25:1 Die Pruegelstrafe: 25,1-3 Wenn zwei Maenner eine Auseinandersetzung haben, vor Gericht gehen und man zwischen ihnen die Entscheidung faellt, indem man dem Recht gibt, der im Recht ist, und den schuldig spricht, der schuldig ist, 25:2 dann soll der Richter, falls der Schuldige zu einer Pruegelstrafe verurteilt wurde, anordnen, dass er sich hinlegt und in seiner Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlaegen erhaelt, wie es seiner Schuld entspricht. 25:3 Vierzig Schlaege darf er ihm geben lassen, mehr nicht. Sonst koennte dein Bruder, wenn man ihm darueber hinaus noch viele Schlaege gibt, in deinen Augen entehrt werden. [2 Kor 11,24] 25:4 Der Ochse beim Dreschen: 25,4 Du sollst dem Ochsen zum Dreschen keinen Maulkorb anlegen. [1 Kor 9,9; 1 Tim 5,18] 25:5 Die Schwagerehe: 25,5-10 Wenn zwei Brueder zusammen wohnen und der eine von ihnen stirbt und keinen Sohn hat, soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines fremden Mannes ausserhalb der Familie werden. Ihr Schwager soll sich ihrer annehmen, sie heiraten und die Schwagerehe mit ihr vollziehen. [(5-10) 19,12; (5-6) Mt 22,24; Mk 12,19; Lk 20,28 5-10: Die Schwagerehe war ueblich, doch konnte man sie verweigern. Das hatte jedoch Rechtsfolgen, die in den Symbolhandlungen von VV. 9f deutlich werden. Beim Verkauf eines Grundstuecks zog man den Schuh aus und gab ihn dem Kaeufer (vgl. Rut 4,7). Wenn die Frau ihrem Schwager den Schuh auszieht, entzieht sie ihm den Erbbesitz ihres verstorbenen Mannes, der sonst an ihn fiele. Als Frau, der die Schwagerehe verweigert wurde, ist sie oeffentlich entehrt. Durch Anspeien gibt sie die Ehrlosigkeit an den Schuldigen weiter.] 25:6 Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen des verstorbenen Bruders weiterfuehren. So soll dessen Name in Israel nicht erloeschen. 25:7 Wenn der Mann aber seine Schwaegerin nicht heiraten will und seine Schwaegerin zu den Aeltesten ans Tor hinaufgeht und sagt: Mein Schwager will dem Namen seines Bruders in Israel keinen Bestand sichern und hat es deshalb abgelehnt, mit mir die Schwagerehe einzugehen!, 25:8 wenn die Aeltesten seiner Stadt ihn dann vorladen und zur Rede stellen, er aber bei seiner Haltung bleibt und erklaert: Ich will sie nicht heiraten!, 25:9 dann soll seine Schwaegerin vor den Augen der Aeltesten zu ihm hintreten, ihm den Schuh vom Fuss ziehen, ihm ins Gesicht spucken und ausrufen: So behandelt man einen, der seinem Bruder das Haus nicht baut. 25:10 Ihm soll man in Israel den Namen geben: Barfuesserhaus. 25:11 Uebergriff beim Streit: 25,11f Wenn zwei Maenner, ein Mann und sein Bruder, miteinander raufen und die Frau des einen hinzukommt, um ihren Mann aus der Gewalt des andern, der auf ihn einschlaegt, zu befreien, und wenn sie die Hand ausstreckt und dessen Schamteile ergreift, 25:12 dann sollst du ihr die Hand abhacken. Du sollst in dir kein Mitleid aufsteigen lassen. 19,13 25:13 Falsches Gewicht und Mass: 25,13-16 Du sollst in deinem Beutel nicht zwei verschiedene Gewichte haben, ein groesseres und ein kleineres. 25:14 Du sollst in deinem Haus nicht zwei verschiedene Efa haben, ein groesseres und ein kleineres. 25:15 Volle und richtige Gewichte sollst du haben, volle und richtige Hohlmasse sollst du haben, damit du lange in dem Land lebst, das der Herr, dein Gott, dir gibt. 25:16 Denn alle, die so etwas tun, alle Betrueger, sind dem Herrn ein Greuel. 25:17 Die Vergeltung an den Amalekitern: 25,17-19 Denk daran, was Amalek dir unterwegs angetan hat, als ihr aus Aegypten zogt: [(17-19) Ex 17,14; 1 Sam 15] 25:18 wie er unterwegs auf dich stiess und, als du muede und matt warst, ohne jede Gottesfurcht alle erschoepften Nachzuegler von hinten niedermachte. 25:19 Wenn der Herr, dein Gott, dir von allen deinen Feinden ringsum Ruhe verschafft hat in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, damit du es in Besitz nimmst, dann loesche die Erinnerung an Amalek unter dem Himmel aus! Du sollst nicht vergessen. [12,10]