29:1 Am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten; an diesem Tag duerft ihr keine schwere Arbeit verrichten. Es soll fuer euch ein Tag sein, an dem mit grossem Laerm die Trompete geblasen wird. 29:2 Richtet als Brandopfer, als beruhigenden Duft fuer den Herrn einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjaehrige Laemmer her, 29:3 ferner als zu dem Stier gehoerendes Speiseopfer drei Zehntel Feinmehl, das mit Oel vermengt ist, sowie zwei Zehntel fuer den einen Widder 29:4 und ein Zehntel fuer jedes der sieben Laemmer, 29:5 dazu einen Ziegenbock als Suendopfer, um euch zu entsuehnen, 29:6 das alles zusaetzlich zum monatlichen Brandopfer und zum dazugehoerenden Speiseopfer und zusaetzlich zum regelmaessigen Brandopfer, zum dazugehoerenden Speiseopfer und den dazugehoerenden Trankopfern, wie sie der Vorschrift entsprechen, als beruhigenden Duft, als Feueropfer fuer den Herrn. 29:7 Am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag sollt ihr euch Enthaltung auferlegen und duerft keinerlei Arbeit verrichten; 29:8 ihr sollt dem Herrn ein Brandopfer als beruhigenden Duft darbringen. Dafuer sollt ihr einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjaehrige Laemmer verwenden, 29:9 ferner als zu dem Stier gehoerendes Speiseopfer drei Zehntel Feinmehl, das mit Oel vermengt ist, sowie zwei Zehntel fuer den einen Widder 29:10 und ein Zehntel fuer jedes der sieben Laemmer, 29:11 ausserdem einen Ziegenbock als Suendopfer, und zwar zusaetzlich zum Suendopfer der Entsuehnung, zum regelmaessigen Brandopfer, zum dazugehoerenden Speiseopfer und den dazugehoerenden Trankopfern. 29:12 Am fuenfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag duerft ihr keine schwere Arbeit verrichten; ihr sollt sieben Tage lang ein Fest zur Ehre des Herrn feiern. 29:13 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer, als beruhigenden Duft fuer den Herrn. Dreizehn Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjaehrige Laemmer sollen es sein, 29:14 ferner als dazugehoerendes Speiseopfer drei Zehntel Feinmehl, das mit Oel vermengt ist, fuer jeden der dreizehn Stiere, zwei Zehntel fuer jeden der zwei Widder 29:15 und ein Zehntel fuer jedes der vierzehn Laemmer, 29:16 ausserdem ein Ziegenbock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum regelmaessigen Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und Trankopfer. 29:17 Am zweiten Tag sollen es zwoelf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjaehrige Laemmer sein, 29:18 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Laemmer, wie es vorgeschrieben ist, 29:19 ferner ein Ziegenbock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum regelmaessigen Brandopfer sowie zum dazugehoerenden Speise- und Trankopfer. 29:20 Am dritten Tag sollen es elf Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjaehrige Laemmer sein, 29:21 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Laemmer, wie es vorgeschrieben ist, 29:22 ferner ein Bock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum regelmaessigen Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und Trankopfer. 29:23 Am vierten Tag sollen es zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjaehrige Laemmer sein, 29:24 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Laemmer, wie es vorgeschrieben ist, 29:25 ferner ein Ziegenbock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum regelmaessigen Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und Trankopfer. 29:26 Am fuenften Tag sollen es neun Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjaehrige Laemmer sein, 29:27 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Laemmer, wie es vorgeschrieben ist, 29:28 ferner ein Bock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum regelmaessigen Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und Trankopfer. 29:29 Am sechsten Tag sollen es acht Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjaehrige Laemmer sein, 29:30 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Laemmer, wie es vorgeschrieben ist, 29:31 ferner ein Bock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum regelmaessigen Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und Trankopfer. 29:32 Am siebten Tag sollen es sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjaehrige Laemmer sein, 29:33 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Laemmer, wie es vorgeschrieben ist, 29:34 ferner ein Bock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum regelmaessigen Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und Trankopfer. 29:35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten. An diesem Tag duerft ihr keine schwere Arbeit verrichten; 29:36 ihr sollt als Brandopfer, als Feueropfer, als beruhigenden Duft fuer den Herrn einen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose einjaehrige Laemmer darbringen, 29:37 dazu die dem Stier, dem Widder und den Laemmern entsprechenden Speise- und Trankopfer, wie es vorgeschrieben ist, 29:38 ferner einen Bock als Suendopfer, das alles zusaetzlich zum regelmaessigen Brandopfer und zum dazugehoerenden Speise- und Trankopfer. 29:39 Das sollt ihr zur Ehre des Herrn an euren Festtagen tun, abgesehen von euren Brand-, Speise-, Trank- und Heilsopfern, die ihr gelobt habt oder freiwillig darbringt.