DIE FRAGE EINES NEUEN NOMOS
1925 und nach den zahlreichen Angriffspakten, die auch Nichtmitglieder der Liga, wie damals die Sowjetunion, seit dieser Zeit abgeschlossen hatten, muß te die juristische Besonderheit des Angriß saktes gegenüber dem Angriffsfcn’eg wenigstens den Diplomaten und den Juristen zum Bewuß tsein kommen. Auf der Abrüstungskonferenz 1932/34 haben sich die Diskussionen über die Definition von Angriff und Angreifer, durch den Bericht des griechischen Delegierten und Berichterstatters Politis und durch einen sowjetrussischen, von dem Auß enkommissar Litwinow vertretenen, Deklarationsentwurf, noch auß erordentlich verschärft und vertieft. Aber der rechtliche Kern der groß en Frage ist immer der gleiche geblieben.
Es handelt sich hier um Dinge, die jedem Juristen des Vö lkerrechts durchaus bekannt, aber der ö ffentlichen Meinung breiter Schichten ebenso unbekannt und fremd sind. Deshalb scheint es mir notwendig, an den praktischen Sinn dieser Unterscheidung von Angriff und Angriffskrieg zu erinnern, weil hier gleichzeitig der tiefgreifende Unterschied zwischen einer rein juristischen und einer rein moralischen Denkweise zutage tritt. Man darf vor allem nicht auß er Acht lassen, daß das Verbot des Angriffsaktes, mit allen den vielen, umständlichen Kompromissen und Bemühungen um eine Definition von Angriff und Angreifer, zwar im Ergebnis der Verhütung eines ungerechten Krieges dienen soll, zunächst aber mit vollem Bewuß tsein von der Gerechtigkeit des Krieges selbst, von der justa causa abstrahiert. Einer der ersten und angesehensten Vorkämpfer für eine friedliche Regelung aller vö lkerrechtlichen Streitigkeiten, Lord Robert Cecil, der Urheber eines wichtigen Entwurfs für einen Garantievertrag (1923), hat den Unterschied mit grö ß ter Deutlichkeit formuliert. Er legt die Notwendigkeit einer schnellen und einfachen Bestimmung des Angreifers dar. Der Angreifer soll durch den Rat der Genfer Liga mit einer Mehrheit von Dreiviertel der Stimmen festgestellt werden. Der abzuschließ ende Garantievertrag soll denjenigen als Angreifer bezeichnen, der absichtlich und mit Vorbedacht das Gebiet eines anderen verletzt. Dann betont der berühmte englische Vorkämpfer des Friedens mit aller Schärfe, daß es sich nicht darum handelt, auf wessen Seite das gute Recht ist, sondern nur darum, wer die erste feindliche Handlung begangen hat1.
Ein Jurist wird es leicht verstehen, daß auf solche Weise die präzise Definition des Angriffs von der Frage des in der Sache gerechten Krieges gänzlich und absichtlich getrennt wird. Der Unterschied eines Possessoriums von einem
1 “La question ä trän eher par le Conseil n’est pas de savoir oü est le bon droit dans le litige, mais de savoir qui a commis le premier acte d’hostilite. Le traite specifiera ä cet effet que tout Etat qui violera de propos delibere le territoire d’un autre Etat sera considere comme l’agresseur.”
JURISTISCHE ABSTRAKTIONEN
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Petitorium ist der juristischen Denkweise gebildeter Vö lker seit Jahrhunderten geläufig. Das gleiche gilt für die Trennung eines sogenannten abstrakten oder formalen Rechtsvorganges von seiner causa. Erst recht wird ein Jurist solche Unterschiede beachten, wenn die Präzisierung eines Tatbestandes beabsichtigt ist, der nicht nur wirtschaftliche und militärische Sanktionen gegen einen Staat als solchen, sondern kriminalrechtliche Strafandrohungen gegen bestimmte Menschen zur Folge haben soll, wenn es sich also um eine echte Kriminalisierung handelt, bei der auf den Satz nullum crimen und den due process of law geachtet wird. Aber das groß e Problem des Krieges beschäftigt nicht nur Juristen, sondern auch die ö ffentliche Meinung breiter Kreise und groß er Massen, und diese empfinden die juristische Abstrahierung von der justa causa als einen künstlichen Formalismus oder sogar als eine sophistische Ablenkung von der eigentlichen groß en Aufgabe. Eine solche Abstrahierung ist ja auf ihre Art fast ebenso schwer vollziehbar, wie die Vorstellung eines justus hostis, d. h. eines Feindes, der mö glicherweise Recht hat. Auß erdem aber setzt sie eine bisher noch nicht vorhandene, zuverlässige internationale Justiz voraus, die der gerechten Sache auch gegenüber dem provisorischen Besitzschutz zu einem baldigen Triumph verhilft. Ohne die unmittelbar gleichzeitige Errichtung unparteiischer internationaler Gerichte würde sich sonst der alte Satz, daß der Angriff die beste Verteidigung ist, umkehren in den neuen Satz, daß die Verteidigung der beste und wirksamste Angriff sein kann.
Das Dilemma zwischen einer juristischen und einer politischen Denkart zeigt sich hier in einer besonders schwierigen und gefährlichen Weise. Einerseits ist die juristische Präzisierung notwendig, wenn das Ziel einer Kriminalisierung des Krieges wirklich erreicht werden soll, andererseits tritt das (gerade von den Massen stark empfundene) sachliche Recht oder Unrecht und die Schuld am Kriege zurück und bleiben die tieferen Kriegsursachen, z. B. die allgemeine Aufrüstung und der Mangel an Sicherheit, bei solchen Definitionen des Angreifers absichtlich auß er Betracht. Das Dilemma zwischen einer juristischformalen Behandlung des Kriegsverbotes, wie sie dem Genfer Protokoll von 1924 entspricht, und einer politisch-moralisch-sachlichen Lö sung der groß en Probleme der Kriegsursachen, wie Aufrüstung und Sicherheit, wurde immer heftiger. In der Anwendung auf ein so ungeheures Problem wie das eines Krieges moderner Vernichtungsmittel steigerte es sich zu einem wahren Albdruck. In diesem Dilemma hatte der einfache Mann in einer chaotischen Situation wie derjenigen Europas von 1919 bis 1939 das Gefühl, daß das Verbot des Krieges und die Erklärung des Krieges zum Verbrechen an schwierige juristische Vorbehalte geknüpft sind, aber nicht die elementar einfache Beseitigung der Kriegsgefahr selbst bedeuten. Das ist die groß e Erfahrung, die
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alle europäischen Vö lker, Revisionisten wie Anti-Revisionisten, in der Zeit von 1919 bis 1939 gemacht haben. An ihr sind alle Bemühungen des Genfer Protokolls gescheitert.
Die bereits genannte amtliche Erklärung der englischen Regierung vom 12. März 1925, die das Genfer Protokoll zu Fall gebracht hat, spricht diese Schwierigkeit und dieses Dilemma offen aus. Sie weist insbesondere darauf hin, daß bei solchen “papiernen” Definitionen des Angreifers nicht unterschieden werden kann, ob militärische Aktionen einem Verteidigungszweck dienen oder nicht.1 In dieser englischen Regierungserklärung wird ferner gesagt, daß solche formalen Bestimmungen des Angriffs und des Angreifers die Lö sung des eigentlichen Problems, nämlich der Ursachen des Krieges, und ebenso die Abrüstung nicht beschleunigen, sondern eher verhindern, weil sie Vorbereitungen zum Kampf gegen einen mö glichen Angreifer notwendig machen und infolge der Pflicht zum Beistand eine Ausdehnung des Krieges eintritt, was namentlich dann gefährlich wird, wenn der Beistand sich gegen solche Nichtmitglieder des Genfer Vö lkerbundes richtet, deren ö konomische Widerstandskraft nicht gering ist2.
