einen

“fö rmlichen”

Krieg führt, nicht nur — so setzt er ausdrücklich hinzu — derjenige, der ex justa causa Krieg führt, wird nach jus gentium Eigentümer alles dessen, was er dem Feinde abnimmt1.

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e) Richard Zouch

Das Datum des Jahres 1650 ist für unsere vö lkerrechtliche Begriffsgeschichte aus mehreren Gründen abschließ end und verdient einen Augenblick besondere Beachtung. Um diese Zeit treffen nämlich, merkwürdigerweise auf englischem Boden, drei wichtige Phänomene zusammen: erstens eine uns hier besonders interessierende Schrift von Richard Zouch aus dem Jahre 1650, zweitens Cromwells Diktatur, insbesondere die Navigationsakte von 1651, und drittens die erste philosophischsystematische Begründung des neuen Gebildes Staat in dem Leviathan des Thomas Hobbes. Das Buch des Hobbes haben wir ö fters erwähnen müssen. Es hat für mehr als ein Jahrhundert alles moderne “Denken in Staaten” bestimmt. Unter den juristischen Autoren des 17. Jahrhunderts ist Richard Zouch (1590— 1660), ein Nachfolger auf dem Lehrstuhl des Albericus Gentilis, in der Geschichte der Vö lkerrechtswissenschaft berühmt geworden, weil sein Werk “Juris et Judicii Fecialis, sive Juris inter Gentes et Quaestionum de eodem explicatio” (Oxford 1650) schon durch die im Titel gebrauchte Wendung “inter Gentes”

die neue interstatale Struktur des europäischen Vö lkerrechts zum allgemeinen Bewuß tsein gebracht hat.

Die Formulierung “inter Gentes” ist alt und uns schon mehrfach begegnet. Aber im Titel des Buches von Zouch ist diese Formulierung zum ersten Male systematisch gemeint und fundiert.

Zouch hat die Formulierung “inter Gentes” bereits in seinen Elementa Jurisprudentiae (1629) in klarer Systematik aufgestellt. Hier unterscheidet er die Beziehungen 1. zwischen Individuen, 2.