7:1 Israel und die Voelker des Landes: 7,1-26 Wenn der Herr, dein Gott, dich in das Land gefuehrt hat, in das du jetzt hineinziehst, um es in Besitz zu nehmen, wenn er dir viele Voelker aus dem Weg raeumt - Hetiter, Girgaschiter und Amoriter, Kanaaniter und Perisiter, Hiwiter und Jebusiter, sieben Voelker, die zahlreicher und maechtiger sind als du -, [Apg 13,19 (1-26) Ex 23,20-33; 34,11-16; Ri 2,1-5; (1-2) 20,17f; Jos 10,40] 7:2 wenn der Herr, dein Gott, sie dir ausliefert und du sie schlaegst, dann sollst du sie der Vernichtung weihen. Du sollst keinen Vertrag mit ihnen schliessen, sie nicht verschonen 7:3 und dich nicht mit ihnen verschwaegern. Deine Tochter gib nicht seinem Sohn, und nimm seine Tochter nicht fuer deinen Sohn! 7:4 Wenn er deinen Sohn verleitet, mir nicht mehr nachzufolgen, und sie dann anderen Goettern dienen, wird der Zorn des Herrn gegen euch entbrennen und wird dich unverzueglich vernichten. [13,3; 28,14 mir nicht mehr nachzufolgen: Mose wechselt fuer einen Augenblick in das Ich Gottes.] 7:5 So sollt ihr gegen sie vorgehen: Ihr sollt ihre Altaere niederreissen, ihre Steinmale zerschlagen, ihre Kultpfaehle umhauen und ihre Goetterbilder im Feuer verbrennen. [Ex 23,24; 34,13] 7:6 Denn du bist ein Volk, das dem Herrn, deinem Gott, heilig ist. Dich hat der Herr, dein Gott, ausgewaehlt, damit du unter allen Voelkern, die auf der Erde leben, das Volk wirst, das ihm persoenlich gehoert. [(6-8) 10,15; 14,2.21; 26,18f; 28,9; Ex 19,3-6; 22,30; Roem 9,4; Tit 2,14; 1 Petr 2,9 das ihm persoenlich gehoert: Hier wird in H ein Begriff fuer Eigentum gebraucht, der schwer zu uebersetzen ist. Der Familienvater konnte neben dem Familienbesitz und der Koenig neben dem Krongut noch ganz besonderen, persoenlichen Besitz haben. Der betreffende Ausdruck konnte im Alten Orient auch auf die Vasallen eines Grosskoenigs angewandt werden. Das klingt hier an.] 7:7 Nicht weil ihr zahlreicher als die anderen Voelker waeret, hat euch der Herr ins Herz geschlossen und ausgewaehlt; ihr seid das kleinste unter allen Voelkern. 7:8 Weil der Herr euch liebt und weil er auf den Schwur achtet, den er euren Vaetern geleistet hat, deshalb hat der Herr euch mit starker Hand herausgefuehrt und euch aus dem Sklavenhaus freigekauft, aus der Hand des Pharao, des Koenigs von Aegypten. [(8-11) 8,2-6; (8-10) 5,6-10; Hos 11,1; Gen 15,18] 7:9 Daran sollst du erkennen: Jahwe, dein Gott, ist der Gott; er ist der treue Gott; noch nach tausend Generationen achtet er auf den Bund und erweist denen seine Huld, die ihn lieben und auf seine Gebote achten. [11,1; 1 Kor 1,9; 10,13] 7:10 Denen aber, die ihm feind sind, vergilt er sofort und tilgt einen jeden aus; er zoegert nicht, wenn einer ihm feind ist, sondern vergilt ihm sofort. 7:11 Deshalb sollst du auf das Gebot achten, auf die Gesetze und Rechtsvorschriften, auf die ich dich heute verpflichte, und du sollst sie halten. [Andere Lesart: Deshalb sollst du auf das Gebot, die Gesetze und die Rechtsvorschriften achten, auf die ich dich heute verpflichte.] 7:12 Wenn ihr diese Rechtsvorschriften hoert, auf sie achtet und sie haltet, wird der Herr, dein Gott, dafuer auf den Bund achten und dir die Huld bewahren, die er deinen Vaaetern geschworen hat. [(12-16) 28,1-14] 7:13 Er wird dich lieben, dich segnen und dich zahlreich machen. Er wird die Frucht deines Leibes und die Frucht deines Ackers segnen, dein Korn, deinen Wein und dein oel, die Kaaelber, Laaemmer und Zicklein, in dem Land, von dem du weisst: Er hat deinen Vaaetern geschworen, es dir zu geben. [28,4; Lk 1,42] 7:14 Du wirst mehr als die anderen Voelker gesegnet sein. Weder Mann noch Frau noch Vieh, nichts wird bei dir unfruchtbar sein. 7:15 Alle Krankheiten wird der Herr von dir ablenken. Keine der schweren aegyptischen Seuchen, die du kennst, wird er dir auferlegen, sondern ueber alle deine Feinde wird er sie bringen. [28,27; Ex 15,26] 7:16 Du wirst alle Voelker verzehren, die der Herr, dein Gott, fuer dich bestimmt. Du sollst in dir kein Mitleid mit ihnen aufsteigen lassen. Und du sollst ihren Goettern nicht dienen; denn dann liefest du in eine Falle. [19,13] 7:17 Wenn du ueberlegst: Diese Voelker sind groesser als ich - wie sollte ich sie vertreiben koennen?, [(17-18) 1,28-31; 20,2-4; 18,12] 7:18 dann sollst du vor ihnen keine Furcht haben. Du sollst an das denken, was der Herr, dein Gott, mit dem Pharao und mit ganz Aegypten gemacht hat: [29,1] 7:19 an die schweren Pruefungen, die du mit eigenen Augen gesehen hast, an die Zeichen und Wunder, an die starke Hand und den hoch erhobenen Arm, mit denen der Herr, dein Gott, dich herausgefuehrt hat. So wird es der Herr, dein Gott, mit allen Voelkern machen, vor denen du Furcht hast. 7:20 Ausserdem wird der Herr, dein Gott, Panik unter ihnen ausbrechen lassen, so lange, bis auch die ausgetilgt sind, die ueberleben konnten und sich vor dir versteckt haben. 7:21 Du sollst nicht erschreckt zurueckweichen, wenn sie angreifen; denn der Herr, dein Gott, ist als grosser und furchterregender Gott in deiner Mitte. 7:22 Doch der Herr, dein Gott, wird diese Voelker dir nur nach und nach aus dem Weg raeumen. Du kannst sie nicht rasch ausmerzen, weil sonst die wilden Tiere ueberhandnehmen und dir schaden. 7:23 Doch wird der Herr, dein Gott, dir diese Voelker ausliefern. Er wird sie in ausweglose Verwirrung stuerzen, bis sie vernichtet sind. 7:24 Er wird ihre Koenige in deine Gewalt geben. Du wirst ihren Namen unter dem Himmel austilgen. Keiner wird deinem Angriff standhalten koennen, bis du sie schliesslich vernichtet hast. 7:25 Ihre Goetterbilder sollt ihr im Feuer verbrennen. Du sollst nicht das Silber oder Gold haben wollen, mit dem sie ueberzogen sind. Du sollst es nicht an dich nehmen, damit du dabei nicht in eine Falle laeufst. Denn es ist dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel. [7,5; 27,15 (25-26) Jos 7 25f: Das mit «Greuel» uebersetzte Wort, das noch oefter als Begruendung von Gesetzen vorkommt, meint etwas Ekelhaftes, dessen man sich schaemt.] 7:26 Du sollst aber keinen Greuel in dein Haus bringen, sonst bist du wie er der Vernichtung geweiht. Du sollst Grauen und Abscheu vor ihm haben, denn er ist der Vernichtung geweiht.