Das Genfer Protokoll mit seinem Ideal eines automatischen Verbots eines Angriffs muß te von dem damaligen territorialen Status quo ausgehen und dadurch in den heftigen Streit zwischen Revisionismus und Anti-Revisionismus hineingeraten. Um das zu vermeiden, haben gerade englische Pazifisten sich bemüht, das Problem einer friedlichen Ä nderung, eines peaceful change, in den Mittelpunkt der Erö rterung zu stellen, um auf diese Weise nicht nur eine formal-juristische, sondern auch sachlich-politische Verhinderung des Krieges durch Beseitigung der Kriegsursachen zu bewirken. Der allgemeine, wenigstens in Europa durchaus herrschende Eindruck jener formalen Bemühungen des Genfer Paktes spricht sich in dem bekannten Satze aus, daß derartige formale
1 It may be desirable to add that, besides the obvious objections to those clauses already indicated, their great obscurity, and the inherent impossibility of distinguishing, in any paper definition, military movements genuinely intended for defence, and only for defence, from movements with some ulterior aggressive purpose, must always make them a danger to the unwary rather than a protection to the innocent.
They could never be accepted äs they stand.
2 Das Problem des Zusammenhanges von Beistandspflicht und justa causa des gerechten Krieges ist sehr alt (vgl. oben S. 71 Anm. das jus protectionis sociorum als justus titulus bei Vitoria). Anläß lich der im Text zitierten Ä uß erung sei an eine vielzitierte Behauptung Ciceros erinnert. Der groß e Redner hat allen Ernstes gesagt, die Rö mer hätten nur gerechte Kriege geführt. Dabei sieht er allerdings im Eintreten für Bundesgenossen einen Grund zum gerechten Kriege. Auf diese Weise ist es nicht schwer zu beweisen, daß die Rö mer nur gerechte Kriege geführt haben.
WEST UND OST GEHT ÜBER GENF HINWEG
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Definitionen des Angriffs und des Angreifers “zum Fallstrick für den Unschuldigen, zum Wegweiser für den Schuldigen” werden.1 In diesem viel zitierten Wort kommt das tiefe Dilemma zum Ausdruck, das zwischen den juristischen Bemühungen um ein rechtliches Verbot des Angriffs und den moralischen Forderungen einer sofortigen Abschaffung des Krieges besteht.
Das Genfer Protokoll von 1924 ist daran gescheitert, daß es die sachlichen Zusammenhänge der Frage des gerechten Krieges nicht beantwortete und nicht einmal beantworten wollte. Der Eindruck, den dieser Miß erfolg auf die europäischen Vö lker und Regierungen machte, namentlich der Eindruck der englischen Regierungserklärung vom 12. März 1925, war sehr groß . Er hat es verhindert, daß sich in Europa die rechtliche Ü berzeugung von der Entstehung eines neuen internationalen Verbrechens festigen konnte. Die amerikanischen Befö rderer einer outlawry of war haben sich aber durch den Miß erfolg nicht beirren lassen und 1928 in dem Kellogg-Pakt eine fö rmliche Condemnation, eine Verurteilung des Krieges als Mittel der nationalen Politik erreicht.
Mit dem Kellogg-Pakt von 1928 änderte sich der Weltaspekt des Vö lkerrechts. Das ist wichtiger als jede Einzelheit der Normierung oder Formulierung dieses Paktes, wichtiger als die Auslegung seiner Verurteilung des Krieges (to condemn the war), wichtiger auch als die Auslegung der zahlreichen ausdrücklichen und stillschweigenden Vorbehalte, die er enthielt.
Jetzt trat die westliche Hemisphäre auf den Plan und bestimmte den weiteren Sinnwandel des Krieges. Alle Versuche, die Verurteilung des Krieges, die der Kellogg-Pakt aussprach, mit der Satzung der Genfer Liga und dem Genfer Protokoll in Einklang zu bringen, blieben erfolglos.
Gleichzeitig aber schaltete sich vom Osten her die Sowjet-Union in die Bestimmung des Sinnwandels ein. Auf der Abrüstungskonferenz und in den Londoner Konventionen vom Juli 1933 hatte sie bereits die Führung in der Frage der Definitionen von Angriff und Angreifer. So gingen die Kräfte, die den Kriegsbegriff des europäischen Vö lkerrechts aus den Angeln hoben, von Westen und Osten her über die an sich selber unsicher gewordenen europäischen Staaten hinweg. Osten und Westen trafen sich schließ lich im Londoner Statut vom 8. August 1945, um dort für einen Augenblick zu verschmelzen. Die Kriminalisierung nahm jetzt ihren Lauf.
An diesem Punkt brechen wir unsere Erö rterung ab. Wir haben jetzt nur noch den globalen Aspekt vom Westen her nach einigen Richtungen hin zu ergänzen.
Die Formulierung stammt aus einer Rede Sir Austen Chamberlain’s im House of Commons vom 24.
November 1927; der entscheidende Satz lautet: I therefore remain opposed to this attempt to define the aggressor, because I believe that it will be a trap for the innocent and a sign-post for the guilty.
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4. Die westliche Hemisphäre
Mit der Linie der westlichen Hemisphäre wurde den europazentrischen Linien des globalen Weltbildes eine neue, nicht mehr europazentrische, sondern, im Gegenteil, das alte Europa in Frage stellende, globale Linie entgegengestellt. Die ö ffentliche vö lkerrechtliche Geschichte dieser neuen Linie beginnt erst mit der Proklamation der sog. Monroe-Doktrin im Dezember des Jahres 1823.
1. In dem politischen Testament des Präsidenten General Washington, dem berühmten Abschiedsbrief von 1796, wird noch nicht mit geographischer Bestimmtheit von einer westlichen Hemisphäre gesprochen. Die Botschaft des Präsidenten Monroe dagegen, vom 2.
Dezember 1823, gebraucht das Wort Hemisphä re vö llig bewuß t und mit spezifischer Betonung.
Sie nennt ihren eigenen Raum sowohl Amerika wie auch diesen Kontinent oder diese Hemisphä re (this hemisphere). Absichtlich oder unabsichtlich fällt der Ausdruck hemisphere im Zusammenhang damit, daß das politische System der westlichen Hemisphäre, als ein Regime der Freiheit, dem andersgearteten politischen System der damaligen absoluten Monarchien Europas entgegengestellt wird. Monroe-Doktrin und westliche Hemisphäre gehö ren seitdem zusammen. Sie bezeichnen den Bereich der special interests der Vereinigten Staaten1. Damit ist ein über das Staatsgebiet weit hinausgehender Raum bezeichnet, ein Groß raum im vö lkerrechtlichen Sinne des Wortes. Die überkommene amerikanische Vö lkerrechtslehre konstruierte ihn juristisch als eine Zone der Selbstverteidigung. In der groß en Welt hat noch jedes echte Reich einen solchen, über die Staatsgrenzen hinausgehenden Bereich seiner Raumhoheit für sich in Anspruch genommen. Doch kam dieser Sachverhalt den Juristen der eng aneinander-gedrückten und auf ihren kleinräumig-exklusiven Territorialismus erpichten mitteleuropäischen Staaten nur selten zum Bewuß tsein. Ü ber hundert Jahre hindurch wurde viel von der Monroe-Doktrin gesprochen, ohne daß ihre Bedeutung für die vö lkerrechtliche Raumstruktur der Erde zum Gegenstand des Nachdenkens gemacht wurde. Nicht einmal für eine exakte geographische Bestimmung der westlichen Hemisphäre fand sich ein besonderes Interesse. Soweit war Amerika für das damalige Bewuß tsein noch von Europa entfernt.
Im Jahre 1939 hatte es zunächst den Anschein, als ob der Ausdruck Westliche Hemisphä re sich festigen würde. In wichtigen Erklärungen der Regierung der Vereinigten Staaten wurde das Wort verwendet, so daß es auch in dem neuen Weltkonflikt anfangs geradezu eine Parole der Politik der Vereinig-1 A. Lawrence Lowell, The Frontiers of the United States, in der amerikanischen Zeitschrift Foreign Affairs, Bd. 17 (1931) S. 663 f.
