dann durch

zwischenstaatliche Abmachungen zwischen den an der afrikanischen Landnahme beteiligten europäischen Regierungen überwö lbt. Die zwischenstaatlichen Verträge waren Verträge über gegenseitige Anerkennungen des Rechtes zur Landnahme, insbe-190

DIE FRAGE EINES NEUEN NOMOS

sondere Abgrenzungen von Landnahmezonen zwischen den europäischen Partnern, den ihre Interessen-und Einfluß phären geographisch bestimmenden, unmittelbar beteiligten Staaten, unter ausdrücklicher Zustimmung oder in stillschweigendem Einvernehmen stillhaltender dritter Mächte.