertrag nicht ernten duerfen? - 25:21 Seht, ich werde fuer euch im sechsten Jahr meinen Segen aufbieten, und er wird den Ertrag fuer drei Jahre geben. 25:22 Wenn ihr im achten Jahr saet, werdet ihr noch bis zum neunten Jahr vom alten Ertrag essen koennen; bis der Ertrag dieses Jahres kommt, werdet ihr vom alten essen koennen. 25:23 Das Land darf nicht endgueltig verkauft werden; denn das Land gehoert mir, und ihr seid nur Fremde und Halbbuerger bei mir. 25:24 Fuer jeden Grundbesitz sollt ihr ein Rueckkaufrecht auf das Land gewaehren. 25:25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, soll sein Verwandter als Loeser fuer ihn eintreten und den verkauften Boden seines Bruders ausloesen. "Loeser" ist der naechste haftpflichtige Blutsverwandte, der fuer die Vollstreckung der Blutrache, fuer die Leviratsehe (vgl. die Anmerkung zu Gen 38,12-26) und den Loskauf verschuldeter und darum in Schuldknechtschaft geratener Personen bzw. des verpfaendeten Familienbesitzes zu sorgen hatte (vgl. Dtn 25,5f und Rut 2,20; 3,8 - 4,10). 25:26 Hat einer keinen Loeser, hat er aber die noetigen Mittel fuer den Rueckkauf selbst aufgebracht, 25:27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf anrechnen und den Restbetrag dem Kaeufer zurueckzahlen; sein Grundbesitz faellt an ihn zurueck. 25:28 Bringt er die noetigen Mittel fuer diese Ersatzleistung nicht auf, dann soll der verkaufte Grund bis zum Jubeljahr im Besitz des Kaeufers bleiben. Im Jubeljahr wird das Grundstueck frei, und es kommt wieder zu seinem Besitz. 25:29 Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt, so besteht das Rueckkaufrecht bis zum Ablauf des Jahres, das dem Verkauf folgt; sein Rueckkaufrecht ist zeitlich beschraenkt. 25:30 Erfolgt der Rueckkauf bis zum Ablauf des Jahres nicht, dann soll das Haus innerhalb der ummauerten Stadt dem Kaeufer und seinen Nachkommen endgueltig verbleiben; er braucht es im Jubeljahr nicht zu verlassen. 25:31 Aber die Haeuser in Doerfern, die nicht von Mauern umgeben sind, werden als Bestandteil des freien Feldes betrachtet; fuer sie besteht ein Rueckkaufrecht, und der Kaeufer muss es im Jubeljahr verlassen. 25:32 Sonderbestimmungen fuer die Leviten: 25,32-34 Fuer die Staedte der Leviten, die Haeuser der Staedte, die ihr Erbbesitz sind, gilt: Die Leviten haben ein zeitlich unbegrenztes Rueckkaufrecht. 25:33 Wenn einer von den Leviten auf Einloesung verzichtet, faellt im Jubeljahr das Haus in der Stadt als Erbbesitz zurueck; denn die Haeuser in den Staedten der Leviten sind deren Eigentum mitten unter den Israeliten. Wenn einer von den Leviten auf Einloesung verzichtet: so nach Vg. 25:34 Das Weideland, das zu diesen Staedten gehoert, kann nicht verkauft werden; denn es ist zeitlich unbegrenzt ihr Eigentum. 25:35 Soziales Verhalten: 25,35-38 Wenn dein Bruder verarmt und sich neben dir nicht halten kann, sollst du ihn, auch einen Fremden oder Halbbuerger, unterstuetzen, damit er neben dir leben kann. 25:36 Nimm von ihm keinen Zins und Wucher! Fuerchte deinen Gott, und dein Bruder soll neben dir leben koennen. Ex 22,24; Dtn 23,20f 25:37 Du sollst ihm weder dein Geld noch deine Nahrung gegen Zins und Wucher geben. 