AMERIKANISCHE SICHERHEITSZONE
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ten Staaten zu werden schien1. Deshalb konnte es auffallen, daß andere, nicht von der Regierung in Washington ausgehende amerikanische Erklärungen, insbesondere die gemeinsamen Beschlüsse der amerikanischen Auß enminister von Panama (Oktober 1939) und von Havanna (Juli 1940) den Ausdruck “Westliche Hemisphäre” nicht gebrauchten, sondern einfach von “Amerika”, vorn “amerikanischen Kontinent” (in der Einzahl) oder von “Gebieten, die geographisch zu Amerika gehö ren”, sprachen. Doch hat z. B. der Präsident von Brasilien Anfang Mai 1943 in seiner Stellungnahme zur amerikanischen Besetzung der franzö sischen Insel Martinique darauf hingewiesen, daß diese Insel zur westlichen Hemisphäre gehö re.
Für das Raumproblem des heutigen Vö lkerrechts hat die eben genannte Erklärung von Panama vom 3. Oktober 1939 eine ganz besondere Bedeutung, die hier vorweg behandelt werden muß . Innerhalb einer durch diese Erklärung bestimmten Sicherheitszone zum Schutz der Neutralität amerikanischer Staaten sollen die Kriegführenden keine feindlichen Akte vornehmen2. Die Linie der neutralen Sicherheitszone erstreckt sich zu beiden Seiten der amerikanischen Küsten bis auf 300 Seemeilen in den Atlantischen und in den Pazifischen Ozean hinein. An der brasilianischen Küste erreicht sie den 24. Längengrad westlich von Greenwich, nähert sich also dem 20. Längengrad, der üblicherweise die kartographische Trennungslinie von Westen und Osten darstellt. Die praktische Bedeutung der so umgrenzten amerikanischen Sicherheitszone vom Oktober 1939 war schnell entfallen, weil die in ihr vorausgesetzte Neutralität der amerikanischen Staaten entfiel. Trotzdem bleibt sie für das Raumproblem des modernen Vö lkerrechts von auß erordentlicher grundsätzlicher Bedeutung. Erstens hält sie zum Unterschied von einer solche traditionellen Grenzen überschreitenden Politik der Vereinigten Staaten an dem Begriff Amerika und der darin liegenden Beschränkung fest. Auß erdem hat sie eine groß e, man darf sagen, auf1 So enthält die Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten vom Juni 1940, die der deutschen und der italienischen Regierung sowie anderen europäischen Regierungen überreicht wurde, die Wendung: “In Ü bereinstimmung mit der traditionellen Politik hinsichtlich der westlichen Hemisphäre erklären die Vereinigten Staaten, das sie keine Ü bertragung einer geographisch zur Westlichen Hemisphäre gehö renden Region von einer amerikanischen an eine nichtamerikanische Macht dulden werden.” Dazu Jessup, American Journal of International Law 34 (1940) S. 709.
2 Die entscheidende Stelle lautet: “Als Mittel des kontinentalen Selbstschutzes kö nnen die amerikanischen Republiken, solange sie ihre Neutralität wahren, als ein angestammtes Recht beanspruchen, daß die an den amerikanischen Kontinent angrenzenden Gewässer, die sie als von besonderer Bedeutung und von unmittelbarem Nutzen für ihre Verbindungen untereinander betrachten, von jeder feindlichen Handlung frei bleiben, die vom Land, von der See oder von der Luft ausgeht oder versucht wird.”
17 Carl Schmitt, Nomos
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sehenerregende Auswirkung, weil sie von drei gleich auf dreihundert Meilen springt und dadurch die Maß e und Maß stäbe der überlieferten Dreimeilenzone und die überkommene Dimension der Küstengewässer in der groß zügigsten Weise ad absurdum führt. Und schließ lich unterwirft sie auch den freien Ozean dem Groß raumgedanken, indem sie zugunsten der Neutralen eine neue Art von Raumausgrenzungen aus dem freien Meer als Kriegsschauplatz einführt. Der Zwei-Sphä ren-Aspekt der Monroe-Doktrin, the two-spheres-aspect of the Monroe Doctrine, d. h. ihr Land-und Meer-Aspekt hat durch die Panama-Erklärung vom Oktober 1939
eine wichtige Ä nderung erfahren. Früher dachte man, wenn man von der Monroe-Doktrin sprach, im allgemeinen nur an das feste Land der westlichen Hemisphäre und setzte für den Ozean die Freiheit der Meere im Sinne des 19. Jahrhunderts voraus. Jetzt werden die Grenzen Amerikas auch auf die See erstreckt1. Das ist eine neue, moderne Form der Seenahme und der Beseitigung früherer Seenahmen.
Dieser letzte Punkt ist ganz besonders wichtig. Der Ü bergang vom Land zum Meer hat stets in der Weltgeschichte unabsehbare Folgen und Auswirkungen gehabt. Im vorliegenden Fall betrifft er die Grundstruktur des bisherigen europäischen Vö lkerrechts und seine Trennung von festem Land und freiem Meer. Solange man bei dem Wort westliche Hemisphä re nur an einen kontinentalen Landraum dachte, war damit nicht nur eine mathematisch-geographische Grenzlinie, sondern auch eine konkrete geographisch-physikalische und geschichtliche Gestalt verbunden. Die nunmehr eintretende Erweiterung und Verlagerung auf das Meer macht den Begriff der westlichen Hemisphäre noch mehr abstrakt im Sinn eines leeren, überwiegend mathematisch-geographisch bestimmten Flächenraumes. In der Weite und Ebenheit des Meeres tritt, wie Friedrich Ratzel sich ausdrückt, der Raum an sidi reiner hervor. In kriegswissenschaftlichen und strategischen Erö rterungen findet man gelegentlich die zugespitzte Formulierung eines franzö sischen Autors, daß das Meer eine glatte Ebene ohne Hindernisse sei, auf der sich die Strategie in Geometrie auflö ste. Freilich treibt gerade diese bloß e Flächenhaftigkeit zur Aufhebung des Gegensatzes von Land und Meer und zu einer neuen Raumstruktur, sobald der Luftraum als neue Dimension hinzutritt.
1 Quincy Wright, The American Journal of International Law Bd. 34 (April 1940,1, S. 248. Quincy Wright meint, in der neuen Form komme die Monroe-Doktrin auf Vorstellungen eines Märe clausum zurück, wie sie die Portugiesen und Spanier hatten und wie sie von Grotius bekämpft wurden. Das scheint mir eine unrichtige Parallele, weil es noch zu sehr an den Begriffsvorstellungen einer vorglobalen Raumordnung ausgerichtet ist.
ABGRENZUNG DER WESTLICHEN HEMISPHÄ RE
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2. Unter dem Eindruck der politischen Verwendung des Ausdrucks West-lidie Hemisphä re haben sich gerade in den letzten Jahren Geographen von Fach mit dem Problem der westlichen Hemisphäre beschäftigt. Von besonderem Interesse ist eine geographische Präzisierung, die der Geograph des State Department der Vereinigten Staaten, S. W. Boggs, zur Abgrenzung der westlichen Hemisphäre im Zusammenhang mit der Abgrenzung des Bereiches der Monroe-Doktrin vorgenommen hat. Er geht davon aus, daß man unter der westlichen Hemisphäre im Allgemeinen die von Christoph Columbus entdeckte Neue Welt versteht, daß aber im übrigen die geographischen oder historischen Begriffe Westen und Osten weder durch die Natur noch durch gemeinsame Abmachungen bestimmt sind. Die Kartenzeichner haben sich daran gewö hnt, die westliche Hemisphäre in der Weise zu bestimmen, daß sie eine Linie durch den Atlantischen Ozean ziehen, die auf dem 20. Längengrad westlich des Null-Meridians von Greenwich verläuft.
