dieses
gesamteuropäischen Optimismus ist der Vorschlag, den ein berühmter deutscher Lehrer der Staatswissenschaften, Lorenz von Stein, im Jahre 1885 für die Sicherung des durchgängigen (durch die kriegführenden Länder hindurchgehenden) europäischen Eisenbahnverkehrs in Kriegszeiten machte. “Im Namen der Integrität des groß en europäischen Verkehrsorganismus und der konstitutionellen Einheit Europas” forderte Stein die Neutralisierung der groß en Eisenbahnstrecken Europas. Nach den Erfahrungen der folgenden Zeit liest man solche Pläne aus den Jahren vor 1890 heute nur noch mit tiefster Rührung1.
In diese Zeit der letzten Blüte des jus publicum Europaeum fällt auch die letzte gemeinsame Landnahme nichteuropäischen Bodens durch europäische Mächte, der letzte groß e Akt eines gemeinsamen europäischen Vö lkerrechts. Er betraf afrikanischen Boden. Zugleich wurden in diesem Zeitabschnitt von 1870 bis 1900, asiatische Vö lker, an ihrer Spitze Japan, Schritt für Schritt erst in Vertragsbeziehungen, dann in Verwaltungsgemeinschaften wie den Weltpostverein und schließ lich als Gleichberechtigte in die Gesamtordnung des europäischen Vö lkerrechts aufgenommen. Auf afrikanischer Erde aber spielte sich ein eigenartiger Wettlauf von Forschungsreisenden und neugegründeten Kolonialgesellschaften der europäischen Nationen ab.
1 Le droit international des chemins de fer en cas de guerre, in der Revue de Droit International et de Legislation Comparee XVII (1885), p. 332— 361.
ERWERB KOLONIALEN BODENS
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Es ging bei diesem Wettlauf um Entdeckungen und wissenschaftliche Erforschungen, aber auch um mehr oder weniger symbolische Besitzergreifungen und um Verträge mit eingeborenen Stämmen und ihren Häuptlingen. Verträge mit nichtstaatlichen Herrschaftsgebilden hat es oft gegeben; sie sind typisch für denjenigen Teil des Vö lkerrechts, der nicht spezifisch zwischenstaatlich ist. Für ein rein zwischenstaatliches Vö lkerrecht souveräner Staaten dagegen, also für das damalige europäische Vö lkerrecht, waren sie selbstverständlich keine Rechtstitel.
Aber hier hatten sie, wenigstens nach einer sehr maß geblichen englischen Meinung, einen groß en praktischen Wert als vorbereitende oder mitwirkende Methoden des anerkannten Rechtstitels der effektiven Okkupation. Im zwischenstaatlichen Vö lkerrecht des 19. Jahrhunderts wurden Entdeckungen, Erforschungen und symbolische Besitzergreifungen als Ansätze zu einer Okkupation, als inchoative Titel (vgl. oben S. 75) von praktischer Bedeutung. Sie sollten dem Entdecker und ersten Erforscher für eine gewisse Zeit, a reasonable time, eine Priorität auf den Erwerb des entdeckten Landes durch effektive Okkupation geben. Dabei versteht es sich freilich von selbst, daß die weniger erfolgreichen, zu spät ankommenden Konkurrenten sich vorbehielten, gegebenenfalls auch diesen Ansatz-Titel zu bestreiten und auf der Okkupation, und zwar sogar der ganz effektiven Okkupation, als einzigem Rechtstitel zu bestehen.
Alte Formen kolonialen Gebietserwerbs durch private Kolonialgesellschaften, die im 17.
Jahrhundert lebendig waren und längst durch die staatliche Entwicklung überholt schienen, lebten jetzt für einige Jahrzehnte in überraschender Fülle wieder auf. So entstanden zahlreiche neue Kolonialgesellschaften aller europäischen Groß mächte. Das Deutsche Reich und Italien beteiligten sich an der groß en Landnahme und paß ten sich auch deren damaligen vö lkerrechtlichen Formen, insbesondere durch Gründung von Kolonialgesellschaften an.
Gleichzeitig schlö ssen die kolonialen europäischen Mächte, England, Frankreich, das Deutsche Reich, Italien, Portugal, als Mitglieder der Familie der europäischen Nationen untereinander zahlreiche Verträge über die Abgrenzung von Einfluß zonen und Interessensphären.
Auf diese Weise ergab sich ein buntes Durch-und Nebeneinander von vö lkerrechtlichen Rechtstiteln: wissenschaftliche Entdeckungen und Erforschungen, kartographische Aufnahmen, symbolische und faktische, wenn auch noch kaum effektive Besitzergreifungen, und Tausende von Verträgen oft obskurster Art, die Private und Kolonialgesellschaften mit eingeborenen Stammmeshäuptlingen geschlossen hatten. Das