25:38 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus Aegypten herausgefuehrt hat, um euch Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 25:39 Die Freilassung israelitischer Sklaven: 25,39-43 Wenn ein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, darfst du ihm keine Sklavenarbeit auferlegen; (39-43) Ex 21,2-11 25:40 er soll dir wie ein Lohnarbeiter oder ein Halbbuerger gelten und bei dir bis zum Jubeljahr arbeiten. 25:41 Dann soll er von dir frei weggehen, er und seine Kinder, und soll zu seiner Sippe, zum Eigentum seiner Vaeter zurueckkehren. 25:42 Denn sie sind meine Knechte; ich habe sie aus Aegypten herausgefuehrt; sie sollen nicht verkauft werden, wie ein Sklave verkauft wird. 25:43 Du sollst nicht mit Gewalt ueber ihn herrschen. Fuerchte deinen Gott! 25:44 Die Sklaven aus fremden Voelkern: 25,44-46 Die Sklaven und Sklavinnen, die euch gehoeren sollen, kauft von den Voelkern, die rings um euch wohnen; von ihnen koennt ihr Sklaven und Sklavinnen erwerben. 25:45 Auch von den Kindern der Halbbuerger, die bei euch leben, aus ihren Sippen, die mit euch leben, von den Kindern, die sie in eurem Land gezeugt haben, koennt ihr Sklaven erwerben. Sie sollen euer Eigentum sein, 25:46 und ihr duerft sie euren Soehnen vererben, damit diese sie als dauerndes Eigentum besitzen; ihr sollt sie als Sklaven haben. Aber was eure Brueder, die Israeliten, angeht, so soll keiner ueber den andern mit Gewalt herrschen. 25:47 Das Loskaufrecht israelitischer Sklaven bei Fremden: 25,47-54 Wenn ein Fremder oder ein Halbbuerger bei dir zu Vermoegen kommt, aber dein Bruder von ihm wirtschaftlich abhaengig wird und sich ihm oder einem Nachkommen aus der Familie eines Fremden verkauft, 25:48 dann soll es, wenn er sich verkauft hat, fuer ihn ein Loskaufrecht geben: Einer seiner Brueder soll ihn ausloesen. 25:49 Ausloesen sollen ihn sein Onkel, der Sohn seines Onkels oder sonst ein Verwandter aus seiner Sippe. Falls seine eigenen Mittel ausreichen, kann er sich selbst loskaufen. 25:50 Er soll mit dem, der ihn gekauft hat, die Jahre zwischen dem Verkaufs- und dem Jubeljahr berechnen; die Summe des Verkaufspreises soll auf die Zahl der Jahre verteilt werden, wobei die verbrachte Zeit wie die eines Lohnarbeiters gilt. 25:51 Wenn noch viele Jahre abzudienen sind, soll er ihrer Zahl entsprechend den Loesepreis von seiner Kaufsumme absetzen. 25:52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr uebrig sind, soll er es ihm berechnen; den Jahren entsprechend soll er den Loesepreis bezahlen. 25:53 Er gelte wie ein Lohnarbeiter Jahr um Jahr bei seinem Herrn; dieser soll nicht vor deinen Augen mit Gewalt ueber ihn herrschen. 25:54 Wenn er in der Zwischenzeit nicht losgekauft wird, soll er im Jubeljahr freigelassen werden, er und seine Kinder. 25:55 Abschliessende Begruendung: 25,55 Denn mir gehoeren die Israeliten als Knechte, meine Knechte sind sie; ich habe sie aus Aegypten herausgefuehrt, ich, der Herr, euer Gott. 26:1 Segen und Fluch: 26,1-46 Die Grundforderungen Gottes: 26,1-2 Ihr sollt euch keine Goetzen machen, euch weder ein Gottesbild noch ein Steinmal aufstellen und in eurem Land keine Steine mit Bildwerken aufrichten, um euch vor ihnen niederzuwerfen; denn ich bin der Herr, euer Gott. 19,4; Ex 20,4; Dtn 5,8 26:2 Ihr sollt auf