dann durch
zwischenstaatliche Abmachungen zwischen den an der afrikanischen Landnahme beteiligten europäischen Regierungen überwö lbt. Die zwischenstaatlichen Verträge waren Verträge über gegenseitige Anerkennungen des Rechtes zur Landnahme, insbe-190
DIE FRAGE EINES NEUEN NOMOS
sondere Abgrenzungen von Landnahmezonen zwischen den europäischen Partnern, den ihre Interessen-und Einfluß phären geographisch bestimmenden, unmittelbar beteiligten Staaten, unter ausdrücklicher Zustimmung oder in stillschweigendem Einvernehmen stillhaltender dritter Mächte.