Danach gehö ren die Azoren und die Cap-Verde-Inseln in die westliche Hemisphäre, was allerdings, wie auch Boggs zugibt, ihrer geschichtlichen Zuordnung zur alten Welt widerspricht.
Grö nland dagegen rechnet der amerikanische Geograph fast ganz zur westlichen Hemisphäre, obwohl es doch nicht durch Christoph Columbus entdeckt worden ist1. Ü ber die arktischen und antarktischen Regionen des Nord-und Südpols spricht er nicht. Auf der pazifischen Seite der Erdkugel will er nicht einfach den dem 20. Grad entsprechenden 160. Längengrad zur Grenzlinie machen, sondern die sog. internationale Datumsgrenze, d. h. den 180. Längengrad, wobei er allerdings einige Ausbuchtungen im Norden und Süden vornimmt.
1 Grö nland und selbst Island (vgl. das Buch von Steffanson über Island 1930) wird von den amerikanischen Geographen in die westliche Hemisphäre einbezogen. In dem Grö nland-Prozeß vor dem Ständigen Internationalen Gerichtshof im Haag ist, soviel ich sehe, die Monroedoktrin von keiner Seite in die Erö rterung hineingezogen worden. Gustav Smedal (Grö nland und die Monroedoktrin) teilt mit, daß das Department of State der USA 1931 auf eine Anfrage antwortete, es kö nne kein gedrucktes Material zu der Frage der Anwendung der Monroedoktrin auf Grö nland und die Polargebiete beschaffen. Eine von Smedal erwähnte geographische Karte des nord-amerikanisohen Historikers und Juristen Albert Bushnell Hart aus dem Jahre 1916 (Karte der Gebiete, auf die sidi die Monroedoktrin erstreckt) ist für unsere Frage bedeutungslos. Es handelt sich einfach um eine geographische Karte der politischen Entwicklung der amerikanischen Kontinente im 19. Jahrhundert. Das für die Abgrenzung der westlichen Hemisphäre wichtige geographische Problem ist in Bushnell Harts Buch (The Monroe üoctrine. An Interpretation, London 1916) überhaupt nicht bemerkt. Unter dem Stichwort “Suggested Geographical Limitation” (S. 306
f.) wird die Frage erö rtert, ob es zweckmäß ig ist, bestimmte Gebiete Südamerikas, z, B. Chile oder Argentinien, aus dem Bereich der Monroedoktrin auszugrenzen. Der Verfasser meint dazu, das würde nur die Kolonisierung dieser Gebiete durch Deutschland erleichtern.
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Die westlichen Inseln Alaskas zieht er noch ganz zum Westen, auch Neuseeland kommt in die westliche, Australien dagegen in die andere Hemisphäre. Daß die ungeheuren Flächen des pazifischen Ozeans, wenigstens, wie er sagt, provisorisch ebenfalls in die westliche Hemisphäre fallen, hält er (vor dem Ausbruch des Krieges mit Japan) nicht für eine praktische Schwierigkeit, sondern für etwas, worüber sich hö chstens die Karten-Verfertiger aufregen kö nnten1. Der amerikanische Vö lker lechtsjurist P. S. Jessup fügte im Herbst 1940 seinem Bericht über die Denkschrift Boggs hinzu: “Die Dimensionen ändern sich heute schnell, und dem Interesse, das wir 1860 an Cuba hatten, entspricht heute unser Interesse an Hawai; vielleicht wird das Argument der Selbstverteidigung dazu führen, daß die Vereinigten Staaten eines Tages am Jangtse, an der Wolga und am Kongo Krieg führen müssen/’
Dem Geographen von Fach ist die Problematik solcher Linienziehungen keine neue Angelegenheit. Zunächst ist, abstrakt gesehen, jede beliebige Anordnung und Festsetzung eines Null-Meridians überall mö glich, aber auch willkürlich, ähnlich wie — chronologisch gesehen —jeder beliebige Zeitpunkt zum Bestimmungspunkt einer Zeitrechnung gemacht werden kann.
Ohne weiteres verständlich ist auch, daß gerade die Vorstellung einer globalen westlichen oder, entsprechend, einer ö stlichen Hemisphäre schon deshalb problematisch ist, weil die Erde die Gestalt einer Kugel hat, die sich um ihre Nord-Süd-Achse dreht. Norden und Süden scheinen uns daher exakter bestimmbar. Die Erde wird durch den Ä quator in eine nö rdliche und eine südliche Halbkugel eingeteilt, die nicht in derselben Weise problematisch sind, wie die Teilung in eine ö stliche und eine westliche Hälfte. Wir haben einen Nord-und einen Südpol, nicht aber einen Ost-und Westpol der Erde. Die Gegenüberstellungen, die mit einer Links-und Rechtsvorstellung verbunden sind, werden in hö herem oder jedenfalls anderem Maß e als relativ empfunden wie die von Oben und Unten. Das zeigt sich z. B. auch darin, daß eine Bezeichnung wie “nordische Rasse”, obwohl auch sie in ihrem Wortsinn rein geographisch ist, doch schärfer wirkt als die ebenfalls geographischen Gegenüberstellungen von westischer und ostischer Rasse.
Jeder weiß , daß die sog. westliche Hemisphäre ebenso gut, und in mancher Hinsicht vielleicht sogar noch richtiger, eine ö stliche Hemisphäre ist. Von altersher hat man den Unterschied bemerkt, daß Norden und Süden für den natürlichen Horizont die Maxima von Nacht und Licht bedeuten, während Osten und Westen ineinander übergehen und nur das “entgegengesetzt Fließ ende von einem Weniger an Nacht
1 Mitgeteilt bei P. S. Jessup, The Monroe Doctrine, in: The American Journal of International Law, Bd.
34 (Oktober 1940) S. 704.
MORALISCH p: BEDEUTUNG DER ISOLATION
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und Licht” sind1. Deshalb bleiben alle Festsetzungen und Abgrenzungen, besonders die durch den Ozean gezogenen Linien, unsicher und willkürlich, solange sie nicht auf anerkannten vertraglichen Demarkationen beruhen2.
3. Das Wort von der westlichen Hemisphä re hat aber, weit über die mathematisch-geographische Seite der Abgrenzung hinaus, noch einen weltpolitisch-geschichtlichen und vö lkerrechtlichen Inhalt. Hier, im politischen und vö lkerrechtlichen Bereich, liegen sogar seine eigentlichen Kraftquellen, infolgedessen aber auch seine innere Grenzen. Hier ist sein “Arcanum” verborgen, das Geheimnis seiner unbestreitbaren geschichtlichen Wirkung. Es steht in einer groß en geschichtlichen Tradition und hängt mit ganz bestimmten, eigentümlichen Erscheinungen des modernen Erd-und Geschichtsbewuß tseins zusammen; denn es ist, gegenüber den beiden bisher erö rterten Typen der Raya und der amity line, der wichtigste Anwendungsfall dessen, was wir oben das globale Liniendenken des occidentalen Rationalismus genannt haben.
Die amerikanische Linie der westlichen Hemisphäre ist weder eine Raya noch eine amity line. Alle bisher genannten Linien betreffen eine Landnahme, und zwar eine von europäischen Mächten vorgenommene Landnahme. Die amerikanische Linie aber setzt sich schon in der Botschaft des Präsidenten Monroe von 1823 gerade gegenüber den europäischen Landnahmeansprüchen ab. Sie hat insofern, von Amerika aus gesehen, zunächst defensiven Charakter und bedeutet einen an die Mächte des alten Europa gerichteten Protest gegen weitere europäische Landnahmen auf amerikanischem Boden. Es ist leicht zu erkennen, daß die Linie damit nur einen freien Spielraum für eigene Landnahmen schafft, d. h. für inneramerikanische Landnahmen auf dem damals noch in riesigen Dimensionen freien, amerikanischen Boden. Aber die gegen das alte monarchistische Europa gerichtete Haltung Amerikas bedeutete nicht etwa einen Verzicht darauf, zum Bereich der europäischen Zivilisation und der damaligen, noch wesentlich europäischen Vö lkerrechtsgemeinschaft zu gehö ren.