meine Sabbate achten und mein Heiligtum fuerchten; ich bin der Herr. 26:3 Die Segenszusage fuer Gehorsam: 26,3-13 Wenn ihr nach meinen Satzungen handelt, auf meine Gebote achtet und sie befolgt, (3-13) Dtn 28,1-14 3-38: Im Alten Orient war es Brauch, Gesetzbuecher und Vertraege mit Fluechen und Segensspruechen abzuschliessen, um vor Missachtung der Gesetze oder vor Vertragsbruch abzuschrecken und zur Befolgung der Gesetze oder zur Vertragstreue anzuspornen. So schliesst auch das "Heiligkeitsgesetz" hier und das urspruengliche Deuteronomium in Dtn 28 mit Segen und Fluch. 26:4 so gebe ich euch Regen zur rechten Zeit; die Erde liefert ihren Ertrag, und der Baum des Feldes gibt seine Fruechte; 26:5 die Dreschzeit reicht bei euch bis zur Weinlese und die Weinlese bis zur Aussaat. Ihr esst euch satt an eurem Brot und wohnt in eurem Land in Sicherheit. 26:6 Ich schaffe Frieden im Land: Ihr legt euch nieder, und niemand schreckt euch auf. Ich lasse die Raubtiere aus dem Land verschwinden. Kein Schwert kommt ueber euer Land. 26:7 Verfolgt ihr eure Feinde, so werden sie vor euren Augen dem Schwert verfallen. 26:8 Fuenf von euch werden hundert verfolgen, hundert von euch werden zehntausend verfolgen, und eure Feinde werden vor euren Augen dem Schwert verfallen. 26:9 Euch wende ich mich zu, mache euch fruchtbar und zahlreich und halte meinen Bund mit euch aufrecht. 26:10 Ihr werdet noch von der alten Ernte zu essen haben und das Alte hinausschaffen muessen, um Platz fuer das Neue zu haben. 26:11 Ich schlage meine Wohnstaette in eurer Mitte auf und habe gegen euch keine Abneigung. 26:12 Ich gehe in eurer Mitte; ich bin euer Gott, und ihr seid mein Volk. 26:13 Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus dem Land der Aegypter herausgefuehrt hat, so dass ihr nicht mehr ihre Sklaven zu sein braucht. Ich habe eure Jochstangen zerbrochen und euch wieder aufrecht gehen lassen. 26:14 Strafandrohung und Fluch fuer Ungehorsam: 26,14-38 Aber wenn ihr auf mich nicht hoert und alle diese Gebote nicht befolgt, (14-38) Dtn 28,15-68 26:15 wenn ihr meine Satzungen missachtet, meine Vorschriften verabscheut und meinen Bund brecht, indem ihr keines meiner Gebote befolgt, 26:16 so tue auch ich euch folgendes an: Ich biete gegen euch Bestuerzung auf, Schwindsucht und Fieber, die das Augenlicht zum Verloeschen bringen und den Atem ersticken. Ihr saet euer Saatgut vergeblich; eure Feinde werden es verzehren. 26:17 Ich wende mein Angesicht gegen euch, und ihr werdet von euren Feinden geschlagen. Eure Gegner treten euch nieder; ihr flieht, selbst wenn euch niemand verfolgt. 26:18 Wenn ihr dann immer noch nicht auf mich hoert, fahre ich fort, euch zu zuechtigen; siebenfach zuechtige ich euch fuer eure Suenden. 26:19 Ich breche eure stolze Macht und mache euren Himmel wie Eisen und euer Land wie Bronze. 26:20 Eure Kraft verbraucht sich vergeblich, euer Land liefert keinen Ertrag mehr, und die Baeume im Land tragen keine Fruechte mehr. 26:21 Wenn ihr mir feindlich begegnet und nicht auf mich hoeren wollt, werde ich noch weitere Schlaege ueber euch kommen lassen, siebenfach, wie es euren Suenden entspricht. 26:22 Ich lasse auf euch die wilden Tiere los, die euer Land entvoelkern, euer Vieh vernichten und euch an Zahl so verringern, dass eure Wege veroeden. 26:23 Wenn ihr euch dadurch noch nicht warnen lasst und mir weiterhin feindlich begegnet, 26:24 begegne auch ich euch feindlich und schlage auch ich euch siebenfach fuer eure Suenden. 26:25 Ich lasse ueber euch das Schwert kommen, das Rache fuer den Bund nehmen wird. Zieht ihr euch in eure Staedte zurueck, so sende ich die Pest in eure Mitte, und ihr geratet in Feindeshand. 26:26 Ich entziehe euch dann euren Vorrat an Brot, so dass zehn Frauen euer Brot in einem einzigen Backofen backen, dass man euch das Brot abgewogen zuteilt und ihr euch nicht satt essen koennt. Ich entziehe ihnen ihren Vorrat an Brot, woertlich: Ich zerbreche ihnen den Brotstab; gemeint ist der Holzpflock an der Wand, auf dem die ringfoermigen Brote haengen. 26:27 Und wenn ihr daraufhin noch immer nicht auf mich hoert und mir immer noch feindlich begegnet, 26:28 begegne auch ich euch im Zorn und zuechtige euch siebenfach fuer eure Suenden. 26:29 Ihr esst das Fleisch eurer Soehne und Toechter. 26:30 Ich vernichte eure Kulthoehen, zerstoere eure Raeucheraltaere, haeufe eure Leichen ueber die Leichen eurer Goetzen und verabscheue euch. 26:31 Ich mache eure Staedte zu Ruinen, verwueste eure Heiligtuemer und will den beruhigenden Duft eurer Opfer nicht mehr riechen. 26:32 Ich selbst verwueste das Land; eure Feinde, die sich darin niederlassen, werden darueber entsetzt sein. 26:33 Euch aber zerstreue ich unter die Voelker und zuecke hinter euch das Schwert. Euer Land wird zur Wueste und eure Staedte werden zu Ruinen. 26:34 Dann erhaelt das Land seine Sabbate ersetzt, in der ganzen Zeit der Verwuestung, waehrend ihr im Land eurer Feinde seid. Dann hat das Land Ruhe und erhaelt Ersatz fuer seine Sabbate. Der Vers bezieht sich auf das Sabbatjahr, in dem das Ackerland brachliegen, also Ruhe haben sollte (vgl. 25,2-7). 26:35 Waehrend der ganzen Zeit der Verwuestung hat es Sabbatruhe, die es an euren Sabbaten nicht hatte, als ihr noch darin wohntet. 26:36 In das Herz derer, die von euch ueberleben, bringe ich Angst in den Laendern ihrer Feinde; das blosse Rascheln verwelkter Blaetter jagt sie auf, und sie fliehen, wie man vor dem Schwert flieht; sie fallen, ohne dass jemand sie verfolgt. 26:37 Sie stuerzen uebereinander wie vor dem Schwert, ohne dass jemand sie verfolgt. Ihr koennt vor euren Feinden nicht standhalten, 26:38 ihr geht unter den Voelkern zugrunde, und das Land eurer Feinde frisst euch. 26:39 Umkehr und Vergebung: 26,39-45 Diejenigen von euch, die dann noch ueberleben, siechen dahin in den Laendern eurer Feinde wegen ihrer Suenden, auch wegen der Suenden ihrer Vaeter, so dass sie, gleich ihnen, dahinsiechen. 26:40 Dann werden sie die Schuld eingestehen, die sie selbst und ihre Vaeter begangen haben durch ihren Treubruch und auch dadurch, dass sie mir feindlich begegnet sind, 26:41 so dass auch ich ihnen feindlich begegnete und sie in das Land ihrer Feinde fuehrte. Ihr unbeschnittenes Herz muss sich dann beugen, und ihre Suenden muessen sie suehnen. 26:42 Dann werde ich meines Bundes mit Jakob gedenken, meines Bundes mit Isaak und meines Bundes mit Abraham, und ich werde meines Landes gedenken. 26:43 Das Land aber muss von ihnen verlassen werden und seine Sabbate ersetzt bekommen, indem es ohne seine Bewohner veroedet daliegt. Sie sollen ihre Schuld suehnen, weil sie immer wieder meine Vorschriften missachtet und meine Satzungen verabscheut haben. 26:44 Aber selbst wenn sie im Land ihrer Feinde sind, werde ich sie nicht missachten und sie nicht verabscheuen, um ihnen etwa ein Ende zu machen und meinen Bund mit ihnen zu widerrufen; denn ich bin der Herr, ihr Gott. 26:45 Ich werde zu ihren Gunsten des Bundes mit den frueheren Generationen gedenken, die ich vor den Augen der Voelker aus Aegypten herausgefuehrt habe, um ihr Gott zu sein, ich, der Herr. 26:46 Schluss des Heiligkeitsgesetzes: 26,46 Das sind die Satzungen, Vorschriften und Gesetze, die der Herr zwischen sich und den Israeliten auf dem Sinai durch die Vermittlung des Mose erlassen hat. 27:1 Die Abloesung von Geluebden und Weihegaben: 27,1-34 Bei Personen: 27,1-8 Der Herr sprach zu Mose: 1-8: Diese Bestimmung geht vielleicht auf einen alten Brauch zurueck, Personen aus der eigenen Sippe aufgrund eines in Notzeiten abgelegten Geluebdes dem Heiligtum zu weihen, d. h. zur Dienstleistung zu uebergeben (vgl. 1 Sam 1,11.23-28). Konnte man sich spaeter von der Person nicht trennen, musste man sie gegen Geld ausloesen. 27:2 Rede zu den Israeliten, und sag zu ihnen: Will jemand ein Geluebde fuer den Herrn einloesen, das er nach dem ueblichen Wert einer Person abgelegt hat, 27:3 so gilt fuer einen Mann zwischen zwanzig und sechzig Jahren ein Schaetzwert von fuenfzig Silberschekel, nach dem Schekelgewicht des Heiligtums, 27:4 fuer eine Frau ein Schaetzwert von dreissig Schekel, 27:5 fuer einen Jugendlichen zwischen fuenf und zwanzig Jahren, wenn es ein Junge ist, ein Schaetzwert von zwanzig Schekel, wenn es ein Maedchen ist, ein Schaetzwert von zehn Schekel, 27:6 fuer einen Knaben zwischen einem Monat und fuenf Jahren ein Schaetzwert von fuenf und fuer ein Maedchen ein Schaetzwert von drei Silberschekel, 27:7 fuer einen Mann von sechzig und mehr Jahren ein Schaetzwert von fuenfzehn und fuer eine Frau ein Schaetzwert von zehn Schekel. 27:8 Ist derjenige, der das Geluebde gemacht hat, nicht in der Lage, den Schaetzwert zu entrichten, dann soll er die Person dem Priester vorstellen. Dieser soll den Schaetzwert nach Massgabe dessen, was der Gelobende aufbringen kann, feststellen. 27:9 Bei Tieren: 27,9-13 Handelt es sich um Tiere, die man fuer den Herrn als Opfergabe darbringen kann, so wird jedes Tier, das man dem Herrn gibt, etwas Heiliges. 27:10 Man darf es weder auswechseln noch vertauschen, nicht ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes geben. Wenn man aber doch ein Tier gegen ein anderes vertauscht, so wird sowohl das eine als auch das andere etwas Heiliges. 27:11 Handelt es sich um ein unreines Tier, von dem man keine Opfergabe fuer den Herrn darbringen darf, soll man das Tier dem Priester vorfuehren, 27:12 und dieser soll den Durchschnittswert feststellen; an seine Schaetzung soll man sich halten. 27:13 Will man es ausloesen, so soll man den Schaetzwert um ein Fuenftel erhoehen. 13.15.27: Der Zuschlag von einem Fuenftel zum Schaetzwert ist wohl als Busse fuer die Zuruecknahme des Geluebdes gedacht. 27:14 Bei Haeusern: 27,14-15 Will man sein Haus dem Herrn weihen, so soll es der Priester schaetzen, indem er seinen Durchschnittswert feststellt. Man halte sich an die Schaetzung des Priesters. 27:15 Will der Mann, der das Haus gelobt hat, es ausloesen, so soll er ein Fuenftel des Geldes zum Schaetzwert hinzufuegen, und es soll wieder ihm gehoeren. 27:16 Bei Grundstuecken: 27,16-24 Weiht ein Mann eines von seinen Erbgrundstuecken dem Herrn, so soll der Schaetzwert seines Saatgutes geschaetzt werden. Ein Homer Saatgerste entspricht fuenfzig Silberschekeln. 27:17 Weiht jemand das Feld vom Jubeljahr an, so halte man sich an diesen Schaetzwert; 27:18 weiht er es aber nach dem Jubeljahr, soll ihm der Priester den Preis entsprechend der bis zum naechsten Jubeljahr ausstehenden Jahre berechnen und vom Schaetzwert abziehen. 27:19 Will derjenige, der das Feld geweiht hat, es wieder ausloesen, soll er ein Fuenftel des Geldes zum Schaetzwert hinzufuegen, und es soll wieder ihm gehoeren. 27:20 Loest er es nicht aus, verkauft es aber einem anderen, so kann es nicht mehr ausgeloest werden, 27:21 und das Feld wird, wenn es im Jubeljahr frei wird, etwas Heiliges fuer den Herrn, wie ein Feld, das geweihtes Gut ist. Es wird Eigentum des Priesters. 27:22 Wenn jemand dem Herrn ein Feld weiht, das er erworben hat und das nicht zu seinem Erbbesitz gehoert, 27:23 berechne der Priester den Schaetzwert mit Ruecksicht auf die Zeit bis zum Jubeljahr, und der Mann bezahle die Summe am selben Tag als etwas Heiliges fuer den Herrn. 27:24 Im Jubeljahr soll das Feld an den Verkaeufer zurueckfallen, dem es als ererbter Landbesitz gehoert. 25,23-28 27:25 Das Mass der Schaetzung: 27,25 Jede Schaetzung bei dir soll nach dem Schekelgewicht des Heiligtums erfolgen: Zwanzig Gera entsprechen einem Schekel. 27:26 Sonderfaelle: 27,26-33 Eine Erstgeburt beim Vieh, die als Erstlingsgabe dem Herrn gehoert, kann man nicht weihen, weder ein Rind noch ein Schaf; denn es gehoert schon dem Herrn. 27:27 Aber wenn es die Erstgeburt eines unreinen Tiers ist, kann man es um den um ein Fuenftel erhoehten Schaetzwert ausloesen. Wird das Tier nicht ausgeloest, soll es nach dem Schaetzwert verkauft werden. 27:28 Aber nichts von dem, was ein Mann von seinem Eigentum an Menschen, Vieh und Feldbesitz als Banngut dem Herrn geweiht hat, darf verkauft oder ausgeloest werden. Alles Banngut ist etwas Hochheiliges; es gehoert dem Herrn. 27:29 Kein menschliches Wesen, das als Banngut geweiht wird, kann zurueckgekauft werden; man muss es toeten. 27:30 Jeder Zehnt des Landes, der vom Ertrag des Landes oder von den Baumfruechten abzuziehen ist, gehoert dem Herrn; es ist etwas Heiliges fuer den Herrn. 27:31 Will ein Mann einen Teil seines Zehnten ausloesen, muss er ein Fuenftel dazuzahlen. 27:32 Jeder Zehnt an Rind, Schaf und Ziege ist dem Herrn geweiht, jedes zehnte Stueck von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht. 27:33 Man soll nicht zwischen dem Guten und dem Schlechten unterscheiden und keinen Tausch vornehmen. Wenn man es dennoch tut, werden das Tier und das mit ihm vertauschte Tier etwas Heiliges; es darf nicht ausgeloest werden. 27:34 Abschluss: 27,34 Das sind die Gebote, die der Herr dem Mose fuer die Israeliten auf dem Sinai gegeben hat.