16:1 Das Fruehlingsfest: 16,1-8 Achte auf den Monat Abib, und feiere dem Herrn, deinem Gott, das Paschafest; denn im Monat Abib hat der Herr, dein Gott, dich nachts aus Aegypten gefuehrt. [(1-17) Ex 23,14-17; 34,18-26; (1-8) Lk 2,41; Ex 12; 2 Koen 23,21 Andere uebersetzungsmoeglichkeit: Achte auf den Neumond im Abib! - Der Monat Abib entspricht dem Maerz/April unseres Kalenders.] 16:2 Als Paschatiere fuer den Herrn, deinen Gott, sollst du Schafe, Ziegen oder Rinder schlachten an der Staette, die der Herr auswaehlen wird, indem er dort seinen Namen wohnen laesst. [12,11] 16:3 Du sollst nichts Gesaeuertes dazu essen. Sieben Tage lang sollst du ungesaeuertes Brot dazu essen, die Speise der Bedraengnis, damit du dein ganzes Leben lang des Tages gedenkst, an dem du aus Aegypten gezogen bist. Denn in Hast bist du aus Aegypten gezogen. [(3-4) 26,7; Ex 3,7; 12,11; 13,3-10; 23,18; 34,25; 1 Kor 5,8] 16:4 In deinem ganzen Gebiet soll sieben Tage lang kein Sauerteig zu finden sein, und vom Fleisch des Tieres, das du am Abend des ersten Tages schlachtest, darf bis zum andern Morgen nichts uebrigbleiben. 16:5 Du darfst das Paschatier nicht in irgendeinem der Stadtbereiche schlachten, die der Herr, dein Gott, dir geben wird, 16:6 sondern nur an der Staette, die der Herr, dein Gott, auswaehlt, indem er dort seinen Namen wohnen laesst. Dort sollst du das Paschatier schlachten, am Abend bei Sonnenuntergang, zu der Stunde, in der du aus Aegypten gezogen bist. [12,11] 16:7 Du sollst es an der Staette kochen und verzehren, die der Herr, dein Gott, ausgewaehlt hat, und am Morgen darfst du wieder zu deinen Zelten zurueckkehren. 16:8 Sechs Tage sollst du ungesaeuertes Brot essen, am siebten Tag ist eine Festversammlung fuer den Herrn, deinen Gott; da sollst du keine Arbeit tun. 16:9 Das Wochenfest: 16,9-12 Du sollst sieben Wochen zaehlen. Wenn man die Sichel an den Halm legt, sollst du beginnen, die sieben Wochen zu zaehlen. [(9-11) Apg 2,1; 1 Kor 16,8] 16:10 Danach sollst du dem Herrn, deinem Gott, das Wochenfest feiern und dabei eine freiwillige Gabe darbringen, die du danach bemisst, wie der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat. 16:11 Du sollst vor dem Herrn, deinem Gott, froehlich sein, du, dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, auch die Leviten, die in deinen Stadtbereichen Wohnrecht haben, und die Fremden, Waisen und Witwen, die in deiner Mitte leben. Du sollst froehlich sein an der Staette, die der Herr, dein Gott, auswaehlt, indem er dort seinen Namen wohnen laesst. [12,11] 16:12 Denk daran: Du bist in Aegypten Sklave gewesen. Daher sollst du auf diese Gesetze achten und sie halten. [5,15] 16:13 Das Laubhuettenfest: 16,13-15 Das Laubhuettenfest sollst du sieben Tage lang feiern, nachdem du das Korn von der Tenne und den Wein aus der Kelter eingelagert hast. 16:14 Du sollst an deinem Fest froehlich sein, du, dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin, die Leviten und die Fremden, Waisen und Witwen, die in deinen Stadtbereichen wohnen. [26,11] 16:15 Sieben Tage lang sollst du dem Herrn, deinem Gott, das Fest feiern an der Staette, die der Herr auswaehlt. Wenn dich der Herr, dein Gott, in allem gesegnet hat, in deiner Ernte und in der Arbeit deiner Haende, dann sollst du wirklich froehlich sein. [28,12] 16:16 Die Verpflichtung zu Wallfahrten: 16,16f Dreimal im Jahr sollen alle deine Maenner hingehen, um das Angesicht des Herrn, deines Gottes, an der Staette, die er auswaehlt, zu schauen: am Fest der Ungesaeuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhuettenfest. Man soll nicht mit leeren Haenden hingehen, um das Angesicht des Herrn zu schauen, [Ex 23,14-17; 34,18-23 um das Angesicht des Herrn . . . zu schauen: so nach dem mutmasslichen Urtext. In den erhaltenen Textzeugen ist zur Wahrung der Unsichtbarkeit Gottes der Text leicht abgeaendert: um vor dem Angesicht des Herrn . . . zu erscheinen.] 16:17 sondern jeder mit seiner Gabe, die dem Segen entspricht, den du vom Herrn, deinem Gott, erhalten hast. 16:18 Das Verhalten der Richter in den Ortschaften: 16,18-20 Richter und Listenfuehrer sollst du in allen Stadtbereichen einsetzen, die der Herr, dein Gott, dir in deinen Stammesgebieten gibt. Sie sollen dem Volk Recht sprechen und gerechte Urteile faellen. [1,15; 29,5-9; 29,9; 31,28; (18-20) 1,16f; 2 Chr 19,5-7] 16:19 Du sollst das Recht nicht beugen. Du sollst kein Ansehen der Person kennen. Du sollst keine Bestechung annehmen; denn Bestechung macht Weise blind und verdreht die Faelle derer, die im Recht sind. [(19-20) Ex 23,1-3.6-8; Jak 2,9] 16:20 Gerechtigkeit, Gerechtigkeit - ihr sollst du nachjagen, damit du Leben hast und das Land in Besitz nehmen kannst, das der Herr, dein Gott, dir gibt. [6,18f; 8,1; 11,8; Jos 23,5] 16:21 Das Verbot nichtjahwistischer Kultsymbole: 16,21f Du sollst neben dem Altar des Herrn, deines Gottes, den du dir baust, keinen Kultpfahl, keinerlei Holz einpflanzen. [Ex 20,24; 1 Koen 14,15; 2 Koen 21,7; 23,6f; (21-22) Kap 12,3] 16:22 Du sollst kein Steinmal von der Art errichten, die der Herr, dein Gott, hasst. [1 Koen 14,23; 2 Koen 17,10]