22:1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen, dass er stirbt, so entsteht dadurch keine Blutschuld. 22:2 Doch ist darueber bereits die Sonne aufgegangen, dann entsteht Blutschuld. Ein Dieb muss Ersatz leisten. Besitzt er nichts, soll man ihn fuer den Wert des Gestohlenen verkaufen. 22:3 Findet man das Gestohlene, sei es Rind, Esel oder Schaf, noch lebend in seinem Besitz, dann soll er doppelten Ersatz leisten. 22:4 Ersatz bei fahrlaessigem Feldbrand: 22,4-5 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abbrennt und das Feuer sich ausbreiten laesst, so dass es das Feld eines andern in Brand steckt, dann soll er den besten Ertrag seines Feldes oder Weinbergs als Ersatz dafuer geben. 22:5 Breitet sich das Feuer aus, erfasst es eine Dornenhecke und vernichtet einen Getreidehaufen, auf dem Halm stehendes Getreide oder ein Feld, dann soll der fuer den Brand Verantwortliche den Schaden ersetzen. 22:6 Haftung fuer fremdes Eigentum: 22,6-14 Uebergibt jemand einem andern Geld oder Geraet zur Aufbewahrung und es wird aus dessen Haus gestohlen, dann soll der Dieb, wenn man ihn findet, doppelten Ersatz leisten. 22:7 Findet man den Dieb nicht, soll der Hausherr vor Gott erklaeren, dass er sich nicht selbst am Eigentum des andern vergriffen hat. 22:8 Wenn jemandem etwas veruntreut wurde, ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder sonst etwas, und er behauptet: Ja, das ist es, dann soll der Streitfall der beiden vor Gott kommen. Wen Gott als schuldig bezeichnet, soll dem andern doppelten Ersatz leisten. 22:9 Wenn jemand einem andern einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Haustier zur Verwahrung uebergibt und das Tier eingeht, sich etwas bricht oder fortgetrieben wird, ohne dass es jemand sieht, 22:10 dann soll ein Eid beim Namen des Herrn Klarheit darueber schaffen, dass der eine sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentuemer soll an sich nehmen, was noch da ist, ohne dass der andere Ersatz zu leisten haette. 22:11 Ist es ihm aber gestohlen worden, muss er dem Eigentuemer Ersatz leisten. 22:12 Ist das Tier gerissen worden, bringe er es zum Beweis herbei; dann braucht er fuer das Gerissene keinen Ersatz zu leisten. 22:13 Leiht jemand von einem andern ein Tier und bricht es sich etwas oder geht ein, und zwar in Abwesenheit des Eigentuemers, so muss er Ersatz leisten. 22:14 War der Eigentuemer aber anwesend, so braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er Tagloehner, so geht es von seinem Lohn ab. 22:15 Verfuehrung einer Jungfrau: 22,15-16 Wenn jemand ein noch nicht verlobtes Maedchen verfuehrt und bei ihm schlaeft, dann soll er das Brautgeld zahlen und sie zur Frau nehmen. 22:16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, dann hat er ihm so viel zu zahlen, wie der Brautpreis fuer eine Jungfrau betraegt. 22:17 Todeswuerdige Verbrechen: Zauberei, Bestialitaet, Goetzendienst: Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen. [Lev 20,27; Dtn 18,10-12] 22:18 Jeder, der mit einem Tier verkehrt, soll mit dem Tod bestraft werden. [27,21] 22:19 Wer einer Gottheit ausser Jahwe Schlachtopfer darbringt, an dem soll die Vernichtungsweihe vollstreckt werden. [Dtn 13,3f; 13-16; 18,13] 22:20 Schutz vor Unterdrueckung und Ausbeutung: 22,20-26 Einen Fremden sollst du nicht ausnuetzen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid in Aegypten Fremde gewesen. 22:21 Ihr sollt keine Witwe oder Waise ausnuetzen. 22:22 Wenn du sie ausnuetzt und sie zu mir schreit, werde ich auf ihren Klageschrei hoeren. 22:23 Mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, so dass eure Frauen zu Witwen und eure Soehne zu Waisen werden. 22:24 Leihst du einem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld, dann sollst du dich gegen ihn nicht wie ein Wucherer benehmen. Ihr sollt von ihm keinen Wucherzins fordern. [Lev 25,36f; Dtn 23,20f] 22:25 Nimmst du von einem Mitbuerger den Mantel zum Pfand, dann sollst du ihn bis Sonnenuntergang zurueckgeben; 22:26 denn es ist seine einzige Decke, der Mantel, mit dem er seinen blossen Leib bedeckt. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, hoere ich es, denn ich habe Mitleid. 22:27 Gotteslaesterung und Majestaetsbeleidigung: 22,27 Du sollst Gott nicht veraechtlich machen und den Fuersten deines Volkes nicht verfluchen. 22:28 Erstlingsopfer: 22,28-29 Deinen Reichtum und Ueberfluss sollst du nicht fuer dich behalten. Den Erstgeborenen unter deinen Soehnen sollst du mir geben. [34,19f; Dtn 15,19-23] 22:29 Ebenso sollst du es mit deinen Rindern, Schafen und Ziegen halten. Sieben Tage sollen sie bei ihrer Mutter bleiben, am achten Tag sollst du sie mir uebergeben. 22:30 Verbot, gerissene Tiere zu essen: 22,30 Als heilige Maenner sollt ihr mir gehoeren. Fleisch von einem Tier, das auf dem Feld gerissen wurde, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen. [Lev 17,15]