5:1 Die Schuld- und Suendopfer fuer einzelne Vergehen: 5,1-13 Angenommen, jemand suendigt in einem der folgenden Faelle: er hat eine laute Verfluchung gehoert, ist Zeuge, da er es gesehen oder darum gewusst hat, aber er zeigt es nicht an und laedt damit Schuld auf sich; [Wie noch heute bei den Beduinen, so hat man in Israel dem Fluch die Kraft zugeschrieben, das angedeutete Unheil auch wirklich herbeizufuehren. Ein Fluch ist ueblich und erlaubt, wenn jemand etwas verloren hat und den Finder vor Fundunterschlagung oder den Hehler vor Annahme oder Kauf des Gegenstands warnen will. Der unredliche Finder oder der Hehler wuerde Unheil auf sich bringen.] 5:2 oder jemand beruehrt eine unreine Sache, das Aas eines unreinen wilden Tieres oder eines unreinen Haustiers oder eines unreinen Kriechtiers, und es blieb ihm verborgen, aber er merkt es dann und wird unrein und schuldig; [aber er merkt es dann: sinngemaess ergaenzt (vgl. V. 3).] 5:3 oder er beruehrt etwas Unreines von einem Menschen, dessen Beruehrung unrein macht, und bemerkt es nicht, aber er erfaehrt es spaeter und wird schuldig; 5:4 oder jemand schwoert unbesonnen, ob zum Schaden oder zum Nutzen, wie eben der Mensch bisweilen unbesonnen schwoert, aber er merkt es gar nicht, doch dann erfaehrt er es und wird schuldig durch so etwas - 5:5 wenn also jemand in einem dieser Faelle schuldig wird, so soll er gestehen, wodurch er sich verfehlt hat. 5:6 Als Schuldopfer fuer seine begangene Verfehlung soll er dann ein weibliches Stueck Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege, vor den Herrn als Suendopfer bringen, und der Priester soll ihn entsuehnen und so von seiner Verfehlung loesen. 5:7 Wenn seine Mittel fuer ein Schaf nicht ausreichen, soll er als Schuldopfer fuer seine Verfehlung zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben vor den Herrn bringen, die eine als Suend- und die andere als Brandopfer. 5:8 Er soll sie zum Priester bringen, und dieser soll zuerst die eine fuer das Suendopfer darbringen. Er soll ihren Kopf vom Genick trennen, aber nicht ganz abreissen; 5:9 er soll etwas vom Blut des Suendopfers gegen die Altarwand spritzen und das uebrige Blut am Sockel des Altars auspressen. Ein Suendopfer ist das. 5:10 Die zweite Taube soll er, wie vorgeschrieben, als Brandopfer darbringen. Der Priester soll ihn entsuehnen und von der Suende, die er begangen hat, loesen; dann wird ihm vergeben werden. 5:11 Falls seine Mittel fuer zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht ausreichen, soll er als Opfergabe fuer seine Verfehlung ein Zehntel Efa Feinmehl darbringen, aber weder Oel noch Weihrauch darauftun, denn es ist ein Suendopfer. 5:12 Er bringe es dem Priester, der davon eine Handvoll nimmt und als Gedaechtnisanteil auf dem Altar mit den Feueropfern des Herrn in Rauch aufgehen laesst. Ein Suendopfer ist das. 5:13 Der Priester soll ihn so fuer die von ihm in einem dieser Faelle begangene Verfehlung entsuehnen, und es wird ihm vergeben werden. Dem Priester gehoert das gleiche wie beim Speiseopfer. 5:14 Das Schuldopfer fuer sakrale Vergehen: 5,14-19 Der Herr sprach zu Mose: 5:15 Wenn jemand sich verfehlt und sich ohne Vorsatz an Dingen vergeht, die dem Herrn heilig sind, soll er als Schuldopfer fuer den Herrn von seiner Herde einen fehlerlosen Widder bringen, der in Silberschekel nach dem Schekelgewicht des Heiligtums zu schaetzen ist. 5:16 Wenn er sich am Heiligen verfehlt hat, soll er Ersatz leisten und noch ein Fuenftel des Wertes hinzufuegen. Er soll es dem Priester geben, und dieser soll ihn mit dem Schuldopferwidder entsuehnen; dann wird ihm vergeben werden. 5:17 Wenn jemand sich verfehlt und etwas tut, was der Herr verboten hat, es nicht bemerkt, aber dann schuldig wird, soll er die Folgen seiner Schuld tragen. 5:18 Er soll als Schuldopfer einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem ueblichen Schaetzwert zum Priester bringen, und dieser soll ihn fuer seine unabsichtliche Verfehlung, die er ohne Vorsatz begangen hat, entsuehnen; dann wird ihm vergeben werden. 5:19 Ein Schuldopfer ist das; der Betreffende hat sich tatsaechlich vor dem Herrn schuldig gemacht. 5:20 Das Schuldopfer fuer unsoziales Verhalten: 5,20-26 Der Herr sprach zu Mose: 5:21 Wenn jemand suendigt und eine Veruntreuung gegen den Herrn begeht, indem er einen aus seinem Volk ueber anvertrautes oder hinterlegtes oder geraubtes Gut taeuscht oder ihn uebervorteilt [(21-26) Ex 22,6-14] 5:22 oder verlorenes Gut findet und es leugnet oder einen Meineid leistet hinsichtlich irgendeiner Suende, die ein Mensch begehen kann, 5:23 wenn er also auf solche Weise suendigt und schuldig wird, muss er das, was er geraubt oder durch Uebervorteilung gewonnen hat oder was ihm anvertraut wurde, oder das Verlorene, das er gefunden hat, zurueckgeben, 5:24 oder er muss den Schaden, den er durch den Meineid angerichtet hat, wiedergutmachen; am Tag seines Schuldopfers erstatte er dem Geschaedigten den um ein Fuenftel vermehrten Wert. 5:25 Er soll einen fehlerlosen Widder von seiner Herde nach dem ueblichen Schaetzwert als sein Schuldopfer vor den Herrn zum Priester bringen, 5:26 und dieser soll ihn vor dem Herrn entsuehnen; dann wird ihm jede Tat vergeben werden, durch die er sich schuldig gemacht hat.