1 G. Pfleiderer, Die Philosophie des Heraklit von Ephesus, 1886, S. 162.
2 Ein junger deutscher Geograph, Arthur Kühn, hat in einem Aufsatz “Zum Begriff der Westlichen Hemisphäre” (Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin, August 1941, S. 222 ff., dort auch anschauliche Karten der verschiedenen Linien) das Schlagwort von der westlichen Hemisphäre kritisch untersucht. Er hat die “geographische Unbestimmtheit” dieser Abgrenzung aufgewiesen und meint, wenn überhaupt das praktische Bedürfnis bestehe, die Einfluß bereiche des europäischen und des amerikanischen Kontinents zu scheiden, so kö nne das mathematisch nur durch eine Grenzlinie mit gleichem Abstand von den zu den jeweiligen Kontinenten gehö rigen Inseln geschehen. Aber eine solche Trennungslinie würde mathematisch-262
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Ein Kenner ersten Ranges, Bernhard Fay, hat sogar festgestellt, daß das Wort Zivilisation aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts stammt und eigens zu dem Zweck geprägt worden ist, um die Kontinuität zu betonen, die das antike Europa mit Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika verbindet1. Weder die Abschiedsbotschaft des Präsidenten Washington von 1796 noch die Monroe-Botschaft von 1823 sollen ein auß ereuropäisches Vö lkerrecht begründen. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich vielmehr von Anfang an gerade als Träger europäischer Zivilisation und europäischen Vö lkerrechts gefühlt2. Auch die damals entstehenden ibero-amerikanischen Staaten zählten sich selbstverständlich zur “Familie der europäischen Nationen” und ihrer Vö lkerrechtsgemeinschaft. Sämtliche Lehrbücher des amerikanischen Vö lkerrechts, die im 19. Jahrhundert entstanden, gehen mit grö ß ter Selbstverständlichkeit von diesem Anspruch aus, auch wenn sie von einem besonderen amerikanischen Vö lkerrecht sprechen, das dem europäischen Vö lkerrecht zur Seite gestellt wird3. Die globale Linie, die mit der westlichen Hemisphäre gegeben ist, kann also, obwohl sie vor allem anderen das alte Europa im Auge hat und Europa ausschließ t, nur in einem bestimmten Sinne als anti-europäisch bezeichnet werden. In einem anderen Sinne enthält sie sogar im Gegenteil den moralischen und kulturellen Anspruch, das freie, echte und eigentliche Europa zu sein. Doch war dieser Anspruch zunächst dadurch verschleiert, daß er mit einer scharfen Isolierung verbunden war. Die Abgrenzungslinie der westlichen Hemisphäre ist auf den ersten Blick sogar in spezifischer Weise eine Isolierungslinie. Zum Unterschied von einer distributiven Raya und von einer agonalen amity line stellt sie sich als etwas ganz anders geartetes Drittes dar, nämlich als eine Selbstisolierungslinie.
Halten wir uns an die klaren und folgerichtigen Formulierungen dieser Denkweise, die für die sog. Jefferson-Linie ausgesprochen sind. Es genügt, zwei berühmte Ä uß erungen vom 2.
Januar 1812 und vom 4. August 1820 zu
geographische Theorie bleiben und die Interessengebiete und den Besitz der verschiedenen Mächte durchschneiden.
1 Bernard Fay, Civilisation Americaine, Paris 1939 S. 9.
2 So spricht Justice Story in dem Fall “La Jeune Eugenie” (1822; 2 Mason 409, Fed. Cas. Nr. 1551) von den “Principles universally recognised äs such by all civilised communities or even by those constituting what may be called the Christian states of Europe”.
3 Kent behandelte das Vö lkerrecht in seinen Commentaries on American Law (1836); Henry Wheaton, Histoiy of the Law of Nations in Europa and America, New York 1845. Calvo gab 1868 seinem berühmten Werk den Titel “Derecho Internacional Teö rico y Practico de Europa y America”; vgl. auch die oben S. 202
zitierte Abhandlung von S. Vianna.
MORALISCHE BEDEUTUNG DER ISOLATION
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zitieren. Sie verdienen schon wegen ihres Zusammenhanges mit der Proklamation der Monroe-Botschaft von 1823 unser Interesse. In beiden tritt der Haß gegen England und die Verachtung des alten Europa deutlich zutage, wobei zu beachten ist, daß die Vereinigten Staaten damals gerade gegenüber England als die Hüter des europäischen Seekriegsrechtes auftraten.
“Das Schicksal Englands, sagt Jefferson Anfang des Jahres 1812, ist nahezu entschieden, und die gegenwärtige Form seines Daseins neigt ihrem Untergange zu. Wenn unsere Stärke uns erlaubt, unserer Hemisphäre das Gesetz aufzuerlegen, so sollte es darin bestehen, daß der Meridian, der mitten durch den Atlantischen Ozean läuft, die Demarkationslinie zwischen Krieg und Frieden bildet, diesseits derer keine Feindseligkeiten begangen werden und der Lö we und das Lamm in Frieden nebeneinander ruhen sollen.” Deutlich klingt hier noch etwas von dem Charakter einer Freundschaftslinie nach. Nur ist Amerika nicht mehr im Sinne des 16. und 17.
Jahrhunderts “frei” und ein Schauplatz rücksichtsloser Kämpfe, sondern umgekehrt ein Bereich des Friedens, während die ganze übrige Welt ein Schauplatz des Krieges ist, freilich eines Krieges der Ä ndern, von dem Amerika sich grundsätzlich fernhält. Was für die alten Freundschaftslinien typisch war, ihr agonaler Sinn und Charakter, scheint sich in das Gegenteil zu verkehren. Im Jahre 1820 sagte Jefferson: “Der Tag ist nicht fern, an dem wir in aller Form einen Meridian der Teilung durch den Ozean verlangen, der die beiden Hemisphären trennt, diesseits von dem kein europäischer Schuß jemals gehö rt werden soll, ebensowenig wie kein amerikanischer Schuß auf der anderen Seite.” Immer wird, wie auch in der Monroe-Botschaft selbst, der Ausdruck “westliche Hemisphäre” in der Weise gebraucht, daß die Vereinigten Staaten sich mit allem identifizieren, was moralisch, kulturell oder politisch zur Substanz dieser Hemisphäre gehö rt.
Die Ideen Jeffersons sollen hier nicht übertrieben werden. Sie dürfen aber auch nicht unerwähnt bleiben, wenn der eigentliche geschichtliche und weltpolitische Charakter einer derartigen Isolationslinie sichtbar werden soll. Geistesgeschichtlich stammt das Bewuß tsein der Auserwähltheit aus einer calvinisch-puritanischen Haltung. Es setzt sich in einer deistischen und säkularisierten Form fort und hat sich darin oft sogar noch gesteigert, weil das schlecht-hinnige Abhängigkeitsgefühl von Gott natürlich nicht mitsäkularisiert wurde. Im letzten Viertel des 18.
Jahrhunderts, seit der Unabhängigkeitserklärung von 1775, enthält das amerikanische Auserwähltheitsbewuß tsein von Frankreich her neue moralische Kräfte rein weltlich-diesseitiger Art zugeführt. Die Philosophen der Aufklärung, darunter groß e Namen wie Raynal und Condorcet, schaffen ein neues Bild der menschlichen Geschichte. Die Eroberung Amerikas durch die Europäer im 16. Jahrhundert, die groß e Landnahme amerikanischen Bodens,
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die bisher von katholischen wie protestantischen Eroberern als eine Mission des christlichen Glaubens gerechtfertigt worden war, erscheint jetzt in humanitären Perspektiven als eine unmenschliche Greueltat. Es war nicht schwer, bei Las Casas Material für diese Auffassung zu finden. Die amerikanischen Erklärungen der Menschenrechte dagegen werden als eine Art Neugeburt der Menschheit aufgefaß t. Für Hobbes, den Philosophen des 17. Jahrhunderts, war Amerika noch ein Bereich des Naturzustandes im Sinne eines vorstaatlichen, freien Kampfes der egoistischen Triebe und Interessen. Für Locke stand es, wie wir oben (S. 64/5) sahen, in anderer Weise ebenfalls am Anfang und im Naturzustand. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts gehen die Philosophen der franzö sischen Aufklärung dazu über, das freie, unabhängige Nordamerika als den Bereich einer wiederum anderen Art von Naturzustand anzusehen, nämlich als Naturzustand im Sinne Rousseaus, d. h. als einen von der Korruption des überzivilisierten Europa noch unberührten Boden. Benjamin Franklins Aufenthalt in Frankreich wurde hierfür von ausschlaggebender Wirkung, nicht nur wegen des Bündnisses, das Frankreich mit den Vereinigten Staaten schloß (1778), sondern auch wegen dieser geistigen Brüderschaft. So wurde Amerika für das europäische Bewuß tsein zum zweiten Male ein Raum der Freiheit und der Natürlichkeit, dieses Mal jedoch mit einem positiven Inhalt, der den alten Sinn der globalen Kampflinie wesentlich verwandelte und der Isolation einen positiven Inhalt gab.
Ihrem politischen Sinne nach will die grundsätzliche Isolation eine neue Raumordnung der Erde schaffen. Sie sucht das in der Weise zu bewirken, daß sie einen Bereich gesicherten Friedens und gesicherter Freiheit von einem Bereich des Despotismus und der Korruption trennt.
Dieser amerikanische Isolationsgedanke ist bekannt und oft erö rtert worden. Hier kommt es für uns auf seinen Zusammenhang mit der Raumordnung der Erde und der Struktur des Vö lkerrechts an. Wenn die westliche Hemisphäre die unverdorbene, von der Korruption der alten Welt noch nicht infizierte neue Welt ist, so muß sie natürlich auch vö lkerrechtlich in einer anderen Lage sein als die korrupte alte Welt, die bisher der Mittelpunkt, Träger und Schö pfer des europäischchristlichen Vö lkerrechts, des jus publicum Europaeum war. Wenn Amerika der Boden ist, auf den sich die Auserwählten gerettet haben, um dort unter jungfräulichen Bedingungen ein neues, reineres Dasein zu führen, so entfällt jeder europäische Anspruch, der den amerikanischen Boden betrifft. Der amerikanische Boden erhält jetzt auch vö lkerrechtlich einen vö llig neuen Status gegenüber allen bisherigen Boden-Status des Vö lkerrechts. Das jus publicum Europaeum hatte, wie wir sahen, mehrere solcher Boden-Status entwickelt. Der amerikanische Boden soll von jetzt an zu keiner Art von Boden-Status
MORALISCHE BEDEUTUNG DER ISOLATION
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gehö ren, die das europäische Vö lkerrecht des 19. Jahrhunderts kannte. Amerika soll jetzt weder ein der freien Okkupation zugänglicher, herrenloser Boden im bisherigen Sinne sein, noch kolonialer Boden, noch europäischer Boden wie das Staatsgebiet europäischer Staaten, noch ein Kampfplatz im Sinne der alten Freundschaftslinien, noch ein Bereich der Exterritorialität der Europäer mit Konsulargerichtsbarkeit wie in asiatischen Ländern.
Was ist also, nach dieser neuen Linie, der vö lkerrechtliche Status der westlichen Hemisphäre angesichts einer europäischen Vö lkerrechtsordnung? Etwas ganz Auß erordentliches, Auserwähltes. Es wäre, wenigstens für eine extrem folgerichtige Meinung, noch zu wenig gesagt, wenn man Amerika als ein Asyl der Gerechtigkeit und Tüchtigkeit bezeichnete.
Vielmehr liegt der eigentliche Sinn dieser Auserwähltheitslinie darin, daß überhaupt erst auf amerikanischem Boden die Bedingungen gegeben sind, die als normale Situation sinnvolle Haltungen und “habits”, Recht und Frieden ermö glichen. Im alten Europa, wo ein Zustand der Unfreiheit herrscht, kann auch ein im Wesen und Charakter guter und anständiger Mensch zum Verbrecher und zum Ü bertreter der Gesetze werden. In Amerika dagegen wird die Unterscheidung von Gut und Bö se, von Recht und Unrecht, von anständigen Menschen und Verbrechern, nicht durch falsche Situationen und falsche “habits” verwirrt. Die tiefe Ü berzeugung, daß sich Amerika in einem normalen und befriedeten, Europa dagegen in einem abnormen und unbefriedeten Zustand befindet, war noch in der Behandlung des Minderheitenproblems der Genfer Liga durch Mello Franco (1925) wiederzuerkennen. Die globale Linie, die hier gezogen wird, ist demnach eine Art Quarantänelinie, eine Art Pestkordon, der eine verseuchte Gegend von einem gesunden Lande absperrt. Die Botschaft des Präsidenten Monroe spricht das nicht so offen aus, wie die eben genannten Erklärungen Jeffersons. Wer aber zu lesen versteht und Ohren hat, zu hö ren kann auch aus dem Text und Wortlaut der Monroe-Botschaft das fundamentale moralische Verwerfungsurteil heraushö ren, das über das ganze politische System der europäischen Monarchien ergeht und der amerikanischen Trennungs-und Isolierungslinie ihren moralischen und politischen Sinn und ihre mythische Kraft verleiht.
Merkwürdigerweise hatte die Formel von der westlichen Hemisphäre gerade Europa, den alten Occident, das alte Abendland als ihren Gegner im Auge. Sie richtete sich nicht gegen das alte Asien oder Afrika, sondern gegen den alten Westen. Der neue Westen erhebt den Anspruch, der wahre Westen, der wahre Occident, das wahre Europa zu sein. Der neue Westen, Amerika, will den bisherigen Westen, Europa, aus seiner bisherigen weltgeschichtlichen Verortung, aus der bisherigen Mitte der Welt verdrängen. Das Abendland, der Occident, mit allem, was im moralischen, zivilisatorischen und politischen
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Sinne des Wortes dazugehö rte, wurde nicht beseitigt oder vernichtet, nicht einmal entthront, sondern nur verlagert. Das Vö lkerrecht hö rte auf, seinen Schwerpunkt im alten Europa zu haben.
Die Mitte der Zivilisation rückte weiter nach Westen, nach Amerika. Das alte Europa wurde, wie das alte Asien und Afrika, auf die Seite der Vergangenheit getan. Alt und neu sind hier, wie immer wieder betont werden muß , Maß stäbe nicht nur der Verurteilung, sondern vor allem auch der Verteilung, der Ordnung und der Ortung. Als solche sind sie Grundlage hö chster geschichtlicher, politischer und vö lkerrechtlicher Ansprüche. Sie haben die Struktur des überlieferten europäischen Vö lkerrechts verändert, lange bevor, seit 1890, der Eintritt asiatischer Staaten, an ihrer Spitze Japan, die Gemeinschaft des europäischen Vö lkerrechts zu einem raumlosen, universalistischen Vö lkerrecht erweitert hatte.
Wir untersuchen hier nicht, wie weit die Ansprüche Jeffersons und Monroes damals moralisch und politisch berechtigt waren und wie weit ihr Glaube, eine moralisch und politisch neue Welt zu repräsentieren, einen guten Sinn hatte. Auf amerikanischem Boden hat sich wirklich ein Stück europäischer Kultur zusammengefunden und weiterentwickelt. Man darf auch als Europäer des alten Europa, ohne sich etwas zu vergeben, offen anerkennen, daß Männer wie George Washington und Simon Bolivar groß e Europäer waren, ja, daß sie dem Idealsinn dieses Wortes näher gekommen sind als die meisten britischen und kontinentaleuropäischen Staatsmänner ihrer Zeit. Sowohl gegenüber der parlamentarischen Korruption des englischen, wie gegenüber der absolutistischen Degeneration des franzö sischen 18. Jahrhunderts, schließ lich aber auch gegenüber der Enge und Unfreiheit der nachnapoleonischen Restauration und der Metternichschen Reaktion des 19. Jahrhunderts hatte Amerika groß e Mö glichkeiten, das wahre und echte Europa darzustellen.
Der Anspruch Amerikas, das wahre Europa, der Hort von Recht und Freiheit zu sein, war demnach ein geschichtlicher Faktor von grö ß ter Wirkung. Er entsprach starken europäischen Tendenzen und war eine reale politische Energie oder, moderner formuliert, ein Kriegspotential ersten Ranges1. Dieses Reservoir
1 Die bereits zu Anfang dieses Kapitels zitierte, hervorragende Arbeit von Bernard Fay, L’Esprit Revolutionnaire en France et aux Etats-Unis ä la fin du XVIIIe siecle (Paris 1925) müß te besonders für die Zeit der Restauration weitergeführt werden. Doch ergeben sich bereits aus diesem Buch von B. Fay (S. 299, 317) wichtige Aufklärungen auch über die Ursprünge der Ideen von Tocqueville und dessen erstaunliche Prognose am Schluß des ersten Bandes seiner Democratie en Amerique (1835). Als ein weiteres Beispiel verdient ein Ausspruch des jungen Augustin Thierry besondere Erwähnung. A. Thierry ist als Historiker und Soziologe sowohl für die Klassen-wie für die Rassentheorie des 19. Jahrhunderts von bahnbrechender Bedeutung und zugleich ein Ausdruck des starken, von Saint-Simon ausgegangenen
DAS REAKTIONÄ RE EUROPA
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geschichtlicher Kraft hat noch im 19. Jahrhundert, besonders durch die europäischen Revolutionen von 1848, ein starke Auffüllung erhalten. Millionen enttäuschter und desillusionierter Europäer haben noch im 19. Jahrhundert das alte reaktionäre Europa verlassen und sind nach Amerika ausgewandert, um dort unter jungfräulichen Bedingungen ein neues Leben zu beginnen. Der falsche Cäsarismus Napoleons III. und die reaktionären Strö mungen in den anderen europäischen Ländern nach 1848 zeigten, daß Europa nicht imstande war, die sozialen, politischen und geistigen Fragen zu lö sen, die in dem Jahrzehnt vor 1848 mit einer so ungeheuren Kraft in Frankreich, Deutschland und Italien erhoben worden waren. Man darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen, daß das kommunistische Manifest aus dem Jahre 1847
stammt und daß Bakunin bereits 1842 in Berlin erschienen war. Statt eine Antwort zu suchen, haben sich alle damaligen europäischen Vö lker und Regierungen nach 1848 beeilt, die tiefe Problematik, die als Sozialismus, Kommunismus, Atheismus, Anarchismus und Nihilismus zutage getreten war, zu ersticken und den Abgrund mit legitimistischen oder legalitären, konservativen oder konstitutiona-listischen Fassaden zu überdecken. Die groß en Kritiker dieser Zeit sind isolierte und unzeitgemäß e Einzelgänger geblieben, Kierkegaard so gut wie Donoso Cortes, Bruno Bauer wie Jakob Burckhardt, Baudelaire wie schließ lich auch Nietzsche.
Gegenüber einem solchen, nur noch reaktionären Europa enthielt das amerikanische Selbstbewuß tsein, das neue und wahre Europa zu sein, einen groß artigen weltgeschichtlichen Anspruch. Hier konnte der amerikanische Entschluß sich von dem Leichengift eines weltgeschichtlichen Kadavers freimachen und noch weltpolitische Kräfte beschwö ren, die auch ein neues jus gentium hätten begründen kö nnen.
Aber schon am Ende des Jahrhunderts, um 1900, erschienen diese groß en Mö glichkeiten von Auß en und von Innen her in einem anderen Licht. Der Krieg gegen Spanien, 1898, war das auß enpolitische Signal, das die Welt als Wendung
europäischen Impulses. Er sagt (in dem Aufsatz Sur Fantipathie de race qui divise la nation francaise, im “Censeur europeen” vom 2. April 1820): Wenn Europa wieder in die alte Barbarei des feudalen Mittelalters, in Klassen-und Rassenfeindschaft zurücksinken sollte, so haben wir einen Ausweg, den unsere Ahnen nicht hatten: “La mer est libre, et un monde libre est au-delä”. Für Deutschland bietet gutes Material die Untersuchung von Hildegard Meyer, “Nordamerika im Urteil des deutschen Schrifttums bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts”, Hamburg 1929 (Ü bersee-Geschichte, eine Schriftenfolge, herausgegeben von Adolf Rein, Bd. 9); dort besonders (S. 540 ff.) das Zitat aus der Weltgeschichte von Rotteck über den Gegensatz des despotischen Ostens und des freien Westens. Europa, sagt Rotteck, sinkt zurück in die Fesseln des historischen Rechts. Der letzte Satz der Allgemeinen Geschichte Rottecks lautet: “Europa wird das heilige Feuer, welches es bisher bewahrte, nur noch von ferne, von jenseits des atlantischen Meeres sehen”.
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zum offenen Imperialismus verstand. Dieser hielt sich nicht an die alten kontinentalen Vorstellungen von der westlichen Hemisphäre, sondern griff auch tief in den pazifischen Ozean hinein und nach dem alten Osten. Für die weiten Räume Asiens trat an die Stelle der veralteten Monroedoktrin die Forderung der offenen Tür1. Geographisch-global betrachtet war das ein Schritt von Osten nach Westen. Der amerikanische Kontinent war jetzt im Verhältnis zu dem weltgeschichtlich von neuem auftauchenden ostasiatischen Raum in die Lage eines ö stlichen Kontinents versetzt, nachdem hundert Jahre vorher das alte Europa durch den weltgeschichtlichen Aufgang Amerikas in den Bereich der ö stlichen Hemisphäre abgedrängt worden war. Für eine Geistesgeographie stellt ein solcher Beleuchtungswechsel ein hö chst sensationelles Thema dar. Unter seinem Eindruck ist denn auch 1930 der Aufgang einer Neuen Welt verkündet worden, d>e Amerika und China verbinden sollte2.
Ebenso gründlich wie durch diese weltgeschichtlichen; Verlagerungen von Westen nach Osten wurde der alte Glaube an die neue Welt auch von innen, aus der amerikanischen Entwicklung selbst heraus, verändert. Um die gleiche Zeit, als auß enpolitisch der Imperialismus der Vereinigten Staaten einsetzte, war für die innere Lage der Vereinigten Staaten das Zeitalter ihrer bisherigen Neuheit zu Ende gegangen. Die Voraussetzung und Grundlage alles dessen, was man in einem bodenhaft-wirklichen und nicht nur ideologischen Sinne Neuheit der westlichen Hemisphäre nennen konnte, war entfallen. Schon um 1890 hö rte die Freiheit der inneren Landnahme in den Vereinigten Staaten auf und war die Besiedlung des bisher freien Bodens abgeschlossen. Bis dahin hatte in den Vereinigten Staaten immer noch die alte Grenzlinie bestanden, die besiedeltes und freies, d. h. unbesiedeltes, aber der freien Landnahme offenes Land voneinander trennte. Bis dahin existierte deshalb auch der mit dieser Grenzlinie verbundene Typus des Grenzers, der frontier, der vom besiedelten Boden auf freien Boden weiterziehen konnte. Mit dem freien Boden hö rte die bisherige Freiheit auf. Die Grundordnung der Vereinigten Staaten, der radical title, änderte sich, wenn auch die konstitutionellen Normen der Verfassung von 1787 blieben. Gesetze, die die Einwanderung beschränkten und teils unter Rassen-, teils unter ö konomischen Gesichtspunkten Diskriminierungen vornahmen, schlö ssen die Pforten des alten Asyls der grenzenlosen Freiheit. Alle guten Beobachter 1 A. T. Mahan, The Interests of America in International Conditions, London 1910 S. 117 f. Mahan betont hier bereits, daß gegenüber Europa, insbesondere gegenüber dem Deutschen Reidi, die “noninterference” der Monroedoktrin nicht etwa Abwesenheit bedeute. Mahans Idee einer Vereinigung der beiden angelsächsischen Imperien enthielt den Vorschlag einer Fusion der neuen mit der alten Welt.
2 Hermann Graf Keyserlingk, Amerika, der Aufgang einer neuen Welt. 1930.
TRENNUNG VON STAAT UND WIRTSCHAFT
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haben den Wandel sofort bemerkt. Unter den vielen, die es ausgesprochen haben, scheint mir ein groß er Philosoph und typischer Denker des amerikanischen Pragmatismus, John Dewey, besonderer Erwähnung wert, weil er dieses Ende des frontier zum Ausgangspunkt seiner Betrachtung der konkreten sozialen Situation Amerikas genommen hat, ebenso wie es für die Beurteilung Emersons und William James’ wichtig ist, daß ihr Optimismus und ihre Frö hlichkeit eine offene Grenze voraussetzt. Der freie Boden wirkte noch weiter, als William James seinen Essay “Der Wille zum Glauben” (The Will to believe) 1896 verö ffentlichte.
Wir haben in dem Kapitel über die ersten globalen Linien (S. 63 f.) auf die strukturelle Verwandtschaft hingewiesen, die den vorstaatlichen Naturzustand des Hobbes mit dem Bereich einer rücksichtslosen Freiheit verbindet. Wir haben die alles beherrschende geschichtliche Tatsache hervorgehoben, daß das Reich dieser Freiheit seine konkrete geschichtliche Ortung in einem riesigen, der freien Landnahme offenen Raum gefunden hatte, in der damals Neuen Welt jenseits der Linie. Für die Struktur dieser Neuen Welt hat Hegel vor über hundert Jahren, lange vor dem Ausbruch des Jahres 1848, in der Einleitung zu seinen Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte, eine merkwürdige Diagnose aufgestellt. In einer genialen Mischung von Naivität und Gelehrtheit stellt er damals, zur Zeit der ersten Monroedoktrin, fest, daß die Vereinigten Staaten von Amerika noch kein Staat sind, daß sie sich noch im Stadium der bürgerlichen Gesellschaft befinden, d. h. noch in einem vorstaatlichen Zustand der Interessenfreiheit, der dem staatlichen Zustand einer dialektischen Ü berwindung der individualistischen Freiheit vorangeht. Eine wichtige kritische Ä uß erung des jungen Karl Marx aus den Jahren 1842/43 geht von der Diagnose Hegels aus und führt sie weiter, ebenfalls unter besonderer Erwähnung der Vereinigten Staaten von Amerika. Karl Marx bemerkt, daß in den Republiken wie in den Monarchien des 19. Jahrhunderts das bürgerliche Eigentum die wahre Verfassung und den Staat bestimmt. Infolge der Trennung von Staat und Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, liegt der materielle Inhalt des politischen Staates auß erhalb der Politik und der Verfassung1. Angelsächsische Staatstheoretiker aber haben gerade dieses Ver-1 Band I S. 437 der von Rjasanow herausgegebenen Marx-Engels-Gesamtausgabe (1927). Den Hinweis auf diese Stelle verdanke ich im vorliegenden Zusammenhang dem Aufsatz von Ernst Lewalter, Zur Systematik der Marxschen Staats-und Gesellschaftslehre, Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, Bd. 68 (1933) S. 650. Von besonderem Interesse ist hier die Schrift von Hugo Fischer, Karl Marx und sein Verhältnis zu Staat und Wirtschaft, Jena 1932, S. 45: “Soweit die Politik von 1931 Wirtschaftspolitik ist, ist sie von innen nach auß en gekehrtes 19. Jahrhundert”.
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hältnis von Staat und Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu einem Grundsatz erhoben. In der Trennung von Politik und Wirtschaft liegt wirklich der Schlüssel zu einer Klärung der Widersprüche von Anwesenheit und Abwesenheit, in die eine jetzt nicht mehr neue, aber ihre alte Neuheit ideologisch noch aufrechterhaltende Welt hineingeraten muß , wenn sie die wirtschaftliche Anwesenheit mit politischer Abwesenheit zu verbinden und die Ideologie der früheren Freiheit weiterzuführen sucht, obwohl deren Situation und Boden entfallen ist. Indem der Bewuß tseinszustand einer unpolitischen Vorstaatlichkeit in einer bereits überstaatlich gewordenen Wirklichkeit festgehalten wird, entsteht eine künstlich verlängerte Virginität, deren Dilemma wir im folgenden Kapitel erö rtern wollen.
5. Sinnwandel der vö lkerrechtlichen Anerkennung
Daß Vö lker und Reiche sich von der übrigen Welt isolieren und durch eine Verteidigungslinie vor einer Infektion zu schützen suchen, ist oft in der Weltgeschichte vorgekommen. Die Frage ist nur, welches Verhalten sich gegenüber ändern Vö lkern aus einer solchen Abschließ ung und Isolierung ergibt. Der Anspruch Amerikas, die neue, nicht-korrupte Welt zu sein, war im 19. Jahrhundert nach der Bewuß twerdung eines globalen Erdbildes erhoben worden. Er war für die übrige Welt eine freiwillige Selbstausgrenzung, solange er sich mit einer folgerichtigen Isolierung verband. Eine globale Linie, die die Welt nach gut und schlecht in zwei Hälften einteilt, stellt eine Plus- und Minus-Urne moralischer Bewertung dar. Sie enthält eine fortwährende Absage an den anderen Teil des Planeten, solange sie sich nicht mit vö lliger Beziehungslosigkeit verbindet. In jedem ändern Falle entwickelt sich eine Dialektik von Isolation und Intervention, deren Dilemma sich mit jedem weiteren Schritt der geschichtlichen Entwicklung steigert.
a) Das Dilemma von Isolation und Intervention
Das Dilemma konnte als solches erst sichtbar werden, als die Nachwirkungen des Sezessionskrieges von 1861— 64 restlos überwunden waren und die Vereinigten Staaten ihr altes Ü berlegenheitsgefühl gegenüber den europäischen Groß mächten zurückgewonnen hatten. In einem Ü bergangsstadium, das von 1890 bis 1939 zu datieren ist, äuß erte sich das ungelö ste Dilemma in einer Mischung von Anwesenheit und Abwesenheit, die wir oben (Seite 228 ff.) festgestellt haben und die zum Schicksal der Genfer Liga geworden ist. Aber
ISOLATION UND INTERVENTION
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mit wachsendem globalen Bewuß tsein wird der Zwang unwiderstehlich, unentrinnbar und zugleich enger und schärfer, entsprechend den wachsenden räumlichen und politischen Dimensionen eines solchen globalen Liniendenkens und moderner industriell-wirtschaftlicher Groß raumbildung. In dieser ungeheuerlichen Alternative befand sich die westliche Hemisphäre seit dem Beginn der sogenannten imperialistischen Aera, also seit dem Ende des 19. und dem Beginn des 20. Jahrhunderts, zwischen einer in immer neuen Ansätzen sich bildenden Pluralität von Groß räumen und einem globalen Weltanspruch, zwischen Monismus und Pluralismus